Departemente. Neuverteilung der Wirtschafts- und Sozialaufgaben

ShortId
03.3120
Id
20033120
Updated
10.04.2024 18:16
Language
de
Title
Departemente. Neuverteilung der Wirtschafts- und Sozialaufgaben
AdditionalIndexing
04;Arbeit;Kompetenzregelung;Zusammenarbeit der Verwaltungen;Koordination;Sozialpolitik;Verwaltungsreform;Gesundheitspolitik;Verwaltungstätigkeit;Wirtschaftspolitik (speziell)
1
  • L04K08060108, Verwaltungsreform
  • L04K08060101, Verwaltungstätigkeit
  • L04K08020314, Koordination
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L03K010505, Gesundheitspolitik
  • L03K010402, Sozialpolitik
  • L04K07020501, Arbeit
  • L04K08060114, Zusammenarbeit der Verwaltungen
  • L04K07040102, Wirtschaftspolitik (speziell)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz verteilen sich die Wirtschafts- und Sozialpolitik aufgrund des Föderalismus- und des Subsidiaritätsprinzips sowie namentlich wegen der Organisationsstrukturen auf Bundesebene auf vier verschiedene Departemente: Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD), das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement und das Eidgenössische Finanzdepartement üben gleichzeitig Aufgaben im Bereich Gesetzgebung und Vollzug, Subvention, Aufsicht, Evaluation, Planung usw. aus.</p><p>Zur strukturellen Verzettelung kommt so noch die Schwierigkeit hinzu, bei der Umsetzung der jeweiligen Politik Kohärenz zu gewährleisten. In Zeiten der Sparmassnahmen und der Schuldenbremse ist es dringend notwendig, strukturelle Massnahmen zu ergreifen, um die Nachteile dieses Zustandes beseitigen zu können. Es gibt denn auch Rationalisierungspotenziale, deren Nutzung lohnenswert ist.</p><p>Weniger Unterschiede in der Praxis und in der Behandlung politischer Aufgaben würden die Beziehungen des Bundes zu seinen verschiedenen Partnern vereinfachen. Beispiele dafür gibt es viele: Man denke nur schon an die Verknüpfung zwischen Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität und Sozialhilfe, was die Stellenvermittlung und die Wiedereingliederung im Arbeitsmarkt betrifft, an die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, an die Definition von Subventionierungs- oder Qualitätsnormen und -kriterien; man denke weiter auch an die Komplexität der Spitalplanung, an statistische Fragen usw.</p><p>Da der Föderalismus im Rahmen der Neuverteilung der Aufgaben und des Finanzausgleichs den Kantönligeist noch verstärkt, ist es besonders sinnvoll, nun da dem EDI und dem EVD zwei neue Bundesräte vorstehen, die erwähnten Änderungen in Angriff zu nehmen.</p>
  • <p>Das in Ziffer 1 der Motion enthaltene Anliegen überschreitet den Rahmen einer nur die Bundesverwaltung erfassende und sich auf die organisationsrechtliche Ebene beschränkende Reorganisation. Verlangt wird eine auch die vertikale Ebene einschliessende strukturelle Umgestaltung der Beziehungen des Bundes zu seinen Partnern bei der Wahrnehmung seiner wesentlichen Aufgaben. Angesichts dieser Dimension müsste die Umsetzung in einem der Staatsleitungsreform (neu Regierungsreform) entsprechenden neuen grossen Reformvorhaben angegangen werden.</p><p>Der Bundesrat hat mit der erst vor wenigen Jahren durchgeführten Regierungs- und Verwaltungsreform 1997-2000 (RVR) seine Verwaltung reorganisiert und dabei eine umfassende Überprüfung der Aufgabenteilung innerhalb der Bundesverwaltung vorgenommen; Gegenstand der Überprüfung bildete insbesondere auch die homogenere und gleichmässigere Aufgabenverteilung zwischen den Departementen. Dabei hat sich erwiesen, dass nicht immer die Konzentration ähnlicher Politikbereiche in einem Departement die bessere Lösung darstellt.</p><p>Die erforderliche Zusammenarbeit und Koordination, insbesondere auch hinsichtlich der in Ziffer 1 der Motion geforderten vertikalen Ebene, lassen sich auch durch die Einrichtung oder die Optimierung von bestehenden gemeinsamen Steuerungsorganen erreichen. Die RVR fügt sich in weitere zum Teil noch laufende und umfassende Reformvorhaben wie die Regierungsreform, Neuer Finanzausgleich oder Justizreform ein. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, die "Reformbaustelle Bund" mit einem weiteren grossen Projekt zu überlagern.</p><p>An der Optimierung der organisatorischen Zuständigkeiten wird laufend gearbeitet. Für eine grundsätzliche Neuzuteilung von Bundesämtern bzw. zur Schaffung eines neuen Departementes, wie dies in Ziffer 2 der Motion verlangt wird, sieht der Bundesrat zurzeit keinen Bedarf. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt, wie insbesondere im Rahmen entsprechender Beschlüsse der eidgenössischen Räte zur hängigen Regierungsreform, ein entsprechender Reorganisationsbedarf ergeben, wird der Bundesrat gestützt auf die ihm gesetzlich zugewiesene Organisationskompetenz die notwendigen Massnahmen ergreifen.</p><p>Der Bundesrat lehnt Vorstösse, die sich mit der Organisation der Bundesverwaltung befassen, grundsätzlich ab, weil die Organisation der Bundesverwaltung nach Artikel 178 der Bundesverfassung und Artikel 8 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) vom 21. März 1997 (SR 172.010) in seinen Zuständigkeitsbereich fällt. Mit der auf den 1. Februar 2003 in Kraft getretenen Revision des RVOG wurde von den eidgenössischen Räten die Organisationskompetenz des Bundesrates bestätigt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt:</p><p>1. die Aufgabenbereiche der Departemente neu zu umschreiben, insbesondere um mehr Kohärenz zu schaffen, sowohl in Bezug auf die Entscheidungsprozesse und den Vollzug der Gesetze als auch im Hinblick auf eine vereinfachte Koordinierung der öffentlichen Aufgaben zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und subventionierten gemeinnützigen Einrichtungen;</p><p>2. ein Eidgenössisches Departement für Gesundheit, Soziales und Arbeit zu schaffen.</p>
  • Departemente. Neuverteilung der Wirtschafts- und Sozialaufgaben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz verteilen sich die Wirtschafts- und Sozialpolitik aufgrund des Föderalismus- und des Subsidiaritätsprinzips sowie namentlich wegen der Organisationsstrukturen auf Bundesebene auf vier verschiedene Departemente: Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD), das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement und das Eidgenössische Finanzdepartement üben gleichzeitig Aufgaben im Bereich Gesetzgebung und Vollzug, Subvention, Aufsicht, Evaluation, Planung usw. aus.</p><p>Zur strukturellen Verzettelung kommt so noch die Schwierigkeit hinzu, bei der Umsetzung der jeweiligen Politik Kohärenz zu gewährleisten. In Zeiten der Sparmassnahmen und der Schuldenbremse ist es dringend notwendig, strukturelle Massnahmen zu ergreifen, um die Nachteile dieses Zustandes beseitigen zu können. Es gibt denn auch Rationalisierungspotenziale, deren Nutzung lohnenswert ist.</p><p>Weniger Unterschiede in der Praxis und in der Behandlung politischer Aufgaben würden die Beziehungen des Bundes zu seinen verschiedenen Partnern vereinfachen. Beispiele dafür gibt es viele: Man denke nur schon an die Verknüpfung zwischen Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität und Sozialhilfe, was die Stellenvermittlung und die Wiedereingliederung im Arbeitsmarkt betrifft, an die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, an die Definition von Subventionierungs- oder Qualitätsnormen und -kriterien; man denke weiter auch an die Komplexität der Spitalplanung, an statistische Fragen usw.</p><p>Da der Föderalismus im Rahmen der Neuverteilung der Aufgaben und des Finanzausgleichs den Kantönligeist noch verstärkt, ist es besonders sinnvoll, nun da dem EDI und dem EVD zwei neue Bundesräte vorstehen, die erwähnten Änderungen in Angriff zu nehmen.</p>
    • <p>Das in Ziffer 1 der Motion enthaltene Anliegen überschreitet den Rahmen einer nur die Bundesverwaltung erfassende und sich auf die organisationsrechtliche Ebene beschränkende Reorganisation. Verlangt wird eine auch die vertikale Ebene einschliessende strukturelle Umgestaltung der Beziehungen des Bundes zu seinen Partnern bei der Wahrnehmung seiner wesentlichen Aufgaben. Angesichts dieser Dimension müsste die Umsetzung in einem der Staatsleitungsreform (neu Regierungsreform) entsprechenden neuen grossen Reformvorhaben angegangen werden.</p><p>Der Bundesrat hat mit der erst vor wenigen Jahren durchgeführten Regierungs- und Verwaltungsreform 1997-2000 (RVR) seine Verwaltung reorganisiert und dabei eine umfassende Überprüfung der Aufgabenteilung innerhalb der Bundesverwaltung vorgenommen; Gegenstand der Überprüfung bildete insbesondere auch die homogenere und gleichmässigere Aufgabenverteilung zwischen den Departementen. Dabei hat sich erwiesen, dass nicht immer die Konzentration ähnlicher Politikbereiche in einem Departement die bessere Lösung darstellt.</p><p>Die erforderliche Zusammenarbeit und Koordination, insbesondere auch hinsichtlich der in Ziffer 1 der Motion geforderten vertikalen Ebene, lassen sich auch durch die Einrichtung oder die Optimierung von bestehenden gemeinsamen Steuerungsorganen erreichen. Die RVR fügt sich in weitere zum Teil noch laufende und umfassende Reformvorhaben wie die Regierungsreform, Neuer Finanzausgleich oder Justizreform ein. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, die "Reformbaustelle Bund" mit einem weiteren grossen Projekt zu überlagern.</p><p>An der Optimierung der organisatorischen Zuständigkeiten wird laufend gearbeitet. Für eine grundsätzliche Neuzuteilung von Bundesämtern bzw. zur Schaffung eines neuen Departementes, wie dies in Ziffer 2 der Motion verlangt wird, sieht der Bundesrat zurzeit keinen Bedarf. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt, wie insbesondere im Rahmen entsprechender Beschlüsse der eidgenössischen Räte zur hängigen Regierungsreform, ein entsprechender Reorganisationsbedarf ergeben, wird der Bundesrat gestützt auf die ihm gesetzlich zugewiesene Organisationskompetenz die notwendigen Massnahmen ergreifen.</p><p>Der Bundesrat lehnt Vorstösse, die sich mit der Organisation der Bundesverwaltung befassen, grundsätzlich ab, weil die Organisation der Bundesverwaltung nach Artikel 178 der Bundesverfassung und Artikel 8 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) vom 21. März 1997 (SR 172.010) in seinen Zuständigkeitsbereich fällt. Mit der auf den 1. Februar 2003 in Kraft getretenen Revision des RVOG wurde von den eidgenössischen Räten die Organisationskompetenz des Bundesrates bestätigt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt:</p><p>1. die Aufgabenbereiche der Departemente neu zu umschreiben, insbesondere um mehr Kohärenz zu schaffen, sowohl in Bezug auf die Entscheidungsprozesse und den Vollzug der Gesetze als auch im Hinblick auf eine vereinfachte Koordinierung der öffentlichen Aufgaben zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und subventionierten gemeinnützigen Einrichtungen;</p><p>2. ein Eidgenössisches Departement für Gesundheit, Soziales und Arbeit zu schaffen.</p>
    • Departemente. Neuverteilung der Wirtschafts- und Sozialaufgaben

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