Ist der EU-Beitritt schon bald vollzogen?
- ShortId
-
03.3227
- Id
-
20033227
- Updated
-
10.04.2024 08:16
- Language
-
de
- Title
-
Ist der EU-Beitritt schon bald vollzogen?
- AdditionalIndexing
-
10;Vertrag mit der EU;Beziehungen Schweiz-EU;Volksabstimmung;bilaterales Abkommen;EU-Beitrittsverhandlung;Beitritt zur Gemeinschaft
- 1
-
- L04K09020301, Beitritt zur Gemeinschaft
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- L04K09020101, Vertrag mit der EU
- L05K0902030101, EU-Beitrittsverhandlung
- L03K080102, Volksabstimmung
- L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat bereits vor Jahren seine europapolitische Strategie definiert und setzt sie konsequent und transparent um. Diese Strategie ist im Aussenpolitischen Bericht vom 15. November 2000 aufgeführt und vom Bundesrat nach der Ablehnung der Volksinitiative "Ja zu Europa!" in der Abstimmung vom 4. März 2001 präzisiert worden:</p><p>- kurzfristige Priorität ist die Umsetzung der bilateralen Abkommen I von 1999;</p><p>- mittelfristige Priorität ist der Abschluss der bilateralen Verhandlungen II;</p><p>- längerfristiges Ziel ist der Beitritt zur Europäischen Union.</p><p>Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass die Schweiz ihre Interessen längerfristig am besten als Mitglied der EU wahrnehmen kann. Weil jedoch die vom Bundesrat definierten Voraussetzungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der EU nicht erfüllt sind, steht das Beitrittsziel heute nicht auf der Tagesordnung. Konkrete Probleme zwischen der Schweiz und der EU werden kurz- und mittelfristig auf bilateralem Weg gelöst.</p><p>Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation der SVP-Fraktion vom 4. Juni 2002 02.3228, "Mit den Bilateralen II in die EU?", ausgeführt, er gehe davon aus, dass in der Schweiz gegenwärtig ein breiter Konsens darüber bestehe, dass unsere Beziehungen zur EU kurz- und mittelfristig durch bilaterale Vereinbarungen geregelt werden müssten.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Bundesrätin Calmy-Rey hat anlässlich der Medienkonferenz zu ihren ersten 100 Tagen als Vorsteherin des EDA die bundesrätliche Europapolitik in Erinnerung gerufen und betont, der Abschluss von bilateralen Abkommen mit der EU erlaube es, konkrete Probleme in unserem Verhältnis zur Europäischen Union zu lösen sowie die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit unserem weitaus wichtigsten Partner zu verbessern.</p><p>Diese Verbesserung der Rahmenbedingungen führt natürlich auch zu einer Annäherung an die EU, die zu gegebener Zeit möglicherweise den Beitritt der Schweiz zur Union erleichtern könnte. Doch dies ist nicht das Ziel der bundesrätlichen Politik, sondern könnte einen Nebeneffekt darstellen. Der Bundesrat handelt nicht bilaterale Abkommen aus, um den EU-Beitritt vorzubereiten, sondern um heute bestehende Fragen und Probleme zu regeln. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen unserer Zusammenarbeit mit der EU präjudiziert den EU-Beitritt nicht. Sowohl Befürworter als auch Gegner eines EU-Beitrittes können diese Politik des Bundesrates deshalb unterstützen.</p><p>2. Der Bundesrat erachtet die Ausdehnung des freien Personenverkehrs auf die neuen EU-Mitgliedstaaten als wichtigen Schritt für die Schweiz. Die EU-Erweiterung bewirkt eine bedeutende Öffnung der Märkte mit 450 Millionen Menschen und ist deshalb für die Schweizer Wirtschaft eine Chance. Für die Rekrutierung von qualifizierten Arbeitskräften als auch von Hilfskräften leistet die Anpassung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) einen wichtigen Beitrag.</p><p>Der Bundesrat hat das Mandat zur Ausdehnung des FZA auf die zehn der EU beitretenden Staaten am 2. Juli 2003 verabschiedet, nachdem er zuvor die aussenpolitischen Kommissionen der Räte und die Kantone konsultiert hatte.</p><p>Gegenstand der Verhandlungen mit der EU wird ein angemessenes Übergangregime sein. Mit Fristen und Kontingenten soll die Zuwanderung gesteuert und unter gewissen Voraussetzungen begrenzt werden, wie dies bereits im heute geltenden FZA gegenüber den bisherigen EU-Mitgliedstaaten möglich ist. Der Zugang zum Arbeitsmarkt soll auch im Verhältnis zu den neuen EU-Mitgliedstaaten nur schrittweise geöffnet werden.</p><p>Über das Verhandlungsergebnis werden die eidgenössischen Räte mit einem Bundesbeschluss befinden, welcher dem fakultativen Referendum unterstehen wird. Mit dem Inkrafttreten des Zusatzprotokolls ist frühestens 2005 zu rechnen. Die Ausdehnung des FZA ändert im Übrigen nichts an der Tatsache, dass die Bundesversammlung spätestens im Jahre 2009 - sieben Jahre nach Inkrafttreten des FZA - über die Weiterführung des Abkommens entscheiden wird. Auch dieser Entscheid wird dem fakultativen Referendum unterstehen.</p><p>Sollte die Ausdehnung des FZA auf die zehn Kandidatenstaaten scheitern, so bestünde die Gefahr, dass die EU das FZA kündigte, da sie eine unterschiedliche Behandlung der Staatsangehörigen ihrer Mitgliedstaaten auf Dauer nicht wird akzeptieren können. Eine Kündigung des FZA hätte aber - aufgrund der so genannten Guillotine-Klausel - automatisch die Ausserkraftsetzung aller anderen sektoriellen Abkommen von 1999 (Bilaterale I) zur Folge.</p><p>Dieser Sachverhalt war bereits bei der parlamentarischen Debatte über die Genehmigung der Abkommen bekannt: Der damalige EVD-Vorsteher, Bundesrat Pascal Couchepin, hat in der Eintretensdebatte vom 30. August 1999 im Nationalrat festgehalten, dass sich das Volk, falls das Referendum ergriffen werde, über die Ausdehnung des FZA auf neue EU-Mitgliedstaaten werde aussprechen können. Eine Ablehnung dieser Ausdehnung durch das Volk würde aber mit grösster Wahrscheinlichkeit zum Dahinfallen der übrigen sektoriellen Abkommen führen (Amt. Bull. BV N 1999, S. 1483f.).</p><p>3. Bundesrätin Calmy-Rey hat anlässlich der Medienkonferenz zu ihren ersten 100 Tagen als Vorsteherin des EDA nicht gesagt, dass der EU-Beitritt rasch eingeleitet werden müsse. Bundesrätin Calmy-Rey hat explizit auf den vom Bundesrat festgelegten Zeitplan verwiesen. Wie erinnerlich, hat der Bundesrat im Aussenpolitischen Bericht 2000 und nach der Ablehnung der Volksinitiative "Ja zu Europa!" durch Volk und Stände am 4. März 2001 angekündigt, dass er im Verlauf der nächsten Legislatur darüber entscheiden werde, ob die Zeit für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der EU reif sei oder nicht. Gleichzeitig hat er klare Voraussetzungen formuliert, die für einen solchen Schritt erfüllt sein müssen (Auswertung der Erfahrungen mit den bilateralen Abkommen I von 1999; Prüfung der Auswirkungen eines EU-Beitrittes auf zentrale Aspekte des schweizerischen Staatswesens; Vorhandensein einer breiten innenpolitischen Unterstützung für einen EU-Beitritt). Diesen Fahrplan hat der Bundesrat in seiner Antwort auf das Postulat Rennwald 02.3730, "Beitritt der Schweiz zur EU. Bericht", vom 12. Dezember 2002, bestätigt.</p><p>Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation der SVP-Fraktion 02.3228, "Mit den Bilateralen II in die EU?", vom 4. Juni 2002, dargelegt, weshalb er einen Rückzug des EU-Beitrittsgesuches ablehnt. Auch ohne einen solchen Rückzug ist der in der nächsten Legislatur zu treffende Entscheid nicht vorprogrammiert. Beitrittsverhandlungen werden nur dann aufgenommen, wenn die erwähnten Voraussetzungen erfüllt sind.</p><p>4. Das Schweizervolk hat den Bundesrat in allen drei vergangenen europapolitischen Abstimmungen (1997: Volksinitiative "EU-Beitrittsverhandlungen vors Volk!"; 2000: Bilaterale Abkommen I; 2001: Volksinitiative "Ja zu Europa!") unterstützt und ist damit jeweils den bundesrätlichen Abstimmungsempfehlungen gefolgt. Mit der Ablehnung der Initiative "Ja zu Europa!" hat sich der Souverän gegen die unverzügliche Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der EU ausgesprochen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit Jahren betreibt der Bundesrat eine unglaubwürdige Europapolitik. Obwohl das Volk - zuletzt mit der Ablehnung der "Ja zu Europa"-Initiative - mit einem an Deutlichkeit nicht mehr zu überbietenden Willen kund getan hat, dass es keinen EU-Beitritt wünscht, scheint der Bundesrat nach wie vor in die EU zu wollen. Die jüngsten Aussagen der Aussenministerin anlässlich ihrer Pressekonferenz vom 23. April 2003 bekräftigen diese Annahme. </p><p>Deshalb wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Hat Frau Bundesrätin Calmy-Rey mit ihrer Aussage, wonach die Bilateralen Abkommen II lediglich zur Vorbereitung für den Beitritt zur EU dienten, die Haltung des Gesamtbundesrates vertreten, oder muss diese Bemerkung als weitere unkoordinierte Ankündigung der Aussenministerin verstanden werden?</p><p>2. Mit der EU-Osterweiterung sollen auch die bilateralen Verträge I auf die zehn neuen Staaten ausgedehnt werden. In Bezug auf das Freizügigkeitsabkommen hat die EU der Schweiz angekündigt, dass sie Verträge mit den zehn neuen Staaten verlange, die sich inhaltlich in keiner Art und Weise von denjenigen der bereits mit den bisherigen EU-Staaten abgeschlossenen Abkommen unterscheiden dürften, ansonsten die EU das Freizügigkeitsabkommen aufkünden werde. Der Bundesrat hatte jedoch im Vorfeld der Abstimmungen zu den Bilateralen I versprochen (so beispielsweise im Abstimmungsbüchlein), dass das Volk in aller Freiheit über das ob und das wie der Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Staaten abstimmen könne. Dies war denn auch für viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein entscheidender Grund für ein Ja zu den Bilateralen Verträgen. Wie kommt der Bundesrat heute dazu, sich diesem Druck vonseiten der EU einfach zu beugen? Will er mit diesem Vorgehen ebenfalls Hürden für den EU-Beitritt abbauen? Ist er sich bewusst, dass dies einen Verstoss gegen Treu und Glauben darstellt?</p><p>3. Frau Calmy-Rey hat weiter angekündigt, dass der EU-Beitritt rasch an die Hand genommen werden müsse. Ist also davon auszugehen, dass der Bundesrat die Beitrittsverhandlungen mit der EU während der nächsten Legislatur aufnehmen wird? Ist darin auch der Grund zu sehen, weshalb er nicht willens ist, das EU-Beitrittsgesuch zurückzuziehen?</p><p>4. Ist er wirklich der Ansicht, das hängige Beitrittsgesuch entspreche nach dem wuchtigen Nein zur Volksinitiative "Ja zu Europa" dem Willen des Volkes? Hat er vor, bald eine weitere Volksabstimmung über den EU-Beitritt durchzuführen?</p>
- Ist der EU-Beitritt schon bald vollzogen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat bereits vor Jahren seine europapolitische Strategie definiert und setzt sie konsequent und transparent um. Diese Strategie ist im Aussenpolitischen Bericht vom 15. November 2000 aufgeführt und vom Bundesrat nach der Ablehnung der Volksinitiative "Ja zu Europa!" in der Abstimmung vom 4. März 2001 präzisiert worden:</p><p>- kurzfristige Priorität ist die Umsetzung der bilateralen Abkommen I von 1999;</p><p>- mittelfristige Priorität ist der Abschluss der bilateralen Verhandlungen II;</p><p>- längerfristiges Ziel ist der Beitritt zur Europäischen Union.</p><p>Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass die Schweiz ihre Interessen längerfristig am besten als Mitglied der EU wahrnehmen kann. Weil jedoch die vom Bundesrat definierten Voraussetzungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der EU nicht erfüllt sind, steht das Beitrittsziel heute nicht auf der Tagesordnung. Konkrete Probleme zwischen der Schweiz und der EU werden kurz- und mittelfristig auf bilateralem Weg gelöst.</p><p>Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation der SVP-Fraktion vom 4. Juni 2002 02.3228, "Mit den Bilateralen II in die EU?", ausgeführt, er gehe davon aus, dass in der Schweiz gegenwärtig ein breiter Konsens darüber bestehe, dass unsere Beziehungen zur EU kurz- und mittelfristig durch bilaterale Vereinbarungen geregelt werden müssten.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Bundesrätin Calmy-Rey hat anlässlich der Medienkonferenz zu ihren ersten 100 Tagen als Vorsteherin des EDA die bundesrätliche Europapolitik in Erinnerung gerufen und betont, der Abschluss von bilateralen Abkommen mit der EU erlaube es, konkrete Probleme in unserem Verhältnis zur Europäischen Union zu lösen sowie die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit unserem weitaus wichtigsten Partner zu verbessern.</p><p>Diese Verbesserung der Rahmenbedingungen führt natürlich auch zu einer Annäherung an die EU, die zu gegebener Zeit möglicherweise den Beitritt der Schweiz zur Union erleichtern könnte. Doch dies ist nicht das Ziel der bundesrätlichen Politik, sondern könnte einen Nebeneffekt darstellen. Der Bundesrat handelt nicht bilaterale Abkommen aus, um den EU-Beitritt vorzubereiten, sondern um heute bestehende Fragen und Probleme zu regeln. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen unserer Zusammenarbeit mit der EU präjudiziert den EU-Beitritt nicht. Sowohl Befürworter als auch Gegner eines EU-Beitrittes können diese Politik des Bundesrates deshalb unterstützen.</p><p>2. Der Bundesrat erachtet die Ausdehnung des freien Personenverkehrs auf die neuen EU-Mitgliedstaaten als wichtigen Schritt für die Schweiz. Die EU-Erweiterung bewirkt eine bedeutende Öffnung der Märkte mit 450 Millionen Menschen und ist deshalb für die Schweizer Wirtschaft eine Chance. Für die Rekrutierung von qualifizierten Arbeitskräften als auch von Hilfskräften leistet die Anpassung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) einen wichtigen Beitrag.</p><p>Der Bundesrat hat das Mandat zur Ausdehnung des FZA auf die zehn der EU beitretenden Staaten am 2. Juli 2003 verabschiedet, nachdem er zuvor die aussenpolitischen Kommissionen der Räte und die Kantone konsultiert hatte.</p><p>Gegenstand der Verhandlungen mit der EU wird ein angemessenes Übergangregime sein. Mit Fristen und Kontingenten soll die Zuwanderung gesteuert und unter gewissen Voraussetzungen begrenzt werden, wie dies bereits im heute geltenden FZA gegenüber den bisherigen EU-Mitgliedstaaten möglich ist. Der Zugang zum Arbeitsmarkt soll auch im Verhältnis zu den neuen EU-Mitgliedstaaten nur schrittweise geöffnet werden.</p><p>Über das Verhandlungsergebnis werden die eidgenössischen Räte mit einem Bundesbeschluss befinden, welcher dem fakultativen Referendum unterstehen wird. Mit dem Inkrafttreten des Zusatzprotokolls ist frühestens 2005 zu rechnen. Die Ausdehnung des FZA ändert im Übrigen nichts an der Tatsache, dass die Bundesversammlung spätestens im Jahre 2009 - sieben Jahre nach Inkrafttreten des FZA - über die Weiterführung des Abkommens entscheiden wird. Auch dieser Entscheid wird dem fakultativen Referendum unterstehen.</p><p>Sollte die Ausdehnung des FZA auf die zehn Kandidatenstaaten scheitern, so bestünde die Gefahr, dass die EU das FZA kündigte, da sie eine unterschiedliche Behandlung der Staatsangehörigen ihrer Mitgliedstaaten auf Dauer nicht wird akzeptieren können. Eine Kündigung des FZA hätte aber - aufgrund der so genannten Guillotine-Klausel - automatisch die Ausserkraftsetzung aller anderen sektoriellen Abkommen von 1999 (Bilaterale I) zur Folge.</p><p>Dieser Sachverhalt war bereits bei der parlamentarischen Debatte über die Genehmigung der Abkommen bekannt: Der damalige EVD-Vorsteher, Bundesrat Pascal Couchepin, hat in der Eintretensdebatte vom 30. August 1999 im Nationalrat festgehalten, dass sich das Volk, falls das Referendum ergriffen werde, über die Ausdehnung des FZA auf neue EU-Mitgliedstaaten werde aussprechen können. Eine Ablehnung dieser Ausdehnung durch das Volk würde aber mit grösster Wahrscheinlichkeit zum Dahinfallen der übrigen sektoriellen Abkommen führen (Amt. Bull. BV N 1999, S. 1483f.).</p><p>3. Bundesrätin Calmy-Rey hat anlässlich der Medienkonferenz zu ihren ersten 100 Tagen als Vorsteherin des EDA nicht gesagt, dass der EU-Beitritt rasch eingeleitet werden müsse. Bundesrätin Calmy-Rey hat explizit auf den vom Bundesrat festgelegten Zeitplan verwiesen. Wie erinnerlich, hat der Bundesrat im Aussenpolitischen Bericht 2000 und nach der Ablehnung der Volksinitiative "Ja zu Europa!" durch Volk und Stände am 4. März 2001 angekündigt, dass er im Verlauf der nächsten Legislatur darüber entscheiden werde, ob die Zeit für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der EU reif sei oder nicht. Gleichzeitig hat er klare Voraussetzungen formuliert, die für einen solchen Schritt erfüllt sein müssen (Auswertung der Erfahrungen mit den bilateralen Abkommen I von 1999; Prüfung der Auswirkungen eines EU-Beitrittes auf zentrale Aspekte des schweizerischen Staatswesens; Vorhandensein einer breiten innenpolitischen Unterstützung für einen EU-Beitritt). Diesen Fahrplan hat der Bundesrat in seiner Antwort auf das Postulat Rennwald 02.3730, "Beitritt der Schweiz zur EU. Bericht", vom 12. Dezember 2002, bestätigt.</p><p>Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation der SVP-Fraktion 02.3228, "Mit den Bilateralen II in die EU?", vom 4. Juni 2002, dargelegt, weshalb er einen Rückzug des EU-Beitrittsgesuches ablehnt. Auch ohne einen solchen Rückzug ist der in der nächsten Legislatur zu treffende Entscheid nicht vorprogrammiert. Beitrittsverhandlungen werden nur dann aufgenommen, wenn die erwähnten Voraussetzungen erfüllt sind.</p><p>4. Das Schweizervolk hat den Bundesrat in allen drei vergangenen europapolitischen Abstimmungen (1997: Volksinitiative "EU-Beitrittsverhandlungen vors Volk!"; 2000: Bilaterale Abkommen I; 2001: Volksinitiative "Ja zu Europa!") unterstützt und ist damit jeweils den bundesrätlichen Abstimmungsempfehlungen gefolgt. Mit der Ablehnung der Initiative "Ja zu Europa!" hat sich der Souverän gegen die unverzügliche Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der EU ausgesprochen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit Jahren betreibt der Bundesrat eine unglaubwürdige Europapolitik. Obwohl das Volk - zuletzt mit der Ablehnung der "Ja zu Europa"-Initiative - mit einem an Deutlichkeit nicht mehr zu überbietenden Willen kund getan hat, dass es keinen EU-Beitritt wünscht, scheint der Bundesrat nach wie vor in die EU zu wollen. Die jüngsten Aussagen der Aussenministerin anlässlich ihrer Pressekonferenz vom 23. April 2003 bekräftigen diese Annahme. </p><p>Deshalb wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Hat Frau Bundesrätin Calmy-Rey mit ihrer Aussage, wonach die Bilateralen Abkommen II lediglich zur Vorbereitung für den Beitritt zur EU dienten, die Haltung des Gesamtbundesrates vertreten, oder muss diese Bemerkung als weitere unkoordinierte Ankündigung der Aussenministerin verstanden werden?</p><p>2. Mit der EU-Osterweiterung sollen auch die bilateralen Verträge I auf die zehn neuen Staaten ausgedehnt werden. In Bezug auf das Freizügigkeitsabkommen hat die EU der Schweiz angekündigt, dass sie Verträge mit den zehn neuen Staaten verlange, die sich inhaltlich in keiner Art und Weise von denjenigen der bereits mit den bisherigen EU-Staaten abgeschlossenen Abkommen unterscheiden dürften, ansonsten die EU das Freizügigkeitsabkommen aufkünden werde. Der Bundesrat hatte jedoch im Vorfeld der Abstimmungen zu den Bilateralen I versprochen (so beispielsweise im Abstimmungsbüchlein), dass das Volk in aller Freiheit über das ob und das wie der Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Staaten abstimmen könne. Dies war denn auch für viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein entscheidender Grund für ein Ja zu den Bilateralen Verträgen. Wie kommt der Bundesrat heute dazu, sich diesem Druck vonseiten der EU einfach zu beugen? Will er mit diesem Vorgehen ebenfalls Hürden für den EU-Beitritt abbauen? Ist er sich bewusst, dass dies einen Verstoss gegen Treu und Glauben darstellt?</p><p>3. Frau Calmy-Rey hat weiter angekündigt, dass der EU-Beitritt rasch an die Hand genommen werden müsse. Ist also davon auszugehen, dass der Bundesrat die Beitrittsverhandlungen mit der EU während der nächsten Legislatur aufnehmen wird? Ist darin auch der Grund zu sehen, weshalb er nicht willens ist, das EU-Beitrittsgesuch zurückzuziehen?</p><p>4. Ist er wirklich der Ansicht, das hängige Beitrittsgesuch entspreche nach dem wuchtigen Nein zur Volksinitiative "Ja zu Europa" dem Willen des Volkes? Hat er vor, bald eine weitere Volksabstimmung über den EU-Beitritt durchzuführen?</p>
- Ist der EU-Beitritt schon bald vollzogen?
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