Automatisch schliessende Barrieren

ShortId
03.3325
Id
20033325
Updated
10.04.2024 08:07
Language
de
Title
Automatisch schliessende Barrieren
AdditionalIndexing
48;Strassennetz;Randregion;Verkehrsberuhigung;Strassenverkehrsordnung;Verkehrsrecht;ländliche Strasse;Erschliessung landwirtschaftlicher Betriebe
1
  • L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
  • L04K18030102, Strassennetz
  • L05K1803010205, ländliche Strasse
  • L05K1401040203, Erschliessung landwirtschaftlicher Betriebe
  • L04K18020207, Verkehrsberuhigung
  • L07K08070102010704, Randregion
  • L03K180204, Verkehrsrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Unterbindung des unerwünschten touristischen Ausflugsverkehrs in die "Moorlandschaft von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung Habkern-Sörenberg" ist seit Jahren ein Thema. Auch aus landwirtschaftlicher Sicht besteht ein Interesse, den zweckfremden Verkehr möglichst fernzuhalten (Beeinträchtigung der Benutzbarkeit, Abnützung des Werks). Bereits mit der Erstellung des landwirtschaftlichen Wegnetzes mit öffentlichen Beiträgen in das Sömmerungsgebiet Riederalp wurden deshalb oberhalb des ganzjährig bewohnten Betriebes in Schönisei Barrieren und Fahrverbote errichtet. Bei den Barrieren sind jedoch keine Parkierungsmöglichkeiten vorhanden, was die Durchsetzung von Fahrbeschränkungen erschwert.</p><p>Im Rahmen der Erneuerung der Brücke über die Emme in Kemmeriboden wurde die Frage des unerwünschten Fremdverkehrs erneut aufgeworfen, da die Gemeinde Schangnau um öffentliche Beiträge aus Krediten der landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen für die Brücke ersuchte.</p><p>Die Emmebrücke Kemmeriboden wurde 1928 als Betonbrücke erstellt. Sie bildet den Zugang zum umfangreichen land- und forstwirtschaftlich genutzten Gebiet in der Moorlandschaft, das mehrere Sömmerungsbetriebe umfasst. Im Wald werden jährlich 900 Kubikmeter Holz geschlagen und abtransportiert. Zudem gewährleistet die Brücke den Zugang zu einem ganzjährig bewohnten Haupterwerbsbetrieb in Schönisei und zum Gastwirtschaftsbetrieb Kemmeriboden. Da beim Gastwirtschaftsbetrieb Kemmeriboden grosse Parkplätze beidseits der Emme bestehen, wurde anlässlich einer gemeinsamen Besichtigung mit einer Vertretung der Gemeindebehörden diskutiert, ob der touristische Verkehr bereits bei den bestehenden Parkplätzen aufzuhalten sei. Dies würde unnötige Fahrten bis zur unteren Barriere und retour verhindern. In der nachfolgenden Stellungnahme des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW), Abteilung Strukturverbesserungen, wurde die Abteilung Strukturverbesserungen des Kantons Bern deshalb aufgefordert, "unmittelbar nach der Gastwirtschaft die Errichtung einer geeigneten Fahrbeschränkung und einer sich automatisch schliessenden Barriere mit Schlüssel für die Berechtigten zu prüfen". Dies stellt noch keine Auflage einer Beitragsverfügung dar und bedeutet lediglich, dass der Kanton die Vor- und Nachteile einer solchen Lösung mit Alternativvorschlägen darlegt.</p><p>Zu den gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Errichtung von Barrieren ist unter sorgfältiger Abwägung der verschiedenen Interessen einzelfallweise zu beurteilen. Auf Stufe Bund gewährleistet die Abteilung Strukturverbesserungen des BLW im Bereich des Güterwegebaus die Gleichbehandlung über alle Kantone hinweg (Anwendung der gleichen Beurteilungsgrundsätze), sofern um einen Bundesbeitrag an die Erschliessungskosten nachgefragt wird.</p><p>2. Grundsätzlich sind Barrieren erst nach ganzjährig bewohnten Liegenschaften zu erstellen. Gestützt auf die Unterlagen des Kantons Bern ist im vorliegenden Fall jedoch einzig ein Betrieb in Schönisei betroffen, da der Betrieb in Spierweid/LU nicht durch einen fahrbaren Weg nach Kemmeriboden erschlossen ist und der sich unmittelbar oberhalb der Gastwirtschaft befindende Betrieb Kemmeriboden von der Barriere kaum tangiert würde.</p><p>Die Nachteile einer Barriere für den Landwirtschaftsbetrieb Schönisei werden gegen die Interessen der Moorlandschaft Habkern-Sörenberg abzuwägen sein. Ziel ist, die Moorlandschaft vor Fremdverkehr wirksam zu schützen, ohne den Landwirtschaftsbetrieb wesentlich zu beeinträchtigen. Die Prüfung dieser Anliegen durch den Kanton wird zeigen, welche Lösungen möglich sind.</p><p>3. Die Schlüssel für die sich automatisch schliessende und öffnende Barriere würden an alle Berechtigten abgegeben. Zudem würde im vorliegenden Fall die Möglichkeit bestehen, einen Schlüssel in der Gastwirtschaft Kemmeriboden für Notfälle zu deponieren. Denkbar wäre auch die Öffnung der Barriere mit einem Code.</p><p>4. Die Erfahrung zeigt, dass Fahrverbote auf Güterwegen in touristisch attraktiven Gebieten immer wieder missachtet werden. Die permanente Durchsetzung ist aufwändig, da es sich bei den Touristen nicht um einen bestimmten Personenkreis handelt. Die Verteilung von Bussen ist nur beschränkt wirksam.</p><p>5. Beschädigungen bei abgelegenen Barrieren sind leider keine Einzelfälle. Im vorliegenden Fall sind Vandalenakte weniger zu befürchten, da sich die Barriere unmittelbar neben der Gastwirtschaft befinden würde. Bei einem hohen Benutzerkomfort für die Berechtigten, z. B. mit der Möglichkeit der Öffnung mit einem Badge, wird die Akzeptanz erhöht.</p><p>6. Dem Bundesrat ist die zeitgemässe Erschliessung von Rand- und Bergregionen ein grosses Anliegen. Davon zeugt auch die Tatsache, dass 80 Prozent der Beiträge für die landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen dem Hügel- und Berggebiet zukommen. Gleichzeitig stehen in diesem Bereich auch Mittel zur Förderung der Direktvermarktung zur Verfügung. Allerdings ist mit geeigneten Mitteln dafür zu sorgen, dass die Landwirtschaft durch den Fremdverkehr nicht behindert und ein landschaftlich attraktives Gebiet nicht von touristischem Verkehr beeinträchtigt wird. Die verschiedenen Interessen sind sorgfältig abzuwägen, was im vorliegenden Fall das Ziel der Aufforderung des BLW an den Kanton ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Abteilung Strukturverbesserungen vom Amt für Strukturverbesserungen des Kantons Bern beabsichtigt, in Kemmeriboden (Gemeinde Schangnau) eine automatisch schliessende Barriere mit einem Schlüsselsystem für die Zufahrtsberechtigten unmittelbar nach dem Gastwirtschaftsbetrieb Kemmeribodenbad zu errichten.</p><p>Dies wäre die erste derartige Barriere weit und breit, die ein ganzjährig bewohntes Gebiet abriegelt. Die Barriere versperrt den Zugang zu einem umfangreichen land- und forstwirtschaftlich genutzten Gebiet, das drei ganzjährig bewohnte Haupterwerbsbetriebe mit 43 Kühen und 31 Rindern sowie mehrere Sömmerungsbetriebe mit 156 Kühen und 205 Rindern in der Alpungszeit umfasst. Der vorgesehene Standort der Barriere liegt im Kanton Bern, ein Grossteil der betroffenen Gebiete und Betriebe jedoch im Kanton Luzern.</p><p>Da sich das Amt für Landwirtschaft des Kantons Bern auf eine Stellungnahme des Bundes bezieht, bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wird die Praxis der Aufstellung von Barrieren in allen Kantonen der Schweiz gleich gehandhabt?</p><p>2. Müsste nicht ein Grundsatzentscheid gefasst werden, dass Barrieren überall erst nach ganzjährig bewohnten Liegenschaften zu stehen kämen, da sonst eine Ungleichbehandlung von Betroffenen zu Ungerechtigkeiten führt?</p><p>3. Wie ist die Handhabung einer solchen Barriere für verwandte Besucher, Ärzte, Feuerwehr, Futtermittelzufuhr, Viehtransporte, Holzabfuhr, sämtliche landwirtschaftlichen Kontrollen und dergleichen praktisch durchzuführen?</p><p>4. Wäre nicht eine geeignete Fahrbeschränkung ohne weitere Schikanen für die Anwohner und Zufahrtsberechtigten eine viel praktischere und erst noch kostengünstigere Lösung?</p><p>5. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass im vorliegenden Fall eine Barriere ein grundsätzlich untaugliches Mittel ist, weil sich Unberechtigte oft trotz Barriere Zutritt verschaffen, sodass mit ständigen Reparaturen zu rechnen wäre?</p><p>6. Es ist unverständlich, wenn Bund und Kanton für die Erschliessung von Rand- und Bergregionen Beiträge sprechen und als wichtigen Bestandteil die Direktvermarktung für die abgelegenen Betriebe fordern und fördern, gleichzeitig jedoch mit unnötigen Behinderungen die Existenz der betroffenen Landwirte wieder gefährden.</p>
  • Automatisch schliessende Barrieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Unterbindung des unerwünschten touristischen Ausflugsverkehrs in die "Moorlandschaft von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung Habkern-Sörenberg" ist seit Jahren ein Thema. Auch aus landwirtschaftlicher Sicht besteht ein Interesse, den zweckfremden Verkehr möglichst fernzuhalten (Beeinträchtigung der Benutzbarkeit, Abnützung des Werks). Bereits mit der Erstellung des landwirtschaftlichen Wegnetzes mit öffentlichen Beiträgen in das Sömmerungsgebiet Riederalp wurden deshalb oberhalb des ganzjährig bewohnten Betriebes in Schönisei Barrieren und Fahrverbote errichtet. Bei den Barrieren sind jedoch keine Parkierungsmöglichkeiten vorhanden, was die Durchsetzung von Fahrbeschränkungen erschwert.</p><p>Im Rahmen der Erneuerung der Brücke über die Emme in Kemmeriboden wurde die Frage des unerwünschten Fremdverkehrs erneut aufgeworfen, da die Gemeinde Schangnau um öffentliche Beiträge aus Krediten der landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen für die Brücke ersuchte.</p><p>Die Emmebrücke Kemmeriboden wurde 1928 als Betonbrücke erstellt. Sie bildet den Zugang zum umfangreichen land- und forstwirtschaftlich genutzten Gebiet in der Moorlandschaft, das mehrere Sömmerungsbetriebe umfasst. Im Wald werden jährlich 900 Kubikmeter Holz geschlagen und abtransportiert. Zudem gewährleistet die Brücke den Zugang zu einem ganzjährig bewohnten Haupterwerbsbetrieb in Schönisei und zum Gastwirtschaftsbetrieb Kemmeriboden. Da beim Gastwirtschaftsbetrieb Kemmeriboden grosse Parkplätze beidseits der Emme bestehen, wurde anlässlich einer gemeinsamen Besichtigung mit einer Vertretung der Gemeindebehörden diskutiert, ob der touristische Verkehr bereits bei den bestehenden Parkplätzen aufzuhalten sei. Dies würde unnötige Fahrten bis zur unteren Barriere und retour verhindern. In der nachfolgenden Stellungnahme des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW), Abteilung Strukturverbesserungen, wurde die Abteilung Strukturverbesserungen des Kantons Bern deshalb aufgefordert, "unmittelbar nach der Gastwirtschaft die Errichtung einer geeigneten Fahrbeschränkung und einer sich automatisch schliessenden Barriere mit Schlüssel für die Berechtigten zu prüfen". Dies stellt noch keine Auflage einer Beitragsverfügung dar und bedeutet lediglich, dass der Kanton die Vor- und Nachteile einer solchen Lösung mit Alternativvorschlägen darlegt.</p><p>Zu den gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Errichtung von Barrieren ist unter sorgfältiger Abwägung der verschiedenen Interessen einzelfallweise zu beurteilen. Auf Stufe Bund gewährleistet die Abteilung Strukturverbesserungen des BLW im Bereich des Güterwegebaus die Gleichbehandlung über alle Kantone hinweg (Anwendung der gleichen Beurteilungsgrundsätze), sofern um einen Bundesbeitrag an die Erschliessungskosten nachgefragt wird.</p><p>2. Grundsätzlich sind Barrieren erst nach ganzjährig bewohnten Liegenschaften zu erstellen. Gestützt auf die Unterlagen des Kantons Bern ist im vorliegenden Fall jedoch einzig ein Betrieb in Schönisei betroffen, da der Betrieb in Spierweid/LU nicht durch einen fahrbaren Weg nach Kemmeriboden erschlossen ist und der sich unmittelbar oberhalb der Gastwirtschaft befindende Betrieb Kemmeriboden von der Barriere kaum tangiert würde.</p><p>Die Nachteile einer Barriere für den Landwirtschaftsbetrieb Schönisei werden gegen die Interessen der Moorlandschaft Habkern-Sörenberg abzuwägen sein. Ziel ist, die Moorlandschaft vor Fremdverkehr wirksam zu schützen, ohne den Landwirtschaftsbetrieb wesentlich zu beeinträchtigen. Die Prüfung dieser Anliegen durch den Kanton wird zeigen, welche Lösungen möglich sind.</p><p>3. Die Schlüssel für die sich automatisch schliessende und öffnende Barriere würden an alle Berechtigten abgegeben. Zudem würde im vorliegenden Fall die Möglichkeit bestehen, einen Schlüssel in der Gastwirtschaft Kemmeriboden für Notfälle zu deponieren. Denkbar wäre auch die Öffnung der Barriere mit einem Code.</p><p>4. Die Erfahrung zeigt, dass Fahrverbote auf Güterwegen in touristisch attraktiven Gebieten immer wieder missachtet werden. Die permanente Durchsetzung ist aufwändig, da es sich bei den Touristen nicht um einen bestimmten Personenkreis handelt. Die Verteilung von Bussen ist nur beschränkt wirksam.</p><p>5. Beschädigungen bei abgelegenen Barrieren sind leider keine Einzelfälle. Im vorliegenden Fall sind Vandalenakte weniger zu befürchten, da sich die Barriere unmittelbar neben der Gastwirtschaft befinden würde. Bei einem hohen Benutzerkomfort für die Berechtigten, z. B. mit der Möglichkeit der Öffnung mit einem Badge, wird die Akzeptanz erhöht.</p><p>6. Dem Bundesrat ist die zeitgemässe Erschliessung von Rand- und Bergregionen ein grosses Anliegen. Davon zeugt auch die Tatsache, dass 80 Prozent der Beiträge für die landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen dem Hügel- und Berggebiet zukommen. Gleichzeitig stehen in diesem Bereich auch Mittel zur Förderung der Direktvermarktung zur Verfügung. Allerdings ist mit geeigneten Mitteln dafür zu sorgen, dass die Landwirtschaft durch den Fremdverkehr nicht behindert und ein landschaftlich attraktives Gebiet nicht von touristischem Verkehr beeinträchtigt wird. Die verschiedenen Interessen sind sorgfältig abzuwägen, was im vorliegenden Fall das Ziel der Aufforderung des BLW an den Kanton ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Abteilung Strukturverbesserungen vom Amt für Strukturverbesserungen des Kantons Bern beabsichtigt, in Kemmeriboden (Gemeinde Schangnau) eine automatisch schliessende Barriere mit einem Schlüsselsystem für die Zufahrtsberechtigten unmittelbar nach dem Gastwirtschaftsbetrieb Kemmeribodenbad zu errichten.</p><p>Dies wäre die erste derartige Barriere weit und breit, die ein ganzjährig bewohntes Gebiet abriegelt. Die Barriere versperrt den Zugang zu einem umfangreichen land- und forstwirtschaftlich genutzten Gebiet, das drei ganzjährig bewohnte Haupterwerbsbetriebe mit 43 Kühen und 31 Rindern sowie mehrere Sömmerungsbetriebe mit 156 Kühen und 205 Rindern in der Alpungszeit umfasst. Der vorgesehene Standort der Barriere liegt im Kanton Bern, ein Grossteil der betroffenen Gebiete und Betriebe jedoch im Kanton Luzern.</p><p>Da sich das Amt für Landwirtschaft des Kantons Bern auf eine Stellungnahme des Bundes bezieht, bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wird die Praxis der Aufstellung von Barrieren in allen Kantonen der Schweiz gleich gehandhabt?</p><p>2. Müsste nicht ein Grundsatzentscheid gefasst werden, dass Barrieren überall erst nach ganzjährig bewohnten Liegenschaften zu stehen kämen, da sonst eine Ungleichbehandlung von Betroffenen zu Ungerechtigkeiten führt?</p><p>3. Wie ist die Handhabung einer solchen Barriere für verwandte Besucher, Ärzte, Feuerwehr, Futtermittelzufuhr, Viehtransporte, Holzabfuhr, sämtliche landwirtschaftlichen Kontrollen und dergleichen praktisch durchzuführen?</p><p>4. Wäre nicht eine geeignete Fahrbeschränkung ohne weitere Schikanen für die Anwohner und Zufahrtsberechtigten eine viel praktischere und erst noch kostengünstigere Lösung?</p><p>5. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass im vorliegenden Fall eine Barriere ein grundsätzlich untaugliches Mittel ist, weil sich Unberechtigte oft trotz Barriere Zutritt verschaffen, sodass mit ständigen Reparaturen zu rechnen wäre?</p><p>6. Es ist unverständlich, wenn Bund und Kanton für die Erschliessung von Rand- und Bergregionen Beiträge sprechen und als wichtigen Bestandteil die Direktvermarktung für die abgelegenen Betriebe fordern und fördern, gleichzeitig jedoch mit unnötigen Behinderungen die Existenz der betroffenen Landwirte wieder gefährden.</p>
    • Automatisch schliessende Barrieren

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