Vollzug der Rothenthurm-Initiative
- ShortId
-
03.3160
- Id
-
20033160
- Updated
-
10.04.2024 10:22
- Language
-
de
- Title
-
Vollzug der Rothenthurm-Initiative
- AdditionalIndexing
-
52;Volksinitiative;Kanton;Vollzug von Beschlüssen;Moor;Schutzgebiet;Landschaftsschutz
- 1
-
- L04K06030309, Moor
- L04K08010204, Volksinitiative
- L04K06010412, Schutzgebiet
- L04K06010409, Landschaftsschutz
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L06K080701020108, Kanton
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Für die Bezeichung der Moore und Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung erliess der Bundesrat auf dem Verordnungsweg drei Inventare: das Hochmoor-, das Flachmoor- und das Moorlandschaftsinventar. Die Umsetzung dieser drei nationalen Moorschutzverordnungen und -inventare durch die Kantone (Schutzpläne, Schutzerlasse, Verträge usw.) erwies sich bei den über 1700 Objekten als komplexer und anspruchsvoller als ursprünglich angenommen. Dieser Umstand sowie die Forderung nach wirksamen, qualitativ hochwertigen Schutz-, Unterhalts- und Wiederherstellungsmassnahmen führten bei gleichzeitig beschränkt verfügbaren Mitteln dazu, dass die Umsetzungsfristen von drei Jahren - bzw. sechs Jahren für Kantone mit vielen Schutzobjekten - nicht von allen Kantonen eingehalten werden konnten. Vorwiegend lokale Interessenkonflikte trugen zusätzlich zur Verzögerung bei.</p><p>Heute ist die Umsetzung der Verordnungen und Inventare durch die Kantone schätzungsweise bei 60 Prozent der Moorlandschaften und bei 70 Prozent der Moorbiotope (Hoch- und Flachmoore) vollzogen. Grössere Schwierigkeiten bereiten vor allem die vielfältigen Freizeitaktivitäten sowie die noch nicht überall angepasste landwirtschaftliche Nutzung.</p><p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung nicht, dass in den Kantonen ein Vollzugsnotstand herrscht.</p><p>2. Da kein Vollzugsnotstand erkennbar ist, erübrigen sich spezielle Massnahmen, um diesen zu beheben. Leistungsaufträge sind im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgaben zwischen dem Bund und den Kantonen mittelfristig vorgesehen; sie betreffen aber nicht nur den Moorschutz, sondern den gesamten Natur- und Landschaftsschutz. In diesem Zusammenhang wird auch die Einführung eines Bonus-Malus-Systems zu prüfen sein.</p><p>3. Die seit einigen Jahren laufende Erfolgskontrolle wird im Jahre 2007 zuverlässige Angaben über den Zustand und die Entwicklung der Moore und Moorlandschaften liefern. Aufgrund dieser Resultate wird sich zeigen, ob weiterreichende Massnahmen notwendig sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 6. Dezember 1987 haben die Schweizer Stimmberechtigten deutlich ja zur Rothenthurm-lnitiative gesagt und damit in der Bundesverfassung verankert, dass Moore und Moorlandschaften von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung geschützt seien. 15 Jahre danach herrscht in den Kantonen bei der Umsetzung der entsprechenden Bundesvorschriften ein eigentlicher Vollzugsnotstand. Beschleunigen könnte der Bund den Vollzug beispielsweise mit klaren Leistungsaufträgen an die Kantone, welche für diese dann auch finanzielle Auswirkungen beinhalten würden.</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass in den Kantonen in diesem Bereich ein eigentlicher Vollzugsnotstand herrscht?</p><p>2. Welche Massnahmen ergreift er, um diesen Vollzugsnotstand zu beheben? Was hält er insbesondere von klaren Leistungsaufträgen an die Kantone, welche auch ein finanzielles Bonus-Malus-System beinhalten?</p><p>3. Bis zu welchem Zeitpunkt kann dieser Vollzugsnotstand beseitigt werden?</p>
- Vollzug der Rothenthurm-Initiative
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Für die Bezeichung der Moore und Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung erliess der Bundesrat auf dem Verordnungsweg drei Inventare: das Hochmoor-, das Flachmoor- und das Moorlandschaftsinventar. Die Umsetzung dieser drei nationalen Moorschutzverordnungen und -inventare durch die Kantone (Schutzpläne, Schutzerlasse, Verträge usw.) erwies sich bei den über 1700 Objekten als komplexer und anspruchsvoller als ursprünglich angenommen. Dieser Umstand sowie die Forderung nach wirksamen, qualitativ hochwertigen Schutz-, Unterhalts- und Wiederherstellungsmassnahmen führten bei gleichzeitig beschränkt verfügbaren Mitteln dazu, dass die Umsetzungsfristen von drei Jahren - bzw. sechs Jahren für Kantone mit vielen Schutzobjekten - nicht von allen Kantonen eingehalten werden konnten. Vorwiegend lokale Interessenkonflikte trugen zusätzlich zur Verzögerung bei.</p><p>Heute ist die Umsetzung der Verordnungen und Inventare durch die Kantone schätzungsweise bei 60 Prozent der Moorlandschaften und bei 70 Prozent der Moorbiotope (Hoch- und Flachmoore) vollzogen. Grössere Schwierigkeiten bereiten vor allem die vielfältigen Freizeitaktivitäten sowie die noch nicht überall angepasste landwirtschaftliche Nutzung.</p><p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung nicht, dass in den Kantonen ein Vollzugsnotstand herrscht.</p><p>2. Da kein Vollzugsnotstand erkennbar ist, erübrigen sich spezielle Massnahmen, um diesen zu beheben. Leistungsaufträge sind im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgaben zwischen dem Bund und den Kantonen mittelfristig vorgesehen; sie betreffen aber nicht nur den Moorschutz, sondern den gesamten Natur- und Landschaftsschutz. In diesem Zusammenhang wird auch die Einführung eines Bonus-Malus-Systems zu prüfen sein.</p><p>3. Die seit einigen Jahren laufende Erfolgskontrolle wird im Jahre 2007 zuverlässige Angaben über den Zustand und die Entwicklung der Moore und Moorlandschaften liefern. Aufgrund dieser Resultate wird sich zeigen, ob weiterreichende Massnahmen notwendig sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 6. Dezember 1987 haben die Schweizer Stimmberechtigten deutlich ja zur Rothenthurm-lnitiative gesagt und damit in der Bundesverfassung verankert, dass Moore und Moorlandschaften von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung geschützt seien. 15 Jahre danach herrscht in den Kantonen bei der Umsetzung der entsprechenden Bundesvorschriften ein eigentlicher Vollzugsnotstand. Beschleunigen könnte der Bund den Vollzug beispielsweise mit klaren Leistungsaufträgen an die Kantone, welche für diese dann auch finanzielle Auswirkungen beinhalten würden.</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass in den Kantonen in diesem Bereich ein eigentlicher Vollzugsnotstand herrscht?</p><p>2. Welche Massnahmen ergreift er, um diesen Vollzugsnotstand zu beheben? Was hält er insbesondere von klaren Leistungsaufträgen an die Kantone, welche auch ein finanzielles Bonus-Malus-System beinhalten?</p><p>3. Bis zu welchem Zeitpunkt kann dieser Vollzugsnotstand beseitigt werden?</p>
- Vollzug der Rothenthurm-Initiative
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