Systematik der Abschlüsse der höheren Berufsbildung

ShortId
03.3251
Id
20033251
Updated
10.04.2024 13:30
Language
de
Title
Systematik der Abschlüsse der höheren Berufsbildung
AdditionalIndexing
32;Abschluss einer Ausbildung;Gleichwertigkeit der Diplome;Fachhochschule;berufliche Bildung;Bologna-Prozess;Erwachsenenbildung
1
  • L03K130202, berufliche Bildung
  • L04K13030202, Erwachsenenbildung
  • L04K13010101, Abschluss einer Ausbildung
  • L05K1302050102, Fachhochschule
  • L04K13030119, Bologna-Prozess
  • L04K13030112, Gleichwertigkeit der Diplome
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das System der höheren Berufsbildung (eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen, höhere Fachschulen) ist bewährt und hat den Vorzug der Nähe zum Arbeitsmarkt. Absolventen werden wegen der nachgewiesenen Handlungsfähigkeit geschätzt.</p><p>Als Nachteile erweisen sich zusehends, dass sich dieses System nicht in das entstehende Netz der Hochschulen integrieren lässt und die starke Differenzierung, die den Überblick über das System mehr und mehr erschwert. Beides führt zu einer tief greifenden Verunsicherung seitens der Arbeitgeber und der Personen, die sich für Weiterbildung interessieren. Trotz Freizügigkeitsabkommen mit der EU erscheint die Mobilität faktisch eingeschränkt. Auf lange Sicht ist die höhere Berufsbildung mit ihrem ausgesprochen dualen Charakter gefährdet, weil rein schulische Abschlüsse grössere Mobilität versprechen und eher Zugang zu weiterführenden Bildungen gewährleisten.</p><p>Auf dem Arbeitsmarkt sind vor allem die Personen ohne berufliche Bildung oder mit unzureichenden beruflichen Abschlüssen benachteiligt, insbesondere Frauen nach der Familienphase, Migrantinnen und Migranten. Das Erfassen und Validieren von Kompetenzen ist geeignet, Personen zur Weiterbildung zu motivieren und formal zu qualifizieren, die dem Bildungssystem fern sind oder für die keine geeigneten Bildungsangebote bestehen.</p><p>Bekannte Beispiele sind: das Centre de Bilan im Kanton Genf und die Stiftung REG (Schweizerisches Register der Ingenieure, der Architekten und der Techniker) in Zürich. Eine Ausweitung dieses Angebotes als Aufgabe der öffentlichen Hand wird mehr Personen zu formalen Qualifikationen führen und ihnen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt eröffnen.</p><p>Um den Inhaberinnen und Inhabern von Titeln der höheren Berufsbildung gute Chancen auf den schweizerischen und internationalen Arbeits- und Weiterbildungsmärkten zu eröffnen, benötigen wir ein System der Abschlüsse in der höheren Berufsbildung einschliesslich der Fachhochschulen, das einfach und so wenig differenziert wie möglich ist. Es soll sich auszeichnen durch klare, eindeutig voneinander abgegrenzte Abschlussprofile, definierte Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen und die Bewertung der Abschlüsse und der beruflichen Praxis in international üblichen Kreditsystemen (EU, USA, Kanada, Australien usw.).</p><p>Die Erfassung und Bewertung von erworbenen Kompetenzen muss zur Aufgabe der öffentlichen Hand werden. Insbesondere ist die Stellung der eidgenössischen Berufs- und höcheren Fachprüfungen sowie der Abschlüsse der höhren Fachschulen und der Fachhochschulen im Hinblick auf die Umsetzung der Bologna-Erklärung (Einführung von Bachelor- und Masterdiplomen) zu klären.</p><p>Es ist darauf zu achten, dass die Abschlüsse nicht nivelliert werden. Das Ziel ist eine verbesserte Vergleichbarkeit, verbunden mit klar definierten Bedingungen für die Anrechnung von nachgewiesenen Kompetenzen.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation 02.3690 (Stellenwert der Berufsprüfungen und der höheren Fachprüfungen) in Aussicht gestellt, dass die Probleme der eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen und der Abschlüsse der höheren Fachschulen bei der Erarbeitung der Verordnung zum revidierten Berufsbildungsgesetz aufgenommen würden und dass bei den nachgeordneten Erlassen zum Fachhochschulgesetz die Einführung eines Kreditsystems (z. B. ECTS) geprüft würde.</p><p>Mit Besorgnis stellt man indessen fest, dass die bundesrätliche Absicht nicht in den Vernehmlassungstext zur Berufsbildungsverordnung eingeflossen ist. Ebenso sind die Zulassungsbedingungen im Vernehmlassungstext zur Revision des Fachhochschulgesetzes nicht darauf ausgerichtet, Personen mit Abschlüssen der höheren Berufsbildung einen gesetzlich klar definierten Zugang zu Studien an Fachhochschulen zu gewähren. Vor diesem Hintergrund erscheint es im Interesse der Personen, die das schweizerische Bildungssystem durchlaufen, dringend notwendig, die Grundlagen für ein möglichst einfaches und für die Benutzer auch tatsächlich transparentes System der höhren Abschlüsse mit definierten Zugängen und Bewertungen in international gängigen Kreditsystemen zu schaffen.</p>
  • <p>Die Anliegen der Interpellation decken sich mit den Bestrebungen des Bundesrates bei der Ausarbeitung der Ausführungsbestimmungen zum neuen Berufsbildungsgesetz (nBBG). Dies betrifft zum einen die Verordnung zum neuen Berufsbildungsgesetz (nBBV) als auch die Mindestvorschriften des Departementes über die Bildungsgänge der höheren Fachschulen. Gleichzeitig bilden diese Anliegen auch Gegenstand der Teilrevision des Fachhochschulgesetzes.</p><p>Berufsprüfungen, höhere Fachprüfungen und höhere Fachschulen gehören zur höheren Berufsbildung. Sie sind - wie die universitären Hochschulen und die Fachhochschulen - auf der Tertiärstufe angesiedelt, aber mit ihren stark praxisorientierten Ausbildungen nicht ins Hochschulsystem integriert. Jedes System ist an Spielregeln gebunden. Jeder Anspruch auf Öffnung stösst an Grenzen, was nichts daran ändert, dass es gilt, die horizontale und vertikale Durchlässigkeit gegenüber der heutigen Situation zu verbessern und innerhalb von klaren Rahmenvorgaben namentlich auch Übertritte in den Fachhochschulbereich zu ermöglichen.</p><p>Der richtigen Einstufung der höheren Berufsbildung kommt für die Anerkennung und Akzeptanz der Abschlüsse national, aber auch international eine hohe Bedeutung zu. Das Ziel muss deshalb sein, eine grösstmögliche Transparenz bei den Bildungsabschlüssen zu erreichen. Hierzu gehören definierte Durchlässigkeiten wie auch die Bewertung von ausserschulisch erworbenem Wissen und Kompetenzen. Entsprechende Grundlagenarbeiten laufen.</p><p>Im Einzelnen lässt sich heute was folgt festhalten:</p><p>- Der Entwurf der neuen Berufsbildungsverordnung sieht in Artikel 4 die Anrechnung und Anerkennung bereits erbrachter Bildungsleistungen vor. </p><p>- Im Rahmen der Ausarbeitung der Mindestvorschriften für die höheren Fachschulen wird der Zulassung und den Durchlässigkeiten besondere Beachtung geschenkt. Ziel ist es, diese separate Departementsverordnung noch in diesem Herbst in die Vernehmlassung zu schicken.</p><p>- Im erläuternden Bericht zum Vernehmlassungsentwurf für eine Teilrevision des Fachhochschulgesetzes wird festgehalten, dass zu prüfen sei, inwieweit Inhaberinnen und Inhabern eines Abschlusses einer Höheren Fachschule oder einer höheren Fachprüfung der prüfungsfreie Zugang zur Fachhochschule ermöglicht werden soll.</p><p>- Gleichzeitig wird auch die geplante Einführung von Bachelor und Master an den Fachhochschulen einen Beitrag zur Verbesserung der Durchlässigkeiten leisten.</p><p>Der Bundesrat ist davon überzeugt: </p><p>- dass klare und einheitliche Bestimmungen über Zulassungen und Durchlässigkeiten die Transparenz bei den Bildungsgängen und den dazugehörigen Abschlüssen der höheren Berufsbildung erhöhen. Die durch das nBBG und - gemäss dem heutigen Stand - die nBBV dem Bund übertragenen Kompetenzen, bei Berufs- und höheren Fachprüfungen die Zusammenlegung weitgehend ähnlicher Abschlüsse zu verlangen, unterstützt diese Forderung;</p><p>- dass es über ein noch zu bestimmendes Kreditpunktesystem möglich sein muss, die Bewertung der Abschlüsse in der höheren Berufsbildung zu erleichtern und deren Stellung national und international weiter zu verbessern;</p><p>- dass namentlich mit den sich in Bearbeitung befindlichen Mindestvorschriften über die höheren Fachschulen Grundlagen erarbeitet werden, um die Abschlüsse klar zu definieren, von anderen Abschlüssen besser abzugrenzen, die Vergleichbarkeit zu erhöhen und damit auch die Situation bei Übertritten, namentlich in Fachhochschulstudiengänge, zu verbessern;</p><p>- dass auch die Prüfungsordnungen bei den Berufsprüfungen und den höheren Fachprüfungen, welche im Zuge des nBBG und der dazugehörigen Verordnung reformiert werden, die Transparenz erhöhen werden;</p><p>- dass die Umsetzung der Erklärung von Bologna die Anliegen der Interpellation unterstützt und einen wesentlichen Beitrag nicht nur zur Schaffung eines europäischen Hochschulraumes, sondern auch zur besseren Vergleichbarkeit und Anrechenbarkeit ausserhalb der Hochschulen erworbenen Wissens und der Kompetenzen leistet.</p><p>Die gesetzlichen Rahmenbedingungen stellen wichtige Leitplanken dar. Es wird aber überdies zentral sein, die Partner (Kantone, Organisationen der Arbeitswelt und die Schulen selbst) für ein offenes Bildungssystem zu gewinnen. Dies liegt im Interesse der Förderung der Mobilität der Studierenden und der Transparenz der Abschlüsse und stellt in einem zunehmend internationaleren Umfeld auch für die internationale Anerkennung der Abschlüsse einen wichtigen Erfolgsfaktor dar.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert darzulegen, wie ein System der Abschlüsse im tertiären Bereich der Berufsbildung einschliesslich der Fachhochschulen aussehen kann, das die folgenden Merkmale aufweist:</p><p>1. Transparenz;</p><p>2. Bewertung der Abschlüsse und der beruflichen Praxis analog zur Bewertung der Lernstunden in Kreditsystemen;</p><p>3. eindeutig abgegrenzte Abschlussprofile;</p><p>4. definierte Durchlässigkeit;</p><p>5. Erfassung und Bewertung von erworbenen Kompetenzen;</p><p>6. Umsetzung der Bologna-Erklärung.</p>
  • Systematik der Abschlüsse der höheren Berufsbildung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das System der höheren Berufsbildung (eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen, höhere Fachschulen) ist bewährt und hat den Vorzug der Nähe zum Arbeitsmarkt. Absolventen werden wegen der nachgewiesenen Handlungsfähigkeit geschätzt.</p><p>Als Nachteile erweisen sich zusehends, dass sich dieses System nicht in das entstehende Netz der Hochschulen integrieren lässt und die starke Differenzierung, die den Überblick über das System mehr und mehr erschwert. Beides führt zu einer tief greifenden Verunsicherung seitens der Arbeitgeber und der Personen, die sich für Weiterbildung interessieren. Trotz Freizügigkeitsabkommen mit der EU erscheint die Mobilität faktisch eingeschränkt. Auf lange Sicht ist die höhere Berufsbildung mit ihrem ausgesprochen dualen Charakter gefährdet, weil rein schulische Abschlüsse grössere Mobilität versprechen und eher Zugang zu weiterführenden Bildungen gewährleisten.</p><p>Auf dem Arbeitsmarkt sind vor allem die Personen ohne berufliche Bildung oder mit unzureichenden beruflichen Abschlüssen benachteiligt, insbesondere Frauen nach der Familienphase, Migrantinnen und Migranten. Das Erfassen und Validieren von Kompetenzen ist geeignet, Personen zur Weiterbildung zu motivieren und formal zu qualifizieren, die dem Bildungssystem fern sind oder für die keine geeigneten Bildungsangebote bestehen.</p><p>Bekannte Beispiele sind: das Centre de Bilan im Kanton Genf und die Stiftung REG (Schweizerisches Register der Ingenieure, der Architekten und der Techniker) in Zürich. Eine Ausweitung dieses Angebotes als Aufgabe der öffentlichen Hand wird mehr Personen zu formalen Qualifikationen führen und ihnen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt eröffnen.</p><p>Um den Inhaberinnen und Inhabern von Titeln der höheren Berufsbildung gute Chancen auf den schweizerischen und internationalen Arbeits- und Weiterbildungsmärkten zu eröffnen, benötigen wir ein System der Abschlüsse in der höheren Berufsbildung einschliesslich der Fachhochschulen, das einfach und so wenig differenziert wie möglich ist. Es soll sich auszeichnen durch klare, eindeutig voneinander abgegrenzte Abschlussprofile, definierte Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen und die Bewertung der Abschlüsse und der beruflichen Praxis in international üblichen Kreditsystemen (EU, USA, Kanada, Australien usw.).</p><p>Die Erfassung und Bewertung von erworbenen Kompetenzen muss zur Aufgabe der öffentlichen Hand werden. Insbesondere ist die Stellung der eidgenössischen Berufs- und höcheren Fachprüfungen sowie der Abschlüsse der höhren Fachschulen und der Fachhochschulen im Hinblick auf die Umsetzung der Bologna-Erklärung (Einführung von Bachelor- und Masterdiplomen) zu klären.</p><p>Es ist darauf zu achten, dass die Abschlüsse nicht nivelliert werden. Das Ziel ist eine verbesserte Vergleichbarkeit, verbunden mit klar definierten Bedingungen für die Anrechnung von nachgewiesenen Kompetenzen.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation 02.3690 (Stellenwert der Berufsprüfungen und der höheren Fachprüfungen) in Aussicht gestellt, dass die Probleme der eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen und der Abschlüsse der höheren Fachschulen bei der Erarbeitung der Verordnung zum revidierten Berufsbildungsgesetz aufgenommen würden und dass bei den nachgeordneten Erlassen zum Fachhochschulgesetz die Einführung eines Kreditsystems (z. B. ECTS) geprüft würde.</p><p>Mit Besorgnis stellt man indessen fest, dass die bundesrätliche Absicht nicht in den Vernehmlassungstext zur Berufsbildungsverordnung eingeflossen ist. Ebenso sind die Zulassungsbedingungen im Vernehmlassungstext zur Revision des Fachhochschulgesetzes nicht darauf ausgerichtet, Personen mit Abschlüssen der höheren Berufsbildung einen gesetzlich klar definierten Zugang zu Studien an Fachhochschulen zu gewähren. Vor diesem Hintergrund erscheint es im Interesse der Personen, die das schweizerische Bildungssystem durchlaufen, dringend notwendig, die Grundlagen für ein möglichst einfaches und für die Benutzer auch tatsächlich transparentes System der höhren Abschlüsse mit definierten Zugängen und Bewertungen in international gängigen Kreditsystemen zu schaffen.</p>
    • <p>Die Anliegen der Interpellation decken sich mit den Bestrebungen des Bundesrates bei der Ausarbeitung der Ausführungsbestimmungen zum neuen Berufsbildungsgesetz (nBBG). Dies betrifft zum einen die Verordnung zum neuen Berufsbildungsgesetz (nBBV) als auch die Mindestvorschriften des Departementes über die Bildungsgänge der höheren Fachschulen. Gleichzeitig bilden diese Anliegen auch Gegenstand der Teilrevision des Fachhochschulgesetzes.</p><p>Berufsprüfungen, höhere Fachprüfungen und höhere Fachschulen gehören zur höheren Berufsbildung. Sie sind - wie die universitären Hochschulen und die Fachhochschulen - auf der Tertiärstufe angesiedelt, aber mit ihren stark praxisorientierten Ausbildungen nicht ins Hochschulsystem integriert. Jedes System ist an Spielregeln gebunden. Jeder Anspruch auf Öffnung stösst an Grenzen, was nichts daran ändert, dass es gilt, die horizontale und vertikale Durchlässigkeit gegenüber der heutigen Situation zu verbessern und innerhalb von klaren Rahmenvorgaben namentlich auch Übertritte in den Fachhochschulbereich zu ermöglichen.</p><p>Der richtigen Einstufung der höheren Berufsbildung kommt für die Anerkennung und Akzeptanz der Abschlüsse national, aber auch international eine hohe Bedeutung zu. Das Ziel muss deshalb sein, eine grösstmögliche Transparenz bei den Bildungsabschlüssen zu erreichen. Hierzu gehören definierte Durchlässigkeiten wie auch die Bewertung von ausserschulisch erworbenem Wissen und Kompetenzen. Entsprechende Grundlagenarbeiten laufen.</p><p>Im Einzelnen lässt sich heute was folgt festhalten:</p><p>- Der Entwurf der neuen Berufsbildungsverordnung sieht in Artikel 4 die Anrechnung und Anerkennung bereits erbrachter Bildungsleistungen vor. </p><p>- Im Rahmen der Ausarbeitung der Mindestvorschriften für die höheren Fachschulen wird der Zulassung und den Durchlässigkeiten besondere Beachtung geschenkt. Ziel ist es, diese separate Departementsverordnung noch in diesem Herbst in die Vernehmlassung zu schicken.</p><p>- Im erläuternden Bericht zum Vernehmlassungsentwurf für eine Teilrevision des Fachhochschulgesetzes wird festgehalten, dass zu prüfen sei, inwieweit Inhaberinnen und Inhabern eines Abschlusses einer Höheren Fachschule oder einer höheren Fachprüfung der prüfungsfreie Zugang zur Fachhochschule ermöglicht werden soll.</p><p>- Gleichzeitig wird auch die geplante Einführung von Bachelor und Master an den Fachhochschulen einen Beitrag zur Verbesserung der Durchlässigkeiten leisten.</p><p>Der Bundesrat ist davon überzeugt: </p><p>- dass klare und einheitliche Bestimmungen über Zulassungen und Durchlässigkeiten die Transparenz bei den Bildungsgängen und den dazugehörigen Abschlüssen der höheren Berufsbildung erhöhen. Die durch das nBBG und - gemäss dem heutigen Stand - die nBBV dem Bund übertragenen Kompetenzen, bei Berufs- und höheren Fachprüfungen die Zusammenlegung weitgehend ähnlicher Abschlüsse zu verlangen, unterstützt diese Forderung;</p><p>- dass es über ein noch zu bestimmendes Kreditpunktesystem möglich sein muss, die Bewertung der Abschlüsse in der höheren Berufsbildung zu erleichtern und deren Stellung national und international weiter zu verbessern;</p><p>- dass namentlich mit den sich in Bearbeitung befindlichen Mindestvorschriften über die höheren Fachschulen Grundlagen erarbeitet werden, um die Abschlüsse klar zu definieren, von anderen Abschlüssen besser abzugrenzen, die Vergleichbarkeit zu erhöhen und damit auch die Situation bei Übertritten, namentlich in Fachhochschulstudiengänge, zu verbessern;</p><p>- dass auch die Prüfungsordnungen bei den Berufsprüfungen und den höheren Fachprüfungen, welche im Zuge des nBBG und der dazugehörigen Verordnung reformiert werden, die Transparenz erhöhen werden;</p><p>- dass die Umsetzung der Erklärung von Bologna die Anliegen der Interpellation unterstützt und einen wesentlichen Beitrag nicht nur zur Schaffung eines europäischen Hochschulraumes, sondern auch zur besseren Vergleichbarkeit und Anrechenbarkeit ausserhalb der Hochschulen erworbenen Wissens und der Kompetenzen leistet.</p><p>Die gesetzlichen Rahmenbedingungen stellen wichtige Leitplanken dar. Es wird aber überdies zentral sein, die Partner (Kantone, Organisationen der Arbeitswelt und die Schulen selbst) für ein offenes Bildungssystem zu gewinnen. Dies liegt im Interesse der Förderung der Mobilität der Studierenden und der Transparenz der Abschlüsse und stellt in einem zunehmend internationaleren Umfeld auch für die internationale Anerkennung der Abschlüsse einen wichtigen Erfolgsfaktor dar.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert darzulegen, wie ein System der Abschlüsse im tertiären Bereich der Berufsbildung einschliesslich der Fachhochschulen aussehen kann, das die folgenden Merkmale aufweist:</p><p>1. Transparenz;</p><p>2. Bewertung der Abschlüsse und der beruflichen Praxis analog zur Bewertung der Lernstunden in Kreditsystemen;</p><p>3. eindeutig abgegrenzte Abschlussprofile;</p><p>4. definierte Durchlässigkeit;</p><p>5. Erfassung und Bewertung von erworbenen Kompetenzen;</p><p>6. Umsetzung der Bologna-Erklärung.</p>
    • Systematik der Abschlüsse der höheren Berufsbildung

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