Aufbau neuer technischer Handelshemmnisse durch die Oberzolldirektion?
- ShortId
-
03.3265
- Id
-
20033265
- Updated
-
10.04.2024 13:08
- Language
-
de
- Title
-
Aufbau neuer technischer Handelshemmnisse durch die Oberzolldirektion?
- AdditionalIndexing
-
52;Schwefeldioxid;Verschmutzung durch das Auto;technisches Handelshemmnis;Abgas;Luftreinhaltung;Grenzwert;Treibstoff;Verschmutzungsgrad
- 1
-
- L06K070102010104, technisches Handelshemmnis
- L05K1704010101, Treibstoff
- L06K060201010101, Abgas
- L04K06010411, Luftreinhaltung
- L05K0601040402, Grenzwert
- L04K06020314, Verschmutzung durch das Auto
- L06K070501020903, Schwefeldioxid
- L05K0601040403, Verschmutzungsgrad
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Oberzolldirektion (OZD) hat einen Ultraviolett-Fluoreszenz-Apparat u. a. zur Ermittlung des Schwefelgehaltes in Benzinen und Dieselölen angeschafft. Die Kosten beliefen sich auf 103 000 Franken. Eine allfällige Auslagerung dieser Untersuchungen an die EMPA wurde in wirtschaftlicher Hinsicht geprüft. Es würden Kosten von rund 27 000 Franken pro Jahr (für 500 Untersuchungen) anfallen, wenn die Analysen durch die EMPA durchgeführt würden. Die Kosten sind mehr als doppelt so hoch, als wenn die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) die Untersuchungen durchführt. Im Weiteren ist zu erwähnen, dass durch dieses moderne Gerät andere Untersuchungen mit weniger Aufwand durchgeführt werden können und dass das Labor der EZV über eine langjährige Erfahrung in der Bestimmung des Schwefelgehaltes in Kohlenwasserstoffen verfügt.</p><p>2. Das Umweltschutzgesetz schreibt vor, dass Benzine und Dieselöle mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 Prozent (10 mg/kg) einer Lenkungsabgabe unterliegen. Wie jede analytische Bestimmung ist auch diejenige zur Ermittlung des Schwefelgehaltes mit einer Messungenauigkeit behaftet. Die EZV wird diese jeweils berücksichtigen, wobei sie sich an die Bestimmungen der internationalen Norm ISO 4259 anlehnen wird. Diese Norm ist international in Wirtschaft und Verwaltung breit anerkannt. Demzufolge kann nicht von einem neuen technischen Handelshemmnis gesprochen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nachdem das Parlament der Einführung schwefelfreier Treibstoffe zugestimmt hat, gilt es die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit eine flächendeckende Verfügbarkeit per Anfang 2004 gewährleistet werden kann.</p><p>Die Oberzolldirektion (OZD) plant in diesem Zusammenhang die Anschaffung eines Ultraviolett-Fluoreszenz-Gerätes (Kosten rund 150 000 Franken). Da ein entsprechendes Gerät vor zwei Jahren bereits durch die EMPA angeschafft wurde, stellt sich die Frage, ob die Prüfung der eingeführten Treibstoffe auf deren Schwefelgehalt nicht an die EMPA ausgelagert werden kann, zumal nebst der technischen Infrastruktur auch fachliche Kompetenzen gewährleistet werden müssen.</p><p>Noch drängender ist in diesem Zusammenhang die Frage, weshalb die OZD in der Frage der Berücksichtigung international genormter Messtoleranzen beim schwefelfreien Treibstoff einen Sonderzug fahren will. Denn nach internationalen Gepflogenheiten beträgt der Toleranzwert für einen Grenzwert von 10 mg/kg bei einer Einzelmessung 11,6 mg/kg für Benzine und 11,3 mg/kg für Dieselöl. Die OZD möchte nun offensichtlich alles, was grösser als 0,001 Prozent (d. h. 10,0 mg/kg) ist, nicht als steuerbegünstigt akzeptieren. Wenn diese Absicht der OZD Praxis werden sollte, wird diese Art des Vollzuges zu einem neuen technischen Handelshemmnis, was weder im Sinne des Motionärs noch des Parlamentes und wohl auch nicht des Bundesrates ist.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, zu den aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen.</p>
- Aufbau neuer technischer Handelshemmnisse durch die Oberzolldirektion?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Oberzolldirektion (OZD) hat einen Ultraviolett-Fluoreszenz-Apparat u. a. zur Ermittlung des Schwefelgehaltes in Benzinen und Dieselölen angeschafft. Die Kosten beliefen sich auf 103 000 Franken. Eine allfällige Auslagerung dieser Untersuchungen an die EMPA wurde in wirtschaftlicher Hinsicht geprüft. Es würden Kosten von rund 27 000 Franken pro Jahr (für 500 Untersuchungen) anfallen, wenn die Analysen durch die EMPA durchgeführt würden. Die Kosten sind mehr als doppelt so hoch, als wenn die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) die Untersuchungen durchführt. Im Weiteren ist zu erwähnen, dass durch dieses moderne Gerät andere Untersuchungen mit weniger Aufwand durchgeführt werden können und dass das Labor der EZV über eine langjährige Erfahrung in der Bestimmung des Schwefelgehaltes in Kohlenwasserstoffen verfügt.</p><p>2. Das Umweltschutzgesetz schreibt vor, dass Benzine und Dieselöle mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 Prozent (10 mg/kg) einer Lenkungsabgabe unterliegen. Wie jede analytische Bestimmung ist auch diejenige zur Ermittlung des Schwefelgehaltes mit einer Messungenauigkeit behaftet. Die EZV wird diese jeweils berücksichtigen, wobei sie sich an die Bestimmungen der internationalen Norm ISO 4259 anlehnen wird. Diese Norm ist international in Wirtschaft und Verwaltung breit anerkannt. Demzufolge kann nicht von einem neuen technischen Handelshemmnis gesprochen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nachdem das Parlament der Einführung schwefelfreier Treibstoffe zugestimmt hat, gilt es die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit eine flächendeckende Verfügbarkeit per Anfang 2004 gewährleistet werden kann.</p><p>Die Oberzolldirektion (OZD) plant in diesem Zusammenhang die Anschaffung eines Ultraviolett-Fluoreszenz-Gerätes (Kosten rund 150 000 Franken). Da ein entsprechendes Gerät vor zwei Jahren bereits durch die EMPA angeschafft wurde, stellt sich die Frage, ob die Prüfung der eingeführten Treibstoffe auf deren Schwefelgehalt nicht an die EMPA ausgelagert werden kann, zumal nebst der technischen Infrastruktur auch fachliche Kompetenzen gewährleistet werden müssen.</p><p>Noch drängender ist in diesem Zusammenhang die Frage, weshalb die OZD in der Frage der Berücksichtigung international genormter Messtoleranzen beim schwefelfreien Treibstoff einen Sonderzug fahren will. Denn nach internationalen Gepflogenheiten beträgt der Toleranzwert für einen Grenzwert von 10 mg/kg bei einer Einzelmessung 11,6 mg/kg für Benzine und 11,3 mg/kg für Dieselöl. Die OZD möchte nun offensichtlich alles, was grösser als 0,001 Prozent (d. h. 10,0 mg/kg) ist, nicht als steuerbegünstigt akzeptieren. Wenn diese Absicht der OZD Praxis werden sollte, wird diese Art des Vollzuges zu einem neuen technischen Handelshemmnis, was weder im Sinne des Motionärs noch des Parlamentes und wohl auch nicht des Bundesrates ist.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, zu den aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen.</p>
- Aufbau neuer technischer Handelshemmnisse durch die Oberzolldirektion?
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