Rückzug des EU-Beitrittsgesuches

ShortId
03.3225
Id
20033225
Updated
10.04.2024 08:18
Language
de
Title
Rückzug des EU-Beitrittsgesuches
AdditionalIndexing
10;Beziehungen Schweiz-EU;Rückzug;EU-Beitrittsverhandlung;Beitritt zur Gemeinschaft
1
  • L04K09020301, Beitritt zur Gemeinschaft
  • L05K0902030101, EU-Beitrittsverhandlung
  • L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
  • L04K08010208, Rückzug
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der überwältigenden Ablehnung der Volksinitiative "Ja zu Europa" hat das Schweizer Stimmvolk der bundesrätlichen Integrationspolitik eine klare Absage erteilt: Die Bevölkerung will der EU nicht beitreten. Mit diesem Entscheid wurde der Landesregierung ein klarer Auftrag erteilt, und es ist nun an dieser, die notwendigen Konsequenzen daraus zu ziehen.</p><p>Mit dem hängigen Beitrittsgesuch wird der EU wie der eigenen Bevölkerung nichts anderes signalisiert, als dass die Schweiz der EU beitreten möchte. Dies ist jedoch keineswegs der Fall. Mit seiner Vorgehensweise verletzt der Bundesrat den klaren Volkswillen, macht sich bei der Bevölkerung und bei der EU unglaubwürdig und erschwert damit lediglich gegenwärtige und künftige bilaterale Verhandlungen. Man kann nicht glaubwürdig bilateral verhandeln, wenn man gleichzeitig um den EU-Beitritt ersucht. Der Nichtrückzug des Gesuches sendet sowohl nach aussen als auch nach innen für die Verhandlungsdelegation der Schweiz völlig falsche Signale aus.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat sich bereits mehrmals zu einem allfälligen Rückzug des schweizerischen EU-Beitrittsgesuches geäussert: am 12. März 2001 im Nationalrat, anlässlich der Fragestunde (Frage Maspoli, 01.5014), in seiner Antwort vom 16. Mai 2001 auf die Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei zum gleichen Thema (Motion 01.3104) sowie in Ziffer 5 seiner Antwort vom 3. Juli 2002 auf die Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei 02.3228, "Mit den Bilateralen II in die EU?". Die vom Bundesrat jeweils vertretene Position hat sich nicht geändert. Sie bleibt auch heute gültig.</p><p>Das schweizerische Beitrittsgesuch ist am 26. Mai 1992 eingereicht und nach der Ablehnung des EWR am 6. Dezember 1992 eingefroren worden.</p><p>Anlässlich der Abstimmung vom 4. März 2001 über die Volksinitiative "Ja zu Europa!" haben sich Volk und Stände mit grosser Mehrheit gegen die unverzügliche Eröffnung von EU-Beitrittsverhandlungen ausgesprochen - genau so wie es der Bundesrat empfohlen hatte. Der Volksentscheid über diese Initiative erteilt dem Bundesrat keinen neuen Auftrag.</p><p>Der Bundesrat sieht keinen Grund, das schweizerische Beitrittsgesuch zurückzuziehen. Er bekräftigt seine schon mehrfach geäusserte Absicht, im Lauf der nächsten Legislatur zu beurteilen, ob die Zeit für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen reif ist oder nicht.</p><p>Entgegen der in der Motion vertretenen Auffassung ist der Bundesrat der Meinung, dass das ruhende Beitrittsgesuch bilaterale Verhandlungen mit der EU keinesfalls belastet. In den Verhandlungen mit der EU - Bilaterale I und II - verteidigt jede Partei, wie in jeder anderen Verhandlung auch, ihre eigenen Interessen. In den Verhandlungen über die Zinsbesteuerung beispielsweise hätte die EU ihre Anliegen genau gleich vertreten, wenn die Schweiz vor über zehn Jahren kein Beitrittsgesuch gestellt hätte. Der Vergleich mit anderen Verhandlungen zwischen der EU und europäischen Drittstaaten belegt diese Aussage. Ein Rückzug des Beitrittsgesuches brächte der Schweiz keinen Nutzen; er dürfte nur unnötigen Erklärungsbedarf im Ausland schaffen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Die SVP fordert den Bundesrat auf, das EU-Beitrittsgesuch nun endlich zurückzuziehen.</p>
  • Rückzug des EU-Beitrittsgesuches
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der überwältigenden Ablehnung der Volksinitiative "Ja zu Europa" hat das Schweizer Stimmvolk der bundesrätlichen Integrationspolitik eine klare Absage erteilt: Die Bevölkerung will der EU nicht beitreten. Mit diesem Entscheid wurde der Landesregierung ein klarer Auftrag erteilt, und es ist nun an dieser, die notwendigen Konsequenzen daraus zu ziehen.</p><p>Mit dem hängigen Beitrittsgesuch wird der EU wie der eigenen Bevölkerung nichts anderes signalisiert, als dass die Schweiz der EU beitreten möchte. Dies ist jedoch keineswegs der Fall. Mit seiner Vorgehensweise verletzt der Bundesrat den klaren Volkswillen, macht sich bei der Bevölkerung und bei der EU unglaubwürdig und erschwert damit lediglich gegenwärtige und künftige bilaterale Verhandlungen. Man kann nicht glaubwürdig bilateral verhandeln, wenn man gleichzeitig um den EU-Beitritt ersucht. Der Nichtrückzug des Gesuches sendet sowohl nach aussen als auch nach innen für die Verhandlungsdelegation der Schweiz völlig falsche Signale aus.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat sich bereits mehrmals zu einem allfälligen Rückzug des schweizerischen EU-Beitrittsgesuches geäussert: am 12. März 2001 im Nationalrat, anlässlich der Fragestunde (Frage Maspoli, 01.5014), in seiner Antwort vom 16. Mai 2001 auf die Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei zum gleichen Thema (Motion 01.3104) sowie in Ziffer 5 seiner Antwort vom 3. Juli 2002 auf die Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei 02.3228, "Mit den Bilateralen II in die EU?". Die vom Bundesrat jeweils vertretene Position hat sich nicht geändert. Sie bleibt auch heute gültig.</p><p>Das schweizerische Beitrittsgesuch ist am 26. Mai 1992 eingereicht und nach der Ablehnung des EWR am 6. Dezember 1992 eingefroren worden.</p><p>Anlässlich der Abstimmung vom 4. März 2001 über die Volksinitiative "Ja zu Europa!" haben sich Volk und Stände mit grosser Mehrheit gegen die unverzügliche Eröffnung von EU-Beitrittsverhandlungen ausgesprochen - genau so wie es der Bundesrat empfohlen hatte. Der Volksentscheid über diese Initiative erteilt dem Bundesrat keinen neuen Auftrag.</p><p>Der Bundesrat sieht keinen Grund, das schweizerische Beitrittsgesuch zurückzuziehen. Er bekräftigt seine schon mehrfach geäusserte Absicht, im Lauf der nächsten Legislatur zu beurteilen, ob die Zeit für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen reif ist oder nicht.</p><p>Entgegen der in der Motion vertretenen Auffassung ist der Bundesrat der Meinung, dass das ruhende Beitrittsgesuch bilaterale Verhandlungen mit der EU keinesfalls belastet. In den Verhandlungen mit der EU - Bilaterale I und II - verteidigt jede Partei, wie in jeder anderen Verhandlung auch, ihre eigenen Interessen. In den Verhandlungen über die Zinsbesteuerung beispielsweise hätte die EU ihre Anliegen genau gleich vertreten, wenn die Schweiz vor über zehn Jahren kein Beitrittsgesuch gestellt hätte. Der Vergleich mit anderen Verhandlungen zwischen der EU und europäischen Drittstaaten belegt diese Aussage. Ein Rückzug des Beitrittsgesuches brächte der Schweiz keinen Nutzen; er dürfte nur unnötigen Erklärungsbedarf im Ausland schaffen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Die SVP fordert den Bundesrat auf, das EU-Beitrittsgesuch nun endlich zurückzuziehen.</p>
    • Rückzug des EU-Beitrittsgesuches

Back to List