Stärkung der ersten und zweiten Säule

ShortId
03.3301
Id
20033301
Updated
10.04.2024 11:56
Language
de
Title
Stärkung der ersten und zweiten Säule
AdditionalIndexing
28;Zwangssparen;Pensionskasse;Berufliche Vorsorge;AHV;Finanzmarkt;Umlageverfahren
1
  • L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
  • L05K0104010101, AHV
  • L06K010401010205, Pensionskasse
  • L05K0704050211, Zwangssparen
  • L05K0104011204, Umlageverfahren
  • L03K110601, Finanzmarkt
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Auswirkungen der Krise auf den Finanzmärkten auf die berufliche Vorsorge haben namentlich den Bundesrat dazu veranlasst, Massnahmen zur Sanierung der Pensionskassen mit einem ungenügenden Deckungsgrad einzuleiten und verschiedene Punkte des Systems der beruflichen Vorsorge einer vertieften Überprüfung zu unterziehen.</p><p>Die genauere Kenntnis der Gefahren, die jedem auf Kapitalbildung gründenden Vorsorgesystem innewohnen, müsste auch dazu führen, dass die Gelegenheit dazu genutzt wird, zu prüfen, ob die AHV nicht gegenüber der beruflichen Vorsorge ausgebaut werden könnte.</p><p>Würde man dem Umlageverfahren mehr Bedeutung beimessen, so würden die unausweichlichen Auswirkungen von Finanzmarktkrisen gedämpft. Auch das Risiko eines Ungleichgewichtes, das mit der Anlage derart riesiger Beträge verbunden ist, würde gesenkt: Man denke nur daran, wie sich das Kapital der zweiten Säule auf den Immobilienmarkt ausgewirkt hat und, in jüngerer Vergangenheit, an die schlimmen Folgen der Überhitzung des Aktienmarktes.</p><p>Angesichts der Tatsache, dass der obligatorische Teil nur einen Drittel der beruflichen Vorsorge ausmacht, kann man sich schon fragen, ob man den Markt mit einem ausserordentlich hohen Kapitalvolumen, das angelegt werden muss, nicht vielleicht überlastet.</p><p>Dieses Verhältnis zwischen obligatorischem und überobligatorischem Teil legt die Idee nahe, dass durch die AHV abgedeckt werden soll, was heute unter das BVG fällt. Dem überobligatorischen Teil soll die Aufgabe zukommen, die künftigen Leistungen besser an den Lohn zu koppeln.</p>
  • <p>Die derzeit schwierige Situation in der Altersvorsorge ist nicht ausschliesslich auf die Entwicklung an den Finanz- und Anlagemärkten zurückzuführen. Vielmehr hat sich in jüngster Vergangenheit die Lage zugespitzt, weil verschiedene problematische Entwicklungen gleichzeitig spürbar geworden sind. Wesentlich dabei sind neben dem fehlenden Wirtschaftswachstum auch demographische Aspekte. Obwohl sich Demographieprobleme in umlagefinanzierten Rentensystemen wie der AHV vom Grundsatz her stärker auswirken als in der beruflichen Vorsorge (Kapitaldeckungsverfahren), zeigen sich heute auch in der zweiten Säule die Auswirkungen der alternden Gesellschaft, weil die entsprechenden Parameter der Realität angepasst werden müssen (Anstieg der Lebenserwartung/Senkung des Umwandlungssatzes). Die Grundlagen für die nötigen Anpassungen - auch in der Zukunft - werden mit der 1. BVG-Revision geschaffen; in kurzer Zeit steht somit ein Mechanismus für den Umgang mit dem Demographieproblem in der zweiten Säule zur Verfügung. Eine Gewichtsverlagerung Richtung AHV würde die Auswirkungen der demographischen Entwicklung beträchtlich verstärken.</p><p>Bewegungen an den Finanz- und Anlagemärkten wirken sich auf die AHV grundsätzlich nur dann aus, wenn diese Schwankungen Konsequenzen auf die reale Wirtschaft zeitigen (Wegbrechen der Beitragssubstrate: Lohnsummen bzw. Steuereinnahmen). In der beruflichen Vorsorge, welche dem Kapitaldeckungsverfahren folgt, sind solche Schwankungen kurzfristig von grösserer Bedeutung. Die überaus langfristige Perspektive in der beruflichen Vorsorge - der Aufbau des Alterskapitals ist auf eine 40-jährige Zeitspanne angelegt - sollte jedoch weder im Zeitpunkt einer Börsen-Hausse noch einer Börsen-Baisse ausser Acht gelassen werden. Hohe Erträge in guten Jahren sollten Verluste in den schlechten Jahren auffangen können. Das reibungslose Funktionieren des Kapitaldeckungssystems setzt aber voraus, dass die verwendeten Parameter der Realität entsprechen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass diese Voraussetzungen nicht immer ausreichend beachtet wurden.</p><p>Der Bundesrat wird daher die Anlagesituation und die Entwicklung der Lebenserwartung aufmerksam verfolgen. Er wird dafür sorgen, dass sich der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge effektiv an den Anlagemöglichkeiten der Pensionskassen orientiert, und er wird dem Parlament rechtzeitig eine weitere Anpassung der Umwandlungssatzes beantragen, falls sich dies aus der Entwicklung der Lebenserwartung oder der langfristigen Zinsentwicklung (technischer Zinssatz) als notwendig erweist.</p><p>Im Übrigen ist der Bundesrat der Ansicht, dass auch im Bereich der Aufsicht den Finanzierungsrisiken stärker Rechnung getragen werden muss. Er hat daher eine Expertenkommission zur Verbesserung der Aufsicht eingesetzt, welche den Auftrag hat, Vorschläge zur Einführung einer prudenziellen Aufsicht und zur Zentralisierung der Aufsicht im Rahmen einer verwaltungsunabhängigen Aufsichtskommission zu erarbeiten.</p><p>Der Bundesrat will aufgrund der Ergebnisse der Arbeiten der Expertenkommission zu Beginn des nächsten Jahres erste Richtungsentscheide fällen. Der Bundesrat wird auch die ihm im Rahmen der 1. BVG-Revision eingeräumte Kompetenz zum Erlass von Bestimmungen über die Errichtung von versicherungstechnischen und anderen Rückstellungen, die der Finanzierung dienen, sowie zur Bildung von Schwankungsreserven im Sinne einer verbesserten finanziellen Stabilität der beruflichen Vorsorge wahrnehmen.</p><p>Ein Vergleich mit ausländischen Rentensystemen zeigt, dass einseitig auf dem Umlage- oder auf dem Kapitaldeckungsverfahren basierende Systeme weit schwieriger zu stabilisieren sind, und dass die schweizerische Grundkonzeption - trotz der aktuellen Probleme der zweiten Säule - nach wie vor als solide betrachtet werden darf. Die Grundkonzeption des Drei-Säulen-Prinzips der schweizerischen Altersvorsorge ist das Ergebnis einer sehr langen Entwicklung, in deren Verlauf die Konkretisierung des Verfassungsauftrages von AHV und beruflicher Vorsorge im Gesetzgebungsprozess ausgiebig diskutiert und die Gewichtung der beiden Säulen im Gesamtsystem austariert wurde.</p><p>Für den Bundesrat besteht kein Anlass, diesen Grundkonsens, der hohe politische und gesellschaftliche Akzeptanz geniesst, infrage zu stellen. Das Drei-Säulen-Prinzip hat sich bewährt, die Kombination verschiedener Finanzierungsverfahren sorgt für eine ausgewogene Verteilung der Finanzierungsrisiken. Der Bericht des Eidgenössischen Departementes des Innern zur heutigen Ausgestaltung und Weiterentwicklung der schweizerischen Drei-Säulen-Konzeption der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vom Oktober 1995, der die Ergebnisse von fünf Expertisen namhafter Wissenschafter verwertete, kam zum Schluss, dass keine grösseren Gewichtsverschiebungen zwischen den einzelnen Säulen vorzunehmen seien.</p><p>Die Arbeiten zur Erstellung einer Analyse zur ökonomischen Effizienz des BVG im Vergleich zur AHV im Hinblick auf das Postulat Leutenegger Oberholzer (02.3495) sind im Gange. Weitere Abklärungen sollten nur veranlasst werden, falls die Ergebnisse dieser Analyse Mängel in der Gewichtung der ersten und der zweiten Säule aufzeigen sollten.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Die Schwierigkeiten, die wir heute in der zweiten Säule antreffen, sind seit ihrer Einführung sicher die schwerwiegendsten, die sie je erlebte. Der Einbruch der Börsen und der Finanzmärkte hat deutlicher denn je vor Augen geführt, welche Gefahren ein System, das auf langfristigem Sparen gründet, in sich birgt.</p><p>Ich ersuche deshalb den Bundesrat, im Rahmen der bereits beschlossenen Überprüfungen auch die Möglichkeit in Erwägung zu ziehen, die Lasten zwischen der AHV und der beruflichen Vorsorge anders zu verteilen, sodass die AHV mehr Gewicht erhält.</p>
  • Stärkung der ersten und zweiten Säule
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Auswirkungen der Krise auf den Finanzmärkten auf die berufliche Vorsorge haben namentlich den Bundesrat dazu veranlasst, Massnahmen zur Sanierung der Pensionskassen mit einem ungenügenden Deckungsgrad einzuleiten und verschiedene Punkte des Systems der beruflichen Vorsorge einer vertieften Überprüfung zu unterziehen.</p><p>Die genauere Kenntnis der Gefahren, die jedem auf Kapitalbildung gründenden Vorsorgesystem innewohnen, müsste auch dazu führen, dass die Gelegenheit dazu genutzt wird, zu prüfen, ob die AHV nicht gegenüber der beruflichen Vorsorge ausgebaut werden könnte.</p><p>Würde man dem Umlageverfahren mehr Bedeutung beimessen, so würden die unausweichlichen Auswirkungen von Finanzmarktkrisen gedämpft. Auch das Risiko eines Ungleichgewichtes, das mit der Anlage derart riesiger Beträge verbunden ist, würde gesenkt: Man denke nur daran, wie sich das Kapital der zweiten Säule auf den Immobilienmarkt ausgewirkt hat und, in jüngerer Vergangenheit, an die schlimmen Folgen der Überhitzung des Aktienmarktes.</p><p>Angesichts der Tatsache, dass der obligatorische Teil nur einen Drittel der beruflichen Vorsorge ausmacht, kann man sich schon fragen, ob man den Markt mit einem ausserordentlich hohen Kapitalvolumen, das angelegt werden muss, nicht vielleicht überlastet.</p><p>Dieses Verhältnis zwischen obligatorischem und überobligatorischem Teil legt die Idee nahe, dass durch die AHV abgedeckt werden soll, was heute unter das BVG fällt. Dem überobligatorischen Teil soll die Aufgabe zukommen, die künftigen Leistungen besser an den Lohn zu koppeln.</p>
    • <p>Die derzeit schwierige Situation in der Altersvorsorge ist nicht ausschliesslich auf die Entwicklung an den Finanz- und Anlagemärkten zurückzuführen. Vielmehr hat sich in jüngster Vergangenheit die Lage zugespitzt, weil verschiedene problematische Entwicklungen gleichzeitig spürbar geworden sind. Wesentlich dabei sind neben dem fehlenden Wirtschaftswachstum auch demographische Aspekte. Obwohl sich Demographieprobleme in umlagefinanzierten Rentensystemen wie der AHV vom Grundsatz her stärker auswirken als in der beruflichen Vorsorge (Kapitaldeckungsverfahren), zeigen sich heute auch in der zweiten Säule die Auswirkungen der alternden Gesellschaft, weil die entsprechenden Parameter der Realität angepasst werden müssen (Anstieg der Lebenserwartung/Senkung des Umwandlungssatzes). Die Grundlagen für die nötigen Anpassungen - auch in der Zukunft - werden mit der 1. BVG-Revision geschaffen; in kurzer Zeit steht somit ein Mechanismus für den Umgang mit dem Demographieproblem in der zweiten Säule zur Verfügung. Eine Gewichtsverlagerung Richtung AHV würde die Auswirkungen der demographischen Entwicklung beträchtlich verstärken.</p><p>Bewegungen an den Finanz- und Anlagemärkten wirken sich auf die AHV grundsätzlich nur dann aus, wenn diese Schwankungen Konsequenzen auf die reale Wirtschaft zeitigen (Wegbrechen der Beitragssubstrate: Lohnsummen bzw. Steuereinnahmen). In der beruflichen Vorsorge, welche dem Kapitaldeckungsverfahren folgt, sind solche Schwankungen kurzfristig von grösserer Bedeutung. Die überaus langfristige Perspektive in der beruflichen Vorsorge - der Aufbau des Alterskapitals ist auf eine 40-jährige Zeitspanne angelegt - sollte jedoch weder im Zeitpunkt einer Börsen-Hausse noch einer Börsen-Baisse ausser Acht gelassen werden. Hohe Erträge in guten Jahren sollten Verluste in den schlechten Jahren auffangen können. Das reibungslose Funktionieren des Kapitaldeckungssystems setzt aber voraus, dass die verwendeten Parameter der Realität entsprechen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass diese Voraussetzungen nicht immer ausreichend beachtet wurden.</p><p>Der Bundesrat wird daher die Anlagesituation und die Entwicklung der Lebenserwartung aufmerksam verfolgen. Er wird dafür sorgen, dass sich der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge effektiv an den Anlagemöglichkeiten der Pensionskassen orientiert, und er wird dem Parlament rechtzeitig eine weitere Anpassung der Umwandlungssatzes beantragen, falls sich dies aus der Entwicklung der Lebenserwartung oder der langfristigen Zinsentwicklung (technischer Zinssatz) als notwendig erweist.</p><p>Im Übrigen ist der Bundesrat der Ansicht, dass auch im Bereich der Aufsicht den Finanzierungsrisiken stärker Rechnung getragen werden muss. Er hat daher eine Expertenkommission zur Verbesserung der Aufsicht eingesetzt, welche den Auftrag hat, Vorschläge zur Einführung einer prudenziellen Aufsicht und zur Zentralisierung der Aufsicht im Rahmen einer verwaltungsunabhängigen Aufsichtskommission zu erarbeiten.</p><p>Der Bundesrat will aufgrund der Ergebnisse der Arbeiten der Expertenkommission zu Beginn des nächsten Jahres erste Richtungsentscheide fällen. Der Bundesrat wird auch die ihm im Rahmen der 1. BVG-Revision eingeräumte Kompetenz zum Erlass von Bestimmungen über die Errichtung von versicherungstechnischen und anderen Rückstellungen, die der Finanzierung dienen, sowie zur Bildung von Schwankungsreserven im Sinne einer verbesserten finanziellen Stabilität der beruflichen Vorsorge wahrnehmen.</p><p>Ein Vergleich mit ausländischen Rentensystemen zeigt, dass einseitig auf dem Umlage- oder auf dem Kapitaldeckungsverfahren basierende Systeme weit schwieriger zu stabilisieren sind, und dass die schweizerische Grundkonzeption - trotz der aktuellen Probleme der zweiten Säule - nach wie vor als solide betrachtet werden darf. Die Grundkonzeption des Drei-Säulen-Prinzips der schweizerischen Altersvorsorge ist das Ergebnis einer sehr langen Entwicklung, in deren Verlauf die Konkretisierung des Verfassungsauftrages von AHV und beruflicher Vorsorge im Gesetzgebungsprozess ausgiebig diskutiert und die Gewichtung der beiden Säulen im Gesamtsystem austariert wurde.</p><p>Für den Bundesrat besteht kein Anlass, diesen Grundkonsens, der hohe politische und gesellschaftliche Akzeptanz geniesst, infrage zu stellen. Das Drei-Säulen-Prinzip hat sich bewährt, die Kombination verschiedener Finanzierungsverfahren sorgt für eine ausgewogene Verteilung der Finanzierungsrisiken. Der Bericht des Eidgenössischen Departementes des Innern zur heutigen Ausgestaltung und Weiterentwicklung der schweizerischen Drei-Säulen-Konzeption der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vom Oktober 1995, der die Ergebnisse von fünf Expertisen namhafter Wissenschafter verwertete, kam zum Schluss, dass keine grösseren Gewichtsverschiebungen zwischen den einzelnen Säulen vorzunehmen seien.</p><p>Die Arbeiten zur Erstellung einer Analyse zur ökonomischen Effizienz des BVG im Vergleich zur AHV im Hinblick auf das Postulat Leutenegger Oberholzer (02.3495) sind im Gange. Weitere Abklärungen sollten nur veranlasst werden, falls die Ergebnisse dieser Analyse Mängel in der Gewichtung der ersten und der zweiten Säule aufzeigen sollten.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Die Schwierigkeiten, die wir heute in der zweiten Säule antreffen, sind seit ihrer Einführung sicher die schwerwiegendsten, die sie je erlebte. Der Einbruch der Börsen und der Finanzmärkte hat deutlicher denn je vor Augen geführt, welche Gefahren ein System, das auf langfristigem Sparen gründet, in sich birgt.</p><p>Ich ersuche deshalb den Bundesrat, im Rahmen der bereits beschlossenen Überprüfungen auch die Möglichkeit in Erwägung zu ziehen, die Lasten zwischen der AHV und der beruflichen Vorsorge anders zu verteilen, sodass die AHV mehr Gewicht erhält.</p>
    • Stärkung der ersten und zweiten Säule

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