Vorlage betreffend Austritt aus der Uno

ShortId
03.3118
Id
20033118
Updated
10.04.2024 15:19
Language
de
Title
Vorlage betreffend Austritt aus der Uno
AdditionalIndexing
08;UNO (speziell);Mitgliedsland;Volksabstimmung;Kündigung eines Vertrags;Beitritt zu einer internationalen Organisation
1
  • L03K150402, UNO (speziell)
  • L04K10010211, Mitgliedsland
  • L05K1002010301, Beitritt zu einer internationalen Organisation
  • L03K080102, Volksabstimmung
  • L05K0507020104, Kündigung eines Vertrags
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Kriegsausbruch in Irak dokumentiert einmal mehr die Ohnmacht und das Scheitern der bürokratischen "Weltfriedensorganisation" Uno. Die Uno hat es nicht fertig gebracht, ihre eigene Resolution 1441, welche die irakische Führung zur Abrüstung verpflichtet, durchzusetzen.</p><p>Trotz der kurzen Zeit, seit der die Schweiz Mitglied der politischen Uno ist, zeigt es sich, dass die Uno-Mitgliedschaft mit der schweizerischen Neutralität nicht vereinbar ist. Die Glaubwürdigkeit unserer Neutralität hat durch das hilflose und chaotische Taktieren des Bundesrates bereits enormen Schaden genommen, und unsere besonderen Möglichkeiten als neutraler Staat gehen mehr und mehr verloren.</p><p>Volk und Stände haben dem Uno-Beitritt vor einem Jahr knapp zugestimmt, weil der Bundesrat ausdrücklich versprochen hatte, unsere Neutralität werde "nicht tangiert, sondern sogar gestärkt".</p><p>Der Uno-Beitritt beruht somit auf Voraussetzungen, die sich in der Zwischenzeit endgültig als falsch erwiesen haben.</p><p>Volk und Stände müssen deshalb in Kenntnis der wahren Konsequenzen über den weiteren Verbleib unseres Landes in der Uno bzw. über den Austritt aus der Uno entscheiden können.</p>
  • <p>Die Motion stützt sich auf Eindrücke, die in keiner Weise der Realität entsprechen. </p><p>Was die Rolle der Uno betrifft, so ist daran zu erinnern, dass der Uno-Sicherheitsrat bei der Verabschiedung der Resolution 1441 den Irak klar aufforderte, seine internationalen Verpflichtungen zu erfüllen, und beschloss, den Waffeninspektoren bei ihrer Rückkehr in den Irak grössere Kompetenzen zu verleihen. Die Uno entwickelte also ein multilaterales Vorgehen mit verstärkten Waffeninspektionen, das eine echte Alternative zur einseitigen Anwendung von Gewalt darstellte. Der Bundesrat bedauert, dass die irakische Regierung nicht vollumfänglich kooperierte und dass die Vereinigten Staaten und ihre Verbündeten den Inspektoren nicht ausreichend Zeit einräumten und ohne ausdrückliche Ermächtigung durch den Sicherheitsrat, unter Verletzung der Grundsätze der Uno-Charta, zur Gewaltanwendung schritten. Die Verantwortung für dieses Scheitern liegt aber nicht bei der Uno. Die Uno hat Anstrengungen zur Bekämpfung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen unternommen; dabei zog sie ein diplomatisches Vorgehen vor und weigerte sich, ohne weiteres einer militärischen Intervention zuzustimmen. Indem sie ihren Zielen und Grundsätzen treu blieb, bewahrte die Uno ihre Glaubwürdigkeit und ihre Rolle für die Zukunft als Institution im Dienste der internationalen Gemeinschaft. </p><p>Der Bundesrat hofft, dass die Uno im Irak der Nachkriegszeit eine zentrale Funktion übernehmen wird. Nur die Uno ist berechtigt, die Aufhebung der Sanktionen zu beschliessen; in diesem Bereich führt also kein Weg an ihr vorbei. Aber die Mitwirkung der Uno ist auch von wesentlicher Bedeutung für die rasche Wiederherstellung der vollen Souveränität des Irak und für eine internationale Legitimation der gewählten Lösungen.</p><p>Die Uno und ihre Sonderorganisationen haben eine wichtige Rolle zu spielen, insbesondere auf dem Gebiet der humanitären Hilfe, bei der Überwachung der Beseitigung von Massenvernichtungswaffen, bei der Gewährleistung der territorialen Einheit des Irak und im politischen Prozess, der zum Wiederaufbau einer unabhängigen, demokratischen und pluri-ethnischen Regierung führen sollte.</p><p>Die Schweiz hat die Mitglieder des Sicherheitsrats aufgerufen, ihre Meinungsverschiedenheiten zu überwinden und der Uno wieder eine zentrale Rolle zu übertragen. </p><p>1. Der Bundesrat erinnert zudem daran, dass die Rolle der Uno weit über den Irak-Konflikt hinausgeht. Einerseits muss sich die Uno mit verschiedenen anderen internationalen Konflikten befassen. Andererseits ist die Friedenserhaltung nur ein Aspekt der Uno-Tätigkeit. Die Uno spielt zum Beispiel eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung des Terrorismus, der Förderung der Menschenrechte, der Entwicklungszusammenarbeit und beim Umweltschutz. </p><p>2. Was die Neutralität angeht, so bestätigen die bis jetzt gemachten Erfahrungen, dass die Zugehörigkeit zur Uno mit der Neutralität unseres Landes vollauf vereinbar ist. Die Bilanz der ersten Erfahrungen der Schweiz in der Uno fällt klar positiv aus; sie übertrifft sogar die Erwartungen, wie der entsprechende Bericht des Bundesrats an das Parlament vom 26. Februar 2003 zeigt. Seit ihrem Beitritt zur Uno hat sich die Schweiz konstruktiv, aber auch kritisch, an der Arbeit der Organisation beteiligt, ohne dass die Neutralität unseres Landes je in Frage gestellt worden wäre. Der Uno-Beitritt der Schweiz hat zudem die Anwendung der Neutralität durch den Bundesrat nicht verändert. </p><p>Dass die Schweiz Mitglied der Uno ist und in der Uno ihren Standpunkt einbringt, schafft keine neutralitätspolitischen Probleme. Die Schweiz hätte auf jeden Fall ihre Haltung zur Irak-Krise dargelegt, und sie tut dies auch ausserhalb der Uno. </p><p>Aus diesen Erwägungen folgt, dass sich die Voraussetzungen für den Uno-Beitritt der Schweiz nicht verändert haben und dass sich Volk und Stände bei der Abstimmung vom 3. März 2002 in voller Kenntnis der Sachlage für den Beitritt aussprachen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten mit dem Ziel, dass Volk und Stände bald möglichst über den Austritt aus der Uno befinden können.</p>
  • Vorlage betreffend Austritt aus der Uno
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Kriegsausbruch in Irak dokumentiert einmal mehr die Ohnmacht und das Scheitern der bürokratischen "Weltfriedensorganisation" Uno. Die Uno hat es nicht fertig gebracht, ihre eigene Resolution 1441, welche die irakische Führung zur Abrüstung verpflichtet, durchzusetzen.</p><p>Trotz der kurzen Zeit, seit der die Schweiz Mitglied der politischen Uno ist, zeigt es sich, dass die Uno-Mitgliedschaft mit der schweizerischen Neutralität nicht vereinbar ist. Die Glaubwürdigkeit unserer Neutralität hat durch das hilflose und chaotische Taktieren des Bundesrates bereits enormen Schaden genommen, und unsere besonderen Möglichkeiten als neutraler Staat gehen mehr und mehr verloren.</p><p>Volk und Stände haben dem Uno-Beitritt vor einem Jahr knapp zugestimmt, weil der Bundesrat ausdrücklich versprochen hatte, unsere Neutralität werde "nicht tangiert, sondern sogar gestärkt".</p><p>Der Uno-Beitritt beruht somit auf Voraussetzungen, die sich in der Zwischenzeit endgültig als falsch erwiesen haben.</p><p>Volk und Stände müssen deshalb in Kenntnis der wahren Konsequenzen über den weiteren Verbleib unseres Landes in der Uno bzw. über den Austritt aus der Uno entscheiden können.</p>
    • <p>Die Motion stützt sich auf Eindrücke, die in keiner Weise der Realität entsprechen. </p><p>Was die Rolle der Uno betrifft, so ist daran zu erinnern, dass der Uno-Sicherheitsrat bei der Verabschiedung der Resolution 1441 den Irak klar aufforderte, seine internationalen Verpflichtungen zu erfüllen, und beschloss, den Waffeninspektoren bei ihrer Rückkehr in den Irak grössere Kompetenzen zu verleihen. Die Uno entwickelte also ein multilaterales Vorgehen mit verstärkten Waffeninspektionen, das eine echte Alternative zur einseitigen Anwendung von Gewalt darstellte. Der Bundesrat bedauert, dass die irakische Regierung nicht vollumfänglich kooperierte und dass die Vereinigten Staaten und ihre Verbündeten den Inspektoren nicht ausreichend Zeit einräumten und ohne ausdrückliche Ermächtigung durch den Sicherheitsrat, unter Verletzung der Grundsätze der Uno-Charta, zur Gewaltanwendung schritten. Die Verantwortung für dieses Scheitern liegt aber nicht bei der Uno. Die Uno hat Anstrengungen zur Bekämpfung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen unternommen; dabei zog sie ein diplomatisches Vorgehen vor und weigerte sich, ohne weiteres einer militärischen Intervention zuzustimmen. Indem sie ihren Zielen und Grundsätzen treu blieb, bewahrte die Uno ihre Glaubwürdigkeit und ihre Rolle für die Zukunft als Institution im Dienste der internationalen Gemeinschaft. </p><p>Der Bundesrat hofft, dass die Uno im Irak der Nachkriegszeit eine zentrale Funktion übernehmen wird. Nur die Uno ist berechtigt, die Aufhebung der Sanktionen zu beschliessen; in diesem Bereich führt also kein Weg an ihr vorbei. Aber die Mitwirkung der Uno ist auch von wesentlicher Bedeutung für die rasche Wiederherstellung der vollen Souveränität des Irak und für eine internationale Legitimation der gewählten Lösungen.</p><p>Die Uno und ihre Sonderorganisationen haben eine wichtige Rolle zu spielen, insbesondere auf dem Gebiet der humanitären Hilfe, bei der Überwachung der Beseitigung von Massenvernichtungswaffen, bei der Gewährleistung der territorialen Einheit des Irak und im politischen Prozess, der zum Wiederaufbau einer unabhängigen, demokratischen und pluri-ethnischen Regierung führen sollte.</p><p>Die Schweiz hat die Mitglieder des Sicherheitsrats aufgerufen, ihre Meinungsverschiedenheiten zu überwinden und der Uno wieder eine zentrale Rolle zu übertragen. </p><p>1. Der Bundesrat erinnert zudem daran, dass die Rolle der Uno weit über den Irak-Konflikt hinausgeht. Einerseits muss sich die Uno mit verschiedenen anderen internationalen Konflikten befassen. Andererseits ist die Friedenserhaltung nur ein Aspekt der Uno-Tätigkeit. Die Uno spielt zum Beispiel eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung des Terrorismus, der Förderung der Menschenrechte, der Entwicklungszusammenarbeit und beim Umweltschutz. </p><p>2. Was die Neutralität angeht, so bestätigen die bis jetzt gemachten Erfahrungen, dass die Zugehörigkeit zur Uno mit der Neutralität unseres Landes vollauf vereinbar ist. Die Bilanz der ersten Erfahrungen der Schweiz in der Uno fällt klar positiv aus; sie übertrifft sogar die Erwartungen, wie der entsprechende Bericht des Bundesrats an das Parlament vom 26. Februar 2003 zeigt. Seit ihrem Beitritt zur Uno hat sich die Schweiz konstruktiv, aber auch kritisch, an der Arbeit der Organisation beteiligt, ohne dass die Neutralität unseres Landes je in Frage gestellt worden wäre. Der Uno-Beitritt der Schweiz hat zudem die Anwendung der Neutralität durch den Bundesrat nicht verändert. </p><p>Dass die Schweiz Mitglied der Uno ist und in der Uno ihren Standpunkt einbringt, schafft keine neutralitätspolitischen Probleme. Die Schweiz hätte auf jeden Fall ihre Haltung zur Irak-Krise dargelegt, und sie tut dies auch ausserhalb der Uno. </p><p>Aus diesen Erwägungen folgt, dass sich die Voraussetzungen für den Uno-Beitritt der Schweiz nicht verändert haben und dass sich Volk und Stände bei der Abstimmung vom 3. März 2002 in voller Kenntnis der Sachlage für den Beitritt aussprachen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten mit dem Ziel, dass Volk und Stände bald möglichst über den Austritt aus der Uno befinden können.</p>
    • Vorlage betreffend Austritt aus der Uno

Back to List