Exportförderung. Ethische Grundsätze

ShortId
03.3217
Id
20033217
Updated
14.11.2025 06:56
Language
de
Title
Exportförderung. Ethische Grundsätze
AdditionalIndexing
15;Wirtschaftsethik;Entwicklungszusammenarbeit;Förderung des Handels;Menschenrechte
1
  • L05K0701030305, Förderung des Handels
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
  • L05K1603010402, Wirtschaftsethik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Exportförderung ist ein wichtiges Instrument für wirtschaftliches Wachstum. Schweizer Firmen sollen im Aufbau von Absatzmärkten in anderen Ländern unterstützt werden. Ebenso wichtig wie die Erfüllung wirtschaftlicher Vorgaben sind ethische Aspekte wie faire Handelsbeziehungen, die Respektierung der Menschenrechte und der Respekt vor der Kultur des Ziellandes. Mit der Aufnahme einer neuen Bestimmung in Artikel 5 des Exportförderungsgesetzes wird gewährleistet, dass diese Grundsätze auch in den Leistungsaufträgen ihren Niederschlag finden.</p>
  • <p>Anlässlich der Debatte der Exportförderung im September 2000 hatte der Nationalrat in der gleichen Debatte ein Postulat seiner Aussenpolitischen Kommission mit folgendem Anliegen angenommen: "Der Bundesrat wird gebeten, sich in Zusammenarbeit mit anderen Ländern um die Entwicklung eines internationalen Kodex zur Wahrung der Menschenrechte im internationalen Handel zu bemühen." Die Berichterstattung über diese Arbeiten zuhanden des Parlamentes wird voraussichtlich noch dieses Jahr erfolgen.</p><p>Der Bundesrat erwartet von der Osec Business Network Switzerland, dass sie in der Umsetzung des Bundesauftrages die Grundsätze der schweizerischen Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik beachtet. Im Bereich der Ausbildung sollen deshalb die Netzwerkpartnerinnen und -partner der schweizerischen Exportförderung noch vermehrt für Themen wie Global Compact, Korruption und Geldwäscherei sensibilisiert werden.</p><p>Das Staatssekretariat für Wirtschaft sieht vor, dem Exportförderer im neuen Leistungsauftrag ab 1. Januar 2004 folgenden Handlungsrahmen vorzugeben: "Die Eidgenossenschaft erwartet, dass die Osec in der Umsetzung des Mandats die Beachtung der Grundsätze der schweizerischen Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik gewährleistet." Zusätzlich zu diesen bereits ergriffenen Massnahmen ist der Bundesrat bereit, eine Änderung des Exportförderungsgesetzes zu prüfen.</p><p>In diesem Kontext kann die Motion in ein Postulat umgewandelt werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Ich fordere den Bundesrat auf, im Exportförderungsgesetz die Beauftragten zu verpflichten, die Grundzüge der schweizerischen Aussenpolitik, insbesondere der Menschenrechts- und Entwicklungspolitik, zu berücksichtigen. Dies kann durch eine Ergänzung von Artikel 5 erfolgen.</p>
  • Exportförderung. Ethische Grundsätze
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Exportförderung ist ein wichtiges Instrument für wirtschaftliches Wachstum. Schweizer Firmen sollen im Aufbau von Absatzmärkten in anderen Ländern unterstützt werden. Ebenso wichtig wie die Erfüllung wirtschaftlicher Vorgaben sind ethische Aspekte wie faire Handelsbeziehungen, die Respektierung der Menschenrechte und der Respekt vor der Kultur des Ziellandes. Mit der Aufnahme einer neuen Bestimmung in Artikel 5 des Exportförderungsgesetzes wird gewährleistet, dass diese Grundsätze auch in den Leistungsaufträgen ihren Niederschlag finden.</p>
    • <p>Anlässlich der Debatte der Exportförderung im September 2000 hatte der Nationalrat in der gleichen Debatte ein Postulat seiner Aussenpolitischen Kommission mit folgendem Anliegen angenommen: "Der Bundesrat wird gebeten, sich in Zusammenarbeit mit anderen Ländern um die Entwicklung eines internationalen Kodex zur Wahrung der Menschenrechte im internationalen Handel zu bemühen." Die Berichterstattung über diese Arbeiten zuhanden des Parlamentes wird voraussichtlich noch dieses Jahr erfolgen.</p><p>Der Bundesrat erwartet von der Osec Business Network Switzerland, dass sie in der Umsetzung des Bundesauftrages die Grundsätze der schweizerischen Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik beachtet. Im Bereich der Ausbildung sollen deshalb die Netzwerkpartnerinnen und -partner der schweizerischen Exportförderung noch vermehrt für Themen wie Global Compact, Korruption und Geldwäscherei sensibilisiert werden.</p><p>Das Staatssekretariat für Wirtschaft sieht vor, dem Exportförderer im neuen Leistungsauftrag ab 1. Januar 2004 folgenden Handlungsrahmen vorzugeben: "Die Eidgenossenschaft erwartet, dass die Osec in der Umsetzung des Mandats die Beachtung der Grundsätze der schweizerischen Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik gewährleistet." Zusätzlich zu diesen bereits ergriffenen Massnahmen ist der Bundesrat bereit, eine Änderung des Exportförderungsgesetzes zu prüfen.</p><p>In diesem Kontext kann die Motion in ein Postulat umgewandelt werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Ich fordere den Bundesrat auf, im Exportförderungsgesetz die Beauftragten zu verpflichten, die Grundzüge der schweizerischen Aussenpolitik, insbesondere der Menschenrechts- und Entwicklungspolitik, zu berücksichtigen. Dies kann durch eine Ergänzung von Artikel 5 erfolgen.</p>
    • Exportförderung. Ethische Grundsätze

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