Befreiung der Pensionskassen von Grundstückgewinnsteuern und Handänderungsgebühren
- ShortId
-
03.3175
- Id
-
20033175
- Updated
-
25.06.2025 01:59
- Language
-
de
- Title
-
Befreiung der Pensionskassen von Grundstückgewinnsteuern und Handänderungsgebühren
- AdditionalIndexing
-
24;28;Steuerbefreiung;Privatversicherung;Klein- und mittleres Unternehmen;Kapitalanlagegesellschaft;Altersvorsorge;Grunderwerbssteuer;Pensionskasse;Grundstückgewinnsteuer;Steuerbelastung
- 1
-
- L06K010401010205, Pensionskasse
- L06K070303010102, Kapitalanlagegesellschaft
- L04K11070405, Grundstückgewinnsteuer
- L04K11070502, Grunderwerbssteuer
- L05K1107030701, Steuerbefreiung
- L04K01040101, Altersvorsorge
- L04K11100112, Privatversicherung
- L04K11070308, Steuerbelastung
- L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Eine Befreiung der Pensionskassen von allen Grundstückgewinnsteuern und Handänderungsgebühren im Immobilienbereich hätte einerseits zur Folge, dass die Bewertungsabzüge für latente Steuern auf den Immobilienanlagen in den Bilanzen der Pensionskassen entfallen würden. Damit erhöht sich der Deckungsgrad der Pensionskassen, ohne dass dadurch Belastungen für die Beitragszahler anfallen.</p><p>Andererseits würden Pensionskassen durch den Wegfall dieser Besteuerung mehr Flexibilität im Zuge von Sanierungen oder anderen Umstrukturierungen erhalten. Die Praxis zeigt, dass die Besteuerung im Falle von Umstrukturierungen in der Schweiz je nach Kanton sehr unterschiedlich gehandhabt wird.</p><p>Viele Unternehmen würden heute gerne die Risiken der betrieblichen Altersvorsorge an Versicherungen abtreten. Viele KMU sind nicht mehr bereit oder nicht mehr in der Lage, nebst den unternehmerischen Risiken auch noch Pensionskassenrisiken zu übernehmen, d. h. im Falle einer Unterdeckung Sanierungsbeiträge, leisten zu müssen. Der Einkauf in eine Versicherung erfordert in der Regel jedoch vorerst eine Liquidation der Immobilienportefeuilles.</p><p>Beim Verkauf verlieren die Pensionskassen aber oft so viel Geld in Form von Fiskalabgaben, dass ihnen dann das nötige Kapital für den Einkauf in eine Versicherungslösung fehlt. Dadurch sind die KMU wiederum gezwungen, die Altersvorsorgerisiken weiterhin selber zu tragen.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt einen Bericht vorzulegen, der aufzeigt, wie Pensionskassen und andere Formen der kollektiven Altersvorsorge wie z. B. Anlagestiftungen von allen Grundstücksgewinnsteuern und Handänderungsgebühren im Immobilienbereich entlastet werden können und wie viele solche Abgaben die Altersvorsorgewerke in den letzten Jahren bezahlt haben.</p>
- Befreiung der Pensionskassen von Grundstückgewinnsteuern und Handänderungsgebühren
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Eine Befreiung der Pensionskassen von allen Grundstückgewinnsteuern und Handänderungsgebühren im Immobilienbereich hätte einerseits zur Folge, dass die Bewertungsabzüge für latente Steuern auf den Immobilienanlagen in den Bilanzen der Pensionskassen entfallen würden. Damit erhöht sich der Deckungsgrad der Pensionskassen, ohne dass dadurch Belastungen für die Beitragszahler anfallen.</p><p>Andererseits würden Pensionskassen durch den Wegfall dieser Besteuerung mehr Flexibilität im Zuge von Sanierungen oder anderen Umstrukturierungen erhalten. Die Praxis zeigt, dass die Besteuerung im Falle von Umstrukturierungen in der Schweiz je nach Kanton sehr unterschiedlich gehandhabt wird.</p><p>Viele Unternehmen würden heute gerne die Risiken der betrieblichen Altersvorsorge an Versicherungen abtreten. Viele KMU sind nicht mehr bereit oder nicht mehr in der Lage, nebst den unternehmerischen Risiken auch noch Pensionskassenrisiken zu übernehmen, d. h. im Falle einer Unterdeckung Sanierungsbeiträge, leisten zu müssen. Der Einkauf in eine Versicherung erfordert in der Regel jedoch vorerst eine Liquidation der Immobilienportefeuilles.</p><p>Beim Verkauf verlieren die Pensionskassen aber oft so viel Geld in Form von Fiskalabgaben, dass ihnen dann das nötige Kapital für den Einkauf in eine Versicherungslösung fehlt. Dadurch sind die KMU wiederum gezwungen, die Altersvorsorgerisiken weiterhin selber zu tragen.</p>
- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt einen Bericht vorzulegen, der aufzeigt, wie Pensionskassen und andere Formen der kollektiven Altersvorsorge wie z. B. Anlagestiftungen von allen Grundstücksgewinnsteuern und Handänderungsgebühren im Immobilienbereich entlastet werden können und wie viele solche Abgaben die Altersvorsorgewerke in den letzten Jahren bezahlt haben.</p>
- Befreiung der Pensionskassen von Grundstückgewinnsteuern und Handänderungsgebühren
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