Führerprüfungen. Nur in einer Landessprache absolvieren

ShortId
03.3204
Id
20033204
Updated
10.04.2024 14:51
Language
de
Title
Führerprüfungen. Nur in einer Landessprache absolvieren
AdditionalIndexing
2811;Fremdsprache;Sprache;Führerschein;Amtssprache;Prüfung;Integration der Zuwanderer
1
  • L04K01060103, Sprache
  • L04K18020401, Führerschein
  • L04K13010103, Prüfung
  • L05K1302010201, Fremdsprache
  • L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
  • L04K08060102, Amtssprache
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bund stellt den Kantonen Fragen für die theoretischen Führerprüfungen zur Verfügung, welche im Falle von Computerprüfungen in zahlreiche Sprachen wie Türkisch, Albanisch oder Serbokroatisch übersetzt werden. Mit der Reduktion dieses Angebotes auf die vier Landessprachen könnten Fremdsprachige dazu motiviert werden, rasch eine Landessprache zu erlernen, was wiederum ihre Integration fördern würde.</p><p>Diese Massnahme würde genau diejenigen Personen treffen, welche den Spracherwerb am nötigsten haben: jüngere Ausländer, welche längere Zeit in der Schweiz zu bleiben gedenken. Nicht getroffen würden diejenigen Ausländer, bei denen Integration und Spracherwerb kaum erforderlich sind: hoch qualifizierte Arbeitskräfte und Kurzzeitaufenthalter, denn diese haben in der Regel den Führerschein schon vor ihrer Einreise in die Schweiz erworben.</p><p>Diese Massnahme würde im Unterschied zu den meisten anderen Integrationsmassnahmen für den Bund keine Kosten verursachen. Im Gegenteil: Übersetzungskosten könnten eingespart werden. Die Schweiz würde durch diese Massnahme auch nicht international isoliert, ist es doch in anderen Staaten äusserst selten, dass Führerprüfungen in - zahlreichen - Fremdsprachen absolviert werden können.</p>
  • <p>Nach Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe b des Strassenverkehrsgesetzes erlässt der Bundesrat nach Anhören der Kantone Vorschriften über die Durchführung der Fahrzeug- und Führerprüfungen. Die Verkehrszulassungsverordnung schreibt bisher lediglich vor, dass die Kantone die Prüfungsfragen im Einvernehmen mit dem Astra erarbeiten. Hingegen gibt es keine Bestimmungen darüber, in welchen Sprachen die Theorieprüfung abgelegt werden kann. Dies entscheiden die kantonalen Vollzugsorgane (Strassenverkehrsämter/Motorfahrzeugkontrollen).</p><p>Ob das Anliegen des Motionärs zwingend integrierend wirken würde, ist für den Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Es könnte beispielsweise auch dazu führen, dass Personen von der Ausübung eines qualifizierten Berufes ausgeschlossen und dadurch ihre Lebenssituation sogar noch verschlechtert würde.</p><p>In Unkenntnis der tatsächlichen Auswirkungen kann der Bundesrat keinen definitiven Entscheid fällen. Er ist aber bereit, zusammen mit den betroffenen Behörden zu prüfen, ob das Sprachenangebot für die Theorieprüfung im Bundesrecht reduziert werden soll.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die notwendigen Massnahmen zu treffen, damit Führerprüfungen nur noch in den Landessprachen absolviert werden können.</p>
  • Führerprüfungen. Nur in einer Landessprache absolvieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund stellt den Kantonen Fragen für die theoretischen Führerprüfungen zur Verfügung, welche im Falle von Computerprüfungen in zahlreiche Sprachen wie Türkisch, Albanisch oder Serbokroatisch übersetzt werden. Mit der Reduktion dieses Angebotes auf die vier Landessprachen könnten Fremdsprachige dazu motiviert werden, rasch eine Landessprache zu erlernen, was wiederum ihre Integration fördern würde.</p><p>Diese Massnahme würde genau diejenigen Personen treffen, welche den Spracherwerb am nötigsten haben: jüngere Ausländer, welche längere Zeit in der Schweiz zu bleiben gedenken. Nicht getroffen würden diejenigen Ausländer, bei denen Integration und Spracherwerb kaum erforderlich sind: hoch qualifizierte Arbeitskräfte und Kurzzeitaufenthalter, denn diese haben in der Regel den Führerschein schon vor ihrer Einreise in die Schweiz erworben.</p><p>Diese Massnahme würde im Unterschied zu den meisten anderen Integrationsmassnahmen für den Bund keine Kosten verursachen. Im Gegenteil: Übersetzungskosten könnten eingespart werden. Die Schweiz würde durch diese Massnahme auch nicht international isoliert, ist es doch in anderen Staaten äusserst selten, dass Führerprüfungen in - zahlreichen - Fremdsprachen absolviert werden können.</p>
    • <p>Nach Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe b des Strassenverkehrsgesetzes erlässt der Bundesrat nach Anhören der Kantone Vorschriften über die Durchführung der Fahrzeug- und Führerprüfungen. Die Verkehrszulassungsverordnung schreibt bisher lediglich vor, dass die Kantone die Prüfungsfragen im Einvernehmen mit dem Astra erarbeiten. Hingegen gibt es keine Bestimmungen darüber, in welchen Sprachen die Theorieprüfung abgelegt werden kann. Dies entscheiden die kantonalen Vollzugsorgane (Strassenverkehrsämter/Motorfahrzeugkontrollen).</p><p>Ob das Anliegen des Motionärs zwingend integrierend wirken würde, ist für den Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Es könnte beispielsweise auch dazu führen, dass Personen von der Ausübung eines qualifizierten Berufes ausgeschlossen und dadurch ihre Lebenssituation sogar noch verschlechtert würde.</p><p>In Unkenntnis der tatsächlichen Auswirkungen kann der Bundesrat keinen definitiven Entscheid fällen. Er ist aber bereit, zusammen mit den betroffenen Behörden zu prüfen, ob das Sprachenangebot für die Theorieprüfung im Bundesrecht reduziert werden soll.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die notwendigen Massnahmen zu treffen, damit Führerprüfungen nur noch in den Landessprachen absolviert werden können.</p>
    • Führerprüfungen. Nur in einer Landessprache absolvieren

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