Keine neuen Ausgaben ohne gesicherte Finanzierung
- ShortId
-
03.3132
- Id
-
20033132
- Updated
-
10.04.2024 15:05
- Language
-
de
- Title
-
Keine neuen Ausgaben ohne gesicherte Finanzierung
- AdditionalIndexing
-
24;Staatsaufgaben;Sparmassnahme;Einnahmen der öffentlichen Hand;Haushaltsausgabe;Staatsverschuldung;Finanzierung
- 1
-
- L03K110203, Haushaltsausgabe
- L04K08070105, Staatsaufgaben
- L03K110902, Finanzierung
- L03K110803, Staatsverschuldung
- L03K110205, Einnahmen der öffentlichen Hand
- L04K11080108, Sparmassnahme
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Finanzlage des Bundes ist katastrophal, und eine Verbesserung ist nicht in Sicht, angesichts der Finanzprobleme aufgrund der Überalterung der Schweizer Bevölkerung, der Zunahme der Arbeitslosigkeit, der allgemeinen Zunahme der Kosten für die Sozialversicherungen sowie anderer Aufgaben, die dem Bund bereits übertragen worden sind.</p><p>Den Räten werden jedoch ständig neue Ausgabenvorschläge unterbreitet, aus mehr oder weniger objektiven Gründen. Diese sollen hier zwar nicht beurteilt werden. Sie werden aber mit Sicherheit dazu beitragen, das Defizit noch zusätzlich zu vergrössern, wenn nichts unternommen wird, um dieser Kostenspirale Einhalt zu gebieten.</p>
- <p>Der Bundesrat verfügt bereits über eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften und Instrumenten, die von ihm verlangen, dass er bei Vorlagen an das Parlament klar und vollständig über deren Finanzierung und über deren finanzielle Auswirkungen informiert. Zu diesen Mitteln gehören namentlich:</p><p>- die Bestimmung in Artikel 43 Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes (SR 171.11), welche verlangt, dass der Bundesrat in seinen Botschaften und Berichten "die personellen und finanziellen Auswirkungen der Vorlage auf den Bund, insbesondere die Art und Weise der Kostendeckung und den Einfluss auf die Finanzplanung" darstellt. Es handelt sich dabei um eine sehr wichtige Vorschrift, die sicherstellt, dass das Parlament genügend klare und detaillierte Informationen über die Finanzierung und die Kostenfolgen einer Vorlage erhält, um in umfassender Kenntnis des Sachverhaltes darüber zu befinden;</p><p>- die Schuldenbremse (Art. 126 und 159 Abs. 3 Bst. c und Abs. 4 BV), welche die Ausgaben an die Einnahmen bindet und bei einer Überschreitung des Höchstbetrages den Ausgleich der Mehrausgaben in den Folgejahren verlangt;</p><p>- die Ausgabenbremse (Art. 159 Abs. 3 Bst. b BV), welche vorschreibt, dass Subventionsbestimmungen sowie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte bedürfen;</p><p>- der "Kreditvorbehalt", der immer häufiger in Bundesgesetze eingefügt wird und die vorgeschlagene Finanzierung vom Vorhandensein der nötigen Kredite abhängig macht. Fehlen diese Kredite ganz oder teilweise, muss eine Prioritätenordnung erstellt oder die Vorlage angepasst werden. </p><p>Mit diesen verschiedenen Instrumenten und Vorschriften gibt es bereits eine Reihe von Massnahmen, mit denen verhindert werden kann, dass der Bundesrat dem Parlament Vorlagen unterbreitet, deren Finanzierung nicht garantiert ist. Ausnahmen kann es in Fällen geben, bei denen eine Vorlage vom Parlament selbst verlangt wurde, beispielsweise mit einer Motion oder einer Parlamentarischen Initiative. Es muss daran erinnert werden, dass auf jeden Fall allein das Parlament für die finanziellen Belange zuständig ist, da die Genehmigung des Voranschlages und der Staatsrechnung in seiner Zuständigkeit liegt (Art. 167 BV). Es ist also das Parlament und nicht der Bundesrat, das letztlich für die Entscheide über neue Ausgaben verantwortlich ist.</p><p>Es muss darauf hingewiesen werden, dass die momentan besonders angespannte finanzielle Situation des Bundes nicht so sehr auf eine Ausgabenexplosion zurückzuführen ist, sondern auf einen Einbruch der Einnahmen. Zwar ist in einigen Bereichen (Sozialversicherungen, Bildung und Forschung, Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung (Effizienzvorlage) und Entwicklungszusammenarbeit) aus verschiedenen Gründen ein überdurchschnittliches Ausgabenwachstum zu verzeichnen. In den übrigen Bereichen ist der Zuwachs aber unterdurchschnittlich und unter Kontrolle. Das gegenwärtige Problem betrifft also in erster Linie die Steuereinnahmen, die aufgrund eines Zusammenspiels von verschiedenen Faktoren markant zurückgegangen sind: Zusammenbruch der Börsenmärkte, Restrukturierungsmassnahmen der Unternehmen und unsichere Entwicklung der Weltwirtschaft.</p><p>Aufgrund dieser Erwägungen ist der Bundesrat der Ansicht, dass er bereits über ein Instrumentarium verfügt, das ihn daran hindert, dem Parlament Vorlagen mit neuen Ausgaben zu unterbreiten, deren Finanzierung er nicht garantieren kann. In den Fällen, in denen solche Vorlagen vom Parlament verlangt werden, kann der Bundesrat zumindest in seiner Botschaft zuhanden des Parlamentes klar auf diesen Punkt hinweisen. Es ist dann am Parlament, seine finanzpolitische Verantwortung zu übernehmen, die der Bundesrat auf dieser Ebene nicht wahrnehmen kann.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion als erfüllt abzuschreiben.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit den Räten keine neuen Ausgabenvorschläge zu Aufgaben unterbreitet werden, die dem Bund noch nicht übertragen wurden, ohne dass gleichzeitig konkrete Finanzierungsvorschläge gemacht werden.</p>
- Keine neuen Ausgaben ohne gesicherte Finanzierung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Finanzlage des Bundes ist katastrophal, und eine Verbesserung ist nicht in Sicht, angesichts der Finanzprobleme aufgrund der Überalterung der Schweizer Bevölkerung, der Zunahme der Arbeitslosigkeit, der allgemeinen Zunahme der Kosten für die Sozialversicherungen sowie anderer Aufgaben, die dem Bund bereits übertragen worden sind.</p><p>Den Räten werden jedoch ständig neue Ausgabenvorschläge unterbreitet, aus mehr oder weniger objektiven Gründen. Diese sollen hier zwar nicht beurteilt werden. Sie werden aber mit Sicherheit dazu beitragen, das Defizit noch zusätzlich zu vergrössern, wenn nichts unternommen wird, um dieser Kostenspirale Einhalt zu gebieten.</p>
- <p>Der Bundesrat verfügt bereits über eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften und Instrumenten, die von ihm verlangen, dass er bei Vorlagen an das Parlament klar und vollständig über deren Finanzierung und über deren finanzielle Auswirkungen informiert. Zu diesen Mitteln gehören namentlich:</p><p>- die Bestimmung in Artikel 43 Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes (SR 171.11), welche verlangt, dass der Bundesrat in seinen Botschaften und Berichten "die personellen und finanziellen Auswirkungen der Vorlage auf den Bund, insbesondere die Art und Weise der Kostendeckung und den Einfluss auf die Finanzplanung" darstellt. Es handelt sich dabei um eine sehr wichtige Vorschrift, die sicherstellt, dass das Parlament genügend klare und detaillierte Informationen über die Finanzierung und die Kostenfolgen einer Vorlage erhält, um in umfassender Kenntnis des Sachverhaltes darüber zu befinden;</p><p>- die Schuldenbremse (Art. 126 und 159 Abs. 3 Bst. c und Abs. 4 BV), welche die Ausgaben an die Einnahmen bindet und bei einer Überschreitung des Höchstbetrages den Ausgleich der Mehrausgaben in den Folgejahren verlangt;</p><p>- die Ausgabenbremse (Art. 159 Abs. 3 Bst. b BV), welche vorschreibt, dass Subventionsbestimmungen sowie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte bedürfen;</p><p>- der "Kreditvorbehalt", der immer häufiger in Bundesgesetze eingefügt wird und die vorgeschlagene Finanzierung vom Vorhandensein der nötigen Kredite abhängig macht. Fehlen diese Kredite ganz oder teilweise, muss eine Prioritätenordnung erstellt oder die Vorlage angepasst werden. </p><p>Mit diesen verschiedenen Instrumenten und Vorschriften gibt es bereits eine Reihe von Massnahmen, mit denen verhindert werden kann, dass der Bundesrat dem Parlament Vorlagen unterbreitet, deren Finanzierung nicht garantiert ist. Ausnahmen kann es in Fällen geben, bei denen eine Vorlage vom Parlament selbst verlangt wurde, beispielsweise mit einer Motion oder einer Parlamentarischen Initiative. Es muss daran erinnert werden, dass auf jeden Fall allein das Parlament für die finanziellen Belange zuständig ist, da die Genehmigung des Voranschlages und der Staatsrechnung in seiner Zuständigkeit liegt (Art. 167 BV). Es ist also das Parlament und nicht der Bundesrat, das letztlich für die Entscheide über neue Ausgaben verantwortlich ist.</p><p>Es muss darauf hingewiesen werden, dass die momentan besonders angespannte finanzielle Situation des Bundes nicht so sehr auf eine Ausgabenexplosion zurückzuführen ist, sondern auf einen Einbruch der Einnahmen. Zwar ist in einigen Bereichen (Sozialversicherungen, Bildung und Forschung, Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung (Effizienzvorlage) und Entwicklungszusammenarbeit) aus verschiedenen Gründen ein überdurchschnittliches Ausgabenwachstum zu verzeichnen. In den übrigen Bereichen ist der Zuwachs aber unterdurchschnittlich und unter Kontrolle. Das gegenwärtige Problem betrifft also in erster Linie die Steuereinnahmen, die aufgrund eines Zusammenspiels von verschiedenen Faktoren markant zurückgegangen sind: Zusammenbruch der Börsenmärkte, Restrukturierungsmassnahmen der Unternehmen und unsichere Entwicklung der Weltwirtschaft.</p><p>Aufgrund dieser Erwägungen ist der Bundesrat der Ansicht, dass er bereits über ein Instrumentarium verfügt, das ihn daran hindert, dem Parlament Vorlagen mit neuen Ausgaben zu unterbreiten, deren Finanzierung er nicht garantieren kann. In den Fällen, in denen solche Vorlagen vom Parlament verlangt werden, kann der Bundesrat zumindest in seiner Botschaft zuhanden des Parlamentes klar auf diesen Punkt hinweisen. Es ist dann am Parlament, seine finanzpolitische Verantwortung zu übernehmen, die der Bundesrat auf dieser Ebene nicht wahrnehmen kann.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion als erfüllt abzuschreiben.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit den Räten keine neuen Ausgabenvorschläge zu Aufgaben unterbreitet werden, die dem Bund noch nicht übertragen wurden, ohne dass gleichzeitig konkrete Finanzierungsvorschläge gemacht werden.</p>
- Keine neuen Ausgaben ohne gesicherte Finanzierung
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