Avanti. Rechtzeitige Vorbereitung der Gesetzgebungsarbeiten

ShortId
03.3190
Id
20033190
Updated
25.06.2025 02:03
Language
de
Title
Avanti. Rechtzeitige Vorbereitung der Gesetzgebungsarbeiten
AdditionalIndexing
48;Strassentunnel;Autobahn;Nationalstrassenbau;Volksinitiative;Verkehrsinfrastruktur;Gesetzgebungsverfahren
1
  • L04K08010204, Volksinitiative
  • L06K070503010401, Nationalstrassenbau
  • L07K18020202010102, Strassentunnel
  • L03K080702, Gesetzgebungsverfahren
  • L05K1803010201, Autobahn
  • L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die KVF-S bzw. der Ständerat berät die Volksinitiative Avanti. Der Nationalrat hat bereits einen Gegenvorschlag beschlossen. Bei der Bearbeitung der Vorlage bemühte sich die Kommission, den Beschluss des Nationalrates in dem Sinne zu ergänzen, dass er besser durchführbar ist. Dabei zeigte sich, dass einige wenige Gesetzesänderungen nötig sind, namentlich im Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG; SR 725.116.2). Damit die im Gegenvorschlag aufgeführten Fristen eingehalten werden können, müssen die Gesetzgebungsarbeiten rasch aufgenommen werden. Sie schliessen ein gewisses Vernehmlassungsverfahren ein. Das Ergebnis sollte für den Hauptteil der Auseinandersetzung vor der Volksabstimmung über die Avanti-Verfassungsänderungen zumindest in den Grundzügen und bis Ende 2004 in Antragsform vorliegen. Mehr ist zeitlich mit Rücksicht auf die NFA-Vorlage sinnvollerweise nicht möglich.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die für die Umsetzung des Gegenvorschlages zur Avanti-Initiative unerlässlichen Gesetzesänderungen vorzulegen:</p><p>- der Öffentlichkeit bis zum 31. März 2004 die Grundzüge der Revision (abgestimmt auf das Projekt NFA); und </p><p>- der Bundesversammlung bis Ende 2004 die Anträge mit Botschaft.</p>
  • Avanti. Rechtzeitige Vorbereitung der Gesetzgebungsarbeiten
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20020040
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die KVF-S bzw. der Ständerat berät die Volksinitiative Avanti. Der Nationalrat hat bereits einen Gegenvorschlag beschlossen. Bei der Bearbeitung der Vorlage bemühte sich die Kommission, den Beschluss des Nationalrates in dem Sinne zu ergänzen, dass er besser durchführbar ist. Dabei zeigte sich, dass einige wenige Gesetzesänderungen nötig sind, namentlich im Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG; SR 725.116.2). Damit die im Gegenvorschlag aufgeführten Fristen eingehalten werden können, müssen die Gesetzgebungsarbeiten rasch aufgenommen werden. Sie schliessen ein gewisses Vernehmlassungsverfahren ein. Das Ergebnis sollte für den Hauptteil der Auseinandersetzung vor der Volksabstimmung über die Avanti-Verfassungsänderungen zumindest in den Grundzügen und bis Ende 2004 in Antragsform vorliegen. Mehr ist zeitlich mit Rücksicht auf die NFA-Vorlage sinnvollerweise nicht möglich.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die für die Umsetzung des Gegenvorschlages zur Avanti-Initiative unerlässlichen Gesetzesänderungen vorzulegen:</p><p>- der Öffentlichkeit bis zum 31. März 2004 die Grundzüge der Revision (abgestimmt auf das Projekt NFA); und </p><p>- der Bundesversammlung bis Ende 2004 die Anträge mit Botschaft.</p>
    • Avanti. Rechtzeitige Vorbereitung der Gesetzgebungsarbeiten

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