Lehrstellenmangel im August 2003. Massnahmen
- ShortId
-
03.3151
- Id
-
20033151
- Updated
-
10.04.2024 14:45
- Language
-
de
- Title
-
Lehrstellenmangel im August 2003. Massnahmen
- AdditionalIndexing
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15;32;Schaffung von Arbeitsplätzen;Lehrstelle;Schaffung neuer Bundesstellen;Auszubildende/r;berufliche Bildung;Berufspraktikum
- 1
-
- L06K070202030801, Lehrstelle
- L05K0702030301, Schaffung von Arbeitsplätzen
- L04K13020202, Berufspraktikum
- L07K08060103010403, Schaffung neuer Bundesstellen
- L05K0702020203, Auszubildende/r
- L03K130202, berufliche Bildung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Leider zeichnet sich auf Ende des laufenden Schuljahres für den August 2003 ein deutlicher Lehrstellenmangel ab. Diese Voraussage lässt sich mittels Analogieschlüssen aus den Rezessionsjahren des letzten Jahrzehntes sowie aus kantonalen Umfragen bei Lehrbetrieben ableiten. </p><p>Es ist nicht tolerierbar, dass willige und lernbereite jugendliche Schulabgänger und -abgängerinnen ohne Lehrstelle bleiben. Das Gefühl, nicht gebraucht zu werden oder keine Lehre zu absolvieren, bedeutet die grösste Demütigung junger Menschen.</p><p>Es braucht unbedingt zusätzliche Lehrstellen oder Brückenangebote für Jugendliche, die keine Lehrstelle antreten können. Die Lehrstellenbeschlüsse I und II haben immerhin die Wirkungsweise verschiedener Anreizmassnahmen unter Beweis gestellt. Diese Erfahrungen sind zu berücksichtigen. In vielen Kantonen sind derzeit noch Klassen und Infrastrukturen aus solchen LSB II-Massnahmen vorhanden, die weitergeführt werden können.</p><p>Mit dem neuen BBG hat der Gesetzgeber ausdrücklich die Möglichkeit geschaffen, dass der Bund mit 10 Prozent der Berufsbildungsmittel ("Innovations- und Schwerpunktzehntel") Schwerpunkte setzt und dringend nötige Massnahmen mit einem höheren Beteiligungsanteil der Eidgenossenschaft finanziell fördert.</p><p>Wir schlagen dem Bundesrat eine Finanzierung vor, die keine zusätzlichen Mittel aus der Bundeskasse erfordert. Vielmehr sollen die Reservemittel aufgrund von Artikel 59 Absatz 2 BBG für das Schuljahr August 2003 bis August 2004 eingesetzt werden. Dieser "Schwerpunktzehntel" (2004: rund 50 Millionen Franken) ist vom Gesetzgeber ausdrücklich für Schwerpunktaktionen des Bundes konzipiert worden.</p><p>Für diese Massnahmen kann der Bund den üblichen Beteiligungsschlüssel überschreiten und sogar bis zu 100 Prozent Kostenanteil übernehmen.</p><p>Weil das neue BBG und der Bundesbeschluss A des BFT-Kredites erst auf den 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt werden, kann der Bundesrat den Kantonen eine nachträgliche Finanzierungszusicherung für Nachforderungen für die Zeit ab August 2003 gewähren. Solche Nachforderungen sind üblich und rechtens. Bedingung ist allerdings, dass der Bundesrat, wie er dies in der Schlussphase der BBG-Revision gegenüber dem Parlament zusicherte, das BBG auf den 1. Januar 2004 in Kraft setzt.</p><p>Zum Aktionsprogramm Lehrstellen 2003/04 gehört die frühzeitige Kontaktnahme mit den Kantonen und Städten. Hierzu ist die Bildung einer Task Force angezeigt, die die Massnahmen sofort vorbereitet und im April 2003 aufgrund der Ergebnisse des Lehrstellenbarometers die Massnahmen einleitet.</p>
- <p>Anfang März 2003 hat das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie eine Task Force einberufen; diese soll die Situation auf dem Lehrstellenmarkt verfolgen und bei Bedarf rechtzeitig angemessene Massnahmen einleiten. Die im Postulat aufgeworfenen Fragen werden in der Task Force geprüft.</p> Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit den Kantonen frühzeitig Massnahmen einzuleiten, um dem sich abzeichnenden Lehrstellenmangel im August 2003 zu begegnen, und zwar durch:</p><p>- Motivation und Anreize für Arbeitgeber zur Schaffung zusätzlicher Lehrstellen;</p><p>- Finanzierung von Brückenangeboten der Kantone für Schulabgänger und -abgängerinnen ohne Lehrstelle, wie 10. Schuljahr, Betriebspraktika, Motivationssemester;</p><p>- Bereitstellung zusätzlicher Lehrstellen und Ausbildungsplätze in der Bundesverwaltung und anderen öffentlichen Verwaltungen und Betrieben.</p><p>Bei der Wahl dieser Massnahmen ist den Erfahrungen aus den Lehrstellenbeschlüssen I und II Rechnung zu tragen.</p><p>Die nötigen Finanzmittel sollen aufgrund von Artikel 55 Absatz 1 des neuen Berufsbildungsgesetzes (BBG) ausgerichtet und aus der Bundesreserve gemäss Artikel 59 Absatz 2 BBG mit den Mitteln des BFT-Kredites 2004-2007 finanziert werden.</p>
- Lehrstellenmangel im August 2003. Massnahmen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Leider zeichnet sich auf Ende des laufenden Schuljahres für den August 2003 ein deutlicher Lehrstellenmangel ab. Diese Voraussage lässt sich mittels Analogieschlüssen aus den Rezessionsjahren des letzten Jahrzehntes sowie aus kantonalen Umfragen bei Lehrbetrieben ableiten. </p><p>Es ist nicht tolerierbar, dass willige und lernbereite jugendliche Schulabgänger und -abgängerinnen ohne Lehrstelle bleiben. Das Gefühl, nicht gebraucht zu werden oder keine Lehre zu absolvieren, bedeutet die grösste Demütigung junger Menschen.</p><p>Es braucht unbedingt zusätzliche Lehrstellen oder Brückenangebote für Jugendliche, die keine Lehrstelle antreten können. Die Lehrstellenbeschlüsse I und II haben immerhin die Wirkungsweise verschiedener Anreizmassnahmen unter Beweis gestellt. Diese Erfahrungen sind zu berücksichtigen. In vielen Kantonen sind derzeit noch Klassen und Infrastrukturen aus solchen LSB II-Massnahmen vorhanden, die weitergeführt werden können.</p><p>Mit dem neuen BBG hat der Gesetzgeber ausdrücklich die Möglichkeit geschaffen, dass der Bund mit 10 Prozent der Berufsbildungsmittel ("Innovations- und Schwerpunktzehntel") Schwerpunkte setzt und dringend nötige Massnahmen mit einem höheren Beteiligungsanteil der Eidgenossenschaft finanziell fördert.</p><p>Wir schlagen dem Bundesrat eine Finanzierung vor, die keine zusätzlichen Mittel aus der Bundeskasse erfordert. Vielmehr sollen die Reservemittel aufgrund von Artikel 59 Absatz 2 BBG für das Schuljahr August 2003 bis August 2004 eingesetzt werden. Dieser "Schwerpunktzehntel" (2004: rund 50 Millionen Franken) ist vom Gesetzgeber ausdrücklich für Schwerpunktaktionen des Bundes konzipiert worden.</p><p>Für diese Massnahmen kann der Bund den üblichen Beteiligungsschlüssel überschreiten und sogar bis zu 100 Prozent Kostenanteil übernehmen.</p><p>Weil das neue BBG und der Bundesbeschluss A des BFT-Kredites erst auf den 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt werden, kann der Bundesrat den Kantonen eine nachträgliche Finanzierungszusicherung für Nachforderungen für die Zeit ab August 2003 gewähren. Solche Nachforderungen sind üblich und rechtens. Bedingung ist allerdings, dass der Bundesrat, wie er dies in der Schlussphase der BBG-Revision gegenüber dem Parlament zusicherte, das BBG auf den 1. Januar 2004 in Kraft setzt.</p><p>Zum Aktionsprogramm Lehrstellen 2003/04 gehört die frühzeitige Kontaktnahme mit den Kantonen und Städten. Hierzu ist die Bildung einer Task Force angezeigt, die die Massnahmen sofort vorbereitet und im April 2003 aufgrund der Ergebnisse des Lehrstellenbarometers die Massnahmen einleitet.</p>
- <p>Anfang März 2003 hat das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie eine Task Force einberufen; diese soll die Situation auf dem Lehrstellenmarkt verfolgen und bei Bedarf rechtzeitig angemessene Massnahmen einleiten. Die im Postulat aufgeworfenen Fragen werden in der Task Force geprüft.</p> Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit den Kantonen frühzeitig Massnahmen einzuleiten, um dem sich abzeichnenden Lehrstellenmangel im August 2003 zu begegnen, und zwar durch:</p><p>- Motivation und Anreize für Arbeitgeber zur Schaffung zusätzlicher Lehrstellen;</p><p>- Finanzierung von Brückenangeboten der Kantone für Schulabgänger und -abgängerinnen ohne Lehrstelle, wie 10. Schuljahr, Betriebspraktika, Motivationssemester;</p><p>- Bereitstellung zusätzlicher Lehrstellen und Ausbildungsplätze in der Bundesverwaltung und anderen öffentlichen Verwaltungen und Betrieben.</p><p>Bei der Wahl dieser Massnahmen ist den Erfahrungen aus den Lehrstellenbeschlüssen I und II Rechnung zu tragen.</p><p>Die nötigen Finanzmittel sollen aufgrund von Artikel 55 Absatz 1 des neuen Berufsbildungsgesetzes (BBG) ausgerichtet und aus der Bundesreserve gemäss Artikel 59 Absatz 2 BBG mit den Mitteln des BFT-Kredites 2004-2007 finanziert werden.</p>
- Lehrstellenmangel im August 2003. Massnahmen
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