Neat-Alptransit Lötschberg/Simplon. Lärmschutz

ShortId
03.3260
Id
20033260
Updated
25.06.2025 01:56
Language
de
Title
Neat-Alptransit Lötschberg/Simplon. Lärmschutz
AdditionalIndexing
48;52;Eisenbahnbau;Wallis;NEAT;Lärmschutz
1
  • L05K1803020701, NEAT
  • L04K18030204, Eisenbahnbau
  • L04K06010410, Lärmschutz
  • L05K0301010121, Wallis
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Neat-Lötschberglinie wird dem Kanton Wallis Vorteile durch die Reduktion der Fahrzeiten, aber auch Nachteile durch zusätzliche Lärmimmissionen bringen.</p><p>Die zusätzlichen Lärmimmissionen stellen zwischen Raron und Brig aufgrund der Überlagerung von zwei internationalen Bahnlinien, der Simplonlinie und der Lötschberglinie, ein bedeutendes Problem dar.</p><p>Die Lärmproblematik war von Anfang an bekannt. Der Bundesbeschluss vom Jahre 1991 sah daher auch die "Mundbachvariante" vor, bei der das Trassee praktisch vollständig im Tunnel verlief. Im Rahmen der Redimensionierung des Projektes im Jahre 1998 wurde die Bergvariante "Mundbach" aufgegeben und zu einer offenen Linienführung im Rhonetal übergegangen.</p><p>Der Kanton Wallis und die betroffenen Gemeinden haben diese offene Variante unter der Bedingung akzeptiert, dass wirksame Lärmschutzmassnahmen realisiert werden.</p><p>Dies war der politische Konsens, der auch im kantonalen Richtplan behördenverbindlich festgehalten und vom Bund genehmigt wurde. Im Koordinationsblatt C 10/3 des kantonalen Richtplanes wurde festgesetzt, dass der Lärmschutz entlang der Bahnlinie im Rhonetal zwischen Raron/Ost und Brig bis zur Inbetriebnahme der Neat-Alptransit Lötschberg/Simplon sicherzustellen ist. Dabei ist man immer von wirksamen Lärmschutzmassnahmen ausgegangen.</p><p>Heute müssen wir feststellen, dass die SBB als Bauherrin im Rahmen des öffentlich aufgelegten Lärmsanierungsprojektes nur minimale Lärmschutzmassnahmen vorsieht und generell Erleichterungen gemäss LSV verlangt. Mit den von der SBB vorgesehenen Lärmschutzmassnahmen wird die Bevölkerung in keiner Weise wirksam vom Nachtlärm der Güterzüge geschützt.</p>
  • <p>Das zuständige Departement UVEK bzw. das Bundesamt für Verkehr haben die erforderlichen Schritte im Einvernehmen mit dem Staatsrat des Kantons Wallis bereits eingeleitet und werden im Jahr 2004 verbesserte Lärmschutzmassnahmen zur öffentlichen Auflage bringen. Der Bundesrat hält an seiner Vorgabe fest, dass die Lärmschutzmassnahmen bis zur Inbetriebnahme des Basistunnels im Jahr 2007 fertig gestellt sein müssen und wird sich periodisch über den Projektstand informieren lassen.</p> Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird damit beauftragt, sich im Rahmen der Neat-Alptransit Lötschberg/Simplon zwischen Raron und Brig für Lärmschutzmassnahmen einzusetzen, welche die Bevölkerung wirksam vor Bahnlärm schützen und der besonderen Situation von zwei sich überlagernden internationalen Bahnlinien Rechnung tragen.</p>
  • Neat-Alptransit Lötschberg/Simplon. Lärmschutz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Neat-Lötschberglinie wird dem Kanton Wallis Vorteile durch die Reduktion der Fahrzeiten, aber auch Nachteile durch zusätzliche Lärmimmissionen bringen.</p><p>Die zusätzlichen Lärmimmissionen stellen zwischen Raron und Brig aufgrund der Überlagerung von zwei internationalen Bahnlinien, der Simplonlinie und der Lötschberglinie, ein bedeutendes Problem dar.</p><p>Die Lärmproblematik war von Anfang an bekannt. Der Bundesbeschluss vom Jahre 1991 sah daher auch die "Mundbachvariante" vor, bei der das Trassee praktisch vollständig im Tunnel verlief. Im Rahmen der Redimensionierung des Projektes im Jahre 1998 wurde die Bergvariante "Mundbach" aufgegeben und zu einer offenen Linienführung im Rhonetal übergegangen.</p><p>Der Kanton Wallis und die betroffenen Gemeinden haben diese offene Variante unter der Bedingung akzeptiert, dass wirksame Lärmschutzmassnahmen realisiert werden.</p><p>Dies war der politische Konsens, der auch im kantonalen Richtplan behördenverbindlich festgehalten und vom Bund genehmigt wurde. Im Koordinationsblatt C 10/3 des kantonalen Richtplanes wurde festgesetzt, dass der Lärmschutz entlang der Bahnlinie im Rhonetal zwischen Raron/Ost und Brig bis zur Inbetriebnahme der Neat-Alptransit Lötschberg/Simplon sicherzustellen ist. Dabei ist man immer von wirksamen Lärmschutzmassnahmen ausgegangen.</p><p>Heute müssen wir feststellen, dass die SBB als Bauherrin im Rahmen des öffentlich aufgelegten Lärmsanierungsprojektes nur minimale Lärmschutzmassnahmen vorsieht und generell Erleichterungen gemäss LSV verlangt. Mit den von der SBB vorgesehenen Lärmschutzmassnahmen wird die Bevölkerung in keiner Weise wirksam vom Nachtlärm der Güterzüge geschützt.</p>
    • <p>Das zuständige Departement UVEK bzw. das Bundesamt für Verkehr haben die erforderlichen Schritte im Einvernehmen mit dem Staatsrat des Kantons Wallis bereits eingeleitet und werden im Jahr 2004 verbesserte Lärmschutzmassnahmen zur öffentlichen Auflage bringen. Der Bundesrat hält an seiner Vorgabe fest, dass die Lärmschutzmassnahmen bis zur Inbetriebnahme des Basistunnels im Jahr 2007 fertig gestellt sein müssen und wird sich periodisch über den Projektstand informieren lassen.</p> Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird damit beauftragt, sich im Rahmen der Neat-Alptransit Lötschberg/Simplon zwischen Raron und Brig für Lärmschutzmassnahmen einzusetzen, welche die Bevölkerung wirksam vor Bahnlärm schützen und der besonderen Situation von zwei sich überlagernden internationalen Bahnlinien Rechnung tragen.</p>
    • Neat-Alptransit Lötschberg/Simplon. Lärmschutz

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