Verordnung über die Eignung der Spezialisten der Arbeitssicherheit
- ShortId
-
03.3134
- Id
-
20033134
- Updated
-
10.04.2024 08:54
- Language
-
de
- Title
-
Verordnung über die Eignung der Spezialisten der Arbeitssicherheit
- AdditionalIndexing
-
2841;15;Präventivmedizin;arztähnlicher Beruf;Gesundheitsförderung;Gesundheitsüberwachung;Arbeitssicherheit;Arbeitsmedizin
- 1
-
- L05K0702050202, Arbeitssicherheit
- L06K070205020202, Arbeitsmedizin
- L04K01050401, arztähnlicher Beruf
- L05K0105050701, Präventivmedizin
- L05K0105050901, Gesundheitsüberwachung
- L04K01050507, Gesundheitsförderung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Arbeitssicherheit und der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz bilden eigentlich eine einheitliche Materie. Dennoch sind sie in zwei verschiedenen Gesetzen geregelt: Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) enthält die Bestimmungen zur Arbeitssicherheit, das Arbeitsgesetz hingegen regelt generell den Gesundheitsschutz.</p><p>Während die "Berufskrankheiten" deutlich zurückgehen, treten "Krankheiten im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen" immer häufiger auf. Diese sind aber weder vom UVG abgedeckt, noch fallen sie unter die Prävention der Suva. Die Diskussion um diese Krankheiten scheint sich wieder zu beleben. Sie hat u. a. die Nationale Gesundheitspolitik Schweiz dazu veranlasst, ihre nächste Arbeitstagung vom 18. und 19. September 2003 dem Thema der politischen Prioritäten im Bereich Gesundheit und Arbeit zu widmen.</p><p>Die Krankheiten im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen (psychische Krankheiten, Rückenschmerzen usw.) verursachen immer höhere Kosten und belasten damit auch die Invalidenversicherung zunehmend. Deshalb gewinnen die Gesundheitsprävention und die Gesundheitsförderung in den Unternehmen an Bedeutung.</p><p>In der Verordnung und den Weisungen, die den Beizug von Arbeitsmedizinerinnen und -medizinern und anderer Fachleute der Arbeitssicherheit regeln, werden folgende Spezialistinnen und Spezialisten aufgeführt: Arbeitsärztinnen und -ärzte, Sicherheitsingenieurinnen und -ingenieure, Arbeitshygienikerinnen und -hygieniker, Sicherheitsfachleute, die dem Personal des Unternehmens angehören oder von aussen hinzugezogen werden und die Anforderungen nach Artikel 11d VUV sowie diejenigen der Verordnung über die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit erfüllen. Pflegefachleute hingegen sind in dieser Auflistung nicht zu finden.</p><p>Es gibt aber zahlreiche Pflegefachleute, die seit über zwanzig Jahren in Unternehmen im Bereich Arbeit und Gesundheit tätig sind und dort ihre Erfahrung und ihre Kompetenz entfalten. Sie bilden ein wesentliches Glied im pluridisziplinären Team, das sich um die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kümmert, und tragen zu dessen Entwicklung bei. Dies bestätigen die Beispiele aus anderen europäischen Ländern.</p><p>Es ist sehr wichtig, die Berufsrisiken zu analysieren und partnerschaftlich Interventionsprojekte zu konzipieren.</p><p>Man muss die tägliche Praxis analysieren und evaluieren und Änderungen anregen.</p><p>Es gilt auch, die Erhaltung des physischen, psychischen und sozialen Wohlbefindens der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb zu fördern.</p>
- <p>1. Die Beizugspflicht von Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit hat ihre Grundlage in Artikel 83 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG). Sie betrifft die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten gemäss UVG. In der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV; Art. 11d Abs. 1) wird festgehalten, welche Personen als Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit gelten. Es sind dies Arbeitsärzte, Arbeitshygieniker, Sicherheitsingenieure und Sicherheitsfachleute, welche die Ausbildungsanforderungen der Verordnung über die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit erfüllen.</p><p>Bereits bei der Vorbereitung der Regelung der Mitwirkung von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit in den Betrieben wurde die Frage diskutiert, ob die Betriebskrankenschwestern in die Beizugspflicht einbezogen werden sollten. Die Expertengruppe kam indessen zum Schluss, dass die Rolle der Betriebskrankenschwestern nicht derjenigen entspricht, wie sie den Spezialisten der Arbeitssicherheit zugedacht ist. Die Spezialisten der Arbeitssicherheit haben hauptsächlich eine beratende Funktion und weniger eine ausführende, wie sie die Betriebskrankenschwestern wahrnehmen.</p><p>Im Hinblick auf die breite Palette arbeitsassoziierter Gesundheitsstörungen wird - obwohl hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht - allgemein akzeptiert, dass für sichere und gesundheitlich gute Arbeitsplätze, je nach Situation, das Wissen und die Erfahrung weiterer Fachspezialisten wie Ergonomen, Arbeitspsychologen, Betriebskrankenschwestern oder Betriebsphysiotherapeuten erforderlich ist. In Bezug auf die betriebliche Gesundheitsförderung kommt diesen Fachpersonen eine wichtige Rolle zu. Da eine Verpflichtung zum Beizug solcher Fachpersonen sehr weit gehen würde, kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die in der VUV aufgeführte Liste der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit zurzeit nicht durch die Betriebskrankenschwestern ergänzt werden soll.</p><p>2. Bisher wurde keine eigentliche Untersuchung zur Wünschbarkeit des Beizuges von Personen zur Verhütung von berufsassoziierten Krankheiten in den Betrieben durchgeführt. Allerdings kann hier erwähnt werden, dass namentlich die Suva und das Seco koordinierte Anstrengungen unternehmen, um auch diesen Bereich abzudecken.</p><p>3. Neben der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz im engeren Sinne (chemische, biologische und physikalische Noxen) gewinnen berufsassoziierte muskuloskeletale (z. B. chronische Rückenschmerzen) oder psychische (z. B. Stress, Mobbing, Burn-out) Gesundheitsstörungen immer mehr an Bedeutung. Deshalb sind die gesundheitsförderlichen bzw. krankmachenden Faktoren der Arbeit vermehrt zu analysieren, wobei eine multifaktorielle Sichtweise entscheidend ist. Im Rahmen des Projektes Nationale Gesundheitspolitik Schweiz wurde dazu eine qualitative Studie durchgeführt (Illés, Abel: Psychische Gesundheit, Bern, 2002). Die meisten der dreissig befragten Expertinnen und Experten beobachteten aufgrund tief greifender gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Umwälzungen eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen infolge von Beschleunigung, Verdichtung und Flexibilisierung der Arbeitsvollzüge sowie einer zunehmenden Arbeitsplatzverunsicherung. Das Seco veranlasste 2001 eine Studie über die Kosten von Stress und 2002 eine solche zur Mobbingsituation der Erwerbstätigen in der Schweiz. Eine weitere Studie über die Zusammenhänge zwischen Gesundheit und Arbeitsbedingungen wurde in Zusammenarbeit mit der Gesundheitsförderung Schweiz durch die Kantone Genf und Jura durchgeführt. Obwohl Daten vorhanden sind, fehlte bisher die Finanzierung für eine Auswertung der spezifischen Folgen auf die IV-Kosten. Die Bewältigung von psychosozialen Belastungen hängt zwar stark von persönlichen Strategien ab. Doch können mit betrieblicher Gesundheitsförderung, wie sie das Seco, die Suva und die Gesundheitsförderung Schweiz entwickeln, günstige Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Die betriebliche Gesundheitsförderung verlangt eine aktive Beteiligung aller Betroffenen und geht über einen rein präventivmedizinischen Ansatz hinaus, indem sie die persönlichen Ressourcen stärkt. Als nicht unerheblicher Zusatzeffekt kann damit auch die Arbeitszufriedenheit und Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmenden verbessert werden.</p><p>Die Nationale Gesundheitspolitik Schweiz ist von Bund und Kantonen beauftragt, den Dialog zu neuen Fragen der öffentlichen Gesundheit unter den Akteuren zu fördern. Die Steuerungsgruppe des Projektes Nationale Gesundheitspolitik Schweiz will an der Arbeitstagung 2003 den politischen Dialog zu einer ganzheitlichen Sicht von Gesundheit und Arbeit anregen.</p><p>4. Im Bereich der gesetzlichen Regelungen von Arbeitssicherheit (Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten) im UVG und derjenigen des im Arbeitsgesetz verankerten allgemeinen Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz bestehen ein Gesetzesdualismus und ein Vollzugspluralismus, die vor allem in konzeptioneller Hinsicht unbefriedigend sind. 1994 hat deshalb die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit eine Motion (94.3312) eingereicht, die von beiden Räten überwiesen wurde. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement wurde mit der Umsetzung des Anliegens der Motion beauftragt. Es setzte in der Folge eine Arbeitsgruppe ein, welche Ende 1998 einen Bericht "Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz: Gesetzgebung und Vollzug" vorlegte. Aus dem Bericht geht u. a. hervor, dass aufgrund der teils sehr unterschiedlichen Vorstellungen der Beteiligten (Suva, Seco, Kantone, BSV) eine einvernehmliche Lösung für eine grundlegende Änderung der heutigen Situation nicht gefunden wurde. Die Weiterbearbeitung dieses komplexen und politisch heiklen Projektes wird stark beeinflusst von den zurzeit laufenden Diskussionen über die zukünftige Ausrichtung der Suva. Sobald diesbezüglich konkrete Resultate vorliegen, werden die Arbeiten wieder aufgenommen. Auf der praktischen Ebene wurden vorläufige Lösungen der anstehenden Probleme gefunden, sodass für den Vollzug keine ins Gewicht fallenden Nachteile entstehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich ersuche den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Wäre es nicht sinnvoll, die Pflegefachleute, die im Bereich der Gesundheit am Arbeitsplatz spezialisiert sind, ausdrücklich in der Liste der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit aufzuführen?</p><p>2. Wurden Untersuchungen durchgeführt, wie sich die Tätigkeit solcher Fachleute auf die Gesundheit in den Unternehmen auswirkt? Häufig reicht ja wenig, um eine Wissenslücke zu schliessen und dadurch eine dauerhafte Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu vermeiden.</p><p>3. Gedenkt der Bundesrat zu prüfen, inwiefern sich die Präventivmedizin in unseren Unternehmen positiv auf die Entwicklung der Kosten der IV auswirken würde?</p><p>4. Gedenkt er die Bestimmungen über die Prävention und den Schutz im Bereich der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz rasch zu koordinieren und zusammenzufassen, wie das von ihm mit einer vom Nationalrat oppositionslos verabschiedeten Motion verlangt wurde?</p>
- Verordnung über die Eignung der Spezialisten der Arbeitssicherheit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Arbeitssicherheit und der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz bilden eigentlich eine einheitliche Materie. Dennoch sind sie in zwei verschiedenen Gesetzen geregelt: Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) enthält die Bestimmungen zur Arbeitssicherheit, das Arbeitsgesetz hingegen regelt generell den Gesundheitsschutz.</p><p>Während die "Berufskrankheiten" deutlich zurückgehen, treten "Krankheiten im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen" immer häufiger auf. Diese sind aber weder vom UVG abgedeckt, noch fallen sie unter die Prävention der Suva. Die Diskussion um diese Krankheiten scheint sich wieder zu beleben. Sie hat u. a. die Nationale Gesundheitspolitik Schweiz dazu veranlasst, ihre nächste Arbeitstagung vom 18. und 19. September 2003 dem Thema der politischen Prioritäten im Bereich Gesundheit und Arbeit zu widmen.</p><p>Die Krankheiten im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen (psychische Krankheiten, Rückenschmerzen usw.) verursachen immer höhere Kosten und belasten damit auch die Invalidenversicherung zunehmend. Deshalb gewinnen die Gesundheitsprävention und die Gesundheitsförderung in den Unternehmen an Bedeutung.</p><p>In der Verordnung und den Weisungen, die den Beizug von Arbeitsmedizinerinnen und -medizinern und anderer Fachleute der Arbeitssicherheit regeln, werden folgende Spezialistinnen und Spezialisten aufgeführt: Arbeitsärztinnen und -ärzte, Sicherheitsingenieurinnen und -ingenieure, Arbeitshygienikerinnen und -hygieniker, Sicherheitsfachleute, die dem Personal des Unternehmens angehören oder von aussen hinzugezogen werden und die Anforderungen nach Artikel 11d VUV sowie diejenigen der Verordnung über die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit erfüllen. Pflegefachleute hingegen sind in dieser Auflistung nicht zu finden.</p><p>Es gibt aber zahlreiche Pflegefachleute, die seit über zwanzig Jahren in Unternehmen im Bereich Arbeit und Gesundheit tätig sind und dort ihre Erfahrung und ihre Kompetenz entfalten. Sie bilden ein wesentliches Glied im pluridisziplinären Team, das sich um die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kümmert, und tragen zu dessen Entwicklung bei. Dies bestätigen die Beispiele aus anderen europäischen Ländern.</p><p>Es ist sehr wichtig, die Berufsrisiken zu analysieren und partnerschaftlich Interventionsprojekte zu konzipieren.</p><p>Man muss die tägliche Praxis analysieren und evaluieren und Änderungen anregen.</p><p>Es gilt auch, die Erhaltung des physischen, psychischen und sozialen Wohlbefindens der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb zu fördern.</p>
- <p>1. Die Beizugspflicht von Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit hat ihre Grundlage in Artikel 83 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG). Sie betrifft die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten gemäss UVG. In der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV; Art. 11d Abs. 1) wird festgehalten, welche Personen als Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit gelten. Es sind dies Arbeitsärzte, Arbeitshygieniker, Sicherheitsingenieure und Sicherheitsfachleute, welche die Ausbildungsanforderungen der Verordnung über die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit erfüllen.</p><p>Bereits bei der Vorbereitung der Regelung der Mitwirkung von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit in den Betrieben wurde die Frage diskutiert, ob die Betriebskrankenschwestern in die Beizugspflicht einbezogen werden sollten. Die Expertengruppe kam indessen zum Schluss, dass die Rolle der Betriebskrankenschwestern nicht derjenigen entspricht, wie sie den Spezialisten der Arbeitssicherheit zugedacht ist. Die Spezialisten der Arbeitssicherheit haben hauptsächlich eine beratende Funktion und weniger eine ausführende, wie sie die Betriebskrankenschwestern wahrnehmen.</p><p>Im Hinblick auf die breite Palette arbeitsassoziierter Gesundheitsstörungen wird - obwohl hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht - allgemein akzeptiert, dass für sichere und gesundheitlich gute Arbeitsplätze, je nach Situation, das Wissen und die Erfahrung weiterer Fachspezialisten wie Ergonomen, Arbeitspsychologen, Betriebskrankenschwestern oder Betriebsphysiotherapeuten erforderlich ist. In Bezug auf die betriebliche Gesundheitsförderung kommt diesen Fachpersonen eine wichtige Rolle zu. Da eine Verpflichtung zum Beizug solcher Fachpersonen sehr weit gehen würde, kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die in der VUV aufgeführte Liste der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit zurzeit nicht durch die Betriebskrankenschwestern ergänzt werden soll.</p><p>2. Bisher wurde keine eigentliche Untersuchung zur Wünschbarkeit des Beizuges von Personen zur Verhütung von berufsassoziierten Krankheiten in den Betrieben durchgeführt. Allerdings kann hier erwähnt werden, dass namentlich die Suva und das Seco koordinierte Anstrengungen unternehmen, um auch diesen Bereich abzudecken.</p><p>3. Neben der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz im engeren Sinne (chemische, biologische und physikalische Noxen) gewinnen berufsassoziierte muskuloskeletale (z. B. chronische Rückenschmerzen) oder psychische (z. B. Stress, Mobbing, Burn-out) Gesundheitsstörungen immer mehr an Bedeutung. Deshalb sind die gesundheitsförderlichen bzw. krankmachenden Faktoren der Arbeit vermehrt zu analysieren, wobei eine multifaktorielle Sichtweise entscheidend ist. Im Rahmen des Projektes Nationale Gesundheitspolitik Schweiz wurde dazu eine qualitative Studie durchgeführt (Illés, Abel: Psychische Gesundheit, Bern, 2002). Die meisten der dreissig befragten Expertinnen und Experten beobachteten aufgrund tief greifender gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Umwälzungen eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen infolge von Beschleunigung, Verdichtung und Flexibilisierung der Arbeitsvollzüge sowie einer zunehmenden Arbeitsplatzverunsicherung. Das Seco veranlasste 2001 eine Studie über die Kosten von Stress und 2002 eine solche zur Mobbingsituation der Erwerbstätigen in der Schweiz. Eine weitere Studie über die Zusammenhänge zwischen Gesundheit und Arbeitsbedingungen wurde in Zusammenarbeit mit der Gesundheitsförderung Schweiz durch die Kantone Genf und Jura durchgeführt. Obwohl Daten vorhanden sind, fehlte bisher die Finanzierung für eine Auswertung der spezifischen Folgen auf die IV-Kosten. Die Bewältigung von psychosozialen Belastungen hängt zwar stark von persönlichen Strategien ab. Doch können mit betrieblicher Gesundheitsförderung, wie sie das Seco, die Suva und die Gesundheitsförderung Schweiz entwickeln, günstige Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Die betriebliche Gesundheitsförderung verlangt eine aktive Beteiligung aller Betroffenen und geht über einen rein präventivmedizinischen Ansatz hinaus, indem sie die persönlichen Ressourcen stärkt. Als nicht unerheblicher Zusatzeffekt kann damit auch die Arbeitszufriedenheit und Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmenden verbessert werden.</p><p>Die Nationale Gesundheitspolitik Schweiz ist von Bund und Kantonen beauftragt, den Dialog zu neuen Fragen der öffentlichen Gesundheit unter den Akteuren zu fördern. Die Steuerungsgruppe des Projektes Nationale Gesundheitspolitik Schweiz will an der Arbeitstagung 2003 den politischen Dialog zu einer ganzheitlichen Sicht von Gesundheit und Arbeit anregen.</p><p>4. Im Bereich der gesetzlichen Regelungen von Arbeitssicherheit (Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten) im UVG und derjenigen des im Arbeitsgesetz verankerten allgemeinen Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz bestehen ein Gesetzesdualismus und ein Vollzugspluralismus, die vor allem in konzeptioneller Hinsicht unbefriedigend sind. 1994 hat deshalb die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit eine Motion (94.3312) eingereicht, die von beiden Räten überwiesen wurde. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement wurde mit der Umsetzung des Anliegens der Motion beauftragt. Es setzte in der Folge eine Arbeitsgruppe ein, welche Ende 1998 einen Bericht "Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz: Gesetzgebung und Vollzug" vorlegte. Aus dem Bericht geht u. a. hervor, dass aufgrund der teils sehr unterschiedlichen Vorstellungen der Beteiligten (Suva, Seco, Kantone, BSV) eine einvernehmliche Lösung für eine grundlegende Änderung der heutigen Situation nicht gefunden wurde. Die Weiterbearbeitung dieses komplexen und politisch heiklen Projektes wird stark beeinflusst von den zurzeit laufenden Diskussionen über die zukünftige Ausrichtung der Suva. Sobald diesbezüglich konkrete Resultate vorliegen, werden die Arbeiten wieder aufgenommen. Auf der praktischen Ebene wurden vorläufige Lösungen der anstehenden Probleme gefunden, sodass für den Vollzug keine ins Gewicht fallenden Nachteile entstehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich ersuche den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Wäre es nicht sinnvoll, die Pflegefachleute, die im Bereich der Gesundheit am Arbeitsplatz spezialisiert sind, ausdrücklich in der Liste der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit aufzuführen?</p><p>2. Wurden Untersuchungen durchgeführt, wie sich die Tätigkeit solcher Fachleute auf die Gesundheit in den Unternehmen auswirkt? Häufig reicht ja wenig, um eine Wissenslücke zu schliessen und dadurch eine dauerhafte Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu vermeiden.</p><p>3. Gedenkt der Bundesrat zu prüfen, inwiefern sich die Präventivmedizin in unseren Unternehmen positiv auf die Entwicklung der Kosten der IV auswirken würde?</p><p>4. Gedenkt er die Bestimmungen über die Prävention und den Schutz im Bereich der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz rasch zu koordinieren und zusammenzufassen, wie das von ihm mit einer vom Nationalrat oppositionslos verabschiedeten Motion verlangt wurde?</p>
- Verordnung über die Eignung der Spezialisten der Arbeitssicherheit
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