Terrassenlandschaften der Schweiz
- ShortId
-
03.3261
- Id
-
20033261
- Updated
-
25.06.2025 01:56
- Language
-
de
- Title
-
Terrassenlandschaften der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
52;Urbarmachung;Raumplanung;Terrassenanbau;Nutzung der landwirtschaftlichen Fläche;Naturschutzgebiet;Bundesinventar;Landschaftsschutz
- 1
-
- L04K06010409, Landschaftsschutz
- L05K0202070201, Bundesinventar
- L05K1401020209, Terrassenanbau
- L03K140102, Nutzung der landwirtschaftlichen Fläche
- L05K0601041202, Naturschutzgebiet
- L03K010204, Raumplanung
- L05K1401020310, Urbarmachung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Terrassenlandschaften sind die weltweit älteste Form der bäuerlichen Landschaftsgestaltung und stellen ein eigentliches Kulturgut dar. Zahlreiche dieser Terrassen z. B. in den Anden, Zentralasien, auf Bali, den Philippinen, aber auch in Italien, Frankreich, Spanien und Griechenland sind als Unesco-Welterbegebiete, Biosphärenreservate, National- und Naturparks geschützt. Ihre touristische Bedeutung ist enorm.</p><p>Auch die Schweiz besitzt eindrucksvolle kleinere und grössere Terrassenlandschaften, wie im Lavaux, im Zentralwallis, im Maggiatal, am Jurasüdfuss und im Unterengadin. Wiesenterrassen sind teilweise über 3500 Jahre alt (Ramosch, GR).</p><p>Viele dieser Gebiete sind heute nicht in einem Bundes- oder Kantonsinventar aufgeführt und dadurch rechtlich nicht genügend geschützt. Der Grad der Erhaltung und der Bewirtschaftung von Trockenmauern und Böschungen ist entsprechend sehr unterschiedlich. Zahlreiche dieser Terrassen sind durch Nutzungsintensivierung (intensive Bewirtschaftung, Überbauung, Betonmauern statt Trockenmauern) bzw. Nutzungsauflassung (Vergandung und Einwaldung) bedroht. Dadurch droht eine Jahrhunderte, ja gar Jahrtausende alte Kulturgeschichte verloren zu gehen. Ein Bundesinventar, welches vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft oder Bundesamt für Kultur koordiniert, aber aufgrund einheitlicher Kriterien von den Kantonen selbst erarbeitet werden könnte, würde einerseits die Sensibilisierung für die Erhaltung dieser "Van-Gogh"-Landschaften, wie sie die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz nennt, steigern, andererseits auch die effiziente und effektive Mittelverwendung sowie allenfalls neue Anreize zur Landschaftspflege beinhalten. In der EU steht bereits ein eigenes Programm mit Namen Proterra für die Terrassenpflege zur Verfügung. Für die Finanzierung der Erarbeitung eines Terrassenlandschafts-lnventars in der Schweiz sollen bestehende Instrumente in Kooperation mit den Kantonen (z. B. Regio-Plus) verwendet werden.</p>
- <p>Terrassenlandschaften stellen wertvolle Elemente der Kulturlandschaft dar. Sie sind Lebensraum bedrohter Arten und Lebensgemeinschaften sowie Bestandteil unseres vielfältigen kulturellen Erbes. Zudem tragen sie zu einem attraktiven Landschaftsbild bei und sind deshalb auch touristisch von Bedeutung. Schliesslich leisten die Terrassen auch einen Beitrag zur Abwehr von Naturgefahren, indem sie Erosion verhindern sowie Murgängen und Lawinen vorbeugen.</p><p>Einzelne Terrassenlandschaften werden bereits heute durch das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung erfasst, sofern es sich um Vertreter spezifischer Landschaftstypen oder um charakteristische Einzelobjekte handelt (Beispiele: Linkes Bielerseeufer, Lavaux, Mont d'Orge, Piz Arina). Andere können in Biotopinventare nach Artikel 18a des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) aufgenommen werden, sofern sie bestimmte Lebensgemeinschaften von nationaler Bedeutung beherbergen. Weil Terrassenlandschaften eine sehr unterschiedliche Charakteristik aufweisen, die kaum in einem einzelnen Inventar methodisch korrekt erfasst werden könnte, existiert kein systematischer Überblick über alle Terrassenlandschaften in der Schweiz.</p><p>Eine flächendeckende Inventarisierung der Terrassenlandschaften allein würde deren Erhaltung jedoch noch nicht garantieren. Eine auf Dauer ausgerichtete Erhaltung eines bestimmten Landschaftstyps kann nur dann Erfolg haben, wenn die Landnutzung sichergestellt ist. Es zeigt sich nämlich, dass vielerorts, wo die ursprüngliche landwirtschaftliche Nutzung der Terrassen aufgegeben wurde, diese inzwischen zu Wald eingewachsen und nur noch als Relikte erkennbar sind. Dabei gilt es zu beachten, dass die Landnutzung Pflege und Unterhalt von Terrassenlandschaften auf einer selbsttragenden wirtschaftlichen Grundlage sicherstellt. Als geeignete Anreize, um die Bewirtschaftung solcher Landschaften weiterzuführen, kommen dabei infrage: Labels für besondere regionale Produkte, wirtschaftliche Anreize und Labels für ökologische Produktionsformen, Unterstützung von Massnahmen zur Sicherung und Erleichterung der Bewirtschaftung sowie Inwertsetzung der attraktiven Landschaften und anderer touristischer Dienstleistungsangebote. Entsprechende Förderinstrumente sind vorhanden; die vorgeschlagene Änderung des NHG zur Förderung von Natur- und Landschaftsparks könnte hier einen wichtigen Beitrag leisten.</p><p>Die Erhaltung der landschaftlichen Vielfalt der Schweiz, zu der auch die Terrassenlandschaften gehören, ist eine wichtige gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Der Bundesrat erachtet die Schaffung eines landschaftstypspezifischen neuen Inventars aus den dargelegten Gründen nicht als sinnvoll. Er ist jedoch bereit, das Anliegen der Motion bei seinen landschaftsrelevanten Tätigkeiten im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben und der vorhandenen finanziellen Mittel zu beachten und die Kantone einzuladen, dies in ihrem Kompetenzbereich ebenfalls zu tun. Er wird den Kantonen zudem anbieten, gemeinsam mit ihnen geeignete Grundsätze und Wege für die Erhebung und Erhaltung von Terrassenlandschaften auszuarbeiten.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Ich beantrage dem Bundesrat, die nötigen strategischen Anreize zu schaffen, um in enger Zusammenarbeit mit den interessierten Kantonen ein nationales Inventar der schützenswerten Terrassenlandschaften der Schweiz in die Wege zu leiten.</p>
- Terrassenlandschaften der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Terrassenlandschaften sind die weltweit älteste Form der bäuerlichen Landschaftsgestaltung und stellen ein eigentliches Kulturgut dar. Zahlreiche dieser Terrassen z. B. in den Anden, Zentralasien, auf Bali, den Philippinen, aber auch in Italien, Frankreich, Spanien und Griechenland sind als Unesco-Welterbegebiete, Biosphärenreservate, National- und Naturparks geschützt. Ihre touristische Bedeutung ist enorm.</p><p>Auch die Schweiz besitzt eindrucksvolle kleinere und grössere Terrassenlandschaften, wie im Lavaux, im Zentralwallis, im Maggiatal, am Jurasüdfuss und im Unterengadin. Wiesenterrassen sind teilweise über 3500 Jahre alt (Ramosch, GR).</p><p>Viele dieser Gebiete sind heute nicht in einem Bundes- oder Kantonsinventar aufgeführt und dadurch rechtlich nicht genügend geschützt. Der Grad der Erhaltung und der Bewirtschaftung von Trockenmauern und Böschungen ist entsprechend sehr unterschiedlich. Zahlreiche dieser Terrassen sind durch Nutzungsintensivierung (intensive Bewirtschaftung, Überbauung, Betonmauern statt Trockenmauern) bzw. Nutzungsauflassung (Vergandung und Einwaldung) bedroht. Dadurch droht eine Jahrhunderte, ja gar Jahrtausende alte Kulturgeschichte verloren zu gehen. Ein Bundesinventar, welches vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft oder Bundesamt für Kultur koordiniert, aber aufgrund einheitlicher Kriterien von den Kantonen selbst erarbeitet werden könnte, würde einerseits die Sensibilisierung für die Erhaltung dieser "Van-Gogh"-Landschaften, wie sie die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz nennt, steigern, andererseits auch die effiziente und effektive Mittelverwendung sowie allenfalls neue Anreize zur Landschaftspflege beinhalten. In der EU steht bereits ein eigenes Programm mit Namen Proterra für die Terrassenpflege zur Verfügung. Für die Finanzierung der Erarbeitung eines Terrassenlandschafts-lnventars in der Schweiz sollen bestehende Instrumente in Kooperation mit den Kantonen (z. B. Regio-Plus) verwendet werden.</p>
- <p>Terrassenlandschaften stellen wertvolle Elemente der Kulturlandschaft dar. Sie sind Lebensraum bedrohter Arten und Lebensgemeinschaften sowie Bestandteil unseres vielfältigen kulturellen Erbes. Zudem tragen sie zu einem attraktiven Landschaftsbild bei und sind deshalb auch touristisch von Bedeutung. Schliesslich leisten die Terrassen auch einen Beitrag zur Abwehr von Naturgefahren, indem sie Erosion verhindern sowie Murgängen und Lawinen vorbeugen.</p><p>Einzelne Terrassenlandschaften werden bereits heute durch das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung erfasst, sofern es sich um Vertreter spezifischer Landschaftstypen oder um charakteristische Einzelobjekte handelt (Beispiele: Linkes Bielerseeufer, Lavaux, Mont d'Orge, Piz Arina). Andere können in Biotopinventare nach Artikel 18a des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) aufgenommen werden, sofern sie bestimmte Lebensgemeinschaften von nationaler Bedeutung beherbergen. Weil Terrassenlandschaften eine sehr unterschiedliche Charakteristik aufweisen, die kaum in einem einzelnen Inventar methodisch korrekt erfasst werden könnte, existiert kein systematischer Überblick über alle Terrassenlandschaften in der Schweiz.</p><p>Eine flächendeckende Inventarisierung der Terrassenlandschaften allein würde deren Erhaltung jedoch noch nicht garantieren. Eine auf Dauer ausgerichtete Erhaltung eines bestimmten Landschaftstyps kann nur dann Erfolg haben, wenn die Landnutzung sichergestellt ist. Es zeigt sich nämlich, dass vielerorts, wo die ursprüngliche landwirtschaftliche Nutzung der Terrassen aufgegeben wurde, diese inzwischen zu Wald eingewachsen und nur noch als Relikte erkennbar sind. Dabei gilt es zu beachten, dass die Landnutzung Pflege und Unterhalt von Terrassenlandschaften auf einer selbsttragenden wirtschaftlichen Grundlage sicherstellt. Als geeignete Anreize, um die Bewirtschaftung solcher Landschaften weiterzuführen, kommen dabei infrage: Labels für besondere regionale Produkte, wirtschaftliche Anreize und Labels für ökologische Produktionsformen, Unterstützung von Massnahmen zur Sicherung und Erleichterung der Bewirtschaftung sowie Inwertsetzung der attraktiven Landschaften und anderer touristischer Dienstleistungsangebote. Entsprechende Förderinstrumente sind vorhanden; die vorgeschlagene Änderung des NHG zur Förderung von Natur- und Landschaftsparks könnte hier einen wichtigen Beitrag leisten.</p><p>Die Erhaltung der landschaftlichen Vielfalt der Schweiz, zu der auch die Terrassenlandschaften gehören, ist eine wichtige gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Der Bundesrat erachtet die Schaffung eines landschaftstypspezifischen neuen Inventars aus den dargelegten Gründen nicht als sinnvoll. Er ist jedoch bereit, das Anliegen der Motion bei seinen landschaftsrelevanten Tätigkeiten im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben und der vorhandenen finanziellen Mittel zu beachten und die Kantone einzuladen, dies in ihrem Kompetenzbereich ebenfalls zu tun. Er wird den Kantonen zudem anbieten, gemeinsam mit ihnen geeignete Grundsätze und Wege für die Erhebung und Erhaltung von Terrassenlandschaften auszuarbeiten.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Ich beantrage dem Bundesrat, die nötigen strategischen Anreize zu schaffen, um in enger Zusammenarbeit mit den interessierten Kantonen ein nationales Inventar der schützenswerten Terrassenlandschaften der Schweiz in die Wege zu leiten.</p>
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