Entlastung des Bundeshaushalts. Zweite Phase
- ShortId
-
03.3306
- Id
-
20033306
- Updated
-
10.04.2024 14:14
- Language
-
de
- Title
-
Entlastung des Bundeshaushalts. Zweite Phase
- AdditionalIndexing
-
24;Staatsaufgaben;Leistungsauftrag;Sparmassnahme;Aufgaben des Parlaments;politische Planung;wirtschaftliche Auswirkung;Haushaltspolitik
- 1
-
- L04K11080108, Sparmassnahme
- L05K0806010105, Leistungsauftrag
- L04K08070105, Staatsaufgaben
- L03K110801, Haushaltspolitik
- L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
- L03K080302, Aufgaben des Parlaments
- L05K0807010501, politische Planung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1. Wachsende Schuldenberge hindern den Staat daran, sich neuen dringenden Aufgaben anzunehmen. Sie verringern die Investitionsbereitschaft von Privaten und beeinträchtigen damit das Wachstum. Eine anhaltende Defizitwirtschaft ist schliesslich nichts anderes als eine Lastenverschiebung auf kommende Generationen. Entsprechend ist für den Bundesrat ein gesunder Finanzhaushalt ein wichtiger Faktor für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und ein zentrales Element der Solidarität mit kommenden Generationen.</p><p>Aus diesem Blickwinkel fühlte sich der Bundesrat verpflichtet, auf die massive Verschlechterung der Haushaltslage rasch zu reagieren. Innert kurzer Zeit hat er ein umfangreiches Entlastungsprogramm erarbeitet. Er hat dabei auf die gegenwärtig schwierige Wirtschaftslage Rücksicht genommen und auf abrupte Einschnitte zugunsten einer schrittweisen Entlastung verzichtet. Gleichzeitig lag dem Bundesrat aber auch viel daran, dass alle Aufgabenbereiche zum Entlastungsprogramm beitragen und reine Lastenabwälzungen auf die Kantone so weit möglich vermieden werden. Dieses Vorgehen durfte allerdings nicht zu einer Gefährdung der staatlichen Aufgabenerfüllung führen; das Setzen von ausgabenpolitischen Prioritäten sollte weiterhin möglich bleiben. Als Resultat ergab sich ein relativ ausgewogenes Massnahmenpaket, das den finanzpolitischen Zielen sowohl des Wirtschaftswachstums und der Beschäftigung als auch der politischen Stabilität und des politischen Zusammenhaltes gerecht wird.</p><p>Wie der Interpellant richtig festhält, ist das Entlastungsprogramm selbst unter Berücksichtigung des Abbaupfades, welcher bis ins Jahr 2006 eine Erhöhung des Ausgabenplafonds zulässt, nicht hinreichend, um den Bundeshaushalt im Sinn der Schuldenbremse nachhaltig zu konsolidieren. Um diesem Ziel zu genügen, sind im Jahr 2007 aus heutiger Sicht zusätzliche Entlastungen von rund 2,5 Milliarden Franken erforderlich.</p><p>Der Bundesrat teilt mit dem Interpellanten die Auffassung, dass ein überwiegender Teil des nach dem Entlastungsprogramm 2003 verbleibenden strukturellen Defizits mit ausgabenseitigen Massnahmen beseitigt werden muss.</p><p>Der Bundesrat wird seine Vorstellungen zu weitergehenden Entlastungsmassnahmen im Rahmen der Legislaturplanung 2003-2007 konkretisieren. Als gesichert kann indes schon heute gelten, dass es zu einer dauerhaften Konsolidierung des Bundeshaushaltes Systemreformen namentlich in den besonders dynamisch wachsenden und/oder ausgabenstarken Aufgabengebieten bedarf. Auch die übrigen Aufgabenbereiche müssen aber angesichts der Notwendigkeit weiterer gezielter, möglichst rasch wirkender Ausgabenkürzungen kritisch hinterfragt werden. Dazu fasst der Bundesrat u. a. auch eine systematische Aufgabenverzichtsplanung mit anschliessender Organisationsüberprüfung ins Auge. Schliesslich werden die herkömmlichen Budgetbereinigungen ebenfalls dazu dienen müssen, kurzfristig wirkende Sparmassnahmen zu ergreifen.</p><p>2. Der Ruf nach Aufgabenüberprüfung und Aufgabenabbau in der Verwaltung ist nicht neu. Die Erwartungen gegenüber diesem immer wieder genannten und - auch international - nur wenig erprobten Instrument dürften etwas hoch gesteckt sein. Die von privaten Unternehmen bei Ertragsproblemen praktizierte "Fokussierung auf das Kerngeschäft" lässt sich nur bedingt auf den Staat übertragen.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zu parlamentarischen Vorstössen (z. B. Motion Epiney 02.3736, Interpellation Walker Felix 02.3258) verschiedentlich ausführte, beinhaltet bereits jeder Voranschlag und Finanzplan auch eine Überprüfung der Bundesausgaben sowie eine Verzichtsplanung. Darüber hinaus unternahm der Bundesrat bereits in den Neunzigerjahren verschiedene grössere Anstrengungen zur Aufgabenüberprüfung, beispielsweise im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 1998 und des Projektes zum neuen Finanzausgleich.</p><p>Seit der Einführung des Instrumentes der Schuldenbremse sind indessen noch grössere Anstrengungen zur Überprüfung der Aufgaben nötig geworden, weil neue oder intensivierte Aufgaben nur noch im Rahmen der als zulässig erachteten Ausgabenplafonds möglich sind. Entsprechend hat der Bundesrat im Rahmen der Erarbeitung des Entlastungsprogramms 2003 sämtliche Aufgabengebiete des Bundes kritisch durchleuchtet und auf ihre Notwendigkeit sowie Möglichkeiten einer effizienteren Leistungserstellung überprüft.</p><p>Der Bundesrat hält es aber dennoch für sinnvoll, dass ein weiteres Entlastungspaket teilweise auf einer systematischen Aufgabenverzichtsplanung und einer sich daran anschliessenden Überprüfung der Verwaltungsstrukturen und -prozesse basiert. Im Rahmen dieser Bemühungen sollen auch die vom Interpellanten aufgeführten Vorschläge eingehend überprüft werden. Diese Arbeiten sind zudem auf die gemäss Subventionsgesetz in den Jahren 2004/05 anstehende Subventionsüberprüfung abzustimmen. Gleichzeitig sind auch Synergien mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs zu suchen, welche zu einer effizienteren Aufgabenerfüllung im schweizerischen Bundesstaat führen soll.</p><p>3. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die fachlichen und zeitlichen Möglichkeiten des Parlamentes beschränkt sind. Die aktuelle Haushaltslage zwang ihn aber zu raschem Handeln. Einerseits ist er bestrebt, eine glaubwürdige, auf einen dauerhaften Haushaltsausgleich ausgerichtete Finanzpolitik zu betreiben, andererseits besteht aufgrund der Schuldenbremse auch die verfassungsmässige Verpflichtung, die bestehenden strukturellen Defizite abzubauen.</p><p>Die Erfahrungen mit dem Entlastungsprogramm 2003 zeigen allerdings, dass das Parlament auch unter Zeitdruck bei Massnahmenpaketen mitwirken und Verantwortung übernehmen kann. Der Einsatz einer Spezialkommission hat sich in dieser Situation bewährt und trägt massgeblich zum guten Gelingen der parlamentarischen Beratungen bei. Dabei ist nicht zu vergessen, dass solche Sparübungen auch bei der Verwaltung mit hohen zusätzlichen Belastungen verbunden sind.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort zur Motion Pfisterer 00.3713 festhielt, hat die Finanzpolitik einerseits den Prioritätenentscheiden der Sachpolitik Rechnung zu tragen, andererseits begrenzen die finanziellen Entwicklungsperspektiven den Handlungsspielraum bei der Sachpolitik. Die Schuldenbremse im Besonderen, aber auch die Stärkung der Finanzplanung und die strikte Ausgabendisziplin sind das Resultat der Anstrengungen, die der Bundesrat zusammen mit dem Parlament unternommen hat, um die Finanzlage und deren Steuerung zu verbessern.</p><p>Auch wenn in den nächsten drei Jahren von der strikten Auslegung der Schuldenbremse abgewichen wird, erachtet der Bundesrat diesen Regelmechanismus weiterhin als taugliches Steuerungssystem für den Bundeshaushalt. Nur so wird das Parlament in genügendem Masse in die Verantwortung eingebunden, die Ausgaben und Einnahmen des Bundes im Gleichgewicht zu halten.</p><p>Im Rahmen des zurzeit in Bearbeitung stehenden Projektes "Neues Rechnungsmodell Bund" (NRM) bildet u. a. die verstärkte Ausrichtung der mittelfristigen Haushaltsteuerung auf die Aufgabenbereiche einen zentralen Schwerpunkt. Der Finanzplan ist das strategische finanzielle Führungsinstrument des Bundesrates. Im Unterschied zum Voranschlag ist er auf eine mittlere Frist ausgerichtet und muss deshalb angepasst werden können. Dennoch ist es wichtig, die Finanzpläne derart auf die Schuldenbremse abzustimmen und entsprechende Massnahmen in die Wege zu leiten, dass die Vorgaben in der Regel im Rahmen der ordentlichen Bereinigung des Voranschlages ohne dringliche gesetzliche Massnahmen erreichbar bleiben.</p><p>Eine Gliederung der Finanzplanung nach Departementen und Sachgruppen ist hierfür wenig geeignet. Sie kann keinen Beitrag an die Diskussion im Parlament liefern, wofür Steuerfranken ausgegeben werden sollen oder in welchen Bereichen Kürzungen vorzunehmen sind bzw. welche bestehenden Aufgaben grundsätzlich hinterfragt werden sollen. Der richtige Ansatz für diese Diskussion ist die Gliederung nach Aufgabengebieten, denn sie liefert - im Zusammenwirken mit der Schuldenbremse - ein wichtiges Element zu einer besseren Verknüpfung von Sach- und Finanzpolitik.</p><p>Mit dem NRM soll weiter auch die managementorientierte Verwaltungsführung unterstützt werden. Die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes und der Handlungsspielraum der Amtsleitungen in der zentralen Bundesverwaltung sollen erhöht werden. Dazu gehören Massnahmen wie die gezielte Lockerung der Kreditspezifikation und die Dezentralisierung der Kreditverantwortung. In diesem Zusammenhang soll auch die Kostentransparenz durch den flächendeckenden Einsatz von Standards der Kosten- und Auftragserfassung verbessert werden.</p><p>Mit dem neuen Parlamentsgesetz (ParlG), das am 1. Dezember 2003 in Kraft tritt, wird auch die Verbindlichkeit der Finanzplanung erhöht. Der Bundesrat wird gemäss Artikel 146 ParlG beauftragt, dem Parlament einen Bericht über die Legislaturplanung und den Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss (eBB) über die Ziele der Legislaturplanung zu unterbreiten. Die Legislaturplanung besteht aus den Richtlinien der Regierungspolitik und dem Legislaturfinanzplan. Der Legislaturfinanzplan selbst ist nicht Gegenstand des eBB, aber es können Zielsetzungen zum Legislaturfinanzplan in die Richtlinien und damit in den eBB aufgenommen werden.</p><p>Schliesslich legt der Bundesrat seit dem Herbst 2001 dem Parlament periodisch in geraffter Form eine Gesamtschau über anstehende finanzpolitisch relevante Sachgeschäfte vor. Das Ziel besteht darin, in Vorbereitung stehende Vorlagen, eingereichte Vorstösse und finanziell gewichtige Begehren, die noch nicht im Finanzplan Eingang gefunden haben, systematisch in den finanzpolitischen Gesamtzusammenhang zu stellen und die Dynamik dieser Mehrbelastungen in ihrer Gesamtheit herauszuarbeiten. Damit verfügt das Parlament jederzeit über die notwendigen Entscheidgrundlagen, um Sach- und Finanzplan zu verknüpfen und auf nicht finanzierte Aufgaben zu verzichten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wir müssen uns gemeinsam anstrengen, den Bund finanzpolitisch wieder "fit" zu machen. Sonst kann er seine Aufgaben nicht mehr erfüllen; sonst verliert er seine Legitimation.</p><p>Der Bundesrat hat energisch auf den Einbruch der Bundeseinnahmen und die ungünstige Ausgabenperspektive reagiert. Die sich öffnende Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben lässt sich auf den normalen Wegen von Budget- und Finanzplanprozessen nicht mehr bewältigen, umso mehr, als sich in den aktuellen Schwierigkeiten eine grosse Finanzierungslücke struktureller Art zeigt.</p><p>In einer beachtlichen Anstrengung hat der Bundesrat das Entlastungsprogramm erarbeitet. Es soll in wenigen Tagen verabschiedet werden. Es liegt auf der Hand, dass es nun gilt, für dieses Programm rasch und umfassend Mehrheiten zu erarbeiten. Darauf sollte sich das Parlament zuerst konzentrieren.</p><p>Diese ersten Schritte dürfte aber - leider - nicht genügen. Dazu kommt das in dieser Session mit grosser Wahrscheinlichkeit beschlossene Steuerpaket; es wird mittelfristig die Haushaltlage weiter anspannen. Über diese weiteren Reformmassnahmen muss mit dem Entlastungsprogramm diskutiert werden. Also ist jetzt mit einer Interpellation die Grundlage dafür zu schaffen.</p><p>Dazu stellen sich einige Fragen:</p><p>1. Zur Tragweite des Entlastungsprogramms</p><p>1.1 Kann das Entlastungsprogramm die finanzpolitischen Ziele der politischen Stabilität, des Wirtschaftswachstums, einer hohen Beschäftigung und des politischen Zusammenhaltes hinreichend erreichen? Wenn nicht, wie sieht der Bundesrat das weitere Vorgehen zur Zielerreichung?</p><p>1.2 Lassen sich mit dem Entlastungsprogramm die strukturellen Probleme beseitigen? Wenn nicht, wie sieht der Bundesrat das weitere Vorgehen zur Zielerreichung?</p><p>1.3 Wie gedenkt der Bundesrat die längerfristig vorauszusehende Lücke von mehr als 1 Milliarde Franken 2006/07 bzw. die weiteren Milliarden Franken später ausgabenseitig aufzufangen? Wird im Parlament eine derartige ausgabenseitige Strategie verlangt werden, bevor man ernsthaft über Steuererhöhungen sprechen kann?</p><p>2. Anschliessende Reorganisations- und Aufgabenüberprüfung </p><p>2.1 Wie und in welchem Umfang können mit anschliessenden Massnahmen die übrigen Reformen zustande gebracht werden? Was ist damit finanzpolitisch zu erreichen? Welche übrigen Auswirkungen sind zu erwarten?</p><p>2.2 Wie kann insbesondere die Bundesverwaltung reorganisiert werden, namentlich durch organisatorische Optimierungsbemühungen, eine Dezentralisation der Verwaltung (u. a. Postulat Pfisterer 02.3065, Regionale Dienstleistungszentren der Bundesverwaltung), eine bessere Steuerung des Personalwesens (Empfehlung FK-S 03.3244, Errichtung einer effizienten Organisationseinheit beim Eidgenössischen Personalamt) sowie der Bauten und Arbeitsplatzkosten?</p><p>2.3 Wie kann insbesondere eine Aufgabenüberprüfung (Motion Epiney 02.3736) durchgeführt werden, weder als Demontage noch als Wundermittel, aber als Umsetzung des seit 1996 bestehenden gesetzlichen Auftrages und als Chance zum Umbau, Abbau und zur Neuausrichtung der Aufgaben?</p><p>3. Wahrung der Rolle des Parlamentes </p><p>3.1 Wie kann sichergestellt werden, dass das Parlament, seiner verfassungsmässigen Rolle gemäss, mitwirken und Verantwortung übernehmen kann, obwohl ein Gesamtpaket geschnürt und unter Zeitdruck entschieden werden muss und obwohl die fachlichen und zeitlichen Möglichkeiten des Parlamentes beschränkt sind?</p><p>3.2 Wie kann das Parlament über die Prioritäten, den Gesamtzusammenhang sachlich und finanzpolitisch entscheiden, also über Kompensationen und Alternativen sowie die Bedeutung für die Regionen und den nationalen Zusammenhalt, d. h. über die wichtigen Fragen des Erneuerungsprozesses, und nicht bloss ein etwas "grösseres Budget" beschliessen?</p><p>3.3 Wie lässt sich wenigstens im Rahmen der kommenden Legislaturplanung und -finanzplanung eine zweite Phase mit einer parlamentarischen Reorganisation und Aufgabenüberprüfung schaffen?</p><p>3.4 Wie kann eine bessere Verknüpfung der Sach- und Finanzpolitik erreicht werden (Motion Pfisterer 00.3713)?</p>
- Entlastung des Bundeshaushalts. Zweite Phase
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Wachsende Schuldenberge hindern den Staat daran, sich neuen dringenden Aufgaben anzunehmen. Sie verringern die Investitionsbereitschaft von Privaten und beeinträchtigen damit das Wachstum. Eine anhaltende Defizitwirtschaft ist schliesslich nichts anderes als eine Lastenverschiebung auf kommende Generationen. Entsprechend ist für den Bundesrat ein gesunder Finanzhaushalt ein wichtiger Faktor für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und ein zentrales Element der Solidarität mit kommenden Generationen.</p><p>Aus diesem Blickwinkel fühlte sich der Bundesrat verpflichtet, auf die massive Verschlechterung der Haushaltslage rasch zu reagieren. Innert kurzer Zeit hat er ein umfangreiches Entlastungsprogramm erarbeitet. Er hat dabei auf die gegenwärtig schwierige Wirtschaftslage Rücksicht genommen und auf abrupte Einschnitte zugunsten einer schrittweisen Entlastung verzichtet. Gleichzeitig lag dem Bundesrat aber auch viel daran, dass alle Aufgabenbereiche zum Entlastungsprogramm beitragen und reine Lastenabwälzungen auf die Kantone so weit möglich vermieden werden. Dieses Vorgehen durfte allerdings nicht zu einer Gefährdung der staatlichen Aufgabenerfüllung führen; das Setzen von ausgabenpolitischen Prioritäten sollte weiterhin möglich bleiben. Als Resultat ergab sich ein relativ ausgewogenes Massnahmenpaket, das den finanzpolitischen Zielen sowohl des Wirtschaftswachstums und der Beschäftigung als auch der politischen Stabilität und des politischen Zusammenhaltes gerecht wird.</p><p>Wie der Interpellant richtig festhält, ist das Entlastungsprogramm selbst unter Berücksichtigung des Abbaupfades, welcher bis ins Jahr 2006 eine Erhöhung des Ausgabenplafonds zulässt, nicht hinreichend, um den Bundeshaushalt im Sinn der Schuldenbremse nachhaltig zu konsolidieren. Um diesem Ziel zu genügen, sind im Jahr 2007 aus heutiger Sicht zusätzliche Entlastungen von rund 2,5 Milliarden Franken erforderlich.</p><p>Der Bundesrat teilt mit dem Interpellanten die Auffassung, dass ein überwiegender Teil des nach dem Entlastungsprogramm 2003 verbleibenden strukturellen Defizits mit ausgabenseitigen Massnahmen beseitigt werden muss.</p><p>Der Bundesrat wird seine Vorstellungen zu weitergehenden Entlastungsmassnahmen im Rahmen der Legislaturplanung 2003-2007 konkretisieren. Als gesichert kann indes schon heute gelten, dass es zu einer dauerhaften Konsolidierung des Bundeshaushaltes Systemreformen namentlich in den besonders dynamisch wachsenden und/oder ausgabenstarken Aufgabengebieten bedarf. Auch die übrigen Aufgabenbereiche müssen aber angesichts der Notwendigkeit weiterer gezielter, möglichst rasch wirkender Ausgabenkürzungen kritisch hinterfragt werden. Dazu fasst der Bundesrat u. a. auch eine systematische Aufgabenverzichtsplanung mit anschliessender Organisationsüberprüfung ins Auge. Schliesslich werden die herkömmlichen Budgetbereinigungen ebenfalls dazu dienen müssen, kurzfristig wirkende Sparmassnahmen zu ergreifen.</p><p>2. Der Ruf nach Aufgabenüberprüfung und Aufgabenabbau in der Verwaltung ist nicht neu. Die Erwartungen gegenüber diesem immer wieder genannten und - auch international - nur wenig erprobten Instrument dürften etwas hoch gesteckt sein. Die von privaten Unternehmen bei Ertragsproblemen praktizierte "Fokussierung auf das Kerngeschäft" lässt sich nur bedingt auf den Staat übertragen.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zu parlamentarischen Vorstössen (z. B. Motion Epiney 02.3736, Interpellation Walker Felix 02.3258) verschiedentlich ausführte, beinhaltet bereits jeder Voranschlag und Finanzplan auch eine Überprüfung der Bundesausgaben sowie eine Verzichtsplanung. Darüber hinaus unternahm der Bundesrat bereits in den Neunzigerjahren verschiedene grössere Anstrengungen zur Aufgabenüberprüfung, beispielsweise im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 1998 und des Projektes zum neuen Finanzausgleich.</p><p>Seit der Einführung des Instrumentes der Schuldenbremse sind indessen noch grössere Anstrengungen zur Überprüfung der Aufgaben nötig geworden, weil neue oder intensivierte Aufgaben nur noch im Rahmen der als zulässig erachteten Ausgabenplafonds möglich sind. Entsprechend hat der Bundesrat im Rahmen der Erarbeitung des Entlastungsprogramms 2003 sämtliche Aufgabengebiete des Bundes kritisch durchleuchtet und auf ihre Notwendigkeit sowie Möglichkeiten einer effizienteren Leistungserstellung überprüft.</p><p>Der Bundesrat hält es aber dennoch für sinnvoll, dass ein weiteres Entlastungspaket teilweise auf einer systematischen Aufgabenverzichtsplanung und einer sich daran anschliessenden Überprüfung der Verwaltungsstrukturen und -prozesse basiert. Im Rahmen dieser Bemühungen sollen auch die vom Interpellanten aufgeführten Vorschläge eingehend überprüft werden. Diese Arbeiten sind zudem auf die gemäss Subventionsgesetz in den Jahren 2004/05 anstehende Subventionsüberprüfung abzustimmen. Gleichzeitig sind auch Synergien mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs zu suchen, welche zu einer effizienteren Aufgabenerfüllung im schweizerischen Bundesstaat führen soll.</p><p>3. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die fachlichen und zeitlichen Möglichkeiten des Parlamentes beschränkt sind. Die aktuelle Haushaltslage zwang ihn aber zu raschem Handeln. Einerseits ist er bestrebt, eine glaubwürdige, auf einen dauerhaften Haushaltsausgleich ausgerichtete Finanzpolitik zu betreiben, andererseits besteht aufgrund der Schuldenbremse auch die verfassungsmässige Verpflichtung, die bestehenden strukturellen Defizite abzubauen.</p><p>Die Erfahrungen mit dem Entlastungsprogramm 2003 zeigen allerdings, dass das Parlament auch unter Zeitdruck bei Massnahmenpaketen mitwirken und Verantwortung übernehmen kann. Der Einsatz einer Spezialkommission hat sich in dieser Situation bewährt und trägt massgeblich zum guten Gelingen der parlamentarischen Beratungen bei. Dabei ist nicht zu vergessen, dass solche Sparübungen auch bei der Verwaltung mit hohen zusätzlichen Belastungen verbunden sind.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort zur Motion Pfisterer 00.3713 festhielt, hat die Finanzpolitik einerseits den Prioritätenentscheiden der Sachpolitik Rechnung zu tragen, andererseits begrenzen die finanziellen Entwicklungsperspektiven den Handlungsspielraum bei der Sachpolitik. Die Schuldenbremse im Besonderen, aber auch die Stärkung der Finanzplanung und die strikte Ausgabendisziplin sind das Resultat der Anstrengungen, die der Bundesrat zusammen mit dem Parlament unternommen hat, um die Finanzlage und deren Steuerung zu verbessern.</p><p>Auch wenn in den nächsten drei Jahren von der strikten Auslegung der Schuldenbremse abgewichen wird, erachtet der Bundesrat diesen Regelmechanismus weiterhin als taugliches Steuerungssystem für den Bundeshaushalt. Nur so wird das Parlament in genügendem Masse in die Verantwortung eingebunden, die Ausgaben und Einnahmen des Bundes im Gleichgewicht zu halten.</p><p>Im Rahmen des zurzeit in Bearbeitung stehenden Projektes "Neues Rechnungsmodell Bund" (NRM) bildet u. a. die verstärkte Ausrichtung der mittelfristigen Haushaltsteuerung auf die Aufgabenbereiche einen zentralen Schwerpunkt. Der Finanzplan ist das strategische finanzielle Führungsinstrument des Bundesrates. Im Unterschied zum Voranschlag ist er auf eine mittlere Frist ausgerichtet und muss deshalb angepasst werden können. Dennoch ist es wichtig, die Finanzpläne derart auf die Schuldenbremse abzustimmen und entsprechende Massnahmen in die Wege zu leiten, dass die Vorgaben in der Regel im Rahmen der ordentlichen Bereinigung des Voranschlages ohne dringliche gesetzliche Massnahmen erreichbar bleiben.</p><p>Eine Gliederung der Finanzplanung nach Departementen und Sachgruppen ist hierfür wenig geeignet. Sie kann keinen Beitrag an die Diskussion im Parlament liefern, wofür Steuerfranken ausgegeben werden sollen oder in welchen Bereichen Kürzungen vorzunehmen sind bzw. welche bestehenden Aufgaben grundsätzlich hinterfragt werden sollen. Der richtige Ansatz für diese Diskussion ist die Gliederung nach Aufgabengebieten, denn sie liefert - im Zusammenwirken mit der Schuldenbremse - ein wichtiges Element zu einer besseren Verknüpfung von Sach- und Finanzpolitik.</p><p>Mit dem NRM soll weiter auch die managementorientierte Verwaltungsführung unterstützt werden. Die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes und der Handlungsspielraum der Amtsleitungen in der zentralen Bundesverwaltung sollen erhöht werden. Dazu gehören Massnahmen wie die gezielte Lockerung der Kreditspezifikation und die Dezentralisierung der Kreditverantwortung. In diesem Zusammenhang soll auch die Kostentransparenz durch den flächendeckenden Einsatz von Standards der Kosten- und Auftragserfassung verbessert werden.</p><p>Mit dem neuen Parlamentsgesetz (ParlG), das am 1. Dezember 2003 in Kraft tritt, wird auch die Verbindlichkeit der Finanzplanung erhöht. Der Bundesrat wird gemäss Artikel 146 ParlG beauftragt, dem Parlament einen Bericht über die Legislaturplanung und den Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss (eBB) über die Ziele der Legislaturplanung zu unterbreiten. Die Legislaturplanung besteht aus den Richtlinien der Regierungspolitik und dem Legislaturfinanzplan. Der Legislaturfinanzplan selbst ist nicht Gegenstand des eBB, aber es können Zielsetzungen zum Legislaturfinanzplan in die Richtlinien und damit in den eBB aufgenommen werden.</p><p>Schliesslich legt der Bundesrat seit dem Herbst 2001 dem Parlament periodisch in geraffter Form eine Gesamtschau über anstehende finanzpolitisch relevante Sachgeschäfte vor. Das Ziel besteht darin, in Vorbereitung stehende Vorlagen, eingereichte Vorstösse und finanziell gewichtige Begehren, die noch nicht im Finanzplan Eingang gefunden haben, systematisch in den finanzpolitischen Gesamtzusammenhang zu stellen und die Dynamik dieser Mehrbelastungen in ihrer Gesamtheit herauszuarbeiten. Damit verfügt das Parlament jederzeit über die notwendigen Entscheidgrundlagen, um Sach- und Finanzplan zu verknüpfen und auf nicht finanzierte Aufgaben zu verzichten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wir müssen uns gemeinsam anstrengen, den Bund finanzpolitisch wieder "fit" zu machen. Sonst kann er seine Aufgaben nicht mehr erfüllen; sonst verliert er seine Legitimation.</p><p>Der Bundesrat hat energisch auf den Einbruch der Bundeseinnahmen und die ungünstige Ausgabenperspektive reagiert. Die sich öffnende Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben lässt sich auf den normalen Wegen von Budget- und Finanzplanprozessen nicht mehr bewältigen, umso mehr, als sich in den aktuellen Schwierigkeiten eine grosse Finanzierungslücke struktureller Art zeigt.</p><p>In einer beachtlichen Anstrengung hat der Bundesrat das Entlastungsprogramm erarbeitet. Es soll in wenigen Tagen verabschiedet werden. Es liegt auf der Hand, dass es nun gilt, für dieses Programm rasch und umfassend Mehrheiten zu erarbeiten. Darauf sollte sich das Parlament zuerst konzentrieren.</p><p>Diese ersten Schritte dürfte aber - leider - nicht genügen. Dazu kommt das in dieser Session mit grosser Wahrscheinlichkeit beschlossene Steuerpaket; es wird mittelfristig die Haushaltlage weiter anspannen. Über diese weiteren Reformmassnahmen muss mit dem Entlastungsprogramm diskutiert werden. Also ist jetzt mit einer Interpellation die Grundlage dafür zu schaffen.</p><p>Dazu stellen sich einige Fragen:</p><p>1. Zur Tragweite des Entlastungsprogramms</p><p>1.1 Kann das Entlastungsprogramm die finanzpolitischen Ziele der politischen Stabilität, des Wirtschaftswachstums, einer hohen Beschäftigung und des politischen Zusammenhaltes hinreichend erreichen? Wenn nicht, wie sieht der Bundesrat das weitere Vorgehen zur Zielerreichung?</p><p>1.2 Lassen sich mit dem Entlastungsprogramm die strukturellen Probleme beseitigen? Wenn nicht, wie sieht der Bundesrat das weitere Vorgehen zur Zielerreichung?</p><p>1.3 Wie gedenkt der Bundesrat die längerfristig vorauszusehende Lücke von mehr als 1 Milliarde Franken 2006/07 bzw. die weiteren Milliarden Franken später ausgabenseitig aufzufangen? Wird im Parlament eine derartige ausgabenseitige Strategie verlangt werden, bevor man ernsthaft über Steuererhöhungen sprechen kann?</p><p>2. Anschliessende Reorganisations- und Aufgabenüberprüfung </p><p>2.1 Wie und in welchem Umfang können mit anschliessenden Massnahmen die übrigen Reformen zustande gebracht werden? Was ist damit finanzpolitisch zu erreichen? Welche übrigen Auswirkungen sind zu erwarten?</p><p>2.2 Wie kann insbesondere die Bundesverwaltung reorganisiert werden, namentlich durch organisatorische Optimierungsbemühungen, eine Dezentralisation der Verwaltung (u. a. Postulat Pfisterer 02.3065, Regionale Dienstleistungszentren der Bundesverwaltung), eine bessere Steuerung des Personalwesens (Empfehlung FK-S 03.3244, Errichtung einer effizienten Organisationseinheit beim Eidgenössischen Personalamt) sowie der Bauten und Arbeitsplatzkosten?</p><p>2.3 Wie kann insbesondere eine Aufgabenüberprüfung (Motion Epiney 02.3736) durchgeführt werden, weder als Demontage noch als Wundermittel, aber als Umsetzung des seit 1996 bestehenden gesetzlichen Auftrages und als Chance zum Umbau, Abbau und zur Neuausrichtung der Aufgaben?</p><p>3. Wahrung der Rolle des Parlamentes </p><p>3.1 Wie kann sichergestellt werden, dass das Parlament, seiner verfassungsmässigen Rolle gemäss, mitwirken und Verantwortung übernehmen kann, obwohl ein Gesamtpaket geschnürt und unter Zeitdruck entschieden werden muss und obwohl die fachlichen und zeitlichen Möglichkeiten des Parlamentes beschränkt sind?</p><p>3.2 Wie kann das Parlament über die Prioritäten, den Gesamtzusammenhang sachlich und finanzpolitisch entscheiden, also über Kompensationen und Alternativen sowie die Bedeutung für die Regionen und den nationalen Zusammenhalt, d. h. über die wichtigen Fragen des Erneuerungsprozesses, und nicht bloss ein etwas "grösseres Budget" beschliessen?</p><p>3.3 Wie lässt sich wenigstens im Rahmen der kommenden Legislaturplanung und -finanzplanung eine zweite Phase mit einer parlamentarischen Reorganisation und Aufgabenüberprüfung schaffen?</p><p>3.4 Wie kann eine bessere Verknüpfung der Sach- und Finanzpolitik erreicht werden (Motion Pfisterer 00.3713)?</p>
- Entlastung des Bundeshaushalts. Zweite Phase
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