Missachtung des Volkswillens

ShortId
03.3315
Id
20033315
Updated
10.04.2024 13:58
Language
de
Title
Missachtung des Volkswillens
AdditionalIndexing
66;Energieprogramm;Lenkungsabgabe;Energieabgabe
1
  • L04K17010110, Energieprogramm
  • L04K06010403, Lenkungsabgabe
  • L04K17010105, Energieabgabe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2003 hat der Bundesrat die Streichung des Kredites für das Programm Energie Schweiz vorgeschlagen. Als Ersatzlösungen zur Erreichung der in diesem Programm formulierten Ziele hat er verschärfte Vorschriften sowie eine zweckgebundene Abgabe auf nichterneuerbaren Energien zur Diskussion gestellt. Beide Ersatzlösungen fanden in der Vernehmlassung keine Mehrheiten; der Bundesrat hat sich deshalb für keine dieser Ersatzlösungen entschieden. Dass im Rahmen der Vernehmlassung die erwähnten Ersatzmassnahmen zur Diskussion gestellt wurden, lässt sich begründen. Der Bundesrat trägt Verantwortung, der Öffentlichkeit verschiedene Möglichkeiten aufzuzeigen, wie unter den gegebenen Umständen angesichts der sich beschleunigenden Klimaveränderungen die schweizerischen Klimaziele erreicht werden können. Von einer Missachtung des Volkswillens kann deshalb nicht gesprochen werden.</p><p>Der Bundesrat hat in der Folge am 2. Juli 2003 beschlossen, das Programm Energie Schweiz nicht vollständig zu streichen; aus Spargründen soll das Budget jedoch von 55 Millionen auf 20 Millionen Franken reduziert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2003 ist auch das Bundesamt für Energie (BFE), ebenso wie andere Bundesämter, gezwungen, schmerzliche Einsparungen zu machen. Unter anderem muss das Programm Energie Schweiz, das notabene bis heute seine Wirksamkeit weder nach verlässlichen, unabhängigen Massstäben noch aufgrund nachprüfbarer Kriterien belegt hat, 55 Millionen Franken einsparen. Dies hindert das BFE nicht daran, gleichzeitig mit dem Bundesgesetz über das Entlastungsprogramm 2003 eine Änderung des Energiegesetzes in die Vernehmlassung zu schicken, mit dem erklärten Ziel, über Lenkungsabgaben 60 Millionen Franken zur Weiterfinanzierung von Energie Schweiz zu generieren.</p><p>In den vergangenen Fragen hat sich das Schweizer Stimmvolk in verschiedenen Volksabstimmungen klar gegen Lenkungsabgaben auf Energie ausgesprochen. Zu nennen sind:</p><p>1. die Volksinitiative "für eine gesicherte AHV-Energie statt Arbeit besteuern" vom 2. Dezember 2001;</p><p>2. die Volksinitiative "für einen Solarrappen (Solar-Initiative)" und der Gegenentwurf (Verfassungsartikel über eine Förderabgabe für erneuerbare Energien), sowie der Verfassungsartikel über eine Energielenkungsabgabe für die Umwelt (Gegenentwurf zur zurückgezogenen "Energie-Umwelt-Initiative") vom 24. September 2000;</p><p>3. die Abstimmung über das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) vom 22. September 2002.</p><p>Ebenfalls zu erwähnen ist die Ablehnung einer Lenkungsabgabe im Kernenergiegesetz (KEG) durch das Parlament. </p><p>Vor diesem Hintergrund ist folgende Frage aufgeworfen, um deren Beantwortung der Bundesrat hiermit ersucht wird:</p><p>Wie kommt der Bundesrat dazu, nach klaren Volks- und Parlamentsentscheiden erneut eine Lenkungsabgabe auf Energie vorzuschlagen?</p>
  • Missachtung des Volkswillens
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2003 hat der Bundesrat die Streichung des Kredites für das Programm Energie Schweiz vorgeschlagen. Als Ersatzlösungen zur Erreichung der in diesem Programm formulierten Ziele hat er verschärfte Vorschriften sowie eine zweckgebundene Abgabe auf nichterneuerbaren Energien zur Diskussion gestellt. Beide Ersatzlösungen fanden in der Vernehmlassung keine Mehrheiten; der Bundesrat hat sich deshalb für keine dieser Ersatzlösungen entschieden. Dass im Rahmen der Vernehmlassung die erwähnten Ersatzmassnahmen zur Diskussion gestellt wurden, lässt sich begründen. Der Bundesrat trägt Verantwortung, der Öffentlichkeit verschiedene Möglichkeiten aufzuzeigen, wie unter den gegebenen Umständen angesichts der sich beschleunigenden Klimaveränderungen die schweizerischen Klimaziele erreicht werden können. Von einer Missachtung des Volkswillens kann deshalb nicht gesprochen werden.</p><p>Der Bundesrat hat in der Folge am 2. Juli 2003 beschlossen, das Programm Energie Schweiz nicht vollständig zu streichen; aus Spargründen soll das Budget jedoch von 55 Millionen auf 20 Millionen Franken reduziert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2003 ist auch das Bundesamt für Energie (BFE), ebenso wie andere Bundesämter, gezwungen, schmerzliche Einsparungen zu machen. Unter anderem muss das Programm Energie Schweiz, das notabene bis heute seine Wirksamkeit weder nach verlässlichen, unabhängigen Massstäben noch aufgrund nachprüfbarer Kriterien belegt hat, 55 Millionen Franken einsparen. Dies hindert das BFE nicht daran, gleichzeitig mit dem Bundesgesetz über das Entlastungsprogramm 2003 eine Änderung des Energiegesetzes in die Vernehmlassung zu schicken, mit dem erklärten Ziel, über Lenkungsabgaben 60 Millionen Franken zur Weiterfinanzierung von Energie Schweiz zu generieren.</p><p>In den vergangenen Fragen hat sich das Schweizer Stimmvolk in verschiedenen Volksabstimmungen klar gegen Lenkungsabgaben auf Energie ausgesprochen. Zu nennen sind:</p><p>1. die Volksinitiative "für eine gesicherte AHV-Energie statt Arbeit besteuern" vom 2. Dezember 2001;</p><p>2. die Volksinitiative "für einen Solarrappen (Solar-Initiative)" und der Gegenentwurf (Verfassungsartikel über eine Förderabgabe für erneuerbare Energien), sowie der Verfassungsartikel über eine Energielenkungsabgabe für die Umwelt (Gegenentwurf zur zurückgezogenen "Energie-Umwelt-Initiative") vom 24. September 2000;</p><p>3. die Abstimmung über das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) vom 22. September 2002.</p><p>Ebenfalls zu erwähnen ist die Ablehnung einer Lenkungsabgabe im Kernenergiegesetz (KEG) durch das Parlament. </p><p>Vor diesem Hintergrund ist folgende Frage aufgeworfen, um deren Beantwortung der Bundesrat hiermit ersucht wird:</p><p>Wie kommt der Bundesrat dazu, nach klaren Volks- und Parlamentsentscheiden erneut eine Lenkungsabgabe auf Energie vorzuschlagen?</p>
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