Altersbeiträge auf Vermögenseinkommen

ShortId
03.3272
Id
20033272
Updated
10.04.2024 16:42
Language
de
Title
Altersbeiträge auf Vermögenseinkommen
AdditionalIndexing
28;Kapitalgewinnsteuer;Kapitaleinkommen;AHV;AHV-Beiträge;Finanzierung
1
  • L06K010401010101, AHV-Beiträge
  • L05K0704050208, Kapitaleinkommen
  • L05K0104010101, AHV
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K11070406, Kapitalgewinnsteuer
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die im Postulat vorgeschlagene Erhebung von Beiträgen auf dem Vermögensertrag würde zusätzlich zu den progressiv zum Einkommen erhobenen Steuern anfallen. Eine solche zusätzliche Steuerbelastung würde, vorausgesetzt die Abgaben sind nicht rentenbildend, das Verhalten der Steuerzahler beeinflussen. Diese könnten dazu verleitet werden, ihr Kapital im Ausland anzulegen, den Konsum zu steigern oder Schenkungen zu machen.</p><p>Diese Risiken und Möglichkeiten der Abgabenumgehung haben die interdepartementale Arbeitsgruppe "Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen" (IDA-Fiso) Ende 1996 dazu bewogen, sich gegen die Einführung einer Vermögenssteuer für die Finanzierung der Sozialversicherungen auszusprechen (Bericht über die Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen, IDA-Fiso I, S. 94ff.). </p><p>Der Bundesrat hatte verschiedentlich Gelegenheit, die unterschiedlichen Formen der Vermögensertragsbesteuerung zu prüfen. Dabei ist er zum Schluss gekommen, dass sich diese Steuermodelle nicht als Finanzierungsquelle für die AHV eignen. Im Rahmen der 11. AHV-Revision hat der Bundesrat dann darauf verzichtet, auf die Ausgestaltung einer Kapitalgewinnsteuer näher einzugehen. Diese relativ bescheidenen und ausserdem unregelmässigen Einkünfte könnten bei der Deckung des zusätzlichen Finanzbedarfes der AHV lediglich eine untergeordnete Rolle spielen (vgl. Botschaft vom 2. Februar 2000 zur 11. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung und die mittelfristige Finanzierung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, BBl 2000 1865).</p><p>Die Tatsache, dass die Volksinitiative "für eine Kapitalgewinnsteuer" (BBl 2000 5995) in der Abstimmung vom 2. Dezember 2001 mit 65,9 Prozent Neinstimmen in allen Kantonen gescheitert ist, verdeutlicht den fehlenden politischen Willen für die Einführung einer solchen Steuer.</p><p>Der Bundesrat hat sich auch gegen die Einführung einer allgemeinen Sozialabgabe auf sämtlichen Einkommen von natürlichen Personen entschieden, also auch auf Erträgen aus Vermögen und Kapitalanlagen, da dies in administrativer und sozialer Hinsicht zu Problemen führen könnte.</p><p>Der Bundesrat hat sich klar für die Mehrwertsteuer als zusätzliche Finanzierungsquelle für die AHV ausgesprochen. Da diese Finanzierungsart keine zusätzliche Belastung des Produktionsfaktors Arbeit verursacht, sind die im Postulat geäusserten Bedenken, die Löhne könnten regelrecht "aufgefressen" werden, nicht begründet.</p><p>Schliesslich bezahlen die Steuerpflichtigen mit bedeutenden Vermögenserträgen in der Regel bereits heute hohe Beiträge auf dem Erwerbseinkommen (es sei denn, sie sind nicht erwerbstätig und bezahlen Beiträge entsprechend ihrem Vermögen und Renteneinkommen), weil die AHV-Beiträge im Gegensatz zu den Beiträgen an die Arbeitslosenversicherung nach oben nicht begrenzt sind. Die Versicherten entrichten ab einem gewissen Einkommen Solidarbeiträge. Würden die besser bemittelten Versicherten mit zusätzlichen Abgaben belastet, würde ihre Solidarität möglicherweise überstrapaziert.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Einführung von Altersbeiträgen auf Vermögenseinkommen vorzulegen. Diese Beiträge sollen verhindern, dass die Löhne regelrecht "aufgefressen" werden, während die Vermögenseinkommen abgabenfrei sind. Die Abgaben sollen direkt den Renten zugute kommen.</p><p>Mit dieser Massnahme kann unter Wahrung des sozialen Besitzstandes den gefürchteten Folgen der demographischen Alterung entgegengewirkt werden.</p><p>Die Beiträge fliessen in einen von der AHV verwalteten Fonds.</p>
  • Altersbeiträge auf Vermögenseinkommen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die im Postulat vorgeschlagene Erhebung von Beiträgen auf dem Vermögensertrag würde zusätzlich zu den progressiv zum Einkommen erhobenen Steuern anfallen. Eine solche zusätzliche Steuerbelastung würde, vorausgesetzt die Abgaben sind nicht rentenbildend, das Verhalten der Steuerzahler beeinflussen. Diese könnten dazu verleitet werden, ihr Kapital im Ausland anzulegen, den Konsum zu steigern oder Schenkungen zu machen.</p><p>Diese Risiken und Möglichkeiten der Abgabenumgehung haben die interdepartementale Arbeitsgruppe "Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen" (IDA-Fiso) Ende 1996 dazu bewogen, sich gegen die Einführung einer Vermögenssteuer für die Finanzierung der Sozialversicherungen auszusprechen (Bericht über die Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen, IDA-Fiso I, S. 94ff.). </p><p>Der Bundesrat hatte verschiedentlich Gelegenheit, die unterschiedlichen Formen der Vermögensertragsbesteuerung zu prüfen. Dabei ist er zum Schluss gekommen, dass sich diese Steuermodelle nicht als Finanzierungsquelle für die AHV eignen. Im Rahmen der 11. AHV-Revision hat der Bundesrat dann darauf verzichtet, auf die Ausgestaltung einer Kapitalgewinnsteuer näher einzugehen. Diese relativ bescheidenen und ausserdem unregelmässigen Einkünfte könnten bei der Deckung des zusätzlichen Finanzbedarfes der AHV lediglich eine untergeordnete Rolle spielen (vgl. Botschaft vom 2. Februar 2000 zur 11. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung und die mittelfristige Finanzierung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, BBl 2000 1865).</p><p>Die Tatsache, dass die Volksinitiative "für eine Kapitalgewinnsteuer" (BBl 2000 5995) in der Abstimmung vom 2. Dezember 2001 mit 65,9 Prozent Neinstimmen in allen Kantonen gescheitert ist, verdeutlicht den fehlenden politischen Willen für die Einführung einer solchen Steuer.</p><p>Der Bundesrat hat sich auch gegen die Einführung einer allgemeinen Sozialabgabe auf sämtlichen Einkommen von natürlichen Personen entschieden, also auch auf Erträgen aus Vermögen und Kapitalanlagen, da dies in administrativer und sozialer Hinsicht zu Problemen führen könnte.</p><p>Der Bundesrat hat sich klar für die Mehrwertsteuer als zusätzliche Finanzierungsquelle für die AHV ausgesprochen. Da diese Finanzierungsart keine zusätzliche Belastung des Produktionsfaktors Arbeit verursacht, sind die im Postulat geäusserten Bedenken, die Löhne könnten regelrecht "aufgefressen" werden, nicht begründet.</p><p>Schliesslich bezahlen die Steuerpflichtigen mit bedeutenden Vermögenserträgen in der Regel bereits heute hohe Beiträge auf dem Erwerbseinkommen (es sei denn, sie sind nicht erwerbstätig und bezahlen Beiträge entsprechend ihrem Vermögen und Renteneinkommen), weil die AHV-Beiträge im Gegensatz zu den Beiträgen an die Arbeitslosenversicherung nach oben nicht begrenzt sind. Die Versicherten entrichten ab einem gewissen Einkommen Solidarbeiträge. Würden die besser bemittelten Versicherten mit zusätzlichen Abgaben belastet, würde ihre Solidarität möglicherweise überstrapaziert.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Einführung von Altersbeiträgen auf Vermögenseinkommen vorzulegen. Diese Beiträge sollen verhindern, dass die Löhne regelrecht "aufgefressen" werden, während die Vermögenseinkommen abgabenfrei sind. Die Abgaben sollen direkt den Renten zugute kommen.</p><p>Mit dieser Massnahme kann unter Wahrung des sozialen Besitzstandes den gefürchteten Folgen der demographischen Alterung entgegengewirkt werden.</p><p>Die Beiträge fliessen in einen von der AHV verwalteten Fonds.</p>
    • Altersbeiträge auf Vermögenseinkommen

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