Zuwendungen an Hochschulen
- ShortId
-
03.3183
- Id
-
20033183
- Updated
-
25.06.2025 02:02
- Language
-
de
- Title
-
Zuwendungen an Hochschulen
- AdditionalIndexing
-
32;36;Forschungsförderung;Stiftung;Hochschulwesen;Finanzierung
- 1
-
- L04K13020501, Hochschulwesen
- L03K110902, Finanzierung
- L04K16020204, Forschungsförderung
- L05K0703031001, Stiftung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat begrüsst alle Bestrebungen der Hochschulen und Hochschulkantone, in vermehrtem Umfang Drittmittel, zu denen auch Zuwendungen und Legate gehören, anzuziehen. Wir verweisen diesbezüglich auch auf die im Rahmen der Parlamentarischen Initiative Schiesser (00.461, Revision des Stiftungsrechtes) anstehenden Arbeiten. Die Einrichtungen und Modalitäten festzulegen, mit denen das geschehen soll, fällt indessen in die Autonomie der Trägerschaften.</p><p>Namentlich fehlen dem Bund die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen, um den Kantonen und kantonalen Hochschulen die Gründung von Stiftungen oder anderen Einrichtungen zur Anziehung von Drittmitteln oder zu ihrer steuerlichen Begünstigung vorzuschreiben. Auch fragt sich, ob Stiftungen und andere Einrichtungen das geeignete Mittel sind, um Drittmittel zu fördern und eine wirkungsvolle Finanzierung von Bildung und Forschung an den Hochschulen zu ermöglichen. So sind Stiftungen - als an einen bestimmten Zweck gebundene Vermögen - ein Instrument, welches den steigenden Ansprüchen an die Flexibilität der Finanzierung von Bildung und Forschung kaum in genügendem Umfang gerecht werden kann. Solche zusätzlichen rechtlich selbstständigen Finanzierungsgefässe würden auch den laufenden Bestrebungen nach erhöhter Transparenz in der Finanzierung von Bildung und Forschung entgegenwirken.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass der Dialog und die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft, welche die Hochschulen seit längerem pflegen und verstärken, das Verständnis und das Engagement Dritter nachhaltiger fördern können.</p><p>Aus diesem Grund und weil die Kantone nach wie vor die hauptsächlichen Trägerschaften der Hochschulen bilden, möchte der Bund die Privilegierung von Zuwendungen im Bildungsbereich ihrer Eigeninitiative überlassen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, zusammen mit den Kantonen für geeignete Einrichtungen (z. B. Stiftungen) an den Hochschulen zu sorgen, um Spenden, Legate und allgemeine Zuwendungen an Bildungs- und Forschungsinstitute zu fördern. Diese Zuwendungen sind steuerlich zu begünstigen.</p>
- Zuwendungen an Hochschulen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat begrüsst alle Bestrebungen der Hochschulen und Hochschulkantone, in vermehrtem Umfang Drittmittel, zu denen auch Zuwendungen und Legate gehören, anzuziehen. Wir verweisen diesbezüglich auch auf die im Rahmen der Parlamentarischen Initiative Schiesser (00.461, Revision des Stiftungsrechtes) anstehenden Arbeiten. Die Einrichtungen und Modalitäten festzulegen, mit denen das geschehen soll, fällt indessen in die Autonomie der Trägerschaften.</p><p>Namentlich fehlen dem Bund die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen, um den Kantonen und kantonalen Hochschulen die Gründung von Stiftungen oder anderen Einrichtungen zur Anziehung von Drittmitteln oder zu ihrer steuerlichen Begünstigung vorzuschreiben. Auch fragt sich, ob Stiftungen und andere Einrichtungen das geeignete Mittel sind, um Drittmittel zu fördern und eine wirkungsvolle Finanzierung von Bildung und Forschung an den Hochschulen zu ermöglichen. So sind Stiftungen - als an einen bestimmten Zweck gebundene Vermögen - ein Instrument, welches den steigenden Ansprüchen an die Flexibilität der Finanzierung von Bildung und Forschung kaum in genügendem Umfang gerecht werden kann. Solche zusätzlichen rechtlich selbstständigen Finanzierungsgefässe würden auch den laufenden Bestrebungen nach erhöhter Transparenz in der Finanzierung von Bildung und Forschung entgegenwirken.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass der Dialog und die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft, welche die Hochschulen seit längerem pflegen und verstärken, das Verständnis und das Engagement Dritter nachhaltiger fördern können.</p><p>Aus diesem Grund und weil die Kantone nach wie vor die hauptsächlichen Trägerschaften der Hochschulen bilden, möchte der Bund die Privilegierung von Zuwendungen im Bildungsbereich ihrer Eigeninitiative überlassen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, zusammen mit den Kantonen für geeignete Einrichtungen (z. B. Stiftungen) an den Hochschulen zu sorgen, um Spenden, Legate und allgemeine Zuwendungen an Bildungs- und Forschungsinstitute zu fördern. Diese Zuwendungen sind steuerlich zu begünstigen.</p>
- Zuwendungen an Hochschulen
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