Neue Lohnausweise
- ShortId
-
03.3200
- Id
-
20033200
- Updated
-
10.04.2024 14:11
- Language
-
de
- Title
-
Neue Lohnausweise
- AdditionalIndexing
-
15;24;Lohn;Klein- und mittleres Unternehmen;Verwaltungsformalität;Vereinfachung von Verfahren;Deregulierung
- 1
-
- L05K0702010103, Lohn
- L04K08060113, Verwaltungsformalität
- L05K0704010205, Deregulierung
- L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
- L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Übergang von der zweijährigen zur einjährigen Veranlagung und verschiedene Vereinfachungen haben es ermöglicht, die Zahl der auszufüllenden Felder im neuen Lohnausweis zu reduzieren und das Formular übersichtlicher zu gestalten. Zusätzliche Angaben sind einzig für Naturalleistungen und Gehaltsnebenleistungen (so genannte fringe benefits) vorgesehen, nicht aber für Spesenvergütungen. Diese Beträge waren für leitendes und Aussendienstpersonal bereits bisher anzugeben.</p><p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Übergang zu einem gesamtschweizerisch einheitlichen Lohnausweis den Arbeitgebern Kosten im EDV-Bereich verursacht. Um diese möglichst tief zu halten, haben die Steuerbehörden bei den bisherigen Formularen seit längerer Zeit bewusst auf Änderungen verzichtet; der so genannte EDV-Lohnausweis beispielsweise ist seit 1987 unverändert geblieben.</p><p>2. Es ist und bleibt das Ziel des Bundesrates, die administrative Belastung insbesondere der KMU nach Möglichkeit zu reduzieren. Zu beachten ist allerdings, dass gesetzliche Vorschriften wie die Pflicht der Arbeitgeber zur Angabe ihrer Leistungen an die Arbeitnehmer diesem Ziel nicht untergeordnet und damit faktisch ausser Kraft gesetzt werden dürfen.</p><p>Wenn die Steuerbehörden feststellen, dass ein Teil der Arbeitgeber in erheblichem Umfang anstelle von Geld Naturalleistungen und Gehaltsnebenleistungen ausrichtet und die Zuwendung dieser "fringe benefits" als Instrument der Personal- und Lohnpolitik einsetzt, ist es ihre Pflicht, im Interesse einer gleichmässigen gesetzeskonformen Besteuerung aller Steuerpflichtigen im Lohnausweis nach derartigen Leistungen zu fragen.</p><p>3./4. Im föderalistischen Steuersystem der Schweiz fallen nicht nur die Veranlagung und der Bezug der Staats- und Gemeindesteuern, sondern auch der direkten Bundessteuer in die Kompetenz der Kantone. Der neue Lohnausweis wurde deshalb federführend von der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) als Dachorganisation der kantonalen Steuerverwaltungen in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung erarbeitet.</p><p>Der Bundesrat sah sich nicht veranlasst, in dieser Sache aktiv zu werden, zumal im Jahre 2002 von den Spitzenverbänden der Wirtschaft und der SSK eine gemischte Arbeitsgruppe gebildet wurde. Es ist dieser Arbeitsgruppe gelungen, sowohl bezüglich der Angabe der Gehaltsnebenleistungen als auch der effektiven Spesenvergütungen eine für beide Seiten tragbare Lösung zu finden. Zugleich hat die SSK auf Antrag der Wirtschaftsverbände Anfang Juli 2003 beschlossen, die Einführung des neuen Lohnausweises um ein weiteres Jahr zu verschieben (freiwillige Anwendung des neuen Formulars zur Bescheinigung der Löhne für 2005, obligatorische Anwendung ab den Löhnen für 2006).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit dem neuen Lohnausweis, der auf den 1. Januar 2005 in Kraft tritt, müssen nicht nur die Leistungen und Vorteile, die ein Arbeitnehmer bezieht, angegeben werden, sondern auch die Spesen, die zum Lohn hinzukommen. Der Arbeitgeber muss also einen Lohnausweis mit sage und schreibe 15 Rubriken - gegenwärtig sind es fünf - ausstellen und darauf alle Leistungen und alle geldwerten Vorteile verzeichnen, die ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin im Rahmen ihres Arbeitsvertrags bezieht.</p><p>Zwar begrüssen wir die Idee, einen einheitlichen Lohnausweis zu schaffen, der auch die Situation in den Privatunternehmen verbessern könnte. Allerdings verursacht das neue Formular, so wie es aussieht, den KMU einen deutlich höheren Aufwand und treibt die Verwaltungskosten in die Höhe. Dies schlägt sich, wie man sich leicht vorstellen kann, negativ auf die Unternehmen nieder.</p><p>1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass der neue Lohnausweis, der auf den 1. Januar 2005 in Kraft tritt, zu Anpassungskosten führen kann (neue Investitionen, Änderung des Betriebsprozesses), vor allem aber zu neuen Verwaltungskosten, die für die KMU, immerhin die grosse Mehrheit der Schweizer Unternehmen, völlig untragbar sind?</p><p>2. Ist er sich bewusst, dass dieses Vorhaben in krassem Gegensatz zu der Politik steht, die er seit Jahren verfolgt (vgl. insbesondere den Bericht des Bundesrates vom 3. November 1999 über Massnahmen zur Deregulierung und administrativen Entlastung)?</p><p>3. Hat er die Instrumente, die in seiner Macht stehen, ausgeschöpft - KMU-Verträglichkeitsprüfung, KMU-Forum, Analyse der Auswirkungen der Regelung -, um zu beurteilen, wie sich der neue Lohnausweis auf die KMU auswirken könnte.</p><p>4. Zurzeit geht es der Schweizer Wirtschaft schlecht. Will der Bundesrat deshalb Massnahmen ergreifen, mit denen die Kosten - namentlich die Verwaltungskosten - im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Lohnausweises eingedämmt werden?</p>
- Neue Lohnausweise
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Übergang von der zweijährigen zur einjährigen Veranlagung und verschiedene Vereinfachungen haben es ermöglicht, die Zahl der auszufüllenden Felder im neuen Lohnausweis zu reduzieren und das Formular übersichtlicher zu gestalten. Zusätzliche Angaben sind einzig für Naturalleistungen und Gehaltsnebenleistungen (so genannte fringe benefits) vorgesehen, nicht aber für Spesenvergütungen. Diese Beträge waren für leitendes und Aussendienstpersonal bereits bisher anzugeben.</p><p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Übergang zu einem gesamtschweizerisch einheitlichen Lohnausweis den Arbeitgebern Kosten im EDV-Bereich verursacht. Um diese möglichst tief zu halten, haben die Steuerbehörden bei den bisherigen Formularen seit längerer Zeit bewusst auf Änderungen verzichtet; der so genannte EDV-Lohnausweis beispielsweise ist seit 1987 unverändert geblieben.</p><p>2. Es ist und bleibt das Ziel des Bundesrates, die administrative Belastung insbesondere der KMU nach Möglichkeit zu reduzieren. Zu beachten ist allerdings, dass gesetzliche Vorschriften wie die Pflicht der Arbeitgeber zur Angabe ihrer Leistungen an die Arbeitnehmer diesem Ziel nicht untergeordnet und damit faktisch ausser Kraft gesetzt werden dürfen.</p><p>Wenn die Steuerbehörden feststellen, dass ein Teil der Arbeitgeber in erheblichem Umfang anstelle von Geld Naturalleistungen und Gehaltsnebenleistungen ausrichtet und die Zuwendung dieser "fringe benefits" als Instrument der Personal- und Lohnpolitik einsetzt, ist es ihre Pflicht, im Interesse einer gleichmässigen gesetzeskonformen Besteuerung aller Steuerpflichtigen im Lohnausweis nach derartigen Leistungen zu fragen.</p><p>3./4. Im föderalistischen Steuersystem der Schweiz fallen nicht nur die Veranlagung und der Bezug der Staats- und Gemeindesteuern, sondern auch der direkten Bundessteuer in die Kompetenz der Kantone. Der neue Lohnausweis wurde deshalb federführend von der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) als Dachorganisation der kantonalen Steuerverwaltungen in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung erarbeitet.</p><p>Der Bundesrat sah sich nicht veranlasst, in dieser Sache aktiv zu werden, zumal im Jahre 2002 von den Spitzenverbänden der Wirtschaft und der SSK eine gemischte Arbeitsgruppe gebildet wurde. Es ist dieser Arbeitsgruppe gelungen, sowohl bezüglich der Angabe der Gehaltsnebenleistungen als auch der effektiven Spesenvergütungen eine für beide Seiten tragbare Lösung zu finden. Zugleich hat die SSK auf Antrag der Wirtschaftsverbände Anfang Juli 2003 beschlossen, die Einführung des neuen Lohnausweises um ein weiteres Jahr zu verschieben (freiwillige Anwendung des neuen Formulars zur Bescheinigung der Löhne für 2005, obligatorische Anwendung ab den Löhnen für 2006).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit dem neuen Lohnausweis, der auf den 1. Januar 2005 in Kraft tritt, müssen nicht nur die Leistungen und Vorteile, die ein Arbeitnehmer bezieht, angegeben werden, sondern auch die Spesen, die zum Lohn hinzukommen. Der Arbeitgeber muss also einen Lohnausweis mit sage und schreibe 15 Rubriken - gegenwärtig sind es fünf - ausstellen und darauf alle Leistungen und alle geldwerten Vorteile verzeichnen, die ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin im Rahmen ihres Arbeitsvertrags bezieht.</p><p>Zwar begrüssen wir die Idee, einen einheitlichen Lohnausweis zu schaffen, der auch die Situation in den Privatunternehmen verbessern könnte. Allerdings verursacht das neue Formular, so wie es aussieht, den KMU einen deutlich höheren Aufwand und treibt die Verwaltungskosten in die Höhe. Dies schlägt sich, wie man sich leicht vorstellen kann, negativ auf die Unternehmen nieder.</p><p>1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass der neue Lohnausweis, der auf den 1. Januar 2005 in Kraft tritt, zu Anpassungskosten führen kann (neue Investitionen, Änderung des Betriebsprozesses), vor allem aber zu neuen Verwaltungskosten, die für die KMU, immerhin die grosse Mehrheit der Schweizer Unternehmen, völlig untragbar sind?</p><p>2. Ist er sich bewusst, dass dieses Vorhaben in krassem Gegensatz zu der Politik steht, die er seit Jahren verfolgt (vgl. insbesondere den Bericht des Bundesrates vom 3. November 1999 über Massnahmen zur Deregulierung und administrativen Entlastung)?</p><p>3. Hat er die Instrumente, die in seiner Macht stehen, ausgeschöpft - KMU-Verträglichkeitsprüfung, KMU-Forum, Analyse der Auswirkungen der Regelung -, um zu beurteilen, wie sich der neue Lohnausweis auf die KMU auswirken könnte.</p><p>4. Zurzeit geht es der Schweizer Wirtschaft schlecht. Will der Bundesrat deshalb Massnahmen ergreifen, mit denen die Kosten - namentlich die Verwaltungskosten - im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Lohnausweises eingedämmt werden?</p>
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