Intellektuelle Dienstleistungen

ShortId
03.3117
Id
20033117
Updated
10.04.2024 09:01
Language
de
Title
Intellektuelle Dienstleistungen
AdditionalIndexing
15;öffentliche Auftragsvergabe;Dienstleistung;Dienstleistungsunternehmen;Submissionswesen;Dienstleistung gegen Entgelt;Politikberatung;tertiärer Sektor
1
  • L05K0701060202, Dienstleistung
  • L06K070106020201, Dienstleistung gegen Entgelt
  • L05K0703060201, Dienstleistungsunternehmen
  • L04K07010305, Submissionswesen
  • L04K08020323, Politikberatung
  • L05K0704060304, tertiärer Sektor
  • L05K0701030506, öffentliche Auftragsvergabe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es ist vorgesehen, das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen zu revidieren. Das geltende öffentliche Beschaffungsrecht des Bundes vermag die Vergabe von intellektuellen Dienstleistungen nicht befriedigend zu lösen. Bei intellektuellen Dienstleistungen ist es schwierig, die Zuschlagskriterien richtig zu bestimmen und adäquat zu gewichten. Dies deshalb, weil oft die zu erbringende Leistung im voraus gar nicht definierbar ist. Diese ist vielmehr das Produkt eines Prozesses, welcher durch die Ausschreibung erst initiiert wird.</p><p>Es versteht sich, dass standardisierbare intellektuelle Dienstleistungen nicht Gegenstand der mit dem vorliegenden Vorstoss angeregten Ausnahme sein sollen.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob intellektuelle Dienstleistungen nicht aus dem öffentlichen Beschaffungsrecht des Bundes ausgeklammert werden können.</p>
  • Intellektuelle Dienstleistungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist vorgesehen, das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen zu revidieren. Das geltende öffentliche Beschaffungsrecht des Bundes vermag die Vergabe von intellektuellen Dienstleistungen nicht befriedigend zu lösen. Bei intellektuellen Dienstleistungen ist es schwierig, die Zuschlagskriterien richtig zu bestimmen und adäquat zu gewichten. Dies deshalb, weil oft die zu erbringende Leistung im voraus gar nicht definierbar ist. Diese ist vielmehr das Produkt eines Prozesses, welcher durch die Ausschreibung erst initiiert wird.</p><p>Es versteht sich, dass standardisierbare intellektuelle Dienstleistungen nicht Gegenstand der mit dem vorliegenden Vorstoss angeregten Ausnahme sein sollen.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob intellektuelle Dienstleistungen nicht aus dem öffentlichen Beschaffungsrecht des Bundes ausgeklammert werden können.</p>
    • Intellektuelle Dienstleistungen

Back to List