Neue Stellen im Rahmen der BFT-Botschaft

ShortId
03.3238
Id
20033238
Updated
25.06.2025 02:03
Language
de
Title
Neue Stellen im Rahmen der BFT-Botschaft
AdditionalIndexing
36;32;Bildungspolitik;Schaffung von Arbeitsplätzen;Schaffung neuer Bundesstellen;Forschungsförderung;Technologieförderung
1
  • L04K16020204, Forschungsförderung
  • L06K070601051001, Technologieförderung
  • L03K130301, Bildungspolitik
  • L07K08060103010403, Schaffung neuer Bundesstellen
  • L05K0702030301, Schaffung von Arbeitsplätzen
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die mit der BFT-Botschaft beantragten Stellen sind notwendig zur Erfüllung der neuen bzw. quantitativ wachsenden Aufgaben. Bereits bei der Vorbereitung der BFT-Botschaft wurden die beantragten Stellen verwaltungsintern einer strengen Bedarfsprüfung unterzogen. Dabei sind die Stellenschaffungsanträge der verschiedenen Ämter mehrfach reduziert worden. Setzt man die im Personalbereich erforderlichen Mittel von 19,9 Millionen Franken für die Periode 2004-2007 in Relation zum geplanten BFT-Ausgabenwachstum von 3,1 Milliarden Franken, so zeigt sich, dass dies lediglich etwa 0,6 Prozent des mit der BFT-Botschaft anbegehrten Kreditrahmens entspricht. Auch wenn kein direkt proportionaler Bezug zwischen dem Ausgabenwachstum im BFT-Bereich und der Anzahl zusätzlich benötigter Stellen besteht, so ist darauf hinzuweisen, dass für die Bewältigung der neuen Aufgaben Ressourcen bereit gestellt werden müssen. Namentlich für die neu in die Bundeskompetenz fallende Regelung der Gesundheits-, Sozial- und Kunstberufe und die Umsetzung des neuen Berufsbildungsgesetzes sind zusätzliche Stellen zwingend erforderlich.</p><p>Generell können ein effizienter Mitteleinsatz, eine optimale Steuerung des BFT-Systems und ein wirksames Controlling nur dann gewährleistet werden, wenn die dafür benötigten personellen Ressourcen zur Verfügung stehen.</p><p>Die Personalbedarfsschätzungen in der BFT-Botschaft basieren auf einem durchschnittlichen Wachstum des Aufwandes von 6 Prozent pro Jahr. Sollte die Steigerungsrate aufgrund der Beschlüsse des Parlamentes tiefer liegen, kann mit einem verkleinerten Personalaufwand gerechnet werden. Eine Verringerung des Personalaufwandes um ein Drittel gegenüber den in der BFT-Botschaft enthaltenen Stellenschaffungsanträgen erscheint hingegen unrealistisch.</p><p>Die beantragte personelle Verstärkung hat keine zusätzliche Belastung des Bundeshaushaltes zur Folge. Die anfallenden Kosten sind Bestandteil der BFT-Kredite.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, für im Rahmen der BFT-Botschaft vorgesehene neue Stellen höchstens 13 Millionen Franken zu budgetieren.</p>
  • Neue Stellen im Rahmen der BFT-Botschaft
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20020089
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die mit der BFT-Botschaft beantragten Stellen sind notwendig zur Erfüllung der neuen bzw. quantitativ wachsenden Aufgaben. Bereits bei der Vorbereitung der BFT-Botschaft wurden die beantragten Stellen verwaltungsintern einer strengen Bedarfsprüfung unterzogen. Dabei sind die Stellenschaffungsanträge der verschiedenen Ämter mehrfach reduziert worden. Setzt man die im Personalbereich erforderlichen Mittel von 19,9 Millionen Franken für die Periode 2004-2007 in Relation zum geplanten BFT-Ausgabenwachstum von 3,1 Milliarden Franken, so zeigt sich, dass dies lediglich etwa 0,6 Prozent des mit der BFT-Botschaft anbegehrten Kreditrahmens entspricht. Auch wenn kein direkt proportionaler Bezug zwischen dem Ausgabenwachstum im BFT-Bereich und der Anzahl zusätzlich benötigter Stellen besteht, so ist darauf hinzuweisen, dass für die Bewältigung der neuen Aufgaben Ressourcen bereit gestellt werden müssen. Namentlich für die neu in die Bundeskompetenz fallende Regelung der Gesundheits-, Sozial- und Kunstberufe und die Umsetzung des neuen Berufsbildungsgesetzes sind zusätzliche Stellen zwingend erforderlich.</p><p>Generell können ein effizienter Mitteleinsatz, eine optimale Steuerung des BFT-Systems und ein wirksames Controlling nur dann gewährleistet werden, wenn die dafür benötigten personellen Ressourcen zur Verfügung stehen.</p><p>Die Personalbedarfsschätzungen in der BFT-Botschaft basieren auf einem durchschnittlichen Wachstum des Aufwandes von 6 Prozent pro Jahr. Sollte die Steigerungsrate aufgrund der Beschlüsse des Parlamentes tiefer liegen, kann mit einem verkleinerten Personalaufwand gerechnet werden. Eine Verringerung des Personalaufwandes um ein Drittel gegenüber den in der BFT-Botschaft enthaltenen Stellenschaffungsanträgen erscheint hingegen unrealistisch.</p><p>Die beantragte personelle Verstärkung hat keine zusätzliche Belastung des Bundeshaushaltes zur Folge. Die anfallenden Kosten sind Bestandteil der BFT-Kredite.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, für im Rahmen der BFT-Botschaft vorgesehene neue Stellen höchstens 13 Millionen Franken zu budgetieren.</p>
    • Neue Stellen im Rahmen der BFT-Botschaft

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