Verbot von Euro-0-Lastwagen auf alpenquerenden Transitachsen

ShortId
03.3130
Id
20033130
Updated
25.06.2025 02:02
Language
de
Title
Verbot von Euro-0-Lastwagen auf alpenquerenden Transitachsen
AdditionalIndexing
48;52;Strassentunnel;Nutzfahrzeug;Gesundheitsrisiko;Alpentransitverkehr;Verschmutzung durch das Auto;Abgas;Luftverunreinigung
1
  • L05K1803010103, Nutzfahrzeug
  • L05K1801010101, Alpentransitverkehr
  • L04K06020309, Luftverunreinigung
  • L06K060201010101, Abgas
  • L04K06020314, Verschmutzung durch das Auto
  • L07K18020202010102, Strassentunnel
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Laut einem Übereinkommen zwischen Frankreich und Italien ("Journal officiel", lois et décrets, Nr. 40, vom 16. Februar 2002) dürfen Euro-0-Lastwagen, d. h. vor dem 1. Oktober 1993 in Verkehr gebrachte Lastwagen, den Montblanctunnel seit dessen Wiedereröffnung im Juni 2002 nicht mehr durchqueren (Verkehrsreglement für den Montblanctunnel). Die gleiche Regelung gilt seit Dezember 2002 auch für den Fréjus-Tunnel.</p><p>Eine ähnliche Massnahme sieht zudem eine Übergangsregelung des Rates der Verkehrsminister der Europäischen Union von Ende Dezember 2002 vor, mit der das auslaufende österreichische Ökopunktesystem ersetzt werden soll: Euro-0-Lastwagen wäre der Transit durch Österreich verboten, ausgenommen wären nur Lastwagen aus Portugal und Griechenland.</p><p>Abgesehen davon, dass die gegenwärtige Regelung am Montblanc und am Fréjus zu einer unerwünschten Verlagerung des Verkehrs auf den schweizerischen Alpenbogen (Grosser Sankt Bernhard, Simplon, Gotthard, San Bernardino) führt, erweist sich aufgrund der enormen Schadstoffemissionen in den Alpentälern der wichtigen Nord-Süd-Achsen und wegen der notwendigen Verbesserung der Sicherheitsstandards in den Alpentunneln ein schnelles Transitverbot für Euro-0-Lastwagen als unerlässlich. Denn die Schadstoffemissionen dieser Fahrzeuge sind bedeutend höher als diejenigen der moderneren Euro-3-Lastwagen (seit Oktober 2002 geltende Norm).</p><p>Die Verschlechterung der Umweltbedingungen und damit die wachsende Gefahr für die Menschen, die entlang der Transitachsen leben, sowie die Tatsache, dass die Katastrophe im Gotthardtunnel im Oktober 2001 genau auf einen Euro-0-Lastwagen zurückzuführen ist, haben mehr Gewicht als Überlegungen zu möglichen Benachteiligungen für inländische Euro-0-Lastwagen, die durch das Verbot ebenfalls betroffen wären. Wie in jeder Regelung sind auch hier gezielte, begründete und begrenzte Ausnahmen immer noch möglich.</p><p>Neben dem hier vorgeschlagenen Verbot müsste der Bundesrat auch prüfen, ob und wie dieses Verbot schrittweise ausgedehnt und die Anpassung aller Lastwagen der Klasse Euro 0 und danach der anderen in der Schweiz zugelassenen Klassen an modernere und für den Gesundheitsschutz bessere Standards beschleunigt werden kann (vgl. dazu auch Postulat Stump 99.3166, überwiesen vom Nationalrat am 8. Oktober 1999).</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu prüfen im Hinblick auf ein Verbot von Lastwagen der Abgasklasse Euro 0 auf den alpenquerenden Transitachsen - namentlich im Gotthard-, im San-Bernardino- und im Grossen-Sankt-Bernhard-Tunnel sowie über die jeweiligen Alpenpässe und den Simplon - und diese Massnahmen schnell umzusetzen.</p>
  • Verbot von Euro-0-Lastwagen auf alpenquerenden Transitachsen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Laut einem Übereinkommen zwischen Frankreich und Italien ("Journal officiel", lois et décrets, Nr. 40, vom 16. Februar 2002) dürfen Euro-0-Lastwagen, d. h. vor dem 1. Oktober 1993 in Verkehr gebrachte Lastwagen, den Montblanctunnel seit dessen Wiedereröffnung im Juni 2002 nicht mehr durchqueren (Verkehrsreglement für den Montblanctunnel). Die gleiche Regelung gilt seit Dezember 2002 auch für den Fréjus-Tunnel.</p><p>Eine ähnliche Massnahme sieht zudem eine Übergangsregelung des Rates der Verkehrsminister der Europäischen Union von Ende Dezember 2002 vor, mit der das auslaufende österreichische Ökopunktesystem ersetzt werden soll: Euro-0-Lastwagen wäre der Transit durch Österreich verboten, ausgenommen wären nur Lastwagen aus Portugal und Griechenland.</p><p>Abgesehen davon, dass die gegenwärtige Regelung am Montblanc und am Fréjus zu einer unerwünschten Verlagerung des Verkehrs auf den schweizerischen Alpenbogen (Grosser Sankt Bernhard, Simplon, Gotthard, San Bernardino) führt, erweist sich aufgrund der enormen Schadstoffemissionen in den Alpentälern der wichtigen Nord-Süd-Achsen und wegen der notwendigen Verbesserung der Sicherheitsstandards in den Alpentunneln ein schnelles Transitverbot für Euro-0-Lastwagen als unerlässlich. Denn die Schadstoffemissionen dieser Fahrzeuge sind bedeutend höher als diejenigen der moderneren Euro-3-Lastwagen (seit Oktober 2002 geltende Norm).</p><p>Die Verschlechterung der Umweltbedingungen und damit die wachsende Gefahr für die Menschen, die entlang der Transitachsen leben, sowie die Tatsache, dass die Katastrophe im Gotthardtunnel im Oktober 2001 genau auf einen Euro-0-Lastwagen zurückzuführen ist, haben mehr Gewicht als Überlegungen zu möglichen Benachteiligungen für inländische Euro-0-Lastwagen, die durch das Verbot ebenfalls betroffen wären. Wie in jeder Regelung sind auch hier gezielte, begründete und begrenzte Ausnahmen immer noch möglich.</p><p>Neben dem hier vorgeschlagenen Verbot müsste der Bundesrat auch prüfen, ob und wie dieses Verbot schrittweise ausgedehnt und die Anpassung aller Lastwagen der Klasse Euro 0 und danach der anderen in der Schweiz zugelassenen Klassen an modernere und für den Gesundheitsschutz bessere Standards beschleunigt werden kann (vgl. dazu auch Postulat Stump 99.3166, überwiesen vom Nationalrat am 8. Oktober 1999).</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu prüfen im Hinblick auf ein Verbot von Lastwagen der Abgasklasse Euro 0 auf den alpenquerenden Transitachsen - namentlich im Gotthard-, im San-Bernardino- und im Grossen-Sankt-Bernhard-Tunnel sowie über die jeweiligen Alpenpässe und den Simplon - und diese Massnahmen schnell umzusetzen.</p>
    • Verbot von Euro-0-Lastwagen auf alpenquerenden Transitachsen

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