Ausrüstung der Armee. Verzichtsplanung
- ShortId
-
03.3123
- Id
-
20033123
- Updated
-
10.04.2024 08:39
- Language
-
de
- Title
-
Ausrüstung der Armee. Verzichtsplanung
- AdditionalIndexing
-
09;Bewaffnung;Armee;Sparmassnahme;Armeematerial;Haushaltsausgabe
- 1
-
- L03K040203, Armee
- L03K110203, Haushaltsausgabe
- L04K04020305, Armeematerial
- L03K040204, Bewaffnung
- L04K11080108, Sparmassnahme
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die kritische Lage der Bundesfinanzen, die laufenden und die noch zu erwartenden Sparprogramme werden auch Vorhaben zu Betrieb, Ausrüstung und Ausstattung der Armee treffen.</p><p>Gemäss Ausführungen des zuständigen Departementschefs kann eine für die ganze Armee gleichwertige Ausrüstung möglicherweise schon bald nicht mehr gewährleistet werden. Der Betrieb der Kampfpanzer Leopard II stosse wegen Lücken bei den Ersatzteilen bereits heute auf Schwierigkeiten.</p><p>Das Parlament kann Beschlüsse, die ihm in Zusammenhang mit denkbaren Verzichten auf an sich vorgesehene Ausrüstungsteile der Armee wohl schon bald vorgelegt werden, nur dann sachgerecht treffen, wenn ihm Varianten mit den entsprechenden Konsequenzen unterbreitet werden.</p><p>Eventuell notwendige Abstriche an der Ausrüstung der Armee können nicht punktuell, aufgrund plötzlich auftretender Mangelsituationen vorgenommen werden. Sie haben vielmehr im Rahmen einer auf die Bedrohungslage ausgerichteten Verzichtsplanung, welche die Konsequenzen von gegebenenfalls zu treffenden Entscheiden aufzeigt, zu erfolgen.</p><p>Diese Verzichtsplanung ist, da eine Verbesserung der Lage der Bundesfinanzen nicht absehbar ist, unverzüglich einzuleiten.</p>
- <p>Die Armee hat die von der Bundesverfassung gegebenen Aufträge zu erfüllen und diese durch entsprechende Leistungen sicherzustellen. Dabei ist sie auf einen darauf abgestimmten Finanzrahmen angewiesen. Das Parlament steuert die materielle Bereitschaft der Armee über das Budget und die Rüstungsprogramme und schafft damit übergeordnet die Voraussetzungen für die Auftragserfüllung. Probleme bei der Leistungserbringung können sich dann ergeben, wenn Vorgaben und finanzielle Ressourcen nicht mehr aufeinander abgestimmt sind.</p><p>Es wird in diesem Fall Aufgabe des Bundesrates sein, derartige Fragen im Rahmen des mit Artikel 149b des revidierten Militärgesetzes neu geschaffenen politischen Controllings zu thematisieren und geeignete Massnahmen, und gegebenenfalls eine damit zu verbindende Verzichtsplanung, vorzuschlagen.</p><p>Das Armeeleitbild XXI sieht die Abkehr von der "flächendeckenden Beschaffung" vor. Es hält in Kapitel 9.3 fest, dass die Armee ein technologisches Niveau anstreben muss, welches mit anderen europäischen Staaten vergleichbar ist. Der rasche technologische Fortschritt und die knappen finanziellen Ressourcen können dazu führen, dass Beschaffungen - und damit die Ausrüstung der Formationen - nicht mehr immer flächendeckend werden erfolgen können.</p><p>Der Chef VBS genehmigte am 12. September 2002 ein erstes Massnahmenpaket zur so genannten "Verzichtsplanung". Er gab damit neben in der "Armee XXI" obsoletem Material auch Ausrüstungssysteme aus dem Bestand der Reserve zum Abbau frei. Mit diesem insbesondere aufgrund der Finanzsituation erfolgten Entscheid wurde ein Prozess eingeleitet, der nun weiter fortgesetzt werden muss - selbstverständlich unter Berücksichtigung der Bedrohungsanalyse und unter dem Vorbehalt, dass die Grundbereitschaft erreicht und die Auftragserfüllung sichergestellt wird.</p><p>Weitergehende Verzichtsmassnahmen, die zu einer Veränderung des Bestandes der Armee oder der Anzahl der Formationen führen, müssten über Revisionen der Militärgesetzgebung erfolgen. Sofern es sich dabei um Erlasse der Bundesversammlung handelt, bleibt die Mitgestaltung durch die eidgenössischen Räte vorbehalten.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Parlament heute über genügend Instrumentarien und Mechanismen zur zeitgerechten Steuerung der Leistungen der Armee verfügt. Es kann seines Erachtens nicht Aufgabe des Parlamentes sein, sich mit nachgeordneten Entscheiden zum Verzicht auf einzelne Ausrüstungsteile zu befassen.</p><p>Aus diesem Grund hält es der Bundesrat nicht für opportun, dem Parlament Varianten einer Verzichtsplanung zur Ausrüstung der Armee vorzulegen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine mehrere Varianten umfassende Verzichtsplanung zur Ausrüstung der Schweizer Armee zur Beurteilung und Entscheidung zu unterbreiten.</p><p>Dabei hat der Bundesrat zum Ausdruck zu bringen, welche der präsentierten Varianten er favorisiert. Zu jeder Variante muss ausserdem erläutert werden, welche Konsequenzen daraus für den Einsatz der Armee im Landesinnern sowie im Rahmen der Auslandeinsätze resultieren.</p>
- Ausrüstung der Armee. Verzichtsplanung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die kritische Lage der Bundesfinanzen, die laufenden und die noch zu erwartenden Sparprogramme werden auch Vorhaben zu Betrieb, Ausrüstung und Ausstattung der Armee treffen.</p><p>Gemäss Ausführungen des zuständigen Departementschefs kann eine für die ganze Armee gleichwertige Ausrüstung möglicherweise schon bald nicht mehr gewährleistet werden. Der Betrieb der Kampfpanzer Leopard II stosse wegen Lücken bei den Ersatzteilen bereits heute auf Schwierigkeiten.</p><p>Das Parlament kann Beschlüsse, die ihm in Zusammenhang mit denkbaren Verzichten auf an sich vorgesehene Ausrüstungsteile der Armee wohl schon bald vorgelegt werden, nur dann sachgerecht treffen, wenn ihm Varianten mit den entsprechenden Konsequenzen unterbreitet werden.</p><p>Eventuell notwendige Abstriche an der Ausrüstung der Armee können nicht punktuell, aufgrund plötzlich auftretender Mangelsituationen vorgenommen werden. Sie haben vielmehr im Rahmen einer auf die Bedrohungslage ausgerichteten Verzichtsplanung, welche die Konsequenzen von gegebenenfalls zu treffenden Entscheiden aufzeigt, zu erfolgen.</p><p>Diese Verzichtsplanung ist, da eine Verbesserung der Lage der Bundesfinanzen nicht absehbar ist, unverzüglich einzuleiten.</p>
- <p>Die Armee hat die von der Bundesverfassung gegebenen Aufträge zu erfüllen und diese durch entsprechende Leistungen sicherzustellen. Dabei ist sie auf einen darauf abgestimmten Finanzrahmen angewiesen. Das Parlament steuert die materielle Bereitschaft der Armee über das Budget und die Rüstungsprogramme und schafft damit übergeordnet die Voraussetzungen für die Auftragserfüllung. Probleme bei der Leistungserbringung können sich dann ergeben, wenn Vorgaben und finanzielle Ressourcen nicht mehr aufeinander abgestimmt sind.</p><p>Es wird in diesem Fall Aufgabe des Bundesrates sein, derartige Fragen im Rahmen des mit Artikel 149b des revidierten Militärgesetzes neu geschaffenen politischen Controllings zu thematisieren und geeignete Massnahmen, und gegebenenfalls eine damit zu verbindende Verzichtsplanung, vorzuschlagen.</p><p>Das Armeeleitbild XXI sieht die Abkehr von der "flächendeckenden Beschaffung" vor. Es hält in Kapitel 9.3 fest, dass die Armee ein technologisches Niveau anstreben muss, welches mit anderen europäischen Staaten vergleichbar ist. Der rasche technologische Fortschritt und die knappen finanziellen Ressourcen können dazu führen, dass Beschaffungen - und damit die Ausrüstung der Formationen - nicht mehr immer flächendeckend werden erfolgen können.</p><p>Der Chef VBS genehmigte am 12. September 2002 ein erstes Massnahmenpaket zur so genannten "Verzichtsplanung". Er gab damit neben in der "Armee XXI" obsoletem Material auch Ausrüstungssysteme aus dem Bestand der Reserve zum Abbau frei. Mit diesem insbesondere aufgrund der Finanzsituation erfolgten Entscheid wurde ein Prozess eingeleitet, der nun weiter fortgesetzt werden muss - selbstverständlich unter Berücksichtigung der Bedrohungsanalyse und unter dem Vorbehalt, dass die Grundbereitschaft erreicht und die Auftragserfüllung sichergestellt wird.</p><p>Weitergehende Verzichtsmassnahmen, die zu einer Veränderung des Bestandes der Armee oder der Anzahl der Formationen führen, müssten über Revisionen der Militärgesetzgebung erfolgen. Sofern es sich dabei um Erlasse der Bundesversammlung handelt, bleibt die Mitgestaltung durch die eidgenössischen Räte vorbehalten.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Parlament heute über genügend Instrumentarien und Mechanismen zur zeitgerechten Steuerung der Leistungen der Armee verfügt. Es kann seines Erachtens nicht Aufgabe des Parlamentes sein, sich mit nachgeordneten Entscheiden zum Verzicht auf einzelne Ausrüstungsteile zu befassen.</p><p>Aus diesem Grund hält es der Bundesrat nicht für opportun, dem Parlament Varianten einer Verzichtsplanung zur Ausrüstung der Armee vorzulegen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine mehrere Varianten umfassende Verzichtsplanung zur Ausrüstung der Schweizer Armee zur Beurteilung und Entscheidung zu unterbreiten.</p><p>Dabei hat der Bundesrat zum Ausdruck zu bringen, welche der präsentierten Varianten er favorisiert. Zu jeder Variante muss ausserdem erläutert werden, welche Konsequenzen daraus für den Einsatz der Armee im Landesinnern sowie im Rahmen der Auslandeinsätze resultieren.</p>
- Ausrüstung der Armee. Verzichtsplanung
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