Finanzierung von internationalen Forschungssekretariaten

ShortId
03.3203
Id
20033203
Updated
14.11.2025 07:55
Language
de
Title
Finanzierung von internationalen Forschungssekretariaten
AdditionalIndexing
36;wissenschaftliche Zusammenarbeit;Forschungsstelle;SPP;Forschungsförderung;Finanzierung
1
  • L05K1602020109, SPP
  • L04K16020204, Forschungsförderung
  • L04K10010216, wissenschaftliche Zusammenarbeit
  • L04K16020202, Forschungsstelle
  • L03K110902, Finanzierung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die internationalen Forschungssekretariate haben die Verstärkung der Zusammenarbeit in zentralen Forschungsbereichen wie Klimaänderung, Nutzung der Wasserressourcen, Technologietransfer, nachhaltige Entwicklung oder grossräumige Veränderungen der Landnutzung zum Ziel. Sie leisten unerlässliche Synthesearbeiten zu Forschungsergebnissen in einem interdisziplinären Umfeld und sind damit ein wichtiger Bestandteil der weltweiten Forschungstätigkeit.</p><p>Derartige Programmsekretariate werden von der internationalen Forschungsgemeinschaft jeweils an Länder vergeben, welche besondere Kompetenzen und aktive Forschungsinstitutionen aufweisen sowie über hervorragende Forscherpersönlichkeiten verfügen. Die Ansiedlung der Sekretariate der Mountain Research Initiative (MRI), des Global Mountain Biodiversity Assessment (GMBA) wie auch des International Committee on Research in the Alps in der Schweiz sind Ausdruck des internationalen Ansehens der schweizerischen Klima- und Gebirgsforschung.</p><p>Solche Sekretariate bieten den auf dem kleinen Forschungsplatz Schweiz tätigen Wissenschafterinnen und Wissenschaftern eine einfach zugängliche Plattform für die weltweite Kooperation. Die Forschungsergebnisse der Schweizer Wissenschafter werden weltweit rasch und umfassend bekannt und die Schweizer Forschenden können einen Bereich wie z. B. die internationale Gebirgsforschung in führender Rolle mitgestalten. Umgekehrt werden Resultate der internationalen Forschung zeitnah und direkt zugänglich. Zudem erhält unser akademischer Nachwuchs durch wissenschaftliche Veranstaltungen, die von solchen Sekretariaten bei uns durchgeführt werden, eine kostengünstige Möglichkeit, sich international zu vernetzen und aktiv an der Entwicklung eines Forschungsgebietes mitzuwirken.</p><p>Die schweizerische Forschung ist oft nur dann international konkurrenzfähig, wenn sie vernetzt ist. Ein Franken, der in die Finanzierung internationaler Forschungssekretariate investiert wird, bringt deshalb der Schweizer Forschung einen vielfachen Nutzen. Zudem können solche Sekretariate Bundesämter im Rahmen internationaler Konventionen und globaler Assessments ergänzend unterstützen, wo Expertenwissen gefordert ist. So unterstützte das GMBA die Schweizer Delegation als Beratungsorgan durch die Teilnahme am Scientific Advisory Meeting der Biodiversitäts-Konvention in Montreal im März 2003.</p><p>Weiter profitiert die Öffentlichkeit direkt durch Umsetzungsaktivitäten. Beispielsweise entwickelt die MRI gegenwärtig in Zusammenarbeit mit dem Man and Biosphere Programm der Unesco Umsetzungsstrategien zur Implementierung von Forschungsresultaten zum Global Change in Biosphärenreservaten.</p><p>Derartige Sekretariate wurden bisher bei den Akademien angesiedelt, da diese bereits die Landeskomitees globaler Programme tragen und entsprechend gut international vernetzt sind. Die Akademien vertreten zudem die Schweiz in der internationalen Vereinigung der Akademien, über die in vielen Fällen die angesprochenen globalen Programme abgewickelt werden.</p><p>Bisher wurde solchen Sekretariaten mit Teilbeträgen aus verschiedenen öffentlichen Körperschaften eine Starthilfe gewährt. Eine kontinuierliche und gesicherte Finanzierung internationaler Forschungssekretariate ist aber bisher in der Forschungslandschaft der Schweiz, im Gegensatz zu anderen Ländern, nicht verankert. Sie fehlt auch in der aktuellen Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007.</p><p>Es gehört zu den internationalen Gepflogenheiten, dass die Finanzierung derartiger Mandate der internationalen Wissenschaftsgemeinschaft durch diejenigen Länder erfolgt, die den Sitz der Sekretariate beherbergen. Im Ausland übernehmen diese Aufgabe häufig die Forschungsabteilungen der Akademien, eine in der Schweiz nicht bekannte Einrichtung. Weder die schweizerischen Akademien, noch der Schweizerische Nationalfonds oder das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft haben für solche Aufgaben ein ausreichendes Mandat mit den erforderlichen Mitteln. So erfolgte beispielsweise ein Umzug des Sekretariates des International Human Dimensions Programme on Global Environmental Change von Genf nach Bonn, u. a. auch wegen fehlender finanzieller Unterstützung durch die Schweiz. Eine gesicherte Finanzierung internationaler Forschungssekretariate hilft, mit einem relativ kleinen Aufwand die Position der Schweiz im globalen Umfeld der Wissenschaft in verschiedener Hinsicht zu stärken.</p>
  • <p>Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung internationaler Forschungssekretariate für den Forschungsplatz Schweiz im Allgemeinen. Er teilt entsprechend die Einschätzung des Postulates hinsichtlich Rolle und Funktion dieser Sekretariate namentlich für die internationale Vernetzung von Forschungsinstitutionen.</p><p>Wie bei anderen Förderaufgaben müssen aber auch bei Entscheiden zur Ansiedelung internationaler Forschungssekretariate in der Schweiz klare Voraussetzungen und Anforderungen erfüllt sein, zumal es sich um längerfristige Engagements und damit auch um die längerfristige Bindung von Fördermitteln handelt. Zu diesen Voraussetzungen und Anforderungen zählen einerseits - aus der Sicht der Wissenschaft - die hohe wissenschaftliche Qualität der Vorhaben und der effektive Mehrwert für die jeweils betroffene Forschungsgemeinschaft in der Schweiz, andererseits - aus der Sicht der zuständigen Bundesstellen - der effektive Bedarf im jeweiligen Dienstleistungsbereich. Zur klaren Eingrenzung ist im Weiteren festzuhalten, dass die vom Postulat angesprochenen Forschungssekretariate nur solche Projekte betreffen, die nicht auf Staatsverträgen im Bereich der schweizerischen Wissenschaftsaussenpolitik beruhen.</p><p>Wie in der Begründung zum Postulat dargelegt, können internationale Forschungssekretariate im Dienstleistungs- und Beratungsbereich namentlich für den Bund wichtige Beiträge leisten. Der entsprechende effektive Bedarf ist jedoch fallweise durch die zuständigen Stellen zu klären. Soweit die Ressorts des Bundes direkt betroffen sind, hat der Bundesrat die zuständigen Stellen mit der Erarbeitung von Forschungskonzepten beauftragt. Wie in der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 (Anhang 10) dargelegt, liegen diese zwischenzeitlich vor. Die zur Umsetzung erforderlichen Mittel werden dem eidgenössischen Parlament im Rahmen des jeweiligen Voranschlages jährlich beantragt und in der Folge in den Budgets der zuständigen Ämter eingestellt. Gestützt auf die Klärung des effektiven Bedarfes und der auch in diesem Bereich erforderlichen Prioritätensetzung können sich die betroffenen Stellen in Form von Globalmandaten und/oder spezifischen Aufträgen an der Finanzierung von internationalen Forschungssekretariaten beteiligen bzw. sich für deren Ansiedelung in der Schweiz engagieren.</p><p>Für die Klärung, Beurteilung und Entscheidung aus der Sicht der Wissenschaft ist nach Auffassung des Bundesrates jedoch der Schweizerische Nationalfonds (SNF) zuständig. Denn diese Projekte müssen, abgesehen von der wissenschaftlichen Qualität, auch auf dem Hintergrund der jeweiligen nationalen Forschungskompetenzen und der bereits bestehenden internationalen Kooperationen beurteilt werden. Nur auf der Basis dieser Gesamtsicht kann im Einzelfall der effektive Mehrwert einer Ansiedelung internationaler Programmsekretariate in der Schweiz für den hiesigen Forschungsplatz umfassend beurteilt werden.</p><p>Gestützt auf Artikel 8 Buchstabe f des Forschungsgesetzes, wonach sich der SNF "an der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit beteiligt", hat der Bundesrat im Rahmen der kürzlich erfolgten Totalrevision der SNF-Statuten diesem Anliegen besondere Aufmerksamkeit geschenkt und in Artikel 3 derselben die Unterstützung "von Forschungsinfrastrukturen und von Massnahmen zur Valorisierung der Forschung und Initiativen zugunsten der Forschungskoordination" als spezifische Aufgabe des SNF präzisiert. Und im Rahmen der bereits erwähnten Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 (Ziff. 1.4.5, Abs. A) hat der Bundesrat dargelegt, dass der SNF in der kommenden Periode der Frage der Forschungsinfrastrukturen generell eine hohe Beachtung schenken und zu diesem Zweck aus den ordentlichen Bundesbeiträgen Sondermittel bereitstellen wird.</p><p>Betreffend die internationale Zusammenarbeit wird weiter dargelegt, dass der SNF die entsprechenden Aktivitäten optimal auf seine Fördermassnahmen in den Abteilungen I-III abzustimmen und darüber hinaus auch auf die in der Wissenschaftaussenpolitik des Bundes vorgesehenen Aktivitäten auszurichten hat.</p><p>Beide Bundesvorgaben (Zuständigkeit für Infrastrukturfinanzierung; Abstimmung der internationalen Zusammenarbeit/Koordination mit Fördermassnahmen der Abteilungen) werden von den zuständigen Stellen im Rahmen der Leistungsvereinbarung für die Periode 2004-2007 auf operativer Ebene konkretisiert und mit dem SNF vereinbart. Der Umstand, dass der hauptzuständige SNF im Rahmen der Gesuchprüfung allfällige positive Projektentscheide aus seinen ordentlichen Bundesbeiträgen zu finanzieren hat, verweist auf die Tatsache, dass auch innerhalb der Forschungs- und Programmförderung Prioritäten zu setzen sind.</p><p>Die Akademien können hierbei in Zusammenarbeit mit dem SNF einen wichtigen Beitrag zur Festlegung dieser Prioritäten leisten. Darüber hinaus die Akademien spezifisch mit der Prüfung, Finanzierung und gegebenenfalls Führung internationaler Forschungssekretariate zu betrauen und für diese neue Aufgabe entsprechende Sondermittel zuzuweisen, stellt im Lichte des Dargelegten für die schweizerischen Verhältnisse keinen gangbaren Weg dar, weder aus finanziellen noch aus strukturellen Gründen. Im Weiteren würde eine solche Aufgabenzuweisung auch nicht den Kernaufgaben der Akademien gemäss geltendem Forschungsgesetz entsprechen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, ein Gefäss für eine Finanzierung internationaler Forschungssekretariate in Schwerpunktbereichen der Schweizer Forschung zu schaffen. Er soll das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft beauftragen, den schweizerischen Akademien mittels Leistungsvereinbarung und zusätzlichen Mitteln die sachgerechte Verwendung der dafür vorgesehenen Mittel zu übertragen.</p>
  • Finanzierung von internationalen Forschungssekretariaten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die internationalen Forschungssekretariate haben die Verstärkung der Zusammenarbeit in zentralen Forschungsbereichen wie Klimaänderung, Nutzung der Wasserressourcen, Technologietransfer, nachhaltige Entwicklung oder grossräumige Veränderungen der Landnutzung zum Ziel. Sie leisten unerlässliche Synthesearbeiten zu Forschungsergebnissen in einem interdisziplinären Umfeld und sind damit ein wichtiger Bestandteil der weltweiten Forschungstätigkeit.</p><p>Derartige Programmsekretariate werden von der internationalen Forschungsgemeinschaft jeweils an Länder vergeben, welche besondere Kompetenzen und aktive Forschungsinstitutionen aufweisen sowie über hervorragende Forscherpersönlichkeiten verfügen. Die Ansiedlung der Sekretariate der Mountain Research Initiative (MRI), des Global Mountain Biodiversity Assessment (GMBA) wie auch des International Committee on Research in the Alps in der Schweiz sind Ausdruck des internationalen Ansehens der schweizerischen Klima- und Gebirgsforschung.</p><p>Solche Sekretariate bieten den auf dem kleinen Forschungsplatz Schweiz tätigen Wissenschafterinnen und Wissenschaftern eine einfach zugängliche Plattform für die weltweite Kooperation. Die Forschungsergebnisse der Schweizer Wissenschafter werden weltweit rasch und umfassend bekannt und die Schweizer Forschenden können einen Bereich wie z. B. die internationale Gebirgsforschung in führender Rolle mitgestalten. Umgekehrt werden Resultate der internationalen Forschung zeitnah und direkt zugänglich. Zudem erhält unser akademischer Nachwuchs durch wissenschaftliche Veranstaltungen, die von solchen Sekretariaten bei uns durchgeführt werden, eine kostengünstige Möglichkeit, sich international zu vernetzen und aktiv an der Entwicklung eines Forschungsgebietes mitzuwirken.</p><p>Die schweizerische Forschung ist oft nur dann international konkurrenzfähig, wenn sie vernetzt ist. Ein Franken, der in die Finanzierung internationaler Forschungssekretariate investiert wird, bringt deshalb der Schweizer Forschung einen vielfachen Nutzen. Zudem können solche Sekretariate Bundesämter im Rahmen internationaler Konventionen und globaler Assessments ergänzend unterstützen, wo Expertenwissen gefordert ist. So unterstützte das GMBA die Schweizer Delegation als Beratungsorgan durch die Teilnahme am Scientific Advisory Meeting der Biodiversitäts-Konvention in Montreal im März 2003.</p><p>Weiter profitiert die Öffentlichkeit direkt durch Umsetzungsaktivitäten. Beispielsweise entwickelt die MRI gegenwärtig in Zusammenarbeit mit dem Man and Biosphere Programm der Unesco Umsetzungsstrategien zur Implementierung von Forschungsresultaten zum Global Change in Biosphärenreservaten.</p><p>Derartige Sekretariate wurden bisher bei den Akademien angesiedelt, da diese bereits die Landeskomitees globaler Programme tragen und entsprechend gut international vernetzt sind. Die Akademien vertreten zudem die Schweiz in der internationalen Vereinigung der Akademien, über die in vielen Fällen die angesprochenen globalen Programme abgewickelt werden.</p><p>Bisher wurde solchen Sekretariaten mit Teilbeträgen aus verschiedenen öffentlichen Körperschaften eine Starthilfe gewährt. Eine kontinuierliche und gesicherte Finanzierung internationaler Forschungssekretariate ist aber bisher in der Forschungslandschaft der Schweiz, im Gegensatz zu anderen Ländern, nicht verankert. Sie fehlt auch in der aktuellen Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007.</p><p>Es gehört zu den internationalen Gepflogenheiten, dass die Finanzierung derartiger Mandate der internationalen Wissenschaftsgemeinschaft durch diejenigen Länder erfolgt, die den Sitz der Sekretariate beherbergen. Im Ausland übernehmen diese Aufgabe häufig die Forschungsabteilungen der Akademien, eine in der Schweiz nicht bekannte Einrichtung. Weder die schweizerischen Akademien, noch der Schweizerische Nationalfonds oder das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft haben für solche Aufgaben ein ausreichendes Mandat mit den erforderlichen Mitteln. So erfolgte beispielsweise ein Umzug des Sekretariates des International Human Dimensions Programme on Global Environmental Change von Genf nach Bonn, u. a. auch wegen fehlender finanzieller Unterstützung durch die Schweiz. Eine gesicherte Finanzierung internationaler Forschungssekretariate hilft, mit einem relativ kleinen Aufwand die Position der Schweiz im globalen Umfeld der Wissenschaft in verschiedener Hinsicht zu stärken.</p>
    • <p>Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung internationaler Forschungssekretariate für den Forschungsplatz Schweiz im Allgemeinen. Er teilt entsprechend die Einschätzung des Postulates hinsichtlich Rolle und Funktion dieser Sekretariate namentlich für die internationale Vernetzung von Forschungsinstitutionen.</p><p>Wie bei anderen Förderaufgaben müssen aber auch bei Entscheiden zur Ansiedelung internationaler Forschungssekretariate in der Schweiz klare Voraussetzungen und Anforderungen erfüllt sein, zumal es sich um längerfristige Engagements und damit auch um die längerfristige Bindung von Fördermitteln handelt. Zu diesen Voraussetzungen und Anforderungen zählen einerseits - aus der Sicht der Wissenschaft - die hohe wissenschaftliche Qualität der Vorhaben und der effektive Mehrwert für die jeweils betroffene Forschungsgemeinschaft in der Schweiz, andererseits - aus der Sicht der zuständigen Bundesstellen - der effektive Bedarf im jeweiligen Dienstleistungsbereich. Zur klaren Eingrenzung ist im Weiteren festzuhalten, dass die vom Postulat angesprochenen Forschungssekretariate nur solche Projekte betreffen, die nicht auf Staatsverträgen im Bereich der schweizerischen Wissenschaftsaussenpolitik beruhen.</p><p>Wie in der Begründung zum Postulat dargelegt, können internationale Forschungssekretariate im Dienstleistungs- und Beratungsbereich namentlich für den Bund wichtige Beiträge leisten. Der entsprechende effektive Bedarf ist jedoch fallweise durch die zuständigen Stellen zu klären. Soweit die Ressorts des Bundes direkt betroffen sind, hat der Bundesrat die zuständigen Stellen mit der Erarbeitung von Forschungskonzepten beauftragt. Wie in der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 (Anhang 10) dargelegt, liegen diese zwischenzeitlich vor. Die zur Umsetzung erforderlichen Mittel werden dem eidgenössischen Parlament im Rahmen des jeweiligen Voranschlages jährlich beantragt und in der Folge in den Budgets der zuständigen Ämter eingestellt. Gestützt auf die Klärung des effektiven Bedarfes und der auch in diesem Bereich erforderlichen Prioritätensetzung können sich die betroffenen Stellen in Form von Globalmandaten und/oder spezifischen Aufträgen an der Finanzierung von internationalen Forschungssekretariaten beteiligen bzw. sich für deren Ansiedelung in der Schweiz engagieren.</p><p>Für die Klärung, Beurteilung und Entscheidung aus der Sicht der Wissenschaft ist nach Auffassung des Bundesrates jedoch der Schweizerische Nationalfonds (SNF) zuständig. Denn diese Projekte müssen, abgesehen von der wissenschaftlichen Qualität, auch auf dem Hintergrund der jeweiligen nationalen Forschungskompetenzen und der bereits bestehenden internationalen Kooperationen beurteilt werden. Nur auf der Basis dieser Gesamtsicht kann im Einzelfall der effektive Mehrwert einer Ansiedelung internationaler Programmsekretariate in der Schweiz für den hiesigen Forschungsplatz umfassend beurteilt werden.</p><p>Gestützt auf Artikel 8 Buchstabe f des Forschungsgesetzes, wonach sich der SNF "an der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit beteiligt", hat der Bundesrat im Rahmen der kürzlich erfolgten Totalrevision der SNF-Statuten diesem Anliegen besondere Aufmerksamkeit geschenkt und in Artikel 3 derselben die Unterstützung "von Forschungsinfrastrukturen und von Massnahmen zur Valorisierung der Forschung und Initiativen zugunsten der Forschungskoordination" als spezifische Aufgabe des SNF präzisiert. Und im Rahmen der bereits erwähnten Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 (Ziff. 1.4.5, Abs. A) hat der Bundesrat dargelegt, dass der SNF in der kommenden Periode der Frage der Forschungsinfrastrukturen generell eine hohe Beachtung schenken und zu diesem Zweck aus den ordentlichen Bundesbeiträgen Sondermittel bereitstellen wird.</p><p>Betreffend die internationale Zusammenarbeit wird weiter dargelegt, dass der SNF die entsprechenden Aktivitäten optimal auf seine Fördermassnahmen in den Abteilungen I-III abzustimmen und darüber hinaus auch auf die in der Wissenschaftaussenpolitik des Bundes vorgesehenen Aktivitäten auszurichten hat.</p><p>Beide Bundesvorgaben (Zuständigkeit für Infrastrukturfinanzierung; Abstimmung der internationalen Zusammenarbeit/Koordination mit Fördermassnahmen der Abteilungen) werden von den zuständigen Stellen im Rahmen der Leistungsvereinbarung für die Periode 2004-2007 auf operativer Ebene konkretisiert und mit dem SNF vereinbart. Der Umstand, dass der hauptzuständige SNF im Rahmen der Gesuchprüfung allfällige positive Projektentscheide aus seinen ordentlichen Bundesbeiträgen zu finanzieren hat, verweist auf die Tatsache, dass auch innerhalb der Forschungs- und Programmförderung Prioritäten zu setzen sind.</p><p>Die Akademien können hierbei in Zusammenarbeit mit dem SNF einen wichtigen Beitrag zur Festlegung dieser Prioritäten leisten. Darüber hinaus die Akademien spezifisch mit der Prüfung, Finanzierung und gegebenenfalls Führung internationaler Forschungssekretariate zu betrauen und für diese neue Aufgabe entsprechende Sondermittel zuzuweisen, stellt im Lichte des Dargelegten für die schweizerischen Verhältnisse keinen gangbaren Weg dar, weder aus finanziellen noch aus strukturellen Gründen. Im Weiteren würde eine solche Aufgabenzuweisung auch nicht den Kernaufgaben der Akademien gemäss geltendem Forschungsgesetz entsprechen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, ein Gefäss für eine Finanzierung internationaler Forschungssekretariate in Schwerpunktbereichen der Schweizer Forschung zu schaffen. Er soll das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft beauftragen, den schweizerischen Akademien mittels Leistungsvereinbarung und zusätzlichen Mitteln die sachgerechte Verwendung der dafür vorgesehenen Mittel zu übertragen.</p>
    • Finanzierung von internationalen Forschungssekretariaten

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