Forschungsförderung. Forschungsnachwuchs und Qualitätssicherung
- ShortId
-
03.3184
- Id
-
20033184
- Updated
-
25.06.2025 02:02
- Language
-
de
- Title
-
Forschungsförderung. Forschungsnachwuchs und Qualitätssicherung
- AdditionalIndexing
-
36;Nachwuchsförderung;Qualitätssicherung;Forschungsförderung;Nationalfonds;Haushaltsausgabe
- 1
-
- L04K16020204, Forschungsförderung
- L04K13030114, Nachwuchsförderung
- L06K070305020401, Qualitätssicherung
- L05K1602020401, Nationalfonds
- L03K110203, Haushaltsausgabe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat steht den drei Forderungen der Motion positiv gegenüber. Jedes der drei Anliegen ist bereits Gegenstand eines Projektes oder eines Beschlusses. Aus diesem Grund wird die Umwandlung der Motion in ein Postulat beantragt.</p><p>1. SNF-Förderprofessuren</p><p>In Ziffer 1.4.5 B der BFT-Botschaft 2004-2007 (02.089) werden die Absichten des Bundesrates bezüglich SNF-Förderprofessuren dargelegt. Im heutigen Verfahren haben die Universitäten bereits de facto ein Vorschlagsrecht, da der SNF formell nur Kandidaturen berücksichtigt, die von der betreffenden Universität ausdrücklich unterstützt werden. Das Verfahren soll nun im Einzelnen überarbeitet werden. Es werden verschiedene Möglichkeiten geprüft, mit denen der Heimuniversität der Kandidaten eine eindeutigere Rolle verliehen werden kann. So soll die Anforderung des Tenure Track den Rektoraten die Möglichkeit geben, die Förderprofessuren in die Entwicklungsstrategie der Universität einzubinden. Auch sollen das Obligatorium der Unterstützung durch die Hochschulleitung sowie die Verpflichtungen der Fakultät präzisiert werden. Die Ergebnisse dieser Überprüfung werden in die Leistungsvereinbarung 2004-2007 zwischen der Gruppe für Wissenschaft und Forschung und dem FNS einfliessen.</p><p>2. Forschungs- und Entwicklungskredite ausserhalb der BFT-Botschaft</p><p>Wie in Ziffer 1.5.4 der BFT-Botschaft 2004-2007 ausgeführt, werden die Beiträge der Schweiz an verschiedene internationale Forschungsorganisationen ausserhalb der Kreditanträge der BFT-Botschaft finanziert, da es sich dabei um Verpflichtungen aus internationalen Abkommen oder zwischenstaatlichen Vereinbarungen handelt und die entsprechenden Kredite in den Budgets der zuständigen Ämter eingestellt sind. Alle diese Kredite werden periodisch einer strengen Evaluation unterzogen.</p><p>Der Beitrag an die Europäische Weltraumagentur ESA beruht auf einem zwischenstaatlichen europäischen Abkommen (ESA-Konvention, 15 Mitgliedstaaten), wie auch z. B. die Beiträge an das Cern oder die ESO. Die Teilnahme an den Progammen wird vom Bundesrat beschlossen. Der letzte solche Bundesratsbeschluss erfolgte am 31. Oktober 2001 im Hinblick auf die ESA-Ministerkonferenz von Edinburg vom November 2001. Diese Beschlüsse finden ihren Niederschlag im Budget der GWF (Rubrik 326.3600.305). Die Beträge der Schweiz an die ESA wurden kürzlich im Rahmen der Ausgabenbremse des Bundes gekürzt.</p><p>Seit 1992 wurde die Beteiligung der Schweiz an den Forschungs- und Entwicklungsprogrammen der EU (Rahmenprogramm) von den eidgenössischen Räten stets massiv unterstützt. Am 6. Juni 2002 bewilligte das Parlament mit grosser Mehrheit einen Kredit von 835 Millionen Franken für die Finanzierung der Beteiligung der Schweiz am 6. EU-Rahmenprogramm in den Jahren 2003 bis 2006 (BBl 2002 5246). Der Beitrag der Schweiz ist abhängig vom Gesamtbudget des 6. Rahmenprogramms (17,5 Milliarden Euro) sowie von makroökonomischen Daten (insbesondere dem Verhältnis des BIP der Schweiz zum BIP der EU). Er ist somit vorgegeben, wird nun aber, wie im Bundesbeschluss (BBl 2002 5246) vorgesehen, infolge des verspäteten Inkrafttretens des bilateralen Abkommens auf 803 Millionen Franken gekürzt.</p><p>Am 29. September 2002 beschloss der Bundesrat, die Forschungskredite der Bundesverwaltung einer jährlichen Überprüfung zu unterziehen, um den Bedarf im Hinblick auf die in den Forschungskonzepten genannten Forschungsprioritäten (s. Anhang der BFT-Botschaft vom 29. September 2002) genauer abzuschätzen. Dieses Steuerungsinstrument kommt erstmals im Jahr 2003 zum Einsatz und wird künftig noch verstärkt, namentlich durch genauere Angaben seitens der Bundesämter, eine systematische Aufnahme in die Datenbank Aramis und eine kritische Beurteilung, die durch das Präsidium eines von den Direktoren der GWF und des BBT geleiteten Steuerungsausschusses veranlasst wird.</p><p>3. Qualitätssicherungssystem für die Ressortforschung</p><p>Am 29. September 2002 hat der Bundesrat beschlossen, ein Qualitätssicherungssystem für die in den Bundesämtern durchgeführte oder von ihnen finanzierte Forschung (Ressortforschung) einzuführen. Unter der Leitung des Vorsitzes des oben genannten Steuerungsausschusses soll Ende 2003 ein Handbuch zu Grundsätzen und Standards verabschiedet werden. Dieses wird auch Richtlinien enthalten, die ab 2004 gelten und für die gesamte Bundesverwaltung bindend sind. Wichtigste Bestandteile der Qualitätssicherung sind:</p><p>- Begleitung der Forschung in den verschiedenen Politikbereichen durch einen wissenschaftlichen Beirat aus externen Experten, welche Relevanz und Qualität der Forschung sicherstellen;</p><p>- klare und öffentliche Verfahren;</p><p>- Transparenz bezüglich Inhalte, Auftragnehmer und Mittel;</p><p>- Erteilung der Forschungsmandate aufgrund der Kriterien: wissenschaftliche Qualität, Relevanz, Mehrwert und Kosten;</p><p>- strenge Evaluation der Einzelprojekte sowie der Forschungsbereiche bezüglich wissenschaftliche Qualität und Wirkung der Forschung.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. die Nachwuchsförderung zu verbessern, insbesondere die Einbindung der SNF-Förderprofessuren in die Universitäten/ETH mit deren Vorschlagsrecht zu versehen;</p><p>2. die Forschungs- und Entwicklungskredite ausserhalb der BFT-Botschaft 2004-2007 (Weltraumforschung, EU-Programme, Ressortforschung usw.) einer kritischen Überprüfung zu unterziehen;</p><p>3. für die Ressortforschung bis 2005 ein Qualitätssicherungssystem einzuführen.</p>
- Forschungsförderung. Forschungsnachwuchs und Qualitätssicherung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat steht den drei Forderungen der Motion positiv gegenüber. Jedes der drei Anliegen ist bereits Gegenstand eines Projektes oder eines Beschlusses. Aus diesem Grund wird die Umwandlung der Motion in ein Postulat beantragt.</p><p>1. SNF-Förderprofessuren</p><p>In Ziffer 1.4.5 B der BFT-Botschaft 2004-2007 (02.089) werden die Absichten des Bundesrates bezüglich SNF-Förderprofessuren dargelegt. Im heutigen Verfahren haben die Universitäten bereits de facto ein Vorschlagsrecht, da der SNF formell nur Kandidaturen berücksichtigt, die von der betreffenden Universität ausdrücklich unterstützt werden. Das Verfahren soll nun im Einzelnen überarbeitet werden. Es werden verschiedene Möglichkeiten geprüft, mit denen der Heimuniversität der Kandidaten eine eindeutigere Rolle verliehen werden kann. So soll die Anforderung des Tenure Track den Rektoraten die Möglichkeit geben, die Förderprofessuren in die Entwicklungsstrategie der Universität einzubinden. Auch sollen das Obligatorium der Unterstützung durch die Hochschulleitung sowie die Verpflichtungen der Fakultät präzisiert werden. Die Ergebnisse dieser Überprüfung werden in die Leistungsvereinbarung 2004-2007 zwischen der Gruppe für Wissenschaft und Forschung und dem FNS einfliessen.</p><p>2. Forschungs- und Entwicklungskredite ausserhalb der BFT-Botschaft</p><p>Wie in Ziffer 1.5.4 der BFT-Botschaft 2004-2007 ausgeführt, werden die Beiträge der Schweiz an verschiedene internationale Forschungsorganisationen ausserhalb der Kreditanträge der BFT-Botschaft finanziert, da es sich dabei um Verpflichtungen aus internationalen Abkommen oder zwischenstaatlichen Vereinbarungen handelt und die entsprechenden Kredite in den Budgets der zuständigen Ämter eingestellt sind. Alle diese Kredite werden periodisch einer strengen Evaluation unterzogen.</p><p>Der Beitrag an die Europäische Weltraumagentur ESA beruht auf einem zwischenstaatlichen europäischen Abkommen (ESA-Konvention, 15 Mitgliedstaaten), wie auch z. B. die Beiträge an das Cern oder die ESO. Die Teilnahme an den Progammen wird vom Bundesrat beschlossen. Der letzte solche Bundesratsbeschluss erfolgte am 31. Oktober 2001 im Hinblick auf die ESA-Ministerkonferenz von Edinburg vom November 2001. Diese Beschlüsse finden ihren Niederschlag im Budget der GWF (Rubrik 326.3600.305). Die Beträge der Schweiz an die ESA wurden kürzlich im Rahmen der Ausgabenbremse des Bundes gekürzt.</p><p>Seit 1992 wurde die Beteiligung der Schweiz an den Forschungs- und Entwicklungsprogrammen der EU (Rahmenprogramm) von den eidgenössischen Räten stets massiv unterstützt. Am 6. Juni 2002 bewilligte das Parlament mit grosser Mehrheit einen Kredit von 835 Millionen Franken für die Finanzierung der Beteiligung der Schweiz am 6. EU-Rahmenprogramm in den Jahren 2003 bis 2006 (BBl 2002 5246). Der Beitrag der Schweiz ist abhängig vom Gesamtbudget des 6. Rahmenprogramms (17,5 Milliarden Euro) sowie von makroökonomischen Daten (insbesondere dem Verhältnis des BIP der Schweiz zum BIP der EU). Er ist somit vorgegeben, wird nun aber, wie im Bundesbeschluss (BBl 2002 5246) vorgesehen, infolge des verspäteten Inkrafttretens des bilateralen Abkommens auf 803 Millionen Franken gekürzt.</p><p>Am 29. September 2002 beschloss der Bundesrat, die Forschungskredite der Bundesverwaltung einer jährlichen Überprüfung zu unterziehen, um den Bedarf im Hinblick auf die in den Forschungskonzepten genannten Forschungsprioritäten (s. Anhang der BFT-Botschaft vom 29. September 2002) genauer abzuschätzen. Dieses Steuerungsinstrument kommt erstmals im Jahr 2003 zum Einsatz und wird künftig noch verstärkt, namentlich durch genauere Angaben seitens der Bundesämter, eine systematische Aufnahme in die Datenbank Aramis und eine kritische Beurteilung, die durch das Präsidium eines von den Direktoren der GWF und des BBT geleiteten Steuerungsausschusses veranlasst wird.</p><p>3. Qualitätssicherungssystem für die Ressortforschung</p><p>Am 29. September 2002 hat der Bundesrat beschlossen, ein Qualitätssicherungssystem für die in den Bundesämtern durchgeführte oder von ihnen finanzierte Forschung (Ressortforschung) einzuführen. Unter der Leitung des Vorsitzes des oben genannten Steuerungsausschusses soll Ende 2003 ein Handbuch zu Grundsätzen und Standards verabschiedet werden. Dieses wird auch Richtlinien enthalten, die ab 2004 gelten und für die gesamte Bundesverwaltung bindend sind. Wichtigste Bestandteile der Qualitätssicherung sind:</p><p>- Begleitung der Forschung in den verschiedenen Politikbereichen durch einen wissenschaftlichen Beirat aus externen Experten, welche Relevanz und Qualität der Forschung sicherstellen;</p><p>- klare und öffentliche Verfahren;</p><p>- Transparenz bezüglich Inhalte, Auftragnehmer und Mittel;</p><p>- Erteilung der Forschungsmandate aufgrund der Kriterien: wissenschaftliche Qualität, Relevanz, Mehrwert und Kosten;</p><p>- strenge Evaluation der Einzelprojekte sowie der Forschungsbereiche bezüglich wissenschaftliche Qualität und Wirkung der Forschung.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. die Nachwuchsförderung zu verbessern, insbesondere die Einbindung der SNF-Förderprofessuren in die Universitäten/ETH mit deren Vorschlagsrecht zu versehen;</p><p>2. die Forschungs- und Entwicklungskredite ausserhalb der BFT-Botschaft 2004-2007 (Weltraumforschung, EU-Programme, Ressortforschung usw.) einer kritischen Überprüfung zu unterziehen;</p><p>3. für die Ressortforschung bis 2005 ein Qualitätssicherungssystem einzuführen.</p>
- Forschungsförderung. Forschungsnachwuchs und Qualitätssicherung
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