Absetzmulden. LSVA-Rückerstattung

ShortId
03.3228
Id
20033228
Updated
25.06.2025 02:00
Language
de
Title
Absetzmulden. LSVA-Rückerstattung
AdditionalIndexing
24;48;Nutzfahrzeug;Rückzahlung;kombinierter Transport;Containertransport;Schwerverkehrsabgabe;Verkehrsverlagerung
1
  • L05K1802010204, Schwerverkehrsabgabe
  • L05K1104030103, Rückzahlung
  • L05K1803010103, Nutzfahrzeug
  • L04K18010303, kombinierter Transport
  • L04K18020211, Verkehrsverlagerung
  • L05K1801020202, Containertransport
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss den Artikeln 8 und 9 der LSVA-Verordnung, sind Ladebehälter oder Sattelanhänger mit einer Länge zwischen 5,5 und 6,1 Meter im kombinierten Verkehr LSVA-rückerstattungsberechtigt. In der ursprünglichen Verordnung wurde die Mindestlänge von 5,5 Meter und eine Mindestbreite von 2,1 Meter festgelegt. Zum Zeitpunkt, als die Verordnung konzipiert wurde, ging man von so genannten ISO-Containern aus, also Behältern, welche im Seeverkehr ihren Ursprung haben. Seither ist die Entwicklung fortgeschritten und wird auch in Zukunft weiter gehen. Daher sollte die Verordnung den heutigen Gegebenheiten angepasst werden.</p><p>Bei vielen Transporten, welche typische Bahntransportgüter darstellen, z. B. für Baustoffe und kontaminierte Erde, wird die LSVA nicht rückerstattet, weil die Abmessungen der dafür verwendeten Mulden nicht den Abmessungen der rückerstattungsberechtigten Behälter in der LSVA-Verordnung entsprechen. Die Eidgenössische Zollverwaltung hat bisher Ausnahmegesuche um LSVA-Rückerstattung für Transporte derartiger Güter im kombinierten Verkehr mit der Begründung abgewiesen, dass für die LSVA-Rückerstattung in derartigen Behältern die gesetzliche Grundlage fehle.</p><p>Diese Regelung hat zur Folge, dass Massengüter aufgrund ungenügender Wettbewerbsfähigkeit im kombinierten Verkehr weiterhin auf der Strasse transportiert werden.</p><p>Mit einer Neudefinition der rückerstattungsberechtigten Behälter in der Verordnung könnte dieser Wettbewerbsnachteil reduziert und somit könnten mehr Güter auf der Schiene befördert werden.</p><p>Im Interesse der Verkehrsverlagerungspolitik besteht hier ein dringender Handlungsbedarf.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die LSVA-Verordnung dahingehend anzupassen, dass auch Absatzmulden LSVA-rückerstattungsberechtigt sind.</p>
  • Absetzmulden. LSVA-Rückerstattung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss den Artikeln 8 und 9 der LSVA-Verordnung, sind Ladebehälter oder Sattelanhänger mit einer Länge zwischen 5,5 und 6,1 Meter im kombinierten Verkehr LSVA-rückerstattungsberechtigt. In der ursprünglichen Verordnung wurde die Mindestlänge von 5,5 Meter und eine Mindestbreite von 2,1 Meter festgelegt. Zum Zeitpunkt, als die Verordnung konzipiert wurde, ging man von so genannten ISO-Containern aus, also Behältern, welche im Seeverkehr ihren Ursprung haben. Seither ist die Entwicklung fortgeschritten und wird auch in Zukunft weiter gehen. Daher sollte die Verordnung den heutigen Gegebenheiten angepasst werden.</p><p>Bei vielen Transporten, welche typische Bahntransportgüter darstellen, z. B. für Baustoffe und kontaminierte Erde, wird die LSVA nicht rückerstattet, weil die Abmessungen der dafür verwendeten Mulden nicht den Abmessungen der rückerstattungsberechtigten Behälter in der LSVA-Verordnung entsprechen. Die Eidgenössische Zollverwaltung hat bisher Ausnahmegesuche um LSVA-Rückerstattung für Transporte derartiger Güter im kombinierten Verkehr mit der Begründung abgewiesen, dass für die LSVA-Rückerstattung in derartigen Behältern die gesetzliche Grundlage fehle.</p><p>Diese Regelung hat zur Folge, dass Massengüter aufgrund ungenügender Wettbewerbsfähigkeit im kombinierten Verkehr weiterhin auf der Strasse transportiert werden.</p><p>Mit einer Neudefinition der rückerstattungsberechtigten Behälter in der Verordnung könnte dieser Wettbewerbsnachteil reduziert und somit könnten mehr Güter auf der Schiene befördert werden.</p><p>Im Interesse der Verkehrsverlagerungspolitik besteht hier ein dringender Handlungsbedarf.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die LSVA-Verordnung dahingehend anzupassen, dass auch Absatzmulden LSVA-rückerstattungsberechtigt sind.</p>
    • Absetzmulden. LSVA-Rückerstattung

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