Gestaltung der deutsch-schweizerischen Beziehungen
- ShortId
-
03.3230
- Id
-
20033230
- Updated
-
10.04.2024 14:22
- Language
-
de
- Title
-
Gestaltung der deutsch-schweizerischen Beziehungen
- AdditionalIndexing
-
08;Deutschland;Verkehrspolitik (speziell);bilaterale Beziehungen;politische Zusammenarbeit;Grenzgebiet
- 1
-
- L04K10020104, bilaterale Beziehungen
- L04K03010105, Deutschland
- L04K10010212, politische Zusammenarbeit
- L05K0704030103, Grenzgebiet
- L03K180202, Verkehrspolitik (speziell)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland sind ausgezeichnet und eng. Sie werden nicht zuletzt vom intensiven grenzüberschreitenden Austausch auf politischem, wirtschaftlichem, sozialem, wissenschaftlichem und kulturellem Gebiet mitgetragen.</p><p>In den vergangenen Jahren konnten viele bilaterale und nachbarrechtliche Fragen im besten Einverständnis geklärt werden. Ein aktuelles Beispiel für die hervorragende Zusammenarbeit ist die enge Kooperation mit Deutschland im Zusammenhang mit der Geiselnahme von europäischen Touristen in der Südsahara von Ende Februar bis August 2003. Die drei betroffenen Länder (Deutschland, Schweiz, Niederlande) haben im Juni vereinbart, gemeinsam zu operieren, und dieses Vorgehen hat sich bewährt.</p><p>Was das Problem der An- und Abflüge nach und vom Flughafen Zürich betrifft, wurde bis heute keine befriedigende Lösung erzielt.</p><p>Die von Deutschland beschlossenen einseitigen Massnahmen haben für die Fluggesellschaft Swiss und den Flughaften Zürich schwerwiegende wirtschaftliche Folgen. Der Bundesrat hat daher am 10. Juni 2003 die europäische Kommission um Prüfung der Beschränkungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Luftverkehrsabkommen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismässigkeit, ersucht.</p><p>Der Entscheid der EU-Kommission über die Beschwerde wird Klarheit über die Rechtslage schaffen. Der Bundesrat hält diese Klärung für notwendig, damit in der Frage der Anflüge auf den Flughafen Zürich der Weg für eine sachgerechte Lösung in Zusammenarbeit mit Deutschland frei wird.</p><p>Die Schweiz und Deutschland sind sich darüber einig, dass das Problem am besten in gutnachbarschaftlicher Weise gelöst würde. Der Bundesrat erachtet es weiterhin als sinnvoll, den Dialog mit Deutschland weiterzuführen. Am 26. Juni 2003 einigten sich Bundesrat Moritz Leuenberger und der deutsche Verkehrsminister Manfred Stolpe bei Gesprächen in Berlin auf ein Vorgehen, nach dem Deutschland die auf den 10. Juli 2003 angekündigten zusätzlichen Einschränkungen der Anflugmöglichkeiten auf den Flughafen Zürich über süddeutsches Gebiet verschiebt und etappenweise so umsetzt, dass der Schweiz genügend Zeit bleibt, um die deutschen Einschränkungen durch andere Anflugverfahren zu kompensieren.</p><p>2./3. Die strategische Prämisse der Schweiz gegenüber Deutschland ist im Aussenpolitischen Bericht 2000 festgehalten, gemäss dem den gesamthaften Beziehungen zu unseren Nachbarländern "eine ausschlaggebende Bedeutung" zukommen müsse.</p><p>Umsetzung/Instrumente:</p><p>In Übereinstimmung mit dieser strategischen Linie hat es sich der Bundesrat zur Aufgabe gemacht, der ausserordentlichen Bedeutung Deutschlands Rechnung zu tragen, indem er die vertraglichen Rahmenbedingungen stetig weiter entwickelt, die institutionelle Präsenz der Schweiz in Deutschland ausbaut, und die formellen und informellen Kontakte auf allen Ebenen stärkt und fördert:</p><p>- Grundlage für die geregelten und sehr engen nachbarschaftlichen Beziehungen ist ein Netz von über 200 bilateralen Verträgen. Die im Juni 2002 in Kraft getretenen sieben sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU kommen dabei den deutsch-schweizerischen Beziehungen in besonderem Mass zugute. Der Bundesrat ist zuversichtlich, dass die bilateralen Verhandlungen II mit der EU bald abgeschlossen werden können.</p><p>Die Bereitschaft der Schweiz, in der Frage der Zinsbesteuerung und des Bankkundengeheimnisses mit der EU zusammen zu arbeiten, wurde von der EU, und namentlich von Deutschland, gewürdigt.</p><p>Die "Bilateralen I und II" dienen der Schweiz als Instrument, um die starke Verflechtung mit Deutschland weiter zu konsolidieren und auszubauen und unsere aussenwirtschaftlichen Interessen zu wahren. Deutschland ist traditionell unser weltweit wichtigster Handelspartner. Die Schweiz ist zudem der sechstwichtigste Investor in Deutschland. Geographisch liegt der Fokus der schweizerischen Direktinvestitionen im süddeutschen Raum, aber auch in den neuen Bundesländern nimmt die Schweiz unter den ausländischen Investoren eine wichtige Rolle ein. Schweizer Unternehmen beschäftigen rund 212 500 Personen in Deutschland.</p><p>- Unsere diplomatische und konsularische Präsenz in Deutschland bildet den institutionellen Rahmen der bilateralen Beziehungen. Dabei sind die Botschaft in Berlin und die sechs Generalkonsulate neben der Erfüllung ihrer spezifischen Aufgaben auch darum bemüht, durch eine enge Koordination die wirtschaftliche Interessenwahrung zu optimieren und ein kohärentes Erscheinungsbild der Schweiz in Deutschland zu präsentieren. Sie werden dabei von der Organisation Präsenz Schweiz unterstützt, ist Deutschland doch eines von deren Schwerpunktländern. Mit dem im Jahr 2002 in Stuttgart eröffneten "Swiss Business Hub Germany" werden zudem die speziellen Bedürfnisse der schweizerischen KMU in Deutschland berücksichtigt.</p><p>Zur offiziellen Präsenz der Schweiz in Deutschland kommt schliesslich eine Vielzahl von Partnerschaften zwischen privaten Institutionen, namentlich in den Bereichen Bildung und Kultur, aber auch zwischen deutschen und schweizerischen Städten und Gemeinden hinzu.</p><p>- Regelmässige Besuchskontakte existieren sowohl auf Parlaments- als auch auf Regierungs- und Beamtenebene. So weilte Bundespräsident Pascal Couchepin im April 2003 zu offiziellen Gesprächen mit Bundespräsident Johannes Rau und Bundeskanzler Gerhard Schröder in Berlin. Neben Konsultationsmechanismen wie das schweizerisch-deutsche-österreichische trilaterale Ministertreffen im Wirtschafts- und Finanzbereich oder das "Septagonale Treffen" im Bereich der inneren Sicherheit finden auch jährliche bilaterale Gespräche auf Aussenminister- und Staatssekretärebene in Bern und Berlin sowie am Rande multilateraler Veranstaltungen statt. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Pflege dieser Kontakte zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die Rolle des wiedervereinigten Deutschland in Europa und in der Welt und die damit verbundene erhöhte Inanspruchnahme lässt Deutschland in der Politik die Schweiz etwas weniger Platz einräumen. Der Bundesrat begrüsst daher die Schaffung von parlamentarischen Freundschaftsgruppen als wichtiges Mittel zur Stärkung der bilateralen Beziehungen.</p><p>Perspektiven:</p><p>Der Bundesrat betrachtet die Vertiefung der deutsch-schweizerischen Beziehungen auf allen Ebenen und in allen Bereichen auch weiterhin als eines der prioritären Elemente unserer Aussenpolitik.</p><p>Dies betrifft neben der bilateralen Zusammenarbeit auch die Kooperation mit Deutschland in internationalen Organisationen wie der Uno, OSZE oder dem Europarat. Besonders in den Bereichen Friedensförderung, humanitäres Völkerrecht und Förderung der Menschenrechte, die der Aussenpolitische Bericht 2000 als Ziele der Schweizer Aussenpolitik vorgibt, verfolgt die Schweiz auch mit Deutschland eine noch engere Zusammenarbeit auf multilateraler Ebene. Auf Initiative der Schweiz hin haben die beiden Länder beschlossen, einen Dialog über die Uno zu führen. Dieser Uno-Dialog dient der besseren Koordination und Verankerung der schweizerischen Politik in den Vereinten Nationen.</p><p>4. Seit der Ablehnung des EWR-Beitrittes durch das Stimmvolk und im Kontext der Globalisierung steigt das Interesse der Schweiz an der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit als Bestandteil unserer Integrationspolitik kontinuierlich. Seit Anfang der Neunzigerjahre hat sich daher die vertragliche Basis für die interregionale Zusammenarbeit verbreitert und vertieft, die Zahl grenzüberschreitender regionaler Gremien erhöht und deren Arbeit professionalisiert.</p><p>Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit - "die kleine Aussenpolitik" - lebt dabei ganz von der Initiative der Kantone. Es ist Sache der Kantone, sinnvolle Vorhaben der grenzüberschreitenden regionalen Zusammenarbeit zu evaluieren und umzusetzen. Der Bund kann nur Rahmenbedingungen schaffen. Dies tut er beispielsweise durch die finanzielle Unterstützung von Interreg III der Europäischen Union. Diese dritte Phase (2000-2006) der seit 1989 bestehenden Interreg-Initiative fördert neben der direkten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auch Kooperationsprojekte mehrerer Länder in einem zusammenhängenden Gebiet, sodass nun sämtliche Kantone der Schweiz von diesem Instrument profitieren können.</p><p>Wo sinnvoll oder notwendig, verfolgt der Bundesrat eine Politik der Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen zur Stärkung der Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Kantone (vgl. Bericht des Bundesrates vom 7. März 1994 über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik, BBl 1994 II 620).</p><p>So ratifizierte die Schweiz 1998 im Rahmen des Europarates das Zusatzprotokoll zum Europäischen Rahmenübereinkommen von 1980 über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften oder Behörden (Madrider Übereinkommen). Die wichtigsten Bestimmungen des Protokolles betreffen das Recht von Gebietskörperschaften, Vereinbarungen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu schliessen, die Rechtswirkung der Beschlüsse, die im Rahmen solcher Vereinbarungen getroffen werden, und die Rechtspersönlichkeit der Organismen dieser Zusammenarbeit. Am 27. Mai 2003 trat zudem das Protokoll Nr. 2 zum Madrider Übereinkommen für die Schweiz in Kraft. Es dehnt dessen Anwendungsbereich auf die Kooperation zwischen Regionen verschiedener Vertragsstaaten aus, die keine gemeinsame Staatsgrenze haben (interterritoriale Zusammenarbeit).</p><p>Bereits im Jahr 1997 trat das so genannte Karlsruher Übereinkommen in Kraft, das detaillierte Bestimmungen über die Kooperation auf Gemeindeebene enthält. Der Anwendungsbereich dieses vom Bundesrat im Namen der Kantone Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Jura abgeschlossenen Übereinkommens mit Deutschland, Frankreich und dem Grossherzogtum Luxemburg wurde im Jahr 2002 auf den Kanton Schaffhausen ausgedehnt. Zudem wurde am 20. September 2002 eine gemeinsame Erklärung der Regierungen der Schweiz und Deutschlands über gemeinsame Gewerbegebiete, insbesondere zur Unterstützung des Projektes eines grenzüberschreitenden Gewerbeparks Jestetten (D)/Neuhausen (SH), unterzeichnet.</p><p>Im Jahr 2000 schliesslich schlossen die Regierungen der Schweiz, Deutschlands und Frankreichs die Basler Vereinbarung über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Raum Oberrhein ab, die die Bonner Vereinbarung von 1975 ersetzte und die Zusammenarbeit auf eine moderne Grundlage stellte.</p><p>5. Das rasante Verkehrsaufkommen, die verstärkte Nachfrage nach Ausbau und Vernetzung der Landverkehrswege sowie die schweizerische Verlagerungspolitik haben in den letzten Jahren die Notwendigkeit einer internationalen Koordinierung der Verkehrspolitik erhöht. Mit dem Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU wurde diesem Bedürfnis Rechnung getragen.</p><p>Ein kürzlich in Locarno von den Verkehrsministern der Schweiz, Deutschlands, den Niederlanden und Italiens unterzeichnetes "Memorandum of Understanding" bringt exemplarisch den politischen Willen zur gemeinsamen Optimierung und Vereinfachung der Abläufe namentlich auf dem Nord-Süd-Schienenkorridor, dem eine Schlüsselrolle für unsere Verlagerungspolitik zukommt, zum Ausdruck.</p><p>Zudem besteht eine Vereinbarung zwischen dem Vorsteher des UVEK und dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Zulaufes zur neuen Eisenbahn-Alpentransversale (Neat) in der Schweiz, die am 2. Juni 1998 durch Notenaustausch in Kraft getreten ist.</p><p>Zur Realisierung der Zielsetzung dieser Vereinbarung wurde insbesondere ein Lenkungsausschuss einberufen.</p><p>Ausserdem existieren mehrere weitere Koordinationsgremien auf bilateraler Ebene. Regional findet der verkehrspolitische Dialog in verschiedenen Gremien wie der Oberrheinkonferenz, der Hochrheinkommission oder der Internationalen Bodenseekonferenz statt. Diese Organisationen übernehmen neben Initiativ-, Koordinations- und Umsetzungsfunktionen auch die Rolle von "Frühwarnern" oder "Absorbierern" von verkehrspolitischen Fragen auf lokaler Ebene.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Nachkriegszeit haben sich die deutsch-schweizerischen Beziehungen äusserst positiv entwickelt und dadurch den wirtschaftlichen Fortschritt in beiden Ländern begünstigt. Zuletzt hatte die Schweiz insbesondere in der Ära von Bundeskanzler Kohl mit Deutschland eine verlässliche Stütze zum Weiterausbau der bilateralen Beziehungen sowie zur Vertretung der nationalen Interessen im Rahmen der Europäischen Union. In den Grenzregionen hat das ausgezeichnete Verhältnis zwischen den beiden Staaten gute Voraussetzungen für die regionale Zusammenarbeit und den Wirtschaftsaustausch geschaffen.</p><p>In der jüngsten Vergangenheit haben vor allem die Auseinandersetzungen über das Luftverkehrsabkommen, den Transitverkehr, die Zinsbesteuerung und das Bankgeheimnis die traditionell guten Beziehungen belastet.</p><p>In Anbetracht der hohen aussenwirtschaftlichen Verflechtung und der Bedeutung Deutschlands im Rahmen der bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU liegen gute zwischenstaatliche Beziehungen in unserem nationalen Interesse. Deutschland steht nicht nur bezüglich des Aussenhandels und der schweizerischen Direktinvestitionen mit Abstand an der Spitze, sondern verfügt darüber hinaus auch über einen hohen Einfluss auf die Entwicklung der bis anhin weitgehend sehr guten Beziehungen in den Grenzregionen.</p><p>Ich ersuche daher den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Auswirkungen der jüngsten Auseinandersetzungen auf das deutsch-schweizerische Verhältnis? Wie werden die zukünftigen Entwicklungstendenzen eingeschätzt?</p><p>2. Ist er bereit, eine strategische Gesamtschau, orientiert an den europäischen und aussenwirtschaftlichen Interessen der Schweiz, zu erstellen und dabei insbesondere die Perspektiven der Zusammenarbeit mit Deutschland aufzuzeigen?</p><p>3. Welche aussenpolitischen Schritte werden analog zu der Intensivierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und Frankreich erwogen, um die bilateralen Beziehungen zu Deutschland trotz Differenzen in einzelnen Sachfragen zu stärken?</p><p>4. Was gedenkt er zusätzlich zu unternehmen, um vor allem die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit innerhalb der Grenzregionen weiter zu verbessern?</p><p>5. Teilt er die Auffassung, dass insbesondere bezüglich der Planung und der Koordination im Verkehrsbereich (Strasse, Schiene, Luft) die Kontakte über die zuständigen Fachgremien hinaus politisch ausgebaut werden sollten?</p>
- Gestaltung der deutsch-schweizerischen Beziehungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland sind ausgezeichnet und eng. Sie werden nicht zuletzt vom intensiven grenzüberschreitenden Austausch auf politischem, wirtschaftlichem, sozialem, wissenschaftlichem und kulturellem Gebiet mitgetragen.</p><p>In den vergangenen Jahren konnten viele bilaterale und nachbarrechtliche Fragen im besten Einverständnis geklärt werden. Ein aktuelles Beispiel für die hervorragende Zusammenarbeit ist die enge Kooperation mit Deutschland im Zusammenhang mit der Geiselnahme von europäischen Touristen in der Südsahara von Ende Februar bis August 2003. Die drei betroffenen Länder (Deutschland, Schweiz, Niederlande) haben im Juni vereinbart, gemeinsam zu operieren, und dieses Vorgehen hat sich bewährt.</p><p>Was das Problem der An- und Abflüge nach und vom Flughafen Zürich betrifft, wurde bis heute keine befriedigende Lösung erzielt.</p><p>Die von Deutschland beschlossenen einseitigen Massnahmen haben für die Fluggesellschaft Swiss und den Flughaften Zürich schwerwiegende wirtschaftliche Folgen. Der Bundesrat hat daher am 10. Juni 2003 die europäische Kommission um Prüfung der Beschränkungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Luftverkehrsabkommen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismässigkeit, ersucht.</p><p>Der Entscheid der EU-Kommission über die Beschwerde wird Klarheit über die Rechtslage schaffen. Der Bundesrat hält diese Klärung für notwendig, damit in der Frage der Anflüge auf den Flughafen Zürich der Weg für eine sachgerechte Lösung in Zusammenarbeit mit Deutschland frei wird.</p><p>Die Schweiz und Deutschland sind sich darüber einig, dass das Problem am besten in gutnachbarschaftlicher Weise gelöst würde. Der Bundesrat erachtet es weiterhin als sinnvoll, den Dialog mit Deutschland weiterzuführen. Am 26. Juni 2003 einigten sich Bundesrat Moritz Leuenberger und der deutsche Verkehrsminister Manfred Stolpe bei Gesprächen in Berlin auf ein Vorgehen, nach dem Deutschland die auf den 10. Juli 2003 angekündigten zusätzlichen Einschränkungen der Anflugmöglichkeiten auf den Flughafen Zürich über süddeutsches Gebiet verschiebt und etappenweise so umsetzt, dass der Schweiz genügend Zeit bleibt, um die deutschen Einschränkungen durch andere Anflugverfahren zu kompensieren.</p><p>2./3. Die strategische Prämisse der Schweiz gegenüber Deutschland ist im Aussenpolitischen Bericht 2000 festgehalten, gemäss dem den gesamthaften Beziehungen zu unseren Nachbarländern "eine ausschlaggebende Bedeutung" zukommen müsse.</p><p>Umsetzung/Instrumente:</p><p>In Übereinstimmung mit dieser strategischen Linie hat es sich der Bundesrat zur Aufgabe gemacht, der ausserordentlichen Bedeutung Deutschlands Rechnung zu tragen, indem er die vertraglichen Rahmenbedingungen stetig weiter entwickelt, die institutionelle Präsenz der Schweiz in Deutschland ausbaut, und die formellen und informellen Kontakte auf allen Ebenen stärkt und fördert:</p><p>- Grundlage für die geregelten und sehr engen nachbarschaftlichen Beziehungen ist ein Netz von über 200 bilateralen Verträgen. Die im Juni 2002 in Kraft getretenen sieben sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU kommen dabei den deutsch-schweizerischen Beziehungen in besonderem Mass zugute. Der Bundesrat ist zuversichtlich, dass die bilateralen Verhandlungen II mit der EU bald abgeschlossen werden können.</p><p>Die Bereitschaft der Schweiz, in der Frage der Zinsbesteuerung und des Bankkundengeheimnisses mit der EU zusammen zu arbeiten, wurde von der EU, und namentlich von Deutschland, gewürdigt.</p><p>Die "Bilateralen I und II" dienen der Schweiz als Instrument, um die starke Verflechtung mit Deutschland weiter zu konsolidieren und auszubauen und unsere aussenwirtschaftlichen Interessen zu wahren. Deutschland ist traditionell unser weltweit wichtigster Handelspartner. Die Schweiz ist zudem der sechstwichtigste Investor in Deutschland. Geographisch liegt der Fokus der schweizerischen Direktinvestitionen im süddeutschen Raum, aber auch in den neuen Bundesländern nimmt die Schweiz unter den ausländischen Investoren eine wichtige Rolle ein. Schweizer Unternehmen beschäftigen rund 212 500 Personen in Deutschland.</p><p>- Unsere diplomatische und konsularische Präsenz in Deutschland bildet den institutionellen Rahmen der bilateralen Beziehungen. Dabei sind die Botschaft in Berlin und die sechs Generalkonsulate neben der Erfüllung ihrer spezifischen Aufgaben auch darum bemüht, durch eine enge Koordination die wirtschaftliche Interessenwahrung zu optimieren und ein kohärentes Erscheinungsbild der Schweiz in Deutschland zu präsentieren. Sie werden dabei von der Organisation Präsenz Schweiz unterstützt, ist Deutschland doch eines von deren Schwerpunktländern. Mit dem im Jahr 2002 in Stuttgart eröffneten "Swiss Business Hub Germany" werden zudem die speziellen Bedürfnisse der schweizerischen KMU in Deutschland berücksichtigt.</p><p>Zur offiziellen Präsenz der Schweiz in Deutschland kommt schliesslich eine Vielzahl von Partnerschaften zwischen privaten Institutionen, namentlich in den Bereichen Bildung und Kultur, aber auch zwischen deutschen und schweizerischen Städten und Gemeinden hinzu.</p><p>- Regelmässige Besuchskontakte existieren sowohl auf Parlaments- als auch auf Regierungs- und Beamtenebene. So weilte Bundespräsident Pascal Couchepin im April 2003 zu offiziellen Gesprächen mit Bundespräsident Johannes Rau und Bundeskanzler Gerhard Schröder in Berlin. Neben Konsultationsmechanismen wie das schweizerisch-deutsche-österreichische trilaterale Ministertreffen im Wirtschafts- und Finanzbereich oder das "Septagonale Treffen" im Bereich der inneren Sicherheit finden auch jährliche bilaterale Gespräche auf Aussenminister- und Staatssekretärebene in Bern und Berlin sowie am Rande multilateraler Veranstaltungen statt. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Pflege dieser Kontakte zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die Rolle des wiedervereinigten Deutschland in Europa und in der Welt und die damit verbundene erhöhte Inanspruchnahme lässt Deutschland in der Politik die Schweiz etwas weniger Platz einräumen. Der Bundesrat begrüsst daher die Schaffung von parlamentarischen Freundschaftsgruppen als wichtiges Mittel zur Stärkung der bilateralen Beziehungen.</p><p>Perspektiven:</p><p>Der Bundesrat betrachtet die Vertiefung der deutsch-schweizerischen Beziehungen auf allen Ebenen und in allen Bereichen auch weiterhin als eines der prioritären Elemente unserer Aussenpolitik.</p><p>Dies betrifft neben der bilateralen Zusammenarbeit auch die Kooperation mit Deutschland in internationalen Organisationen wie der Uno, OSZE oder dem Europarat. Besonders in den Bereichen Friedensförderung, humanitäres Völkerrecht und Förderung der Menschenrechte, die der Aussenpolitische Bericht 2000 als Ziele der Schweizer Aussenpolitik vorgibt, verfolgt die Schweiz auch mit Deutschland eine noch engere Zusammenarbeit auf multilateraler Ebene. Auf Initiative der Schweiz hin haben die beiden Länder beschlossen, einen Dialog über die Uno zu führen. Dieser Uno-Dialog dient der besseren Koordination und Verankerung der schweizerischen Politik in den Vereinten Nationen.</p><p>4. Seit der Ablehnung des EWR-Beitrittes durch das Stimmvolk und im Kontext der Globalisierung steigt das Interesse der Schweiz an der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit als Bestandteil unserer Integrationspolitik kontinuierlich. Seit Anfang der Neunzigerjahre hat sich daher die vertragliche Basis für die interregionale Zusammenarbeit verbreitert und vertieft, die Zahl grenzüberschreitender regionaler Gremien erhöht und deren Arbeit professionalisiert.</p><p>Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit - "die kleine Aussenpolitik" - lebt dabei ganz von der Initiative der Kantone. Es ist Sache der Kantone, sinnvolle Vorhaben der grenzüberschreitenden regionalen Zusammenarbeit zu evaluieren und umzusetzen. Der Bund kann nur Rahmenbedingungen schaffen. Dies tut er beispielsweise durch die finanzielle Unterstützung von Interreg III der Europäischen Union. Diese dritte Phase (2000-2006) der seit 1989 bestehenden Interreg-Initiative fördert neben der direkten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auch Kooperationsprojekte mehrerer Länder in einem zusammenhängenden Gebiet, sodass nun sämtliche Kantone der Schweiz von diesem Instrument profitieren können.</p><p>Wo sinnvoll oder notwendig, verfolgt der Bundesrat eine Politik der Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen zur Stärkung der Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Kantone (vgl. Bericht des Bundesrates vom 7. März 1994 über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik, BBl 1994 II 620).</p><p>So ratifizierte die Schweiz 1998 im Rahmen des Europarates das Zusatzprotokoll zum Europäischen Rahmenübereinkommen von 1980 über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften oder Behörden (Madrider Übereinkommen). Die wichtigsten Bestimmungen des Protokolles betreffen das Recht von Gebietskörperschaften, Vereinbarungen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu schliessen, die Rechtswirkung der Beschlüsse, die im Rahmen solcher Vereinbarungen getroffen werden, und die Rechtspersönlichkeit der Organismen dieser Zusammenarbeit. Am 27. Mai 2003 trat zudem das Protokoll Nr. 2 zum Madrider Übereinkommen für die Schweiz in Kraft. Es dehnt dessen Anwendungsbereich auf die Kooperation zwischen Regionen verschiedener Vertragsstaaten aus, die keine gemeinsame Staatsgrenze haben (interterritoriale Zusammenarbeit).</p><p>Bereits im Jahr 1997 trat das so genannte Karlsruher Übereinkommen in Kraft, das detaillierte Bestimmungen über die Kooperation auf Gemeindeebene enthält. Der Anwendungsbereich dieses vom Bundesrat im Namen der Kantone Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Jura abgeschlossenen Übereinkommens mit Deutschland, Frankreich und dem Grossherzogtum Luxemburg wurde im Jahr 2002 auf den Kanton Schaffhausen ausgedehnt. Zudem wurde am 20. September 2002 eine gemeinsame Erklärung der Regierungen der Schweiz und Deutschlands über gemeinsame Gewerbegebiete, insbesondere zur Unterstützung des Projektes eines grenzüberschreitenden Gewerbeparks Jestetten (D)/Neuhausen (SH), unterzeichnet.</p><p>Im Jahr 2000 schliesslich schlossen die Regierungen der Schweiz, Deutschlands und Frankreichs die Basler Vereinbarung über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Raum Oberrhein ab, die die Bonner Vereinbarung von 1975 ersetzte und die Zusammenarbeit auf eine moderne Grundlage stellte.</p><p>5. Das rasante Verkehrsaufkommen, die verstärkte Nachfrage nach Ausbau und Vernetzung der Landverkehrswege sowie die schweizerische Verlagerungspolitik haben in den letzten Jahren die Notwendigkeit einer internationalen Koordinierung der Verkehrspolitik erhöht. Mit dem Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU wurde diesem Bedürfnis Rechnung getragen.</p><p>Ein kürzlich in Locarno von den Verkehrsministern der Schweiz, Deutschlands, den Niederlanden und Italiens unterzeichnetes "Memorandum of Understanding" bringt exemplarisch den politischen Willen zur gemeinsamen Optimierung und Vereinfachung der Abläufe namentlich auf dem Nord-Süd-Schienenkorridor, dem eine Schlüsselrolle für unsere Verlagerungspolitik zukommt, zum Ausdruck.</p><p>Zudem besteht eine Vereinbarung zwischen dem Vorsteher des UVEK und dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Zulaufes zur neuen Eisenbahn-Alpentransversale (Neat) in der Schweiz, die am 2. Juni 1998 durch Notenaustausch in Kraft getreten ist.</p><p>Zur Realisierung der Zielsetzung dieser Vereinbarung wurde insbesondere ein Lenkungsausschuss einberufen.</p><p>Ausserdem existieren mehrere weitere Koordinationsgremien auf bilateraler Ebene. Regional findet der verkehrspolitische Dialog in verschiedenen Gremien wie der Oberrheinkonferenz, der Hochrheinkommission oder der Internationalen Bodenseekonferenz statt. Diese Organisationen übernehmen neben Initiativ-, Koordinations- und Umsetzungsfunktionen auch die Rolle von "Frühwarnern" oder "Absorbierern" von verkehrspolitischen Fragen auf lokaler Ebene.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Nachkriegszeit haben sich die deutsch-schweizerischen Beziehungen äusserst positiv entwickelt und dadurch den wirtschaftlichen Fortschritt in beiden Ländern begünstigt. Zuletzt hatte die Schweiz insbesondere in der Ära von Bundeskanzler Kohl mit Deutschland eine verlässliche Stütze zum Weiterausbau der bilateralen Beziehungen sowie zur Vertretung der nationalen Interessen im Rahmen der Europäischen Union. In den Grenzregionen hat das ausgezeichnete Verhältnis zwischen den beiden Staaten gute Voraussetzungen für die regionale Zusammenarbeit und den Wirtschaftsaustausch geschaffen.</p><p>In der jüngsten Vergangenheit haben vor allem die Auseinandersetzungen über das Luftverkehrsabkommen, den Transitverkehr, die Zinsbesteuerung und das Bankgeheimnis die traditionell guten Beziehungen belastet.</p><p>In Anbetracht der hohen aussenwirtschaftlichen Verflechtung und der Bedeutung Deutschlands im Rahmen der bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU liegen gute zwischenstaatliche Beziehungen in unserem nationalen Interesse. Deutschland steht nicht nur bezüglich des Aussenhandels und der schweizerischen Direktinvestitionen mit Abstand an der Spitze, sondern verfügt darüber hinaus auch über einen hohen Einfluss auf die Entwicklung der bis anhin weitgehend sehr guten Beziehungen in den Grenzregionen.</p><p>Ich ersuche daher den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Auswirkungen der jüngsten Auseinandersetzungen auf das deutsch-schweizerische Verhältnis? Wie werden die zukünftigen Entwicklungstendenzen eingeschätzt?</p><p>2. Ist er bereit, eine strategische Gesamtschau, orientiert an den europäischen und aussenwirtschaftlichen Interessen der Schweiz, zu erstellen und dabei insbesondere die Perspektiven der Zusammenarbeit mit Deutschland aufzuzeigen?</p><p>3. Welche aussenpolitischen Schritte werden analog zu der Intensivierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und Frankreich erwogen, um die bilateralen Beziehungen zu Deutschland trotz Differenzen in einzelnen Sachfragen zu stärken?</p><p>4. Was gedenkt er zusätzlich zu unternehmen, um vor allem die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit innerhalb der Grenzregionen weiter zu verbessern?</p><p>5. Teilt er die Auffassung, dass insbesondere bezüglich der Planung und der Koordination im Verkehrsbereich (Strasse, Schiene, Luft) die Kontakte über die zuständigen Fachgremien hinaus politisch ausgebaut werden sollten?</p>
- Gestaltung der deutsch-schweizerischen Beziehungen
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