Anerkennung des Genozids am Assyrer-Suryoye-Volk
- ShortId
-
03.3254
- Id
-
20033254
- Updated
-
14.11.2025 07:56
- Language
-
de
- Title
-
Anerkennung des Genozids am Assyrer-Suryoye-Volk
- AdditionalIndexing
-
08;UNO (speziell);Türkei;Erster Weltkrieg;Vergangenheit;Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- 1
-
- L05K0502020302, Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- L04K03010508, Türkei
- L03K150402, UNO (speziell)
- L05K0201010401, Erster Weltkrieg
- L03K020101, Vergangenheit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Jahre 1915 hat die osmanisch-türkische Herrschaft im Osten des Reiches am christlichen Assyrer-Suryoye-Volk systematische Massaker verübt. Auf den Siedlungsgebieten des Assyrer-Suryoye-Volkes kam eine hohe Zahl von unschuldigen und wehrlosen Menschen ums Leben, zahlreiche wurden deportiert und zwangsislamisiert.</p><p>Die genannten Vorkommnisse können gemäss den Kriterien der Uno eindeutig als Genozid definiert werden. Der Genozid wurde systematisch begangen. Das Assyrer-Suryoye-Volk verübte keinerlei feindliche Tätigkeiten gegen die Staatsmacht und unterhielt auch keinerlei Beziehungen zu den Gegnern des Osmanischen Reiches. Zudem hatte das Assyrer-Suryoye-Volk keinerlei Kenntnis von den Absichten der Osmanen. Es war auf derartige Angriffe nicht vorbereitet und hatte somit auch keinerlei Möglichkeit, sich zur Wehr zu setzen.</p><p>Die historische Auseinandersetzung mit diesen schrecklichen Ereignissen ist notwendig. Die Türkei hat sich verstärkt mit ihrer eigenen Geschichte im Zusammenhang mit Verbrechen an der Menschlichkeit auseinander zu setzen.</p><p>Der bilaterale Dialog, welcher die Schweiz mit der Türkei im Menschenrechtsbereich führt, gestaltet sich als schwierig. Aus diesem Grund sollte sie den Weg über die Uno suchen, um die Beschleunigung dieses Aufarbeitungsprozesses voranzutreiben. Der Bundesrat wird beauftragt, bei den zuständigen Uno-Gremien zu beantragen, dass die Massaker am Assyrer-Suryoye-Volk als Genozid offiziell anerkannt werden sollen.</p><p>Im Rahmen ihrer Uno-Mitgliedschaft wird die Schweiz das Schwergewicht ihrer Tätigkeiten auf das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte setzen. Die oben genannte Motion der Minderheit stösst in dieselbe humanitäre Richtung.</p>
- <p>Im Ersten Weltkrieg geriet die im Bereich des heutigen Südens und Ostens der Türkei, im Nordirak und in Syrien lebende christlich-orthodoxe Bevölkerung der Assyrer zwischen die Fronten. Besonders im Jahr 1915 wurde sie von der Osmanischen Armee und kurdischen Gruppen massiv verfolgt, sodass zehntausende Menschen das Leben verloren. Zu den genauen Zahlen der bei den Massakern und Deportationen Getöteten gibt es widersprüchliche Angaben. Die Assyrer wurden auch von den Engländern enttäuscht, die ihnen 1918 und in den folgenden Jahren weder militärisch beistanden noch sich wirkungsvoll für ihre Rechte in der Nachkriegsordnung einsetzten.</p><p>Der Bundesrat bedauert und verurteilt die tragischen Geschehnisse in der Endphase des Osmanischen Reichs, unter denen die Assyrer und Assyrerinnen, wie übrigens auch die Armenier und Armenierinnen mit noch weit höheren Opferzahlen, zu leiden hatten.</p><p>Einige tausend Assyrer und Assyrerinnen leben gegenwärtig in der südlichen Türkei, viele andere haben sich seit den Siebzigerjahren aus politischen und ökonomischen Gründen in Westeuropa niedergelassen. Die in der Schweiz lebenden Assyrer und Assyrerinnen haben sich ausserordentlich gut integriert. In der Türkei selber ist die Lage heute klar besser als noch vor ein paar Jahren. Das Grundrecht auf freie Religionsausübung ist fest verankert und wird im allgemeinen respektiert. Nichtmoslemische Religionsgemeinschaften haben letztes Jahr neue Freiheiten erhalten, beispielsweise zum Bau von Gotteshäusern, und die Haltung der türkischen Lokalbehörden ist in der Regel konzilianter geworden.</p><p>Der Bundesrat begrüsst diese Entwicklung, die vor Ort durch die schweizerische Botschaft in Ankara genau verfolgt wird. In mehreren Fällen hat sich das EDA für die Lage von Christen in der Türkei eingesetzt, auch für Assyrer und Assyrerinnen. Einige assyrisch-stämmige Familien sind inzwischen von der Schweiz in die Türkei zurückgekehrt. Die schweizerische Aussenpolitik verfolgt also eine Politik, die die konkreten Lebensbedingungen der Assyrer und Assyrerinnen verbessert.</p><p>In diesem Zusammenhang erachten wir das Beantragen einer Uno-Resolution zur Anerkennung der Massaker am Assyrer-Volk als Genozid als kontraproduktiv. Kein Land hat je eine offizielle Anerkennung des Genozids an den Assyrern vorgenommen. Mit dem Einbringen einer Uno-Resolution stünde die Schweiz isoliert da. Ein solches Vorgehen wäre kein sinnvoller Beitrag zur Stärkung des humanitären Völkerrechtes. Die Annahme der Motion könnte einen negativen Einfluss auf den politischen Dialog mit der Türkei ausüben. Dieser Dialog erlaubt es der Schweiz, solche Probleme direkt aufzuwerfen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Uno die offizielle Anerkennung der Massaker am Assyrer-Suryoye-Volk im Jahre 1915 als Genozid zu beantragen.</p>
- Anerkennung des Genozids am Assyrer-Suryoye-Volk
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Jahre 1915 hat die osmanisch-türkische Herrschaft im Osten des Reiches am christlichen Assyrer-Suryoye-Volk systematische Massaker verübt. Auf den Siedlungsgebieten des Assyrer-Suryoye-Volkes kam eine hohe Zahl von unschuldigen und wehrlosen Menschen ums Leben, zahlreiche wurden deportiert und zwangsislamisiert.</p><p>Die genannten Vorkommnisse können gemäss den Kriterien der Uno eindeutig als Genozid definiert werden. Der Genozid wurde systematisch begangen. Das Assyrer-Suryoye-Volk verübte keinerlei feindliche Tätigkeiten gegen die Staatsmacht und unterhielt auch keinerlei Beziehungen zu den Gegnern des Osmanischen Reiches. Zudem hatte das Assyrer-Suryoye-Volk keinerlei Kenntnis von den Absichten der Osmanen. Es war auf derartige Angriffe nicht vorbereitet und hatte somit auch keinerlei Möglichkeit, sich zur Wehr zu setzen.</p><p>Die historische Auseinandersetzung mit diesen schrecklichen Ereignissen ist notwendig. Die Türkei hat sich verstärkt mit ihrer eigenen Geschichte im Zusammenhang mit Verbrechen an der Menschlichkeit auseinander zu setzen.</p><p>Der bilaterale Dialog, welcher die Schweiz mit der Türkei im Menschenrechtsbereich führt, gestaltet sich als schwierig. Aus diesem Grund sollte sie den Weg über die Uno suchen, um die Beschleunigung dieses Aufarbeitungsprozesses voranzutreiben. Der Bundesrat wird beauftragt, bei den zuständigen Uno-Gremien zu beantragen, dass die Massaker am Assyrer-Suryoye-Volk als Genozid offiziell anerkannt werden sollen.</p><p>Im Rahmen ihrer Uno-Mitgliedschaft wird die Schweiz das Schwergewicht ihrer Tätigkeiten auf das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte setzen. Die oben genannte Motion der Minderheit stösst in dieselbe humanitäre Richtung.</p>
- <p>Im Ersten Weltkrieg geriet die im Bereich des heutigen Südens und Ostens der Türkei, im Nordirak und in Syrien lebende christlich-orthodoxe Bevölkerung der Assyrer zwischen die Fronten. Besonders im Jahr 1915 wurde sie von der Osmanischen Armee und kurdischen Gruppen massiv verfolgt, sodass zehntausende Menschen das Leben verloren. Zu den genauen Zahlen der bei den Massakern und Deportationen Getöteten gibt es widersprüchliche Angaben. Die Assyrer wurden auch von den Engländern enttäuscht, die ihnen 1918 und in den folgenden Jahren weder militärisch beistanden noch sich wirkungsvoll für ihre Rechte in der Nachkriegsordnung einsetzten.</p><p>Der Bundesrat bedauert und verurteilt die tragischen Geschehnisse in der Endphase des Osmanischen Reichs, unter denen die Assyrer und Assyrerinnen, wie übrigens auch die Armenier und Armenierinnen mit noch weit höheren Opferzahlen, zu leiden hatten.</p><p>Einige tausend Assyrer und Assyrerinnen leben gegenwärtig in der südlichen Türkei, viele andere haben sich seit den Siebzigerjahren aus politischen und ökonomischen Gründen in Westeuropa niedergelassen. Die in der Schweiz lebenden Assyrer und Assyrerinnen haben sich ausserordentlich gut integriert. In der Türkei selber ist die Lage heute klar besser als noch vor ein paar Jahren. Das Grundrecht auf freie Religionsausübung ist fest verankert und wird im allgemeinen respektiert. Nichtmoslemische Religionsgemeinschaften haben letztes Jahr neue Freiheiten erhalten, beispielsweise zum Bau von Gotteshäusern, und die Haltung der türkischen Lokalbehörden ist in der Regel konzilianter geworden.</p><p>Der Bundesrat begrüsst diese Entwicklung, die vor Ort durch die schweizerische Botschaft in Ankara genau verfolgt wird. In mehreren Fällen hat sich das EDA für die Lage von Christen in der Türkei eingesetzt, auch für Assyrer und Assyrerinnen. Einige assyrisch-stämmige Familien sind inzwischen von der Schweiz in die Türkei zurückgekehrt. Die schweizerische Aussenpolitik verfolgt also eine Politik, die die konkreten Lebensbedingungen der Assyrer und Assyrerinnen verbessert.</p><p>In diesem Zusammenhang erachten wir das Beantragen einer Uno-Resolution zur Anerkennung der Massaker am Assyrer-Volk als Genozid als kontraproduktiv. Kein Land hat je eine offizielle Anerkennung des Genozids an den Assyrern vorgenommen. Mit dem Einbringen einer Uno-Resolution stünde die Schweiz isoliert da. Ein solches Vorgehen wäre kein sinnvoller Beitrag zur Stärkung des humanitären Völkerrechtes. Die Annahme der Motion könnte einen negativen Einfluss auf den politischen Dialog mit der Türkei ausüben. Dieser Dialog erlaubt es der Schweiz, solche Probleme direkt aufzuwerfen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Uno die offizielle Anerkennung der Massaker am Assyrer-Suryoye-Volk im Jahre 1915 als Genozid zu beantragen.</p>
- Anerkennung des Genozids am Assyrer-Suryoye-Volk
Back to List