Einschränkung der Entschädigungsberechtigten und Kürzung der Entschädigungen für Führungskräfte in der Verwaltung bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses

ShortId
03.3241
Id
20033241
Updated
25.06.2025 02:00
Language
de
Title
Einschränkung der Entschädigungsberechtigten und Kürzung der Entschädigungen für Führungskräfte in der Verwaltung bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses
AdditionalIndexing
04;leitende/r Bundesangestellte/r;zusätzliche Vergütung;Sparmassnahme;Abgangsentschädigung;Beendigung des Arbeitsverhältnisses;Führungskraft
1
  • L06K070201010101, Abgangsentschädigung
  • L05K0702010101, zusätzliche Vergütung
  • L04K07020301, Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • L07K08060103010301, leitende/r Bundesangestellte/r
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L05K0702020204, Führungskraft
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Motion der Finanzkommission des Nationalrates betrifft die gleiche wie die bereits durch die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte aufgeworfene Problematik. Im Frühling dieses Jahres hat sich die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an den Bundesrat gerichtet und konkrete Vorschläge im Bereich der Abgangsentschädigungen unterbreitet. Zurzeit führt der Vorsteher EFD Gespräche mit der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte. Im Herbst 2003 wird der Bundesrat dazu zuhanden der Finanzdelegation Stellung nehmen. Gegenwärtig ist eine Aussage zur Zweckmässigkeit einer Änderung der BPV und zum Inhalt einer solchen verfrüht.</p><p>Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass eine Kürzung der Abgangsentschädigungen für hohe Kader der Bundesverwaltung und eine Einschränkung des Kreises der Entschädigungsberechtigten im Rahmen des geplanten Entlastungsprogrammes keine substanziellen Einsparungen ermöglichen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen des geplanten Entlastungsprogrammes über eine entsprechende Änderung der Artikel 78 und 79 der Bundespersonalverordnung den Kreis der Entschädigungsberechtigten einzuschränken und die Entschädigungen zu kürzen, welche den Führungskräften des Bundes bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses ausgerichtet werden.</p>
  • Einschränkung der Entschädigungsberechtigten und Kürzung der Entschädigungen für Führungskräfte in der Verwaltung bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Motion der Finanzkommission des Nationalrates betrifft die gleiche wie die bereits durch die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte aufgeworfene Problematik. Im Frühling dieses Jahres hat sich die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an den Bundesrat gerichtet und konkrete Vorschläge im Bereich der Abgangsentschädigungen unterbreitet. Zurzeit führt der Vorsteher EFD Gespräche mit der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte. Im Herbst 2003 wird der Bundesrat dazu zuhanden der Finanzdelegation Stellung nehmen. Gegenwärtig ist eine Aussage zur Zweckmässigkeit einer Änderung der BPV und zum Inhalt einer solchen verfrüht.</p><p>Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass eine Kürzung der Abgangsentschädigungen für hohe Kader der Bundesverwaltung und eine Einschränkung des Kreises der Entschädigungsberechtigten im Rahmen des geplanten Entlastungsprogrammes keine substanziellen Einsparungen ermöglichen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen des geplanten Entlastungsprogrammes über eine entsprechende Änderung der Artikel 78 und 79 der Bundespersonalverordnung den Kreis der Entschädigungsberechtigten einzuschränken und die Entschädigungen zu kürzen, welche den Führungskräften des Bundes bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses ausgerichtet werden.</p>
    • Einschränkung der Entschädigungsberechtigten und Kürzung der Entschädigungen für Führungskräfte in der Verwaltung bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses

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