Umfassende Sanierungsstrategie für den Bundeshaushalt und die Sozialwerke
- ShortId
-
03.3247
- Id
-
20033247
- Updated
-
10.04.2024 16:50
- Language
-
de
- Title
-
Umfassende Sanierungsstrategie für den Bundeshaushalt und die Sozialwerke
- AdditionalIndexing
-
24;Sparmassnahme;Schuldenbremse;öffentliche Finanzen;Haushaltspolitik;Haushaltsausgabe;Sozialversicherung;öffentlicher Schuldendienst
- 1
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- L03K110802, öffentliche Finanzen
- L03K110203, Haushaltsausgabe
- L04K11080108, Sparmassnahme
- L04K11080305, Schuldenbremse
- L04K11080303, öffentlicher Schuldendienst
- L03K010401, Sozialversicherung
- L03K110801, Haushaltspolitik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die in der Herbstsession 2002 in beiden Räten eingereichte und angenommene Motion "Finanzpolitischer Spielraum für ein nachhaltiges Ausgabenwachstum" (Motion Merz 02.3573 und Motion Walker 02.3579) verlangt vom Bundesrat, ausgabenseitige Entlastungsmassnahmen in allen Aufgabengebieten - auch im Sinne der geforderten Aufgabenüberprüfung (vgl. Motion Epiney 02.3736) - aufzuzeigen, mit dem Ziel, das Wachstum der Gesamtausgaben auf die erwartete Teuerung zu beschränken. Diesem Ziel entsprechen nach heutigem Stand der Teuerungsannahmen und in Bezug auf den Voranschlag 2003 Mehrausgaben von etwa 3 Milliarden Franken bis 2007. Ebenso entspricht diesem Ziel in etwa der am 14. März 2003 vom Bundesrat aufgrund der Einnahmeaktualisierung festgestellte Sanierungsbedarf in der Grössenordnung von 5 Milliarden Franken. Dies bedingt eine Ausweitung der heutigen Sanierungsstrategie des Bundesrates (Stand: 30. April 2003) um etwa 1,5 Milliarden Franken, sofern im Rahmen des erweiterten Entlastungsprogrammes die Variante einer Steuererhöhung nicht weiterverfolgt wird.</p><p>Die reale Stabilisierung der Ausgaben bildet das dringend notwendige Korrektiv zur früheren und gegenwärtigen finanzpolitischen Entgleisung. Während dem Staat nominal deutlich mehr Geld zur Verfügung steht, können so defizitbedingte Neuverschuldung und Nettosteuererhöhungen verhindert werden. Bei entsprechendem Wirtschaftswachstum kann gar das - gemäss Finanzleitbild des Bundesrates - strategische Ziel der Stabilisierung bzw. Rückführung der Staatsquote umgesetzt werden und so das im vergangenen Jahrzehnt verlorene Terrain an Wettbewerbsfähigkeit wieder gutgemacht werden.</p><p>Die aktuelle kritische Konjunkturlage ist aber ernst zu nehmen. Deshalb ist die Angemessenheit einer Revision des k-Faktors, welcher die konjunkturelle Lage im Rahmen der Schuldenbremse besser berücksichtigen soll, zu prüfen. Dabei ist sicherzustellen, dass der Mechanismus der Schuldenbremse "wasserdicht" bleibt und allfällige konjunkturbedingte Defizite zwingend und rasch ausgeglichen werden. Angesichts der gegenwärtigen, bereits stark antizyklischen Finanzpolitik des Bundes, wie kürzlich vom Bundesrat aufgezeigt, ist eine Aufweichung der Schuldenbremse klar abzulehnen.</p>
- <p>Mit der in der Interpellation skizzierten Sanierungsstrategie ist der Bundesrat über weite Strecken einverstanden. Gewisse Differenzen bestehen bezüglich der Messlatte: Der Bundesrat orientiert sich nicht primär an Ausgabenwachstumsraten bzw. am Ziel einer realen Stabilisierung des Haushaltes. Eine solche hätte angesichts des demographisch bedingten Ausgabenwachstums bei den Sozialwerken einen gesellschafts- und auch wirtschaftspolitisch unerwünschten Verdrängungseffekt zur Folge, der andere prioritäre Aufgabengebiete substanziell treffen würde. Für den Bundesrat steht vielmehr die Einhaltung der Schuldenbremse im Vordergrund, die den Haushalt über einen Konjunkturzyklus hinweg im Gleichgewicht halten will.</p><p>Kurzfristig gilt es, die im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2003 (EP 03) beantragte dringliche Revision des Finanzhaushaltgesetzes umzusetzen, die für die Eliminierung der bestehenden strukturellen Defizite einen verbindlichen, zeitlich bis ins Jahr 2007 limitierten Abbaupfad vorgibt. Um diesem Ziel zu genügen, sind im Jahre 2007 aus heutiger Sicht zusätzliche Entlastungen von 2 bis 2,5 Milliarden Franken erforderlich. Der Bundesrat schliesst daher auch einnahmenseitige Sanierungsmassnahmen nicht a priori aus - zumindest im Umfang dauerhaft wegbrechender Einnahmenanteile -, zumal solche unter der genannten Voraussetzung nicht mit einer aus wirtschafts- und wachstumspolitischer Sicht problematischen Erhöhung der Steuerquote verbunden wären.</p><p>Das Rückgrat der bundesrätlichen Sanierungsstrategie bildet das EP 03. Inwieweit dieses vollumfänglich umgesetzt werden kann, liegt heute in den Händen der eidgenössischen Räte. Nach Abschluss der ersten Lesung in beiden Kammern muss leider davon ausgegangen werden, dass das Entlastungsziel nicht unwesentlich verfehlt werden könnte. Nach den Beschlüssen des Nationalrates beträgt das Entlastungsvolumen im Jahre 2006 gerade noch 2,8 Milliarden Franken. Bleibt es auch nach der Differenzbereinigung dabei, erhöht sich der für weitere Sanierungsrunden verbleibende Entlastungsbedarf um rund 0,5 Milliarden auf bis zu 3 Milliarden Franken.</p><p>Wie schon in der Botschaft zum EP 03 dargelegt ist, wird der Bundesrat seine Vorstellungen zu diesen weiter gehenden Entlastungsmassnahmen im Rahmen der Legislaturplanung 2003-2007 konkretisieren. Als gesichert kann indes schon heute gelten, dass es zu einer dauerhaften Konsolidierung des Bundeshaushaltes tiefgreifender Systemreformen namentlich in den besonders dynamisch wachsenden und/oder ausgabenstarken Aufgabengebieten bedarf (Soziale Wohlfahrt, Bildung, Verkehr).</p><p>Auch die übrigen Aufgabenbereiche müssen aber angesichts der Notwendigkeit weiterer gezielter, möglichst rasch wirkender Ausgabenkürzungen kritisch hinterfragt werden. Dazu fasst der Bundesrat eine systematische Aufgabenverzichtplanung mit anschliessender Organisationsüberprüfung ins Auge, wobei in den gleichen Kontext die gemäss Subventionsgesetz in den Jahren 2004/05 anstehende Subventionsüberprüfung gehört. Schliesslich werden auch die herkömmlichen Budgetbereinigungen dazu dienen müssen, kurzfristig wirkende Sparmassnahmen zu ergreifen; zu denken ist dabei insbesondere an Instrumente wie die Kreditsperre.</p><p>Im Weiteren teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Sanierung des Haushaltes auf eine konjunkturverträgliche Weise erfolgen soll. Diesem Ziel dient nicht nur der Verzicht auf zu abrupte Spareinschnitte, wie sie ohne die im Rahmen des EP 03 vorgeschlagene dringliche Revision des Finanzhaushaltgesetzes unumgänglich geworden wären, sondern auch die Anpassung des k-Faktors. Eingehende konzeptionelle Darlegungen dazu finden sich in der Botschaft zum Entlastungsprogramm 2003 (S. 5785ff.).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Um gegenüber dem Jahr 2003 ein nachhaltiges Wachstum der Ausgaben auf Bundesebene entlang der durchschnittlich erwarteten Teuerung zu erreichen und ab 2006 eine entsprechende ausschliesslich ausgabenseitige Entlastung zu ermöglichen, erscheint es notwendig, insbesondere folgende Sanierungsschritte umzusetzen:</p><p>1. Vollumfängliche Umsetzung des Entlastungsprogrammes;</p><p>2. Erweiterung des Entlastungsprogrammes zum Abbau der verbleibenden Sanierungslücke;</p><p>3. Vorantreiben finanzpolitisch prioritärer Strukturreformen;</p><p>4. Prüfung längerfristiger Reformen in einzelnen Aufgabengebieten.</p><p>Die Entlastung muss möglichst keine blosse Lastenverschiebungen auf die Kantone bewirken.</p><p>Bei diesem Vorgehen gilt es, im Rahmen einer konsequenten Schuldenbremse, welche Defizite bei einer Rezession erlaubt und sie zwingend über einen Konjunkturzyklus ausgleicht, der Konjunkturlage angemessen Rechnung zu tragen. Um das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes zu realisieren, sind allfällige konjunkturbedingte Defizite bis 2006 abzutragen.</p><p>Der Bundesrat wird dringend eingeladen, zu dieser umfassenden Sanierungsstrategie Stellung zu nehmen bzw. darzulegen, wie er den Motionen Merz und Walker nachzukommen gedenkt. Dabei ist sehr zu begrüssen, dass das bundesrätliche ausgabenseitige Entlastungsprogramm bereits einen wichtigen Schritt im Sinne der aufgezeigten Sanierungsstrategie darstellt.</p>
- Umfassende Sanierungsstrategie für den Bundeshaushalt und die Sozialwerke
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die in der Herbstsession 2002 in beiden Räten eingereichte und angenommene Motion "Finanzpolitischer Spielraum für ein nachhaltiges Ausgabenwachstum" (Motion Merz 02.3573 und Motion Walker 02.3579) verlangt vom Bundesrat, ausgabenseitige Entlastungsmassnahmen in allen Aufgabengebieten - auch im Sinne der geforderten Aufgabenüberprüfung (vgl. Motion Epiney 02.3736) - aufzuzeigen, mit dem Ziel, das Wachstum der Gesamtausgaben auf die erwartete Teuerung zu beschränken. Diesem Ziel entsprechen nach heutigem Stand der Teuerungsannahmen und in Bezug auf den Voranschlag 2003 Mehrausgaben von etwa 3 Milliarden Franken bis 2007. Ebenso entspricht diesem Ziel in etwa der am 14. März 2003 vom Bundesrat aufgrund der Einnahmeaktualisierung festgestellte Sanierungsbedarf in der Grössenordnung von 5 Milliarden Franken. Dies bedingt eine Ausweitung der heutigen Sanierungsstrategie des Bundesrates (Stand: 30. April 2003) um etwa 1,5 Milliarden Franken, sofern im Rahmen des erweiterten Entlastungsprogrammes die Variante einer Steuererhöhung nicht weiterverfolgt wird.</p><p>Die reale Stabilisierung der Ausgaben bildet das dringend notwendige Korrektiv zur früheren und gegenwärtigen finanzpolitischen Entgleisung. Während dem Staat nominal deutlich mehr Geld zur Verfügung steht, können so defizitbedingte Neuverschuldung und Nettosteuererhöhungen verhindert werden. Bei entsprechendem Wirtschaftswachstum kann gar das - gemäss Finanzleitbild des Bundesrates - strategische Ziel der Stabilisierung bzw. Rückführung der Staatsquote umgesetzt werden und so das im vergangenen Jahrzehnt verlorene Terrain an Wettbewerbsfähigkeit wieder gutgemacht werden.</p><p>Die aktuelle kritische Konjunkturlage ist aber ernst zu nehmen. Deshalb ist die Angemessenheit einer Revision des k-Faktors, welcher die konjunkturelle Lage im Rahmen der Schuldenbremse besser berücksichtigen soll, zu prüfen. Dabei ist sicherzustellen, dass der Mechanismus der Schuldenbremse "wasserdicht" bleibt und allfällige konjunkturbedingte Defizite zwingend und rasch ausgeglichen werden. Angesichts der gegenwärtigen, bereits stark antizyklischen Finanzpolitik des Bundes, wie kürzlich vom Bundesrat aufgezeigt, ist eine Aufweichung der Schuldenbremse klar abzulehnen.</p>
- <p>Mit der in der Interpellation skizzierten Sanierungsstrategie ist der Bundesrat über weite Strecken einverstanden. Gewisse Differenzen bestehen bezüglich der Messlatte: Der Bundesrat orientiert sich nicht primär an Ausgabenwachstumsraten bzw. am Ziel einer realen Stabilisierung des Haushaltes. Eine solche hätte angesichts des demographisch bedingten Ausgabenwachstums bei den Sozialwerken einen gesellschafts- und auch wirtschaftspolitisch unerwünschten Verdrängungseffekt zur Folge, der andere prioritäre Aufgabengebiete substanziell treffen würde. Für den Bundesrat steht vielmehr die Einhaltung der Schuldenbremse im Vordergrund, die den Haushalt über einen Konjunkturzyklus hinweg im Gleichgewicht halten will.</p><p>Kurzfristig gilt es, die im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2003 (EP 03) beantragte dringliche Revision des Finanzhaushaltgesetzes umzusetzen, die für die Eliminierung der bestehenden strukturellen Defizite einen verbindlichen, zeitlich bis ins Jahr 2007 limitierten Abbaupfad vorgibt. Um diesem Ziel zu genügen, sind im Jahre 2007 aus heutiger Sicht zusätzliche Entlastungen von 2 bis 2,5 Milliarden Franken erforderlich. Der Bundesrat schliesst daher auch einnahmenseitige Sanierungsmassnahmen nicht a priori aus - zumindest im Umfang dauerhaft wegbrechender Einnahmenanteile -, zumal solche unter der genannten Voraussetzung nicht mit einer aus wirtschafts- und wachstumspolitischer Sicht problematischen Erhöhung der Steuerquote verbunden wären.</p><p>Das Rückgrat der bundesrätlichen Sanierungsstrategie bildet das EP 03. Inwieweit dieses vollumfänglich umgesetzt werden kann, liegt heute in den Händen der eidgenössischen Räte. Nach Abschluss der ersten Lesung in beiden Kammern muss leider davon ausgegangen werden, dass das Entlastungsziel nicht unwesentlich verfehlt werden könnte. Nach den Beschlüssen des Nationalrates beträgt das Entlastungsvolumen im Jahre 2006 gerade noch 2,8 Milliarden Franken. Bleibt es auch nach der Differenzbereinigung dabei, erhöht sich der für weitere Sanierungsrunden verbleibende Entlastungsbedarf um rund 0,5 Milliarden auf bis zu 3 Milliarden Franken.</p><p>Wie schon in der Botschaft zum EP 03 dargelegt ist, wird der Bundesrat seine Vorstellungen zu diesen weiter gehenden Entlastungsmassnahmen im Rahmen der Legislaturplanung 2003-2007 konkretisieren. Als gesichert kann indes schon heute gelten, dass es zu einer dauerhaften Konsolidierung des Bundeshaushaltes tiefgreifender Systemreformen namentlich in den besonders dynamisch wachsenden und/oder ausgabenstarken Aufgabengebieten bedarf (Soziale Wohlfahrt, Bildung, Verkehr).</p><p>Auch die übrigen Aufgabenbereiche müssen aber angesichts der Notwendigkeit weiterer gezielter, möglichst rasch wirkender Ausgabenkürzungen kritisch hinterfragt werden. Dazu fasst der Bundesrat eine systematische Aufgabenverzichtplanung mit anschliessender Organisationsüberprüfung ins Auge, wobei in den gleichen Kontext die gemäss Subventionsgesetz in den Jahren 2004/05 anstehende Subventionsüberprüfung gehört. Schliesslich werden auch die herkömmlichen Budgetbereinigungen dazu dienen müssen, kurzfristig wirkende Sparmassnahmen zu ergreifen; zu denken ist dabei insbesondere an Instrumente wie die Kreditsperre.</p><p>Im Weiteren teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Sanierung des Haushaltes auf eine konjunkturverträgliche Weise erfolgen soll. Diesem Ziel dient nicht nur der Verzicht auf zu abrupte Spareinschnitte, wie sie ohne die im Rahmen des EP 03 vorgeschlagene dringliche Revision des Finanzhaushaltgesetzes unumgänglich geworden wären, sondern auch die Anpassung des k-Faktors. Eingehende konzeptionelle Darlegungen dazu finden sich in der Botschaft zum Entlastungsprogramm 2003 (S. 5785ff.).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Um gegenüber dem Jahr 2003 ein nachhaltiges Wachstum der Ausgaben auf Bundesebene entlang der durchschnittlich erwarteten Teuerung zu erreichen und ab 2006 eine entsprechende ausschliesslich ausgabenseitige Entlastung zu ermöglichen, erscheint es notwendig, insbesondere folgende Sanierungsschritte umzusetzen:</p><p>1. Vollumfängliche Umsetzung des Entlastungsprogrammes;</p><p>2. Erweiterung des Entlastungsprogrammes zum Abbau der verbleibenden Sanierungslücke;</p><p>3. Vorantreiben finanzpolitisch prioritärer Strukturreformen;</p><p>4. Prüfung längerfristiger Reformen in einzelnen Aufgabengebieten.</p><p>Die Entlastung muss möglichst keine blosse Lastenverschiebungen auf die Kantone bewirken.</p><p>Bei diesem Vorgehen gilt es, im Rahmen einer konsequenten Schuldenbremse, welche Defizite bei einer Rezession erlaubt und sie zwingend über einen Konjunkturzyklus ausgleicht, der Konjunkturlage angemessen Rechnung zu tragen. Um das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes zu realisieren, sind allfällige konjunkturbedingte Defizite bis 2006 abzutragen.</p><p>Der Bundesrat wird dringend eingeladen, zu dieser umfassenden Sanierungsstrategie Stellung zu nehmen bzw. darzulegen, wie er den Motionen Merz und Walker nachzukommen gedenkt. Dabei ist sehr zu begrüssen, dass das bundesrätliche ausgabenseitige Entlastungsprogramm bereits einen wichtigen Schritt im Sinne der aufgezeigten Sanierungsstrategie darstellt.</p>
- Umfassende Sanierungsstrategie für den Bundeshaushalt und die Sozialwerke
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