Verwendung von Recyclingpapier in der Bundesverwaltung
- ShortId
-
03.3122
- Id
-
20033122
- Updated
-
10.04.2024 07:51
- Language
-
de
- Title
-
Verwendung von Recyclingpapier in der Bundesverwaltung
- AdditionalIndexing
-
52;04;nachhaltige Nutzung;tropischer Regenwald;Abfallaufbereitung;Holzindustrie;Zellstoff;Naturwald;Bundesverwaltung;Papier
- 1
-
- L05K0705040201, Papier
- L04K06010201, Abfallaufbereitung
- L04K08060103, Bundesverwaltung
- L06K060103010101, nachhaltige Nutzung
- L05K1401070204, Naturwald
- L05K1401070207, tropischer Regenwald
- L03K070504, Holzindustrie
- L05K0705040111, Zellstoff
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>- Urwälder sind unverzichtbar, um das Leben auf der Erde zu erhalten. Sie regulieren das Klima, filtern Luft, säubern Wasser und verhindern Erosion. Diese Wälder sind auf dem gesamten Globus in Gefahr. Wenn die Waldvernichtungsrate der Neunzigerjahre weiter anhält, werden wir Mitte des nächsten Jahrhunderts die Hälfte der dort lebenden Arten unwiederbringlich verloren haben. In Rio beschlossen die Regierungen der Welt im Jahre 1992, gemeinsam gegen die Zerstörung der letzten Urwälder vorzugehen. Zehn Jahre später werden aber noch immer mehr als 10 Millionen Hektar Urwälder jährlich zerstört (Global Forest Watch, 4.2002). Das heisst, weltweit geht alle zwei Sekunden eine Urwaldfläche von der Grösse eines Fussballfeldes verloren (World Resources Institute, Ende 2000).</p><p>- Die Schweiz hat sowohl die Agenda 21 von Rio 92 sowie die Abschlusserklärung der Nachfolgekonferenz in Johannesburg 2002 unterzeichnet und sich hiermit dazu verpflichtet, das Ihre zur Biodiversität ("Artenschutz") beizutragen.</p><p>- So z. B. auch beim Papierverbrauch: Papier wird aus Holz hergestellt, d. h., dass darauf geachtet werden muss, dass der Rohstoff für die Papierproduktion nicht aus Urwaldzerstörung stammt. Wegen der Internationalisierung der Holzwirtschaft muss unzertifizierter Rohstoff grundsätzlich der Urwaldzerstörung verdächtigt werden. Auf dem Markt erfüllen zurzeit zwei Papiere diese Bedingung: Recyclingpapier (RP) und das FSC-zertifizierte Papier.</p><p>- Die aus den Ursprüngen der Recyclingpapierherstellung bestehenden Vorurteile gegenüber recycliertem Altpapier treffen heute nicht mehr zu: Weder ist RP dunkelgrau noch stinkt es, noch staubt es mehr, noch macht es Kopierer und Drucker kaputt. Im Gegenteil, führende Kopiererhersteller empfehlen ausdrücklich Recyclingpapier, so z. B. auch Canon AG, Schweiz. Ausserdem ist die Umweltbelastung für die Herstellung von RP nur etwa halb so gross wie für Frischfaserpapier.</p><p>- Seit 1994 verlangt eine Weisung der Bundeskanzlei, dass in der Regel auf RP zu kopieren und zu drucken sei. Leider ist diese Weisung kaum bekannt, entsprechend wird ihr nur mangelhaft nachgelebt. So sank der Anteil an Recyclingpapier in den letzten drei Jahren von 51 Prozent auf 43 Prozent, und dies, obwohl RP ein Viertel günstiger ist als Frischfaserpapier (Umweltbericht 2001/rumba). Zum Vergleich: Der Kanton Genf spart mit seiner Recyclingpapier- und Papierspar-Verordnung pro Jahr 100 000 bis 200 000 Franken ein.</p>
- <p>Mittels der Weisung über den Gebrauch von Recyclingpapier in der Bundesverwaltung fordert der Bundesrat seit 1990 und in einer revidierten Form seit 1994, dass Akten ohne dauernden Wert grundsätzlich auf Recyclingpapier kopiert oder gedruckt werden sollen, soweit dies aus technischen und wirtschaftlichen Gründen möglich oder sinnvoll ist.</p><p>Der Bundesrat vertritt weiterhin die Auffassung, dass eine generelle Pflicht zur Verwendung von Recyclingpapier in der Bundesverwaltung unter Berücksichtigung der anwendungsspezifischen und technischen Anforderungen sowie dem Gedanken der Wirtschaftlichkeit nicht möglich ist. </p><p>Da alle Stellen der Bundesverwaltung der allgemeinen Archivierungspflicht unterstehen, müssen die archivwürdigen Unterlagen mit alterungsbeständigem Papier erstellt werden. Eine durchgängige Verwendung von Recyclingpapier hätte zeitlich verschoben enorme Folgekosten (Papiererhaltung, Konversion der Unterlagen usw.) sowie andere Umweltbelastungen zur Folge; im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung ist deshalb der generelle Einsatz von Recyclingpapier auch unter diesem Aspekt weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll. </p><p>Die Beschaffungsstelle des Bundes beschafft für die Bundesverwaltung bereits heute ausschliesslich nachhaltiges Papier. Die Verwendung dieser Papierart führt zu deutlich weniger Erschwernissen und trägt sowohl dem Gedanken der anwendungsspezifischen technischen Anforderungen wie auch demjenigen der Wirtschaftlichkeit Rechnung.</p><p>Der Bundesrat hält im Weiteren fest, dass die Beschaffungsstelle des Bundes Kenntnis hat über das Vorhandensein von FSC-zertifiziertem Papier, das einen definierten Faseranteil aus umwelt- und sozialverträglicher Waldwirtschaft aufweist und damit im Einklang steht zur in der Bundesverwaltung angestrebten nachhaltigen Beschaffung. Die Beschaffungsstelle des Bundes wird bei der nächsten Ausschreibung von Frischfaserpapier prüfen, wie weit die Anforderungen eines FSC-Zertifikates mit den Anforderungen der ISO-Norm 9706 (Definition alterungsbeständigen Papiers) in Einklang gebracht und unter dem geltenden Beschaffungsrecht in die Zuschlagskriterien aufgenommen werden können.</p><p>Da der Bundesrat eine generelle Pflicht zur Verwendung von Recyclingpapier in der Bundesverwaltung aufgrund der Ausführungen nicht unterstützen kann und bezüglich des Einsatzes von FSC-zertifiziertem Papier zunächst zu prüfen ist, ob unter dem geltenden Beschaffungsrecht die Anforderungen eines FSC-Zertifikates in die Zuschlagskriterien bei einer Beschaffung aufgenommen werden können, ist die Motion zu einschränkend abgefasst. Um für Lösungen mehr Spielraum zu schaffen, schlägt der Bundesrat vor, die Motion in Form eines Postulates zu überweisen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass in der gesamten Bundesverwaltung in der Regel Recyclingpapier (RP) oder im Falle von Frischfaserpapier FSC-zertifiziertes Papier eingesetzt wird.</p>
- Verwendung von Recyclingpapier in der Bundesverwaltung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>- Urwälder sind unverzichtbar, um das Leben auf der Erde zu erhalten. Sie regulieren das Klima, filtern Luft, säubern Wasser und verhindern Erosion. Diese Wälder sind auf dem gesamten Globus in Gefahr. Wenn die Waldvernichtungsrate der Neunzigerjahre weiter anhält, werden wir Mitte des nächsten Jahrhunderts die Hälfte der dort lebenden Arten unwiederbringlich verloren haben. In Rio beschlossen die Regierungen der Welt im Jahre 1992, gemeinsam gegen die Zerstörung der letzten Urwälder vorzugehen. Zehn Jahre später werden aber noch immer mehr als 10 Millionen Hektar Urwälder jährlich zerstört (Global Forest Watch, 4.2002). Das heisst, weltweit geht alle zwei Sekunden eine Urwaldfläche von der Grösse eines Fussballfeldes verloren (World Resources Institute, Ende 2000).</p><p>- Die Schweiz hat sowohl die Agenda 21 von Rio 92 sowie die Abschlusserklärung der Nachfolgekonferenz in Johannesburg 2002 unterzeichnet und sich hiermit dazu verpflichtet, das Ihre zur Biodiversität ("Artenschutz") beizutragen.</p><p>- So z. B. auch beim Papierverbrauch: Papier wird aus Holz hergestellt, d. h., dass darauf geachtet werden muss, dass der Rohstoff für die Papierproduktion nicht aus Urwaldzerstörung stammt. Wegen der Internationalisierung der Holzwirtschaft muss unzertifizierter Rohstoff grundsätzlich der Urwaldzerstörung verdächtigt werden. Auf dem Markt erfüllen zurzeit zwei Papiere diese Bedingung: Recyclingpapier (RP) und das FSC-zertifizierte Papier.</p><p>- Die aus den Ursprüngen der Recyclingpapierherstellung bestehenden Vorurteile gegenüber recycliertem Altpapier treffen heute nicht mehr zu: Weder ist RP dunkelgrau noch stinkt es, noch staubt es mehr, noch macht es Kopierer und Drucker kaputt. Im Gegenteil, führende Kopiererhersteller empfehlen ausdrücklich Recyclingpapier, so z. B. auch Canon AG, Schweiz. Ausserdem ist die Umweltbelastung für die Herstellung von RP nur etwa halb so gross wie für Frischfaserpapier.</p><p>- Seit 1994 verlangt eine Weisung der Bundeskanzlei, dass in der Regel auf RP zu kopieren und zu drucken sei. Leider ist diese Weisung kaum bekannt, entsprechend wird ihr nur mangelhaft nachgelebt. So sank der Anteil an Recyclingpapier in den letzten drei Jahren von 51 Prozent auf 43 Prozent, und dies, obwohl RP ein Viertel günstiger ist als Frischfaserpapier (Umweltbericht 2001/rumba). Zum Vergleich: Der Kanton Genf spart mit seiner Recyclingpapier- und Papierspar-Verordnung pro Jahr 100 000 bis 200 000 Franken ein.</p>
- <p>Mittels der Weisung über den Gebrauch von Recyclingpapier in der Bundesverwaltung fordert der Bundesrat seit 1990 und in einer revidierten Form seit 1994, dass Akten ohne dauernden Wert grundsätzlich auf Recyclingpapier kopiert oder gedruckt werden sollen, soweit dies aus technischen und wirtschaftlichen Gründen möglich oder sinnvoll ist.</p><p>Der Bundesrat vertritt weiterhin die Auffassung, dass eine generelle Pflicht zur Verwendung von Recyclingpapier in der Bundesverwaltung unter Berücksichtigung der anwendungsspezifischen und technischen Anforderungen sowie dem Gedanken der Wirtschaftlichkeit nicht möglich ist. </p><p>Da alle Stellen der Bundesverwaltung der allgemeinen Archivierungspflicht unterstehen, müssen die archivwürdigen Unterlagen mit alterungsbeständigem Papier erstellt werden. Eine durchgängige Verwendung von Recyclingpapier hätte zeitlich verschoben enorme Folgekosten (Papiererhaltung, Konversion der Unterlagen usw.) sowie andere Umweltbelastungen zur Folge; im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung ist deshalb der generelle Einsatz von Recyclingpapier auch unter diesem Aspekt weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll. </p><p>Die Beschaffungsstelle des Bundes beschafft für die Bundesverwaltung bereits heute ausschliesslich nachhaltiges Papier. Die Verwendung dieser Papierart führt zu deutlich weniger Erschwernissen und trägt sowohl dem Gedanken der anwendungsspezifischen technischen Anforderungen wie auch demjenigen der Wirtschaftlichkeit Rechnung.</p><p>Der Bundesrat hält im Weiteren fest, dass die Beschaffungsstelle des Bundes Kenntnis hat über das Vorhandensein von FSC-zertifiziertem Papier, das einen definierten Faseranteil aus umwelt- und sozialverträglicher Waldwirtschaft aufweist und damit im Einklang steht zur in der Bundesverwaltung angestrebten nachhaltigen Beschaffung. Die Beschaffungsstelle des Bundes wird bei der nächsten Ausschreibung von Frischfaserpapier prüfen, wie weit die Anforderungen eines FSC-Zertifikates mit den Anforderungen der ISO-Norm 9706 (Definition alterungsbeständigen Papiers) in Einklang gebracht und unter dem geltenden Beschaffungsrecht in die Zuschlagskriterien aufgenommen werden können.</p><p>Da der Bundesrat eine generelle Pflicht zur Verwendung von Recyclingpapier in der Bundesverwaltung aufgrund der Ausführungen nicht unterstützen kann und bezüglich des Einsatzes von FSC-zertifiziertem Papier zunächst zu prüfen ist, ob unter dem geltenden Beschaffungsrecht die Anforderungen eines FSC-Zertifikates in die Zuschlagskriterien bei einer Beschaffung aufgenommen werden können, ist die Motion zu einschränkend abgefasst. Um für Lösungen mehr Spielraum zu schaffen, schlägt der Bundesrat vor, die Motion in Form eines Postulates zu überweisen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass in der gesamten Bundesverwaltung in der Regel Recyclingpapier (RP) oder im Falle von Frischfaserpapier FSC-zertifiziertes Papier eingesetzt wird.</p>
- Verwendung von Recyclingpapier in der Bundesverwaltung
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