Anzahl ausgesteuerter Arbeitsloser am 1. Juli 2003
- ShortId
-
03.3283
- Id
-
20033283
- Updated
-
10.04.2024 09:46
- Language
-
de
- Title
-
Anzahl ausgesteuerter Arbeitsloser am 1. Juli 2003
- AdditionalIndexing
-
15;Arbeitsmarktstatistik;Langzeitarbeitslosigkeit;Arbeitslosigkeit;Arbeitslosenversicherung;Ausgesteuerte/r;Statistik
- 1
-
- L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
- L07K07020201040101, Ausgesteuerte/r
- L05K0702030406, Langzeitarbeitslosigkeit
- L03K020218, Statistik
- L04K07020304, Arbeitslosigkeit
- L05K0702020303, Arbeitsmarktstatistik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Aussteuerungen infolge Ausschöpfung des Höchstanspruches</p><p>Die Aussteuerungen infolge Ausschöpfung des Höchstanspruches innerhalb der Rahmenfrist für den Leistungsbezug werden von der Direktion für Arbeit des Seco seit Jahren ermittelt (Beilage im Zentralen Sekretariat erhältlich).</p><p>Eine Aussteuerung erfolgt gemäss folgenden Kriterien:</p><p>- Eine Aussteuerung erfolgt, wenn ein Versicherter in der letzten Kontrollperiode seiner Rahmenfrist Taggelder bezogen hat. Falls der Versicherte im gleichen oder im folgenden Monat eine neue Rahmenfrist eröffnen kann, gilt er nicht als ausgesteuert.</p><p>- Eine Aussteuerung erfolgt auch, wenn einem Versicherten mit Anspruch auf 260 Taggelder im Berichtsmonat das 260. Taggeld ausbezahlt worden ist.</p><p>- Nicht als ausgesteuert gezählt werden Personen, welche in der letzten Kontrollperiode ihrer Rahmenfrist Einarbeitungs- oder Ausbildungszuschüsse bzw. Pendlerkosten- oder Wochenaufenthaltsbeiträge erhalten haben.</p><p>- Es werden alle im Berichtsmonat erfolgten Aussteuerungen gezählt.</p><p>Weil die Bezüger gemäss Artikel 20 Absatz 3 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) drei Monate Zeit haben, ihren Anspruch geltend zu machen, werden die Auswertungen mit einer Zeitverzögerung von zwei Monaten erstellt.</p><p>2. Zusätzliche Aussteuerungen infolge Einführung der Avig-Revision per 1. Juli 2003</p><p>Das Schweizer Stimmvolk hat sich am 24. November 2002 für die Avig-Revision ausgesprochen. Die Änderungen traten auf 1. Juli 2003 in Kraft. Für die unter 55-Jährigen, welche nicht invalid sind oder nicht aufgrund einer Pauschale entschädigt werden (Anspruch = 260 Taggelder), bedeutet dies eine Senkung des Höchstanpruches von 520 Taggeldern auf 400 Taggelder innerhalb der laufenden Bezugsrahmenfrist. Die im Vorfeld der Abstimmung von der Direktion für Arbeit des Seco erhobenen Daten gingen immer von rund 2500 zusätzlichen Aussteuerungen aus. Die anlässlich der Debatte im Nationalrat vom 19. März 2003 von Bundesrat Deiss bekannt gegebene Zahl von 2150 Personen basierte auf der Annahme einer Inkraftsetzung des Gesetzes per 13. Februar 2003.</p><p>In den ersten zwei Wochen des Monats Juli erfolgte die Umsetzung der neuen AVIG-Bestimmungen auf dem Auszahlungssystem der Arbeitslosenkassen. Am 18. August 2003 ergab eine Datenbankabfrage die Zahl von 2716 zusätzlichen Aussteuerungen per 1. Juli 2003 (Details siehe Beilage 2).</p><p></p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat am 28. Mai dieses Jahres die Inkraftsetzung des revidierten Arbeitslosenversicherungsgesetzes auf den 1. Juli 2003 festgelegt.</p><p>Ich bedaure sehr, dass der Bundesrat mein Postulat 03.3052 vom 13. März 2003 abschlägig beantwortet hat. In diesem Postulat habe ich verlangt, dass für Personen, die vor dem 1. Juli 2003 als arbeitslos registriert sind, die Besitzstandwahrung in der Arbeitslosenverordnung vorgesehen wird, dass diese Personen also weiterhin maximal 520 Taggelder beziehen können.</p><p>Diese Ablehnung des Postulates, die unserer Meinung nach auf zumindest fragwürdigen juristischen Argumenten beruht, ist zutiefst bedauerlich, werden doch ohne Erlass einer Übergangsbestimmung bei Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli 2003 eine hohe Anzahl Personen von einem auf den anderen Tag ausgesteuert, weil sie zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als 400 Taggelder bezogen haben.</p><p>Dieser Entscheid ist umso erstaunlicher, als die Aufrechterhaltung erworbener Rechte für die derzeit arbeitslosen Personen sowohl von den Gewerkschaften als auch von einigen Kantonen, dem Schweizerischen Städteverband und dem Schweizerischen Gemeindeverband gefordert wurde, weil der Übergang von 520 auf 400 Taggelder schlicht und einfach eine Überwälzung der Lasten auf die Kantone und Gemeinden ist.</p><p>Am 19. März 2003 hat der Nationalrat die dringliche Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion zur Wirtschaftskrise beraten. Im Zuge dieser Debatte wies der durch Joseph Deiss vertretene Bundesrat auf eine Berechnung des Seco hin, in welcher die Anzahl Personen, die auf den 1. Juli 2003 ausgesteuert würden, auf rund 2150 geschätzt wurde.</p><p>Aufgrund der Informationen, die wir aus einigen Kantonen erhalten haben, erlauben wir uns, diese Zahlen in Zweifel zu ziehen. Unserer Ansicht nach wird die Zahl der Ausgesteuerten leider um einige tausend höher sein, als vom Bund geschätzt.</p><p>Im Wissen um seine Transparenzbemühungen bitte ich den Bundesrat, für jeden Kanton die genaue Anzahl Personen zu nennen, die am 1. Juli 2003 ausgesteuert sein wird. Meiner Meinung nach sollte es für den Bundesrat, der leichten Zugang zu diesen Zahlen hat, nicht schwierig sein, diese Interpellation zu beantworten und die Zahlen bis spätestens August mitzuteilen.</p>
- Anzahl ausgesteuerter Arbeitsloser am 1. Juli 2003
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Aussteuerungen infolge Ausschöpfung des Höchstanspruches</p><p>Die Aussteuerungen infolge Ausschöpfung des Höchstanspruches innerhalb der Rahmenfrist für den Leistungsbezug werden von der Direktion für Arbeit des Seco seit Jahren ermittelt (Beilage im Zentralen Sekretariat erhältlich).</p><p>Eine Aussteuerung erfolgt gemäss folgenden Kriterien:</p><p>- Eine Aussteuerung erfolgt, wenn ein Versicherter in der letzten Kontrollperiode seiner Rahmenfrist Taggelder bezogen hat. Falls der Versicherte im gleichen oder im folgenden Monat eine neue Rahmenfrist eröffnen kann, gilt er nicht als ausgesteuert.</p><p>- Eine Aussteuerung erfolgt auch, wenn einem Versicherten mit Anspruch auf 260 Taggelder im Berichtsmonat das 260. Taggeld ausbezahlt worden ist.</p><p>- Nicht als ausgesteuert gezählt werden Personen, welche in der letzten Kontrollperiode ihrer Rahmenfrist Einarbeitungs- oder Ausbildungszuschüsse bzw. Pendlerkosten- oder Wochenaufenthaltsbeiträge erhalten haben.</p><p>- Es werden alle im Berichtsmonat erfolgten Aussteuerungen gezählt.</p><p>Weil die Bezüger gemäss Artikel 20 Absatz 3 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) drei Monate Zeit haben, ihren Anspruch geltend zu machen, werden die Auswertungen mit einer Zeitverzögerung von zwei Monaten erstellt.</p><p>2. Zusätzliche Aussteuerungen infolge Einführung der Avig-Revision per 1. Juli 2003</p><p>Das Schweizer Stimmvolk hat sich am 24. November 2002 für die Avig-Revision ausgesprochen. Die Änderungen traten auf 1. Juli 2003 in Kraft. Für die unter 55-Jährigen, welche nicht invalid sind oder nicht aufgrund einer Pauschale entschädigt werden (Anspruch = 260 Taggelder), bedeutet dies eine Senkung des Höchstanpruches von 520 Taggeldern auf 400 Taggelder innerhalb der laufenden Bezugsrahmenfrist. Die im Vorfeld der Abstimmung von der Direktion für Arbeit des Seco erhobenen Daten gingen immer von rund 2500 zusätzlichen Aussteuerungen aus. Die anlässlich der Debatte im Nationalrat vom 19. März 2003 von Bundesrat Deiss bekannt gegebene Zahl von 2150 Personen basierte auf der Annahme einer Inkraftsetzung des Gesetzes per 13. Februar 2003.</p><p>In den ersten zwei Wochen des Monats Juli erfolgte die Umsetzung der neuen AVIG-Bestimmungen auf dem Auszahlungssystem der Arbeitslosenkassen. Am 18. August 2003 ergab eine Datenbankabfrage die Zahl von 2716 zusätzlichen Aussteuerungen per 1. Juli 2003 (Details siehe Beilage 2).</p><p></p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat am 28. Mai dieses Jahres die Inkraftsetzung des revidierten Arbeitslosenversicherungsgesetzes auf den 1. Juli 2003 festgelegt.</p><p>Ich bedaure sehr, dass der Bundesrat mein Postulat 03.3052 vom 13. März 2003 abschlägig beantwortet hat. In diesem Postulat habe ich verlangt, dass für Personen, die vor dem 1. Juli 2003 als arbeitslos registriert sind, die Besitzstandwahrung in der Arbeitslosenverordnung vorgesehen wird, dass diese Personen also weiterhin maximal 520 Taggelder beziehen können.</p><p>Diese Ablehnung des Postulates, die unserer Meinung nach auf zumindest fragwürdigen juristischen Argumenten beruht, ist zutiefst bedauerlich, werden doch ohne Erlass einer Übergangsbestimmung bei Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli 2003 eine hohe Anzahl Personen von einem auf den anderen Tag ausgesteuert, weil sie zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als 400 Taggelder bezogen haben.</p><p>Dieser Entscheid ist umso erstaunlicher, als die Aufrechterhaltung erworbener Rechte für die derzeit arbeitslosen Personen sowohl von den Gewerkschaften als auch von einigen Kantonen, dem Schweizerischen Städteverband und dem Schweizerischen Gemeindeverband gefordert wurde, weil der Übergang von 520 auf 400 Taggelder schlicht und einfach eine Überwälzung der Lasten auf die Kantone und Gemeinden ist.</p><p>Am 19. März 2003 hat der Nationalrat die dringliche Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion zur Wirtschaftskrise beraten. Im Zuge dieser Debatte wies der durch Joseph Deiss vertretene Bundesrat auf eine Berechnung des Seco hin, in welcher die Anzahl Personen, die auf den 1. Juli 2003 ausgesteuert würden, auf rund 2150 geschätzt wurde.</p><p>Aufgrund der Informationen, die wir aus einigen Kantonen erhalten haben, erlauben wir uns, diese Zahlen in Zweifel zu ziehen. Unserer Ansicht nach wird die Zahl der Ausgesteuerten leider um einige tausend höher sein, als vom Bund geschätzt.</p><p>Im Wissen um seine Transparenzbemühungen bitte ich den Bundesrat, für jeden Kanton die genaue Anzahl Personen zu nennen, die am 1. Juli 2003 ausgesteuert sein wird. Meiner Meinung nach sollte es für den Bundesrat, der leichten Zugang zu diesen Zahlen hat, nicht schwierig sein, diese Interpellation zu beantworten und die Zahlen bis spätestens August mitzuteilen.</p>
- Anzahl ausgesteuerter Arbeitsloser am 1. Juli 2003
Back to List