Staatsvertrag mit Deutschland über die Streckenführung der A98

ShortId
03.3223
Id
20033223
Updated
10.04.2024 08:26
Language
de
Title
Staatsvertrag mit Deutschland über die Streckenführung der A98
AdditionalIndexing
48;Nationalstrassenbau;Deutschland;Baden-Württemberg;Strassenbau;internationale Verhandlungen;internationales Übereinkommen;Verkehrslinie;Luftverkehr
1
  • L05K0705030104, Strassenbau
  • L04K03010105, Deutschland
  • L03K100202, internationales Übereinkommen
  • L05K1801021801, Verkehrslinie
  • L06K070503010401, Nationalstrassenbau
  • L05K0302040101, Baden-Württemberg
  • L04K18040104, Luftverkehr
  • L05K1002020102, internationale Verhandlungen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Deutschland beruft sich im Zusammenhang mit dem einseitig verfügten Regime für den Flughafen Zürich-Kloten auf die Belastung der Bevölkerung im süddeutschen Raum durch die Emissionen der startenden und landenden Maschinen. Gleichzeitig wünscht Deutschland die Umfahrung Waldshut der A98 über Schweizer Gebiet zu führen.</p><p>Deutschland versucht damit Waldshut durch den Export der Emissionen in die Schweiz verkehrstechnisch zu entlasten. Dieses Vorgehen ist inakzeptabel und muss vom Bundesrat im Sinne einer Grundsatzerklärung entschieden zurückgewiesen werden.</p>
  • <p>Die zuständigen Stellen Deutschlands und der Schweiz haben sich darauf verständigt, verschiedene Varianten von Linienführungen der A98 im Raum Waldshut zu prüfen. In diesem Zusammenhang wurde eine Machbarkeitsstudie für eine so genannte Südstrasse der A98 über Schweizer Gebiet (Gemeinde Full-Reuenthal) ausgearbeitet. Es liegt bis heute weder eine Wertung der möglichen Varianten einer Südstrasse noch eine vergleichende Beurteilung der Vor- und Nachteile von Süd- und Nordvarianten vor.</p><p>Der Kanton Aargau wird vorerst eine eingehende Untersuchung über den Einfluss der Linienführungen auf die wirtschaftliche Entwicklung der Region Zurzach durchführen. Die Ergebnisse werden dann in die Gesamtbeurteilung einfliessen. Die abschliessende Wertung muss zeigen, ob eine Südstrasse bloss eine Kostenersparnis darstellt oder ob sie überwiegende Vorteile vor allem für die Region Zurzach und Umgebung sowie den Kanton Aargau bringt.</p><p>Es versteht sich von selbst, dass nur der Nachweis einer nachhaltig positiven Wirkung für die Entwicklung der Region eine Linienführung über Schweizer Gebiet rechtfertigen würde. Diese Arbeiten dauern noch eine Zeitlang, zumal die Realisierung der A98 im Raum Waldshut auch aus deutscher Sicht in weiter Ferne liegt.</p><p>Zwischen der möglichen Linienführung der A98 auf dem Gemeindegebiet Full-Reuenthal/AG und den von Deutschland erlassenen einseitigen Massnahmen im An- und Abflugregime des Flughafens Zürich besteht kein direkter Zusammenhang.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Gestützt auf Artikel 22 GVG wird der Bundesrat aufgefordert, erst dann in Verhandlungen über einen Staatsvertrag mit Deutschland zum Bau der Umfahrung der A98 über Schweizer Gebiet einzutreten, wenn die einseitig verhängten Massnahmen im Flugverkehr von Deutschland aufgehoben worden sind und konstruktive Neuverhandlungen über einen entsprechenden Staatsvertrag bereits begonnen haben.</p>
  • Staatsvertrag mit Deutschland über die Streckenführung der A98
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Deutschland beruft sich im Zusammenhang mit dem einseitig verfügten Regime für den Flughafen Zürich-Kloten auf die Belastung der Bevölkerung im süddeutschen Raum durch die Emissionen der startenden und landenden Maschinen. Gleichzeitig wünscht Deutschland die Umfahrung Waldshut der A98 über Schweizer Gebiet zu führen.</p><p>Deutschland versucht damit Waldshut durch den Export der Emissionen in die Schweiz verkehrstechnisch zu entlasten. Dieses Vorgehen ist inakzeptabel und muss vom Bundesrat im Sinne einer Grundsatzerklärung entschieden zurückgewiesen werden.</p>
    • <p>Die zuständigen Stellen Deutschlands und der Schweiz haben sich darauf verständigt, verschiedene Varianten von Linienführungen der A98 im Raum Waldshut zu prüfen. In diesem Zusammenhang wurde eine Machbarkeitsstudie für eine so genannte Südstrasse der A98 über Schweizer Gebiet (Gemeinde Full-Reuenthal) ausgearbeitet. Es liegt bis heute weder eine Wertung der möglichen Varianten einer Südstrasse noch eine vergleichende Beurteilung der Vor- und Nachteile von Süd- und Nordvarianten vor.</p><p>Der Kanton Aargau wird vorerst eine eingehende Untersuchung über den Einfluss der Linienführungen auf die wirtschaftliche Entwicklung der Region Zurzach durchführen. Die Ergebnisse werden dann in die Gesamtbeurteilung einfliessen. Die abschliessende Wertung muss zeigen, ob eine Südstrasse bloss eine Kostenersparnis darstellt oder ob sie überwiegende Vorteile vor allem für die Region Zurzach und Umgebung sowie den Kanton Aargau bringt.</p><p>Es versteht sich von selbst, dass nur der Nachweis einer nachhaltig positiven Wirkung für die Entwicklung der Region eine Linienführung über Schweizer Gebiet rechtfertigen würde. Diese Arbeiten dauern noch eine Zeitlang, zumal die Realisierung der A98 im Raum Waldshut auch aus deutscher Sicht in weiter Ferne liegt.</p><p>Zwischen der möglichen Linienführung der A98 auf dem Gemeindegebiet Full-Reuenthal/AG und den von Deutschland erlassenen einseitigen Massnahmen im An- und Abflugregime des Flughafens Zürich besteht kein direkter Zusammenhang.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Gestützt auf Artikel 22 GVG wird der Bundesrat aufgefordert, erst dann in Verhandlungen über einen Staatsvertrag mit Deutschland zum Bau der Umfahrung der A98 über Schweizer Gebiet einzutreten, wenn die einseitig verhängten Massnahmen im Flugverkehr von Deutschland aufgehoben worden sind und konstruktive Neuverhandlungen über einen entsprechenden Staatsvertrag bereits begonnen haben.</p>
    • Staatsvertrag mit Deutschland über die Streckenführung der A98

Back to List