Pilotprojekt "Sanfter Mobilfunk"
- ShortId
-
03.3293
- Id
-
20033293
- Updated
-
10.04.2024 12:15
- Language
-
de
- Title
-
Pilotprojekt "Sanfter Mobilfunk"
- AdditionalIndexing
-
34;elektromagnetische schädliche Auswirkung;Antenne;Übertragungsnetz;Gesundheitsrisiko;Mobiltelefon
- 1
-
- L07K12020201010201, Mobiltelefon
- L06K120202010203, Übertragungsnetz
- L06K120202010101, Antenne
- L04K06020103, elektromagnetische schädliche Auswirkung
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Widerstand in der Bevölkerung gegen neue Mobilfunkantennen wächst. Es wachsen auch die Bedenken vor den möglichen gesundheitlichen Schädigungen durch solche Anlagen. Neben dem bestehenden GSM-Netz sind mehrere Tausend Sendeanlagen für das neue UMTS-Netz im Aufbau. Die Bewilligungen für Mobilfunkantennen müssen aufgrund der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) erteilt werden, wenn die Anlagegrenzwerte eingehalten werden. Das ist in der Regel der Fall. Es gibt jedoch eine wachsende Zahl von Menschen, die auf Belastungen weit unter diesen Anlagegrenzwerten mit Symptomen wie Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen usw. reagieren. Die Lebensqualität dieser Menschen wird dadurch massiv beeinträchtigt. Das zeigen unzählige Erfahrungen von Betroffenen. Sie sind durch die NISV nicht genügend geschützt. Vor diesem Problem sollte man die Augen nicht länger verschliessen.</p><p>Artikel 1 des Umweltschutzgesetzes (USG) schreibt vor, ".... Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, sind frühzeitig zu begrenzen." Artikel 11 USG verlangt: "Die Emissionsbegrenzungen werden verschärft, wenn feststeht oder zu erwarten ist, dass Einwirkungen unter Berücksichtigung der bestehenden Umweltbelastung schädlich oder lästig werden." Und in Artikel 14 USG heisst es: "Die Immissionsgrenzwerte für Luftverunreinigungen sind so festzulegen, dass nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung Immissionen unterhalb dieser Werte (....) die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stören."</p><p>Der Bundesrat will die bestehenden Anlagegrenzwerte nicht senken. Er beruft sich dabei auf fehlende wissenschaftliche Beweise, wonach zwischen Mobilfunkstrahlung und negativen biologischen Wirkungen ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Der nach USG gleichrangige Stand der Erfahrung lässt jedoch erwarten, dass dieser ursächliche Zusammenhang besteht.</p><p>Die Umwelt- und Gesundheitsorganisationen fordern seit Jahren eine Senkung des Anlagegrenzwertes um den Faktor 10. Gleichzeitig haben sie im Dialog mit Mobilfunkbetreibern und Bundesämtern den Vorschlag für ein Pilotprojekt "Sanfter Mobilfunk" gemacht, das sich auf Orte mit empfindlicher Nutzung beschränken soll. Bis heute sind die Mobilfunkbetreiber nicht auf diese konstruktive Idee eingetreten. Das ist bedauerlich.</p><p>Ein solches Pilotprojekt könnte wertvolle wissenschaftliche und technische Erfahrungen über Machbarkeit, Möglichkeiten und Grenzen von "sanftem Mobilfunk" liefern. Gleichzeitig könnten die Mobilfunkbetreiber dokumentieren, dass sie das Problem erkannt haben und ernst nehmen. Forschung und Ombudsstellen sind zweifellos wichtig und dringend nötig. Das allein genügt jedoch nicht. Ein Pilotprojekt bietet den Mobilfunkbetreibern die Chance, auf freiwilliger Basis zusammen mit Umwelt-/Gesundheitsorganisationen und Bund nach neuen Wegen zu suchen, um die Gesundheitsrisiken durch die sich rasant verbreitende Mobilfunktechnologie auf ein Mass zu senken, das dem Vorsorgeprinzip genügt; insbesondere für die "Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit" (Art. 13 USG). Ein solches Vorgehen könnte den wachsenden Konflikt im "Antennenstreit" entschärfen, mehr Akzeptanz schaffen und zu besseren technischen Lösungen führen. Der Bund müsste im Rahmen eines solchen Pilotprojektes eine aktive Rolle spielen. Dass "sanfter Mobilfunk" grundsätzlich möglich ist, zeigt bereits das Modell "Salzburg". In die gleiche Richtung geht das Modell "Toscana".</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Erfolg des Mobilfunks zu einer Zunahme der Sendeantennen und der Mobilfunkstrahlung in der Umwelt geführt hat. Parallel dazu hat die Akzeptanz der Gesellschaft für den Bau und Betrieb von Antennen abgenommen. Der Bundesrat ist sich auch bewusst, dass die Besorgnis der Bevölkerung über mögliche gesundheitliche Gefahren von nichtionisierenden Strahlen, wie sie beim Betrieb von Mobilfunk, Rundfunk, Hochspannungs- und Bahnleitungen entstehen, gestiegen ist.</p><p>Inwiefern die für den Mobilfunk notwendigen nichtionisierenden Strahlen gesundheitliche Schädigungen bewirken können, kann aufgrund des heutigen Standes der Forschung nicht abschliessend beurteilt werden. Deshalb hat der Bundesrat gestützt auf das im Umweltschutzgesetz verankerte Vorsorgeprinzip (Art.11 USG) in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung für Mobilfunksendeanlagen einen vorsorglichen Grenzwert festgelegt, der zehnmal strenger ist als international üblich. Diese Bestimmungen wurden mehrfach vom Bundesgericht bestätigt.</p><p>Die Technologie der Mobilkommunikation macht rasante Fortschritte. Eine neue Generation von Mobilfunk befindet sich im Aufbau, und es werden neuartige Antennen sowie innovative Netzkonzepte für die Zukunft entworfen. Zudem zeichnet sich eine Kombination verschiedener Netze ab. Diese Entwicklungen beinhalten ein Potenzial, eine gute Mobilfunkversorgung mit einer gezielter auf die Nutzung ausgerichteten Strahlung zu erreichen. Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich Bestrebungen, mit technischen Entwicklungen auf Netzebene sowohl die Versorgung mit Telekommunikationsleistungen zu verbessern als auch die allgemeine Strahlungsbelastung zu reduzieren. Das Bakom wird in Zusammenarbeit mit dem Buwal und anderen interessierten Bundesämtern einen Bericht über diese Entwicklungen erarbeiten.</p><p>Im heutigen Zeitpunkt möchte der Bundesrat nicht ein Pilotprojekt "sanfter Mobilfunk" verfolgen, vielmehr stehen für ihn die bessere Erforschung der Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern und die Vertiefung der Kenntnisse im Sinne des oben erwähnten Berichtes im Vordergrund.</p><p>Der Bundesrat erachtet im Übrigen eine ganzheitliche Betrachtung der NIS-Situation als unabdingbar. In diesem Sinne müssen alle Quellen elektromagnetischer Felder, also auch die durch Energieversorgungsanlagen, Rundfunkanlagen und Bahnen verursachten Expositionen jeweils in die Betrachtungen mit einbezogen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Ist der Bundesrat grundsätzlich bereit, einem Pilotprojekt "Sanfter Mobilfunk" Unterstützung durch den Bund zu gewähren?</p><p>2. Welches wären für den Bundesrat die Bedingungen, die erfüllt sein müssten?</p><p>3. In welcher Form könnte der Bund ein solches Pilotprojekt dann unterstützen?</p>
- Pilotprojekt "Sanfter Mobilfunk"
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Widerstand in der Bevölkerung gegen neue Mobilfunkantennen wächst. Es wachsen auch die Bedenken vor den möglichen gesundheitlichen Schädigungen durch solche Anlagen. Neben dem bestehenden GSM-Netz sind mehrere Tausend Sendeanlagen für das neue UMTS-Netz im Aufbau. Die Bewilligungen für Mobilfunkantennen müssen aufgrund der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) erteilt werden, wenn die Anlagegrenzwerte eingehalten werden. Das ist in der Regel der Fall. Es gibt jedoch eine wachsende Zahl von Menschen, die auf Belastungen weit unter diesen Anlagegrenzwerten mit Symptomen wie Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen usw. reagieren. Die Lebensqualität dieser Menschen wird dadurch massiv beeinträchtigt. Das zeigen unzählige Erfahrungen von Betroffenen. Sie sind durch die NISV nicht genügend geschützt. Vor diesem Problem sollte man die Augen nicht länger verschliessen.</p><p>Artikel 1 des Umweltschutzgesetzes (USG) schreibt vor, ".... Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, sind frühzeitig zu begrenzen." Artikel 11 USG verlangt: "Die Emissionsbegrenzungen werden verschärft, wenn feststeht oder zu erwarten ist, dass Einwirkungen unter Berücksichtigung der bestehenden Umweltbelastung schädlich oder lästig werden." Und in Artikel 14 USG heisst es: "Die Immissionsgrenzwerte für Luftverunreinigungen sind so festzulegen, dass nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung Immissionen unterhalb dieser Werte (....) die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stören."</p><p>Der Bundesrat will die bestehenden Anlagegrenzwerte nicht senken. Er beruft sich dabei auf fehlende wissenschaftliche Beweise, wonach zwischen Mobilfunkstrahlung und negativen biologischen Wirkungen ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Der nach USG gleichrangige Stand der Erfahrung lässt jedoch erwarten, dass dieser ursächliche Zusammenhang besteht.</p><p>Die Umwelt- und Gesundheitsorganisationen fordern seit Jahren eine Senkung des Anlagegrenzwertes um den Faktor 10. Gleichzeitig haben sie im Dialog mit Mobilfunkbetreibern und Bundesämtern den Vorschlag für ein Pilotprojekt "Sanfter Mobilfunk" gemacht, das sich auf Orte mit empfindlicher Nutzung beschränken soll. Bis heute sind die Mobilfunkbetreiber nicht auf diese konstruktive Idee eingetreten. Das ist bedauerlich.</p><p>Ein solches Pilotprojekt könnte wertvolle wissenschaftliche und technische Erfahrungen über Machbarkeit, Möglichkeiten und Grenzen von "sanftem Mobilfunk" liefern. Gleichzeitig könnten die Mobilfunkbetreiber dokumentieren, dass sie das Problem erkannt haben und ernst nehmen. Forschung und Ombudsstellen sind zweifellos wichtig und dringend nötig. Das allein genügt jedoch nicht. Ein Pilotprojekt bietet den Mobilfunkbetreibern die Chance, auf freiwilliger Basis zusammen mit Umwelt-/Gesundheitsorganisationen und Bund nach neuen Wegen zu suchen, um die Gesundheitsrisiken durch die sich rasant verbreitende Mobilfunktechnologie auf ein Mass zu senken, das dem Vorsorgeprinzip genügt; insbesondere für die "Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit" (Art. 13 USG). Ein solches Vorgehen könnte den wachsenden Konflikt im "Antennenstreit" entschärfen, mehr Akzeptanz schaffen und zu besseren technischen Lösungen führen. Der Bund müsste im Rahmen eines solchen Pilotprojektes eine aktive Rolle spielen. Dass "sanfter Mobilfunk" grundsätzlich möglich ist, zeigt bereits das Modell "Salzburg". In die gleiche Richtung geht das Modell "Toscana".</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Erfolg des Mobilfunks zu einer Zunahme der Sendeantennen und der Mobilfunkstrahlung in der Umwelt geführt hat. Parallel dazu hat die Akzeptanz der Gesellschaft für den Bau und Betrieb von Antennen abgenommen. Der Bundesrat ist sich auch bewusst, dass die Besorgnis der Bevölkerung über mögliche gesundheitliche Gefahren von nichtionisierenden Strahlen, wie sie beim Betrieb von Mobilfunk, Rundfunk, Hochspannungs- und Bahnleitungen entstehen, gestiegen ist.</p><p>Inwiefern die für den Mobilfunk notwendigen nichtionisierenden Strahlen gesundheitliche Schädigungen bewirken können, kann aufgrund des heutigen Standes der Forschung nicht abschliessend beurteilt werden. Deshalb hat der Bundesrat gestützt auf das im Umweltschutzgesetz verankerte Vorsorgeprinzip (Art.11 USG) in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung für Mobilfunksendeanlagen einen vorsorglichen Grenzwert festgelegt, der zehnmal strenger ist als international üblich. Diese Bestimmungen wurden mehrfach vom Bundesgericht bestätigt.</p><p>Die Technologie der Mobilkommunikation macht rasante Fortschritte. Eine neue Generation von Mobilfunk befindet sich im Aufbau, und es werden neuartige Antennen sowie innovative Netzkonzepte für die Zukunft entworfen. Zudem zeichnet sich eine Kombination verschiedener Netze ab. Diese Entwicklungen beinhalten ein Potenzial, eine gute Mobilfunkversorgung mit einer gezielter auf die Nutzung ausgerichteten Strahlung zu erreichen. Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich Bestrebungen, mit technischen Entwicklungen auf Netzebene sowohl die Versorgung mit Telekommunikationsleistungen zu verbessern als auch die allgemeine Strahlungsbelastung zu reduzieren. Das Bakom wird in Zusammenarbeit mit dem Buwal und anderen interessierten Bundesämtern einen Bericht über diese Entwicklungen erarbeiten.</p><p>Im heutigen Zeitpunkt möchte der Bundesrat nicht ein Pilotprojekt "sanfter Mobilfunk" verfolgen, vielmehr stehen für ihn die bessere Erforschung der Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern und die Vertiefung der Kenntnisse im Sinne des oben erwähnten Berichtes im Vordergrund.</p><p>Der Bundesrat erachtet im Übrigen eine ganzheitliche Betrachtung der NIS-Situation als unabdingbar. In diesem Sinne müssen alle Quellen elektromagnetischer Felder, also auch die durch Energieversorgungsanlagen, Rundfunkanlagen und Bahnen verursachten Expositionen jeweils in die Betrachtungen mit einbezogen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Ist der Bundesrat grundsätzlich bereit, einem Pilotprojekt "Sanfter Mobilfunk" Unterstützung durch den Bund zu gewähren?</p><p>2. Welches wären für den Bundesrat die Bedingungen, die erfüllt sein müssten?</p><p>3. In welcher Form könnte der Bund ein solches Pilotprojekt dann unterstützen?</p>
- Pilotprojekt "Sanfter Mobilfunk"
Back to List