Ausschaffung abgewiesener Asylsuchender

ShortId
03.3131
Id
20033131
Updated
25.06.2025 02:03
Language
de
Title
Ausschaffung abgewiesener Asylsuchender
AdditionalIndexing
2811;Asylbewerber/in;Ausschaffung;Kanton;Vollzug von Beschlüssen
1
  • L05K0108010102, Asylbewerber/in
  • L06K010801020102, Ausschaffung
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L06K080701020108, Kanton
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Asylsuchende, welche die Flüchtlingseigenschaft nicht besitzen und deshalb kein Recht auf Asyl haben, müssen aus der Schweiz ausgeschafft werden. Ausgenommen sind Asylsuchende, die aus humanitären Gründen aufgenommen werden, weil ihre Sicherheit im Falle einer Rückkehr in ihren Herkunftsstaat nicht gewährleistet ist.</p><p>Trotzdem vergeht bei einer beachtlichen Anzahl der abgewiesenen Asylsuchenden, die nicht aus humanitären Gründen aufgenommen werden, viel Zeit zwischen der Wegweisungsverfügung und ihrem Vollzug.</p><p>Es kommt vor, dass gewisse Kantone nach Abschluss sämtlicher Verfahren nicht sofort ihrer Verpflichtung nachkommen und die Wegweisung vollziehen. Dadurch steigen die Kosten für die Unterstützung abgewiesener Asylsuchender, ganz zu schweigen von den Schwierigkeiten bei der Unterbringung dieser Personen und ihrer Verteilung auf die Kantone. Deshalb fordere ich den Bundesrat dazu auf, Massnahmen zu ergreifen, um die Kantone dazu zu zwingen, die Wegweisung der Asylsuchenden, deren Asylverfahren abgeschlossen ist, unverzüglich zu vollziehen.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bund soll Massnahmen ergreifen, um die Kantone dazu zu zwingen, dass sie abgewiesene Asylsuchende auch tatsächlich mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln ausschaffen.</p>
  • Ausschaffung abgewiesener Asylsuchender
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Asylsuchende, welche die Flüchtlingseigenschaft nicht besitzen und deshalb kein Recht auf Asyl haben, müssen aus der Schweiz ausgeschafft werden. Ausgenommen sind Asylsuchende, die aus humanitären Gründen aufgenommen werden, weil ihre Sicherheit im Falle einer Rückkehr in ihren Herkunftsstaat nicht gewährleistet ist.</p><p>Trotzdem vergeht bei einer beachtlichen Anzahl der abgewiesenen Asylsuchenden, die nicht aus humanitären Gründen aufgenommen werden, viel Zeit zwischen der Wegweisungsverfügung und ihrem Vollzug.</p><p>Es kommt vor, dass gewisse Kantone nach Abschluss sämtlicher Verfahren nicht sofort ihrer Verpflichtung nachkommen und die Wegweisung vollziehen. Dadurch steigen die Kosten für die Unterstützung abgewiesener Asylsuchender, ganz zu schweigen von den Schwierigkeiten bei der Unterbringung dieser Personen und ihrer Verteilung auf die Kantone. Deshalb fordere ich den Bundesrat dazu auf, Massnahmen zu ergreifen, um die Kantone dazu zu zwingen, die Wegweisung der Asylsuchenden, deren Asylverfahren abgeschlossen ist, unverzüglich zu vollziehen.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bund soll Massnahmen ergreifen, um die Kantone dazu zu zwingen, dass sie abgewiesene Asylsuchende auch tatsächlich mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln ausschaffen.</p>
    • Ausschaffung abgewiesener Asylsuchender

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