Abkommen über Personenfreizügigkeit und Sozialdumping. Erweiterung
- ShortId
-
03.3326
- Id
-
20033326
- Updated
-
14.11.2025 07:18
- Language
-
de
- Title
-
Abkommen über Personenfreizügigkeit und Sozialdumping. Erweiterung
- AdditionalIndexing
-
15;Arbeitnehmerschutz;Lohndumping;Vertrag mit der EU;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Erweiterung der Gemeinschaft;Gesamtarbeitsvertrag;Arbeitsbedingungen;Osteuropa
- 1
-
- L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
- L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
- L03K090203, Erweiterung der Gemeinschaft
- L05K0702010303, Lohndumping
- L04K07020502, Arbeitsbedingungen
- L05K0702040106, Gesamtarbeitsvertrag
- L04K09020101, Vertrag mit der EU
- L03K030104, Osteuropa
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Erweiterung der Europäischen Union (EU) nicht nur für deren aktuelle und zukünftige Mitglieder, sondern auch für die Schweiz von Vorteil ist. Die Erweiterung der EU ist für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt unseres Landes von Interesse: Sie öffnet bedeutende Perspektiven für die schweizerische Exportindustrie, umso mehr als die zehn neuen Staaten ein starkes Wachstum aufweisen. Überdies verfügen diese Länder über ein Reservoir an qualifizierten und weniger qualifizierten Arbeitskräften, welche die schweizerische Wirtschaft ebenfalls brauchen kann.</p><p>Es trifft zu, dass zwischen der Schweiz und der Mehrheit dieser Länder bedeutende Unterschiede bestehen, sowohl bezüglich Arbeitslosenquote und Lohnniveau als auch betreffend Kaufkraft der Bevölkerung. Um dem Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat in seinem Verhandlungsmandat für die Ausdehnung des Abkommens über den freien Personenverkehr (FZA) ausreichend lange Übergangsfristen vorgesehen. Diese Fristen werden es auch ermöglichen, eine gewisse Erfahrung mit den flankierenden Massnahmen zu machen, die das Parlament 1999 beschlossen hat und die am 1. Juni 2004 in Kraft treten werden.</p><p>1. Die Ausdehnung des FZA auf die neuen Mitgliedstaaten der EU wird es dem schweizerischen Arbeitsmarkt zum einen ermöglichen, einen Teil der weniger qualifizierten Arbeitskräfte, die ihm manchmal fehlen, zu finden. Zum anderen wird es auch einfacher werden, besser qualifizierte Arbeitskräfte zu eruieren, was der Rekrutierungspolitik des Bundesrates entspricht. Diese Ausdehnung ist ein wichtiges Element zur Beibehaltung eines ausgewogenen Arbeitsmarktes. Hinzu kommt, dass der Übergang zur Öffnung nicht von einem Tag auf den anderen erfolgen wird. Angemessene Übergangsperioden, während denen der Vorrang der einheimischen Arbeitskräfte und die Kontingente beibehalten werden, sollen einen behutsamen Übergang zum freien Personenverkehr ermöglichen.</p><p>2.-6. Die vom Parlament im Oktober 1999 beschlossenen flankierenden Massnahmen sind das Ergebnis von langen und schwierigen Verhandlungen, die zu einem von der Gesamtheit der Sozialpartner getragenen Kompromiss geführt haben. Da diese Massnahmen erst am 1. Juni 2004 in Kraft treten werden, kann deren Wirkung heute noch nicht beurteilt werden.</p><p>Die flankierenden Massnahmen wurden als Instrument konzipiert, das es erlaubt, in nicht diskriminierender Weise zu vermeiden, dass der freie Personenverkehr zu einem Lohndumping auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt führt. Zu diesem Zweck wurden tripartite Kommissionen eingeführt, die beauftragt sind, den Arbeitsmarkt zu beobachten und im Falle von festgestellten Missbräuchen Massnahmen zu beantragen.</p><p>Es ist zu beachten, dass solche Missbräuche sowohl schweizerische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Angehörige von Mitgliedstaaten der EU (in ihrer gegenwärtigen oder zukünftigen Zusammensetzung) oder Angehörige von Drittstaaten betreffen können. Da die flankierenden Massnahmen nicht diskriminierend sein dürfen, spielen die Nationalität oder der Status der betroffenen Personen und die Ursachen des Missbrauchs keine Rolle. Es zählt einzig ein von der tripartiten Kommission festgestellter Sachverhalt.</p><p>Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Unterschied bei Löhnen und Kaufkraft zwischen den meisten neuen EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz sowie den heutigen EU-Mitgliedstaaten die Arbeitgeber dazu verleitet, die flankierenden Massnahmen, wenn sie einmal in Kraft getreten sind, zu umgehen. Das ist eine Gefahr, die der Bundesrat sehr ernst nimmt. Er unterstreicht deshalb die Notwendigkeit der Einhaltung der flankierenden Massnahmen, deren Vollzug dauerhaft mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln sichergestellt werden muss.</p><p>Wenn die flankierenden Massnahmen korrekt umgesetzt werden, so werden die in einer Branche und einer Region üblichen Arbeitsbedingungen ebenfalls auf die Angehörigen der neuen EU-Mitgliedstaaten angewendet. Dies wird verhindern, dass die Lohn- und Kaufkraftunterschiede zu einem Lohndumping führen.</p><p>Es trifft zu, dass mit 592 Gesamtarbeitsverträgen (GAV) - wovon 396 Firmenverträge -, die für rund 1 337 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten (Stand 30. Juni 2002, gemäss Erhebung des Bundesamtes für Statistik), unser Land einen weniger hohen GAV-Abdeckungsgrad hat als einige unserer direkten Nachbarländer. Die Initiative für GAV-Verhandlungen und Abschluss eines GAV liegt indessen bei den Sozialpartnern. In diesem Kontext ist zu erwähnen, dass sich seit Annahme der flankierenden Massnahmen verschiedene Wirtschaftsbranchen überlegen, einen GAV abzuschliessen oder dies bereits (erstmals) getan haben. Der Bundesrat nimmt von dieser Entwicklung mit Befriedigung Kenntnis.</p><p>Der Vollzug der flankierenden Massnahmen liegt weitgehend in der Zuständigkeit der Kantone; es liegt an ihnen, die Modalitäten festzulegen, die sie für eine wirksame Kontrolle als notwendig erachten. Der Bund wird gleichwohl die Umsetzung der flankierenden Massnahmen in den Kantonen aufmerksam verfolgen. Mangels jeglicher Erfahrung hat der Bund jedoch im heutigen Zeitpunkt keinen Grund, den Kantonen minimale Anforderungen in Bezug auf die allfällige Einstellung von Inspektoren zu stellen. Aus dem selben Grund ist es auch zu früh, die Kompetenzen und die Befugnisse der tripartiten Kommissionen zu überdenken. Die strikte Anwendung der flankierenden Massnahmen ist ein zentrales Element des Konzepts des Bundesrates zur Öffnung des Arbeitsmarktes für Länder der EU. Er wird deshalb dafür besorgt sein, dass das in Gesetz und Verordnung vorgesehene Kontrolldispositiv wirksam ist.</p><p>Für die Ausdehnung des FZA sind Übergangsfristen vorgesehen. Während dieser Periode wird der Bund in Zusammenarbeit mit der tripartiten Kommission des Bundes die Sachdienlichkeit und die Wirksamkeit des Dispositivs, das am 1. Juni 2004 in Kraft treten wird, prüfen und evaluieren können. Zurzeit beabsichtigt der Bundesrat, in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Sozialpartnern, sich auf eine wirksame Umsetzung der vom Parlament beschlossenen Massnahmen zu konzentrieren.</p><p>7. Nach den Informationen, die wir von den Kantonen erhalten haben, können wir bestätigen, dass in zahlreichen Kantonen bereits eine tripartite Kommission eingesetzt wurde. Andere Kantone haben die notwendigen Gesetze oder Reglemente erlassen, die Kommission aber noch nicht formell eingesetzt. Einige Kantone haben die Verordnung des Bundesrates vom 21. Mai 2003 über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgewartet und werden noch diesen Herbst den zuständigen Behörden die zu erlassenden Vorschriften unterbreiten. Der Bundesrat sorgt dafür, dass alle Kantone spätestens am 1. Juni 2004 über eine tripartite Kommission verfügen.</p><p>8. Artikel 25a Absatz 1 des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer sieht vor, dass der Bund für die soziale Integration von Ausländerinnen und Ausländern finanzielle Beiträge ausrichten kann. Gestützt darauf hat der Bundesrat die Verordnung vom 13. September 2000 über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern erlassen. Sie gilt für sämtliche Ausländerinnen und Ausländer mit einer dauerhaften Aufenthaltsbewilligung oder Niederlassungsbewilligung. Damit können auch heute schon Angehörige der EU/Efta-Staaten die bestehenden Integrationsangebote nutzen.</p><p>Die verstärkte Integration rechtmässig und längerfristig anwesender Ausländerinnen und Ausländer ist zudem ein Leitgedanke des geplanten neuen Ausländergesetzes sowie der Teilrevision der Integrationsverordnung. Diese sehen eine Ausweitung der bisherigen Förderungsmassnahmen vor wie die verbesserte Koordination der Integrationsbemühungen sowohl auf der Bundesebene als auch im Verhältnis zu den Kantonen.</p><p>Der Bundesrat erachtet daher in diesem Zusammenhang und im Hinblick auf die Teilrevision der Integrationsverordnung weitergehende Massnahmen zur Integrationsförderung im Hinblick auf die EU-Erweiterung nicht für geboten.</p><p>Im Übrigen beinhaltet die Schaffung des Fonds "Projekte gegen Rassismus und für Menschenrechte" ebenfalls ein konkretes Engagement des Bundes im Kampf gegen die Diskriminierung, insbesondere im Bereich der Beschäftigung.</p><p>Die Ausschreibung für das Jahr 2004, die der Arbeitswelt gewidmet ist, hat von bedeutenden Vorarbeiten profitiert, die in Zusammenarbeit mit den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften, dem Staatssekretariat für Wirtschaft sowie dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie ausgeführt worden sind.</p><p>Die Publikation des Eidgenössischen Departementes des Innern "Arbeitswelt ohne Diskriminierung - Massnahmen gegen rassistische Diskriminierung am Arbeitsplatz", herausgegeben von der Fachstelle für Rassismusbekämpfung, macht eine Bestandesaufnahme von antidiskriminierenden Massnahmen in der Arbeitswelt und schlägt konkrete Aktionen vor.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wir begrüssen die Erweiterung der Europäischen Union (EU) sehr, weil sie die Stabilität unseres Kontinentes festigt, den Frieden fördert und weiteren Ländern ermöglicht, an einem grossen politischen, sozialen und wirtschaftlichen Projekt teilzuhaben. In diesem Sinn kann die Ausdehnung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU auf zehn weitere Länder als Chance für die Schweizer Wirtschaft angesehen werden.</p><p>Mit der Erweiterung der EU von 15 auf 25 Mitgliedstaaten werden weitere 75 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten Teil des grossen europäischen Marktes. Deshalb sollten sich der Schweizer Exportindustrie neue Möglichkeiten eröffnen.</p><p>Die Ausdehnung des Abkommens über Personenfreizügigkeit birgt jedoch auch gewisse Risiken, weil einige mittel- und osteuropäische Länder (Moel) mit einer Massenarbeitslosigkeit von rund 15 bis 20 Prozent zu kämpfen haben und die Kaufkraft dort sieben- bis elfmal schwächer ist als in Westeuropa. Aufgrund dessen werden zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Stelle in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz suchen.</p><p>Dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den Moel zu uns kommen, stört uns als solches nicht. Im Vergleich zu den Abkommen mit der EU steigt die Gefahr des Sozial- und Lohndumpings jedoch erheblich. Deshalb bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie schätzt er die Auswirkungen der Ausdehnung des Abkommens über Personenfreizügigkeit auf den schweizerischen Arbeitsmarkt ein?</p><p>2. Ist er nicht auch der Ansicht, dass die Risiken des Sozial- und Lohndumpings durch die Ausdehnung dieses Abkommens erheblich steigen werden?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, die sozialen Begleitmassnahmen, die gleichzeitig mit den bilateralen Abkommen I beschlossen wurden, zu verstärken, um diesen Risiken vorzubeugen und sie zu bekämpfen?</p><p>4. Ist er insbesondere mit folgenden Ideen einverstanden: Vereinfachung des Verfahrens, mit welchem der Geltungsbereich eines Gesamtarbeitsvertrages auf einen ganzen Wirtschaftszweig ausgedehnt werden kann (Allgemeinverbindlichkeit); Einstellung zusätzlicher Inspektoren, um die Arbeitsbedingungen und die Löhne zu überwachen; Verstärkung des Kündigungsschutzes der Mitglieder von Arbeitnehmervertretungen?</p><p>5. Hält er diese Reformen nicht für umso wichtiger, als in der Schweiz lediglich 50 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind, während dieser Anteil in mehreren anderen westeuropäischen Ländern 80 oder sogar 90 Prozent beträgt?</p><p>6. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass die Befugnisse der tripartiten Kommissionen ausgedehnt werden sollten?</p><p>7. Kann der Bundesrat uns sagen, inwieweit die tripartiten Kommissionen in den einzelnen Kantonen bereits eingerichtet sind und welche Massnahmen er gegen Kantone ergreifen will, die diese Kommissionen immer noch nicht gebildet haben?</p><p>8. Ist der Bundesrat schliesslich nicht auch der Meinung, dass die Integrations- und Bildungsmassnahmen (Sprachkurse; Bildungsurlaub, um Sprach- und Fachkurse belegen zu können; Berufsberatung usw.) wegen der Ausdehnung des Abkommens über Personenfreizügigkeit verstärkt werden sollten?</p>
- Abkommen über Personenfreizügigkeit und Sozialdumping. Erweiterung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Erweiterung der Europäischen Union (EU) nicht nur für deren aktuelle und zukünftige Mitglieder, sondern auch für die Schweiz von Vorteil ist. Die Erweiterung der EU ist für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt unseres Landes von Interesse: Sie öffnet bedeutende Perspektiven für die schweizerische Exportindustrie, umso mehr als die zehn neuen Staaten ein starkes Wachstum aufweisen. Überdies verfügen diese Länder über ein Reservoir an qualifizierten und weniger qualifizierten Arbeitskräften, welche die schweizerische Wirtschaft ebenfalls brauchen kann.</p><p>Es trifft zu, dass zwischen der Schweiz und der Mehrheit dieser Länder bedeutende Unterschiede bestehen, sowohl bezüglich Arbeitslosenquote und Lohnniveau als auch betreffend Kaufkraft der Bevölkerung. Um dem Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat in seinem Verhandlungsmandat für die Ausdehnung des Abkommens über den freien Personenverkehr (FZA) ausreichend lange Übergangsfristen vorgesehen. Diese Fristen werden es auch ermöglichen, eine gewisse Erfahrung mit den flankierenden Massnahmen zu machen, die das Parlament 1999 beschlossen hat und die am 1. Juni 2004 in Kraft treten werden.</p><p>1. Die Ausdehnung des FZA auf die neuen Mitgliedstaaten der EU wird es dem schweizerischen Arbeitsmarkt zum einen ermöglichen, einen Teil der weniger qualifizierten Arbeitskräfte, die ihm manchmal fehlen, zu finden. Zum anderen wird es auch einfacher werden, besser qualifizierte Arbeitskräfte zu eruieren, was der Rekrutierungspolitik des Bundesrates entspricht. Diese Ausdehnung ist ein wichtiges Element zur Beibehaltung eines ausgewogenen Arbeitsmarktes. Hinzu kommt, dass der Übergang zur Öffnung nicht von einem Tag auf den anderen erfolgen wird. Angemessene Übergangsperioden, während denen der Vorrang der einheimischen Arbeitskräfte und die Kontingente beibehalten werden, sollen einen behutsamen Übergang zum freien Personenverkehr ermöglichen.</p><p>2.-6. Die vom Parlament im Oktober 1999 beschlossenen flankierenden Massnahmen sind das Ergebnis von langen und schwierigen Verhandlungen, die zu einem von der Gesamtheit der Sozialpartner getragenen Kompromiss geführt haben. Da diese Massnahmen erst am 1. Juni 2004 in Kraft treten werden, kann deren Wirkung heute noch nicht beurteilt werden.</p><p>Die flankierenden Massnahmen wurden als Instrument konzipiert, das es erlaubt, in nicht diskriminierender Weise zu vermeiden, dass der freie Personenverkehr zu einem Lohndumping auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt führt. Zu diesem Zweck wurden tripartite Kommissionen eingeführt, die beauftragt sind, den Arbeitsmarkt zu beobachten und im Falle von festgestellten Missbräuchen Massnahmen zu beantragen.</p><p>Es ist zu beachten, dass solche Missbräuche sowohl schweizerische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Angehörige von Mitgliedstaaten der EU (in ihrer gegenwärtigen oder zukünftigen Zusammensetzung) oder Angehörige von Drittstaaten betreffen können. Da die flankierenden Massnahmen nicht diskriminierend sein dürfen, spielen die Nationalität oder der Status der betroffenen Personen und die Ursachen des Missbrauchs keine Rolle. Es zählt einzig ein von der tripartiten Kommission festgestellter Sachverhalt.</p><p>Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Unterschied bei Löhnen und Kaufkraft zwischen den meisten neuen EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz sowie den heutigen EU-Mitgliedstaaten die Arbeitgeber dazu verleitet, die flankierenden Massnahmen, wenn sie einmal in Kraft getreten sind, zu umgehen. Das ist eine Gefahr, die der Bundesrat sehr ernst nimmt. Er unterstreicht deshalb die Notwendigkeit der Einhaltung der flankierenden Massnahmen, deren Vollzug dauerhaft mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln sichergestellt werden muss.</p><p>Wenn die flankierenden Massnahmen korrekt umgesetzt werden, so werden die in einer Branche und einer Region üblichen Arbeitsbedingungen ebenfalls auf die Angehörigen der neuen EU-Mitgliedstaaten angewendet. Dies wird verhindern, dass die Lohn- und Kaufkraftunterschiede zu einem Lohndumping führen.</p><p>Es trifft zu, dass mit 592 Gesamtarbeitsverträgen (GAV) - wovon 396 Firmenverträge -, die für rund 1 337 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten (Stand 30. Juni 2002, gemäss Erhebung des Bundesamtes für Statistik), unser Land einen weniger hohen GAV-Abdeckungsgrad hat als einige unserer direkten Nachbarländer. Die Initiative für GAV-Verhandlungen und Abschluss eines GAV liegt indessen bei den Sozialpartnern. In diesem Kontext ist zu erwähnen, dass sich seit Annahme der flankierenden Massnahmen verschiedene Wirtschaftsbranchen überlegen, einen GAV abzuschliessen oder dies bereits (erstmals) getan haben. Der Bundesrat nimmt von dieser Entwicklung mit Befriedigung Kenntnis.</p><p>Der Vollzug der flankierenden Massnahmen liegt weitgehend in der Zuständigkeit der Kantone; es liegt an ihnen, die Modalitäten festzulegen, die sie für eine wirksame Kontrolle als notwendig erachten. Der Bund wird gleichwohl die Umsetzung der flankierenden Massnahmen in den Kantonen aufmerksam verfolgen. Mangels jeglicher Erfahrung hat der Bund jedoch im heutigen Zeitpunkt keinen Grund, den Kantonen minimale Anforderungen in Bezug auf die allfällige Einstellung von Inspektoren zu stellen. Aus dem selben Grund ist es auch zu früh, die Kompetenzen und die Befugnisse der tripartiten Kommissionen zu überdenken. Die strikte Anwendung der flankierenden Massnahmen ist ein zentrales Element des Konzepts des Bundesrates zur Öffnung des Arbeitsmarktes für Länder der EU. Er wird deshalb dafür besorgt sein, dass das in Gesetz und Verordnung vorgesehene Kontrolldispositiv wirksam ist.</p><p>Für die Ausdehnung des FZA sind Übergangsfristen vorgesehen. Während dieser Periode wird der Bund in Zusammenarbeit mit der tripartiten Kommission des Bundes die Sachdienlichkeit und die Wirksamkeit des Dispositivs, das am 1. Juni 2004 in Kraft treten wird, prüfen und evaluieren können. Zurzeit beabsichtigt der Bundesrat, in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Sozialpartnern, sich auf eine wirksame Umsetzung der vom Parlament beschlossenen Massnahmen zu konzentrieren.</p><p>7. Nach den Informationen, die wir von den Kantonen erhalten haben, können wir bestätigen, dass in zahlreichen Kantonen bereits eine tripartite Kommission eingesetzt wurde. Andere Kantone haben die notwendigen Gesetze oder Reglemente erlassen, die Kommission aber noch nicht formell eingesetzt. Einige Kantone haben die Verordnung des Bundesrates vom 21. Mai 2003 über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgewartet und werden noch diesen Herbst den zuständigen Behörden die zu erlassenden Vorschriften unterbreiten. Der Bundesrat sorgt dafür, dass alle Kantone spätestens am 1. Juni 2004 über eine tripartite Kommission verfügen.</p><p>8. Artikel 25a Absatz 1 des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer sieht vor, dass der Bund für die soziale Integration von Ausländerinnen und Ausländern finanzielle Beiträge ausrichten kann. Gestützt darauf hat der Bundesrat die Verordnung vom 13. September 2000 über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern erlassen. Sie gilt für sämtliche Ausländerinnen und Ausländer mit einer dauerhaften Aufenthaltsbewilligung oder Niederlassungsbewilligung. Damit können auch heute schon Angehörige der EU/Efta-Staaten die bestehenden Integrationsangebote nutzen.</p><p>Die verstärkte Integration rechtmässig und längerfristig anwesender Ausländerinnen und Ausländer ist zudem ein Leitgedanke des geplanten neuen Ausländergesetzes sowie der Teilrevision der Integrationsverordnung. Diese sehen eine Ausweitung der bisherigen Förderungsmassnahmen vor wie die verbesserte Koordination der Integrationsbemühungen sowohl auf der Bundesebene als auch im Verhältnis zu den Kantonen.</p><p>Der Bundesrat erachtet daher in diesem Zusammenhang und im Hinblick auf die Teilrevision der Integrationsverordnung weitergehende Massnahmen zur Integrationsförderung im Hinblick auf die EU-Erweiterung nicht für geboten.</p><p>Im Übrigen beinhaltet die Schaffung des Fonds "Projekte gegen Rassismus und für Menschenrechte" ebenfalls ein konkretes Engagement des Bundes im Kampf gegen die Diskriminierung, insbesondere im Bereich der Beschäftigung.</p><p>Die Ausschreibung für das Jahr 2004, die der Arbeitswelt gewidmet ist, hat von bedeutenden Vorarbeiten profitiert, die in Zusammenarbeit mit den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften, dem Staatssekretariat für Wirtschaft sowie dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie ausgeführt worden sind.</p><p>Die Publikation des Eidgenössischen Departementes des Innern "Arbeitswelt ohne Diskriminierung - Massnahmen gegen rassistische Diskriminierung am Arbeitsplatz", herausgegeben von der Fachstelle für Rassismusbekämpfung, macht eine Bestandesaufnahme von antidiskriminierenden Massnahmen in der Arbeitswelt und schlägt konkrete Aktionen vor.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wir begrüssen die Erweiterung der Europäischen Union (EU) sehr, weil sie die Stabilität unseres Kontinentes festigt, den Frieden fördert und weiteren Ländern ermöglicht, an einem grossen politischen, sozialen und wirtschaftlichen Projekt teilzuhaben. In diesem Sinn kann die Ausdehnung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU auf zehn weitere Länder als Chance für die Schweizer Wirtschaft angesehen werden.</p><p>Mit der Erweiterung der EU von 15 auf 25 Mitgliedstaaten werden weitere 75 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten Teil des grossen europäischen Marktes. Deshalb sollten sich der Schweizer Exportindustrie neue Möglichkeiten eröffnen.</p><p>Die Ausdehnung des Abkommens über Personenfreizügigkeit birgt jedoch auch gewisse Risiken, weil einige mittel- und osteuropäische Länder (Moel) mit einer Massenarbeitslosigkeit von rund 15 bis 20 Prozent zu kämpfen haben und die Kaufkraft dort sieben- bis elfmal schwächer ist als in Westeuropa. Aufgrund dessen werden zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Stelle in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz suchen.</p><p>Dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den Moel zu uns kommen, stört uns als solches nicht. Im Vergleich zu den Abkommen mit der EU steigt die Gefahr des Sozial- und Lohndumpings jedoch erheblich. Deshalb bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie schätzt er die Auswirkungen der Ausdehnung des Abkommens über Personenfreizügigkeit auf den schweizerischen Arbeitsmarkt ein?</p><p>2. Ist er nicht auch der Ansicht, dass die Risiken des Sozial- und Lohndumpings durch die Ausdehnung dieses Abkommens erheblich steigen werden?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, die sozialen Begleitmassnahmen, die gleichzeitig mit den bilateralen Abkommen I beschlossen wurden, zu verstärken, um diesen Risiken vorzubeugen und sie zu bekämpfen?</p><p>4. Ist er insbesondere mit folgenden Ideen einverstanden: Vereinfachung des Verfahrens, mit welchem der Geltungsbereich eines Gesamtarbeitsvertrages auf einen ganzen Wirtschaftszweig ausgedehnt werden kann (Allgemeinverbindlichkeit); Einstellung zusätzlicher Inspektoren, um die Arbeitsbedingungen und die Löhne zu überwachen; Verstärkung des Kündigungsschutzes der Mitglieder von Arbeitnehmervertretungen?</p><p>5. Hält er diese Reformen nicht für umso wichtiger, als in der Schweiz lediglich 50 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind, während dieser Anteil in mehreren anderen westeuropäischen Ländern 80 oder sogar 90 Prozent beträgt?</p><p>6. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass die Befugnisse der tripartiten Kommissionen ausgedehnt werden sollten?</p><p>7. Kann der Bundesrat uns sagen, inwieweit die tripartiten Kommissionen in den einzelnen Kantonen bereits eingerichtet sind und welche Massnahmen er gegen Kantone ergreifen will, die diese Kommissionen immer noch nicht gebildet haben?</p><p>8. Ist der Bundesrat schliesslich nicht auch der Meinung, dass die Integrations- und Bildungsmassnahmen (Sprachkurse; Bildungsurlaub, um Sprach- und Fachkurse belegen zu können; Berufsberatung usw.) wegen der Ausdehnung des Abkommens über Personenfreizügigkeit verstärkt werden sollten?</p>
- Abkommen über Personenfreizügigkeit und Sozialdumping. Erweiterung
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