Wirtschaft: Taten statt fieberhafte Verärgerung
- ShortId
-
03.3119
- Id
-
20033119
- Updated
-
10.04.2024 14:10
- Language
-
de
- Title
-
Wirtschaft: Taten statt fieberhafte Verärgerung
- AdditionalIndexing
-
15;Betriebsmodernisierung;Informationspolitik;Unternehmen;Arbeitnehmerschutz;Meldepflicht;Unternehmenspolitik;Unterrichtung der Arbeitnehmer/innen;Produktionsstatistik;Wirtschaftsstatistik;Informationsverbreitung;Auskunftspflicht
- 1
-
- L03K120102, Informationspolitik
- L05K1201020101, Auskunftspflicht
- L06K120102010102, Meldepflicht
- L04K07030601, Unternehmen
- L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
- L06K070204010106, Unterrichtung der Arbeitnehmer/innen
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- L04K07030403, Unternehmenspolitik
- L05K0703040301, Betriebsmodernisierung
- L04K07060212, Produktionsstatistik
- L04K07040401, Wirtschaftsstatistik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am Abend des "Schwarzen Dienstags" vom 25. Februar 2003 haben mehrere Bundesräte und Mitglieder von Kantonsregierungen öffentlich ihre "Verärgerung" darüber kundgetan, dass zahlreiche Unternehmen Umstrukturierungen und Entlassungen angekündigt haben. Wenn diese Verärgerung auch verständlich ist, so erweist sie sich dennoch bloss als fieberhafte Hektik der Politik angesichts der Machenschaften der Wirtschaftsführer.</p><p>Einmal mehr zeigt sich, dass die Aufrufe an die Unternehmen zu "sozialer Verantwortung" und "ethischem Verhalten in der Wirtschaft" ohne Wirkung verhallen. Ausserdem sind die Verkünder dieser Botschaften dieselben, welche die Konkurrenz und ihre kompromisslosen Regeln sowie eine rasche Liberalisierung des Service public befürworten und lediglich die Gewinnmaximierung vor Augen haben!</p><p>Die nun allgemein geäusserte Verärgerung wirkt deshalb sehr inkohärent und heuchlerisch.</p><p>Bis zum heutigen Tag verfügen die politischen Behörden kaum über die Mittel, um solchen Entwicklungen vorzugreifen. Sie können ihre Aufgabe zur Oberaufsicht und Kontrolle der Rahmenbedingungen nicht wahrnehmen. Die Partnerschaft funktioniert offensichtlich nur in eine Richtung. Deshalb benötigen die politischen Behörden wirksamere Mittel, um sich an der wirtschaftlichen Entwicklung der Schweiz beteiligen und bei Bedarf eingreifen zu können.</p>
- <p>Ausgehend von der Rollenverteilung zwischen dem Staat und den Unternehmen ergeben sich für den Staat die folgenden Informationsbedürfnisse:</p><p>- Der Staat muss über die generelle Wirtschaftslage informiert sein, um sowohl die langfristigen Weichenstellungen (Wachstumspolitik) vornehmen als auch die kurz- und mittelfristigen Entscheide (insbesondere die Konjunkturpolitik betreffend) fällen zu können. Dies ist sein zentraler Beitrag an den Abbau von Beschäftigungsrisiken. Zu diesem Zweck bestehen statistische Erhebungen, die gemäss international anerkannter erhebungstechnischer und statistischer Prinzipien erhoben werden. Das statistische System wird laufend an die Anforderungen angepasst und gezielt verbessert (statistisches Mehrjahresprogramm des Bundesamtes für Statistik).</p><p>- Überall dort, wo der Bund entweder Eigentümer eines Unternehmens ist oder erhebliche Anteile an ihm besitzt (Post, SBB, Swisscom, Swiss), und dort, wo er zum Schutz der Funktionsfähigkeit eines wirtschaftlichen Teilsystems umfassende Aufsichtsbefugnisse hat (Bankenaufsicht usw.), verfügt er auch über einen privilegierten Zugang zu jenen Unternehmensinformationen, die er für die Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben benötigt.</p><p>- Um bestimmte Gesetze oder Erlasse zu vollziehen, benötigt der Staat spezielle Informationen der Unternehmen. Diese werden in den entsprechenden Gesetzen oder Verordnungen fallweise festgelegt. Dazu gehören auch Vorschriften des Fiskus und der Sozialwerke bei Zahlungsausständen.</p><p>Mit der Entgegennahme des Postulates der Geschäftsprüfungskommission SR 02.3473, "Früherkennung der Lage in der Volkswirtschaft", hat sich der Bundesrat verpflichtet zu prüfen, ob die gesetzlichen Grundlagen für die Überwachung von Gesellschaften, bei denen bedeutende öffentliche Interessen im Spiel sind, ausreichen oder ob noch neue geschaffen werden müssen.</p><p>Der Motionär verlangt eine deutlich über diese Anforderungen hinausgehende, flächendeckende Informationspflicht der Unternehmen. Der Bundesrat erachtet dies aus den folgenden Gründen nicht als sinnvoll:</p><p>- Die in der Motion geforderte generelle Ausdehnung der Auskunftspflicht der Unternehmen könnte die Verantwortlichkeiten von Staat und Privatwirtschaft verwischen. Welche Konsequenzen sollte der Staat im Einzelfall konkret aus den umfassenden Informationen über den Geschäftsgang eines privaten Unternehmens ziehen? Sähe sich der Staat im Extremfall sogar gezwungen, es nicht bei der blossen Sammlung der Information zu belassen, sondern in die Unternehmensführung einzugreifen, beispielsweise um einen Konkurs einer maroden Firma abzuwenden - mit allen Risiken und Konsequenzen?</p><p>- Zudem ist fraglich, ob die staatlichen Stellen die personellen und finanziellen Möglichkeiten zur Wahrnehmung dieser Aufgabe beschaffen könnten.</p><p>- Eine generelle Auskunftspflicht würde vor allem für die KMU einen erheblichen Aufwand nach sich ziehen. Dies würde einen Widerspruch zum Ziel des Bundesrates darstellen, die administrative Belastung der Unternehmen möglichst gering zu halten. Zusätzliche weitgehende Informationsverpflichtungen könnten die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz beeinträchtigen.</p><p>- In den Gebieten mit stärkeren öffentlichen Interessen (Ziff. 2 der Motion) genügen die Informationspflichten börsenkotierter Gesellschaften einerseits, die Aufsichtsrechte des Bundes als Eigentümer und Bewilligungsinstanz andererseits.</p><p>- Generell muss berücksichtigt werden, dass der Bund die sozialen Folgen von Unternehmenskrisen - rechtsgleich für grosse und kleine Firmen - mit dem Instrument der Arbeitslosen- und Insolvenzversicherung auffängt. Jede aktivere Rolle würde den Staat in den wirtschaftspolitisch und verfassungsrechtlich heiklen Bereich der öffentlichen Beihilfen hineinführen, was vermieden werden muss.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit zwischen der Privatwirtschaft und der Öffentlichkeit ein obligatorischer und systematischer Informationsaustausch über die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen eingerichtet wird, Entlassungen vermieden und Umstrukturierungsmassnahmen der Unternehmen koordiniert und unterstützt werden können.</p><p>2. Beim Erlass solcher Normen sind die Grösse und der Umfang der Geschäftstätigkeiten, die Lage und das gesellschaftliche Umfeld der Unternehmen zu berücksichtigen.</p>
- Wirtschaft: Taten statt fieberhafte Verärgerung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am Abend des "Schwarzen Dienstags" vom 25. Februar 2003 haben mehrere Bundesräte und Mitglieder von Kantonsregierungen öffentlich ihre "Verärgerung" darüber kundgetan, dass zahlreiche Unternehmen Umstrukturierungen und Entlassungen angekündigt haben. Wenn diese Verärgerung auch verständlich ist, so erweist sie sich dennoch bloss als fieberhafte Hektik der Politik angesichts der Machenschaften der Wirtschaftsführer.</p><p>Einmal mehr zeigt sich, dass die Aufrufe an die Unternehmen zu "sozialer Verantwortung" und "ethischem Verhalten in der Wirtschaft" ohne Wirkung verhallen. Ausserdem sind die Verkünder dieser Botschaften dieselben, welche die Konkurrenz und ihre kompromisslosen Regeln sowie eine rasche Liberalisierung des Service public befürworten und lediglich die Gewinnmaximierung vor Augen haben!</p><p>Die nun allgemein geäusserte Verärgerung wirkt deshalb sehr inkohärent und heuchlerisch.</p><p>Bis zum heutigen Tag verfügen die politischen Behörden kaum über die Mittel, um solchen Entwicklungen vorzugreifen. Sie können ihre Aufgabe zur Oberaufsicht und Kontrolle der Rahmenbedingungen nicht wahrnehmen. Die Partnerschaft funktioniert offensichtlich nur in eine Richtung. Deshalb benötigen die politischen Behörden wirksamere Mittel, um sich an der wirtschaftlichen Entwicklung der Schweiz beteiligen und bei Bedarf eingreifen zu können.</p>
- <p>Ausgehend von der Rollenverteilung zwischen dem Staat und den Unternehmen ergeben sich für den Staat die folgenden Informationsbedürfnisse:</p><p>- Der Staat muss über die generelle Wirtschaftslage informiert sein, um sowohl die langfristigen Weichenstellungen (Wachstumspolitik) vornehmen als auch die kurz- und mittelfristigen Entscheide (insbesondere die Konjunkturpolitik betreffend) fällen zu können. Dies ist sein zentraler Beitrag an den Abbau von Beschäftigungsrisiken. Zu diesem Zweck bestehen statistische Erhebungen, die gemäss international anerkannter erhebungstechnischer und statistischer Prinzipien erhoben werden. Das statistische System wird laufend an die Anforderungen angepasst und gezielt verbessert (statistisches Mehrjahresprogramm des Bundesamtes für Statistik).</p><p>- Überall dort, wo der Bund entweder Eigentümer eines Unternehmens ist oder erhebliche Anteile an ihm besitzt (Post, SBB, Swisscom, Swiss), und dort, wo er zum Schutz der Funktionsfähigkeit eines wirtschaftlichen Teilsystems umfassende Aufsichtsbefugnisse hat (Bankenaufsicht usw.), verfügt er auch über einen privilegierten Zugang zu jenen Unternehmensinformationen, die er für die Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben benötigt.</p><p>- Um bestimmte Gesetze oder Erlasse zu vollziehen, benötigt der Staat spezielle Informationen der Unternehmen. Diese werden in den entsprechenden Gesetzen oder Verordnungen fallweise festgelegt. Dazu gehören auch Vorschriften des Fiskus und der Sozialwerke bei Zahlungsausständen.</p><p>Mit der Entgegennahme des Postulates der Geschäftsprüfungskommission SR 02.3473, "Früherkennung der Lage in der Volkswirtschaft", hat sich der Bundesrat verpflichtet zu prüfen, ob die gesetzlichen Grundlagen für die Überwachung von Gesellschaften, bei denen bedeutende öffentliche Interessen im Spiel sind, ausreichen oder ob noch neue geschaffen werden müssen.</p><p>Der Motionär verlangt eine deutlich über diese Anforderungen hinausgehende, flächendeckende Informationspflicht der Unternehmen. Der Bundesrat erachtet dies aus den folgenden Gründen nicht als sinnvoll:</p><p>- Die in der Motion geforderte generelle Ausdehnung der Auskunftspflicht der Unternehmen könnte die Verantwortlichkeiten von Staat und Privatwirtschaft verwischen. Welche Konsequenzen sollte der Staat im Einzelfall konkret aus den umfassenden Informationen über den Geschäftsgang eines privaten Unternehmens ziehen? Sähe sich der Staat im Extremfall sogar gezwungen, es nicht bei der blossen Sammlung der Information zu belassen, sondern in die Unternehmensführung einzugreifen, beispielsweise um einen Konkurs einer maroden Firma abzuwenden - mit allen Risiken und Konsequenzen?</p><p>- Zudem ist fraglich, ob die staatlichen Stellen die personellen und finanziellen Möglichkeiten zur Wahrnehmung dieser Aufgabe beschaffen könnten.</p><p>- Eine generelle Auskunftspflicht würde vor allem für die KMU einen erheblichen Aufwand nach sich ziehen. Dies würde einen Widerspruch zum Ziel des Bundesrates darstellen, die administrative Belastung der Unternehmen möglichst gering zu halten. Zusätzliche weitgehende Informationsverpflichtungen könnten die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz beeinträchtigen.</p><p>- In den Gebieten mit stärkeren öffentlichen Interessen (Ziff. 2 der Motion) genügen die Informationspflichten börsenkotierter Gesellschaften einerseits, die Aufsichtsrechte des Bundes als Eigentümer und Bewilligungsinstanz andererseits.</p><p>- Generell muss berücksichtigt werden, dass der Bund die sozialen Folgen von Unternehmenskrisen - rechtsgleich für grosse und kleine Firmen - mit dem Instrument der Arbeitslosen- und Insolvenzversicherung auffängt. Jede aktivere Rolle würde den Staat in den wirtschaftspolitisch und verfassungsrechtlich heiklen Bereich der öffentlichen Beihilfen hineinführen, was vermieden werden muss.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit zwischen der Privatwirtschaft und der Öffentlichkeit ein obligatorischer und systematischer Informationsaustausch über die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen eingerichtet wird, Entlassungen vermieden und Umstrukturierungsmassnahmen der Unternehmen koordiniert und unterstützt werden können.</p><p>2. Beim Erlass solcher Normen sind die Grösse und der Umfang der Geschäftstätigkeiten, die Lage und das gesellschaftliche Umfeld der Unternehmen zu berücksichtigen.</p>
- Wirtschaft: Taten statt fieberhafte Verärgerung
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