Aufhebung der regionalen Zivildienststelle in Genf
- ShortId
-
03.3331
- Id
-
20033331
- Updated
-
10.04.2024 13:20
- Language
-
de
- Title
-
Aufhebung der regionalen Zivildienststelle in Genf
- AdditionalIndexing
-
04;09;Organisation der Bundesverwaltung;französisch-sprachige Schweiz;Dezentralisierung;Zivildienst
- 1
-
- L04K04020301, Zivildienst
- L04K01020406, Dezentralisierung
- L06K010601020201, französisch-sprachige Schweiz
- L02K0804, Organisation der Bundesverwaltung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Da ich besser mit der Situation in Genf vertraut bin, erlaube ich mir, Argumente vorzubringen, die dafür sprechen, dass auch weiterhin eine Zivildienst-Regionalstelle in Genf betrieben wird. Diese Argumente scheinen mir genügend fundiert, um den Bundesrat dazu zu bringen, die geplante Aufhebung der Regionalstellen nochmals zu überdenken.</p><p>Die Erfahrung der vergangenen fünf Jahre hat nämlich gezeigt, dass es sehr wichtig ist, das Netzwerk der in diesem Bereich tätigen Einrichtungen zu kennen, um eine gute Organisation des Zivildienstes garantieren zu können. Aufgabe der Regionalstelle ist es, Organisationen und Vereine, die als Einsatzbetrieb anerkannt werden möchten, zu suchen und zu unterstützen. In Genf ist die Stelle auch in einer Kommission vertreten, die eingesetzt wird, um unter den kleinen Organisationen jedes Jahr die vom Grossen Rat bewilligten Subventionen zu verteilen.</p><p>Neben der Unterstützung der Organisationen ist die Regionalstelle auch dafür zuständig, den Zivildienstleistenden die notwendigen Informationen zu geben und ihren Einsatz zu planen und zu vermitteln. Zu diesem Zweck organisiert sie für die neu zugelassenen Zivildienstleistenden einmal pro Monat eine Informationsveranstaltung, an der jeweils rund dreissig Personen teilnehmen. Schliesslich muss auch hervorgehoben werden, dass die für die Regionalstelle in Genf zuständige Person alle Zivildienstleistenden und die Leiterinnen und Leiter der Organisationen persönlich kennt und ihr Büro immer für sie offen hält. Bei einer so hohen Verfügbarkeit können dank des direkten Kontakts Fragen gestellt und etwaige Probleme schnell aus der Welt geschafft werden. Es muss wohl nicht erwähnt werden, dass dies bei einer Verlegung nach Lausanne nicht mehr möglich wäre, ist dort eine so hohe Verfügbarkeit doch schon heute nicht gegeben.</p><p>Hinsichtlich der täglichen Verwaltungsarbeiten ist die Aufhebung der Regionalstelle in Genf unbegreiflich, sie macht aber auch finanziell keinen Sinn, da Genf mit 110 Stellenprozenten für 962 Zivildienstleistende viel schlechter da steht als die Kantone Waadt oder Neuenburg mit 130 Stellenprozenten für 800 Zivildienstleistende bzw. 100 Stellenprozenten für rund 500 Zivildienstleistende.</p>
- <p>Der Bundesrat stellt mit Befriedigung fest, dass die Regionalstelle des Zivildienstes, die 1996 in Genf bei der Manpower SA eingerichtet wurde, heute grosse Akzeptanz geniesst, obwohl sie in ihrer Anfangsphase bei den interessierten Kreisen heftigen Widerstand geweckt hatte.</p><p>Er nimmt zu den in der Interpellation aufgeworfenen Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Gründe für die Änderung der Strukturen im Vollzug des Zivildienstes:</p><p>Für eine Neustrukturierung des Netzes der Regionalstellen des Zivildienstes auf den 1. Januar 2004 sprechen in erster Linie wirtschaftliche Überlegungen sowie Gründe im Zusammenhang mit der neuen Rekrutierung der "Armee XXI":</p><p>- Von den heute total neun Regionalstellen des Zivildienstes erreichen zwei (Neuenburg und Tessin) die erforderliche kritische Grösse nicht, weil das Einzugsgebietes zu klein ist. Eine Straffung des Netzes der Aussenstellen zumindest in der Westschweiz drängte sich auf.</p><p>- Die Zusammenarbeit der Vollzugsstelle für den Zivildienst mit den seit 1996 bestehenden fünf privaten Regionalstellen wird Ende 2003 eingestellt. Eine vertiefte Evaluation der Zusammenarbeit mit ihnen ergab, dass die Voraussetzungen, welche ein Contracting Out einer Vollzugsaufgabe nahe legen, nicht erfüllt sind: Die privaten Regionalstellen arbeiteten nicht kostengünstiger als die bundeseigenen Regionalstellen, zusätzliches Know-how liess sich dadurch für den Bund nicht gewinnen und Synergien stellten sich nicht ein. Dieser Befund bedeutet allerdings nicht, dass die Zusammenarbeit mit privaten Regionalstellen ein Fehler war, denn sie erlaubte einen qualitativ guten Vollzug und den Gewinn wertvoller Erfahrungen.</p><p>- Stellungspflichtige mussten bisher oft mehrere nachgelagerte Verfahren durchlaufen, bis fest stand, welchen Dienst sie leisten sollten: Am Anfang stand die Aushebung mit der Abklärung der Militärdiensttauglichkeit. Wer untauglich war, wurde später zum Einteilungsrapport des Zivilschutzes aufgeboten. Und wer Zivildienst leisten wollte, musste bisher den Tauglichkeitsentscheid abwarten und konnte erst danach ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst einreichen. Von der ersten Orientierung über die Erfüllung der Wehrpflicht bis zum Antritt des ersten Einsatzes konnten so im Fall des Zivildienstes bis zu zwei Jahre vergehen.</p><p>Die neue Rekrutierung XXI der Armee verfolgt ein anderes Ziel: Nach längstens drei Rekrutierungstagen weiss jeder Stellungspflichtige, wann, wo und in welcher Funktion er seinen Dienst leisten wird: in der Armee, im Bevölkerungsschutz oder im Zivildienst. Die zuständigen Stellen des VBS luden den Zivildienst ein, an der Realisierung dieses Ziels mitzuwirken. Die Vollzugsstelle für den Zivildienst hat dem zugestimmt, weil die Zielsetzung überzeugt.</p><p>Das revidierte Zivildienstgesetz erlaubt deshalb ab dem 1. Januar 2004 die Einreichung eines Gesuchs um Zulassung zum Zivildienst bereits vor der Rekrutierung. Ein Gesuchsteller, der anlässlich der Rekrutierung als militärdiensttauglich erklärt wird, wird während der Rekrutierung zu seinem Gesuch persönlich angehört und der Entscheid wird ihm sofort mitgeteilt. Die Wartezeiten im Regionalzentrum des Zivildienstes werden zur Vorbereitung des ersten Zivildiensteinsatzes genutzt. So wird es möglich sein, dass rund zehn Monate nach dem Besuch des Orientierungstages der erste Zivildiensteinsatz angetreten werden kann.</p><p>Voraussetzung dafür ist, dass die Vollzugsstelle für den Zivildienst ihre Leistungen an den Standorten der Rekrutierung XXI anbietet. Die laufende Reorganisation der Vollzugsstelle dient diesem Zweck: Die Vollzugsstelle wird künftig sieben statt neun Regionalzentren aufweisen, deren örtliche Zuständigkeiten mit denjenigen der militärischen Rekrutierungszentren übereinstimmen. Die Zulassungsgesuche werden künftig nicht mehr zentral in Thun, sondern dezentral in den Regionalzentren geprüft und entschieden werden. Somit werden die neuen Regionalzentren zu Dienstleistungszentren, die alle Dienstleistungen "aus einer Hand" anbieten. Trotz der Nähe zu den Rekrutierungszentren wird die Unabhängigkeit des Zivildienstes vom VBS gewahrt bleiben.</p><p>2. Nähe des Vollzuges als Garant für seine Effizienz und Menschlichkeit:</p><p>Die Revision des Zivildienstgesetzes, die auf den 1. Januar 2004 in Kraft treten wird, die damit verbundene Reorganisation der Vollzugsstelle für den Zivildienst und die Neugliederung der Regionalzentren dienen der Vereinfachung und der Beschleunigung des Vollzuges. Ein Hauptprozess, das Zulassungsverfahren, rückt näher zu den Gesuchstellern und wird wesentlich beschleunigt. Die Regionalzentren werden zu "single points of contact". Die Notwendigkeit, bei den Zivildienstbehörden persönlich zu erscheinen, wird abnehmen. Die geplanten Massnahmen zeichnen sich daher insgesamt durch grössere Kundennähe und -freundlichkeit aus und steigern die Effizienz des Vollzuges.</p><p>Zivildienstpflichtige Personen treten heute meistens telefonisch, brieflich oder per E-Mail in Kontakt mit der Regionalstelle. Persönliche Vorsprachen sind selten. Im Rahmen der E-Government-Strategie des Bundesrates wird der elektronisch gestützte Verkehr mit der Vollzugsstelle für den Zivildienst weiter gefördert und vereinfacht werden. Auch die heute üblichen Informationstage werden überprüft und voraussichtlich durch andere Kommunikationskanäle ersetzt werden.</p><p>Ist ein Gesuchsteller einmal zum Zivildienst zugelassen, so wird für ihn daher künftig der Standort des für ihn zuständigen Regionalzentrums keine massgebliche Rolle mehr spielen. Zwar ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Aufhebung der Regionalstellen in Genf und Neuenburg die Wege derjenigen, die in der Nähe dieser Regionalstellen leben, verlängern wird, da sie künftig zum Regionalzentrum in Lausanne gehen müssen. Verglichen mit den Distanzen zu den anderen Regionalzentren sind diese Wege aber nicht überproportional lang (die Distanzen und der Zeitaufwand von Basel nach Windisch, von Bern nach Sumiswald oder von St. Gallen nach Mels sind vergleichbar).</p><p>Da alle Regionalzentren wie bisher nach den gleichen Vorgaben und Qualitätsstandards arbeiten werden, werden die zivildienstpflichtigen Personen in Lausanne keine schlechteren Dienstleistungen erhalten als bisher in Genf oder Neuenburg.</p><p>Der Bundesrat teilt daher die in der Fragestellung durchscheinende Befürchtung der Interpellantin nicht, die Aufhebung der Regionalstelle des Zivildienstes in Genf fördere Ineffizienz und Unmenschlichkeit des Vollzuges des Zivildienstes.</p><p>3. Die Bereitschaft, die Reorganisation der Vollzugsstelle für den Zivildienst in Wiedererwägung zu ziehen:</p><p>Die Wahl der Organisationsform liegt in der Kompetenz der betroffenen Amtsstelle. Deren Strategie ist durchdacht, betriebswirtschaftlich gerechtfertigt und mit vernünftigen Zielsetzungen unterlegt. Die örtliche Zusammenlegung der Regionalzentren des Zivildienstes mit den Rekrutierungszentren der "Armee XXI" und die Koordination der entsprechenden Prozesse sind sinnvoll und für die betroffenen Personen mit wesentlichen Vorteilen verbunden.</p><p>Dass damit insbesondere im Kanton Genf die heute gegebene örtliche Nähe und der einfache Zugang zur Regionalstelle verloren gehen, bedauert der Bundesrat. Er ist jedoch überzeugt, dass diese Nachteile mehr als aufgewogen werden durch die Vorteile, welche mit der Reorganisation der Vollzugsstelle für den Zivildienst erzielbar sind. Für die Betreuung der Gesuchsteller und der zivildienstpflichtigen Personen aus dem Kanton Genf und für die Kontakte mit den Genfer Einsatzbetrieben und Behörden werden im Regionalzentrum Lausanne bestimmte Personen zuständig sein. Dies wird es erlauben, rasch die erforderlichen persönlichen Beziehungen wiederherzustellen und auch die Vertretung in der Genfer "Commission civiliste" sicherzustellen. Schliesslich ist auf der Basis des revidierten Zivildienstgesetzes auch eine Verstärkung des Kontakts zwischen den Regionalzentren und den Einsatzbetrieben vorgesehen.</p><p>Der Bundesrat sieht daher keinen Anlass, das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement und die Vollzugsstelle für den Zivildienst zu beauftragen, das Reorganisationsprojekt im Sinn der Interpellantin zu modifizieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich habe erfahren, dass die Abteilung Zivildienst mit Sitz in Thun plant, die Regionalstellen Genf und Neuenburg aufzuheben und diese Gebiete künftig von Lausanne aus zu bedienen. Ich bin besorgt, dass durch diese Zusammenlegung für die Zivildienstleistenden und die in diesem Bereich tätigen Organisationen, insbesondere aus dem Kanton Genf, Nachteile entstehen.</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wodurch sind diese Pläne motiviert?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass es besser wäre, wenn Zivildienstleistende auch weiterhin von der Nähe zu so einer Regionalstelle profitieren könnten? Diese Nähe ist doch Garant für eine effiziente Verwaltung mit menschlichem Antlitz.</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, seine Pläne zu überdenken und die Interessen der betroffenen Personen zu berücksichtigen, sind diese Interessen doch mit einer wirtschaftlichen Verwaltung der Ressourcen durchaus vereinbar?</p>
- Aufhebung der regionalen Zivildienststelle in Genf
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Da ich besser mit der Situation in Genf vertraut bin, erlaube ich mir, Argumente vorzubringen, die dafür sprechen, dass auch weiterhin eine Zivildienst-Regionalstelle in Genf betrieben wird. Diese Argumente scheinen mir genügend fundiert, um den Bundesrat dazu zu bringen, die geplante Aufhebung der Regionalstellen nochmals zu überdenken.</p><p>Die Erfahrung der vergangenen fünf Jahre hat nämlich gezeigt, dass es sehr wichtig ist, das Netzwerk der in diesem Bereich tätigen Einrichtungen zu kennen, um eine gute Organisation des Zivildienstes garantieren zu können. Aufgabe der Regionalstelle ist es, Organisationen und Vereine, die als Einsatzbetrieb anerkannt werden möchten, zu suchen und zu unterstützen. In Genf ist die Stelle auch in einer Kommission vertreten, die eingesetzt wird, um unter den kleinen Organisationen jedes Jahr die vom Grossen Rat bewilligten Subventionen zu verteilen.</p><p>Neben der Unterstützung der Organisationen ist die Regionalstelle auch dafür zuständig, den Zivildienstleistenden die notwendigen Informationen zu geben und ihren Einsatz zu planen und zu vermitteln. Zu diesem Zweck organisiert sie für die neu zugelassenen Zivildienstleistenden einmal pro Monat eine Informationsveranstaltung, an der jeweils rund dreissig Personen teilnehmen. Schliesslich muss auch hervorgehoben werden, dass die für die Regionalstelle in Genf zuständige Person alle Zivildienstleistenden und die Leiterinnen und Leiter der Organisationen persönlich kennt und ihr Büro immer für sie offen hält. Bei einer so hohen Verfügbarkeit können dank des direkten Kontakts Fragen gestellt und etwaige Probleme schnell aus der Welt geschafft werden. Es muss wohl nicht erwähnt werden, dass dies bei einer Verlegung nach Lausanne nicht mehr möglich wäre, ist dort eine so hohe Verfügbarkeit doch schon heute nicht gegeben.</p><p>Hinsichtlich der täglichen Verwaltungsarbeiten ist die Aufhebung der Regionalstelle in Genf unbegreiflich, sie macht aber auch finanziell keinen Sinn, da Genf mit 110 Stellenprozenten für 962 Zivildienstleistende viel schlechter da steht als die Kantone Waadt oder Neuenburg mit 130 Stellenprozenten für 800 Zivildienstleistende bzw. 100 Stellenprozenten für rund 500 Zivildienstleistende.</p>
- <p>Der Bundesrat stellt mit Befriedigung fest, dass die Regionalstelle des Zivildienstes, die 1996 in Genf bei der Manpower SA eingerichtet wurde, heute grosse Akzeptanz geniesst, obwohl sie in ihrer Anfangsphase bei den interessierten Kreisen heftigen Widerstand geweckt hatte.</p><p>Er nimmt zu den in der Interpellation aufgeworfenen Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Gründe für die Änderung der Strukturen im Vollzug des Zivildienstes:</p><p>Für eine Neustrukturierung des Netzes der Regionalstellen des Zivildienstes auf den 1. Januar 2004 sprechen in erster Linie wirtschaftliche Überlegungen sowie Gründe im Zusammenhang mit der neuen Rekrutierung der "Armee XXI":</p><p>- Von den heute total neun Regionalstellen des Zivildienstes erreichen zwei (Neuenburg und Tessin) die erforderliche kritische Grösse nicht, weil das Einzugsgebietes zu klein ist. Eine Straffung des Netzes der Aussenstellen zumindest in der Westschweiz drängte sich auf.</p><p>- Die Zusammenarbeit der Vollzugsstelle für den Zivildienst mit den seit 1996 bestehenden fünf privaten Regionalstellen wird Ende 2003 eingestellt. Eine vertiefte Evaluation der Zusammenarbeit mit ihnen ergab, dass die Voraussetzungen, welche ein Contracting Out einer Vollzugsaufgabe nahe legen, nicht erfüllt sind: Die privaten Regionalstellen arbeiteten nicht kostengünstiger als die bundeseigenen Regionalstellen, zusätzliches Know-how liess sich dadurch für den Bund nicht gewinnen und Synergien stellten sich nicht ein. Dieser Befund bedeutet allerdings nicht, dass die Zusammenarbeit mit privaten Regionalstellen ein Fehler war, denn sie erlaubte einen qualitativ guten Vollzug und den Gewinn wertvoller Erfahrungen.</p><p>- Stellungspflichtige mussten bisher oft mehrere nachgelagerte Verfahren durchlaufen, bis fest stand, welchen Dienst sie leisten sollten: Am Anfang stand die Aushebung mit der Abklärung der Militärdiensttauglichkeit. Wer untauglich war, wurde später zum Einteilungsrapport des Zivilschutzes aufgeboten. Und wer Zivildienst leisten wollte, musste bisher den Tauglichkeitsentscheid abwarten und konnte erst danach ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst einreichen. Von der ersten Orientierung über die Erfüllung der Wehrpflicht bis zum Antritt des ersten Einsatzes konnten so im Fall des Zivildienstes bis zu zwei Jahre vergehen.</p><p>Die neue Rekrutierung XXI der Armee verfolgt ein anderes Ziel: Nach längstens drei Rekrutierungstagen weiss jeder Stellungspflichtige, wann, wo und in welcher Funktion er seinen Dienst leisten wird: in der Armee, im Bevölkerungsschutz oder im Zivildienst. Die zuständigen Stellen des VBS luden den Zivildienst ein, an der Realisierung dieses Ziels mitzuwirken. Die Vollzugsstelle für den Zivildienst hat dem zugestimmt, weil die Zielsetzung überzeugt.</p><p>Das revidierte Zivildienstgesetz erlaubt deshalb ab dem 1. Januar 2004 die Einreichung eines Gesuchs um Zulassung zum Zivildienst bereits vor der Rekrutierung. Ein Gesuchsteller, der anlässlich der Rekrutierung als militärdiensttauglich erklärt wird, wird während der Rekrutierung zu seinem Gesuch persönlich angehört und der Entscheid wird ihm sofort mitgeteilt. Die Wartezeiten im Regionalzentrum des Zivildienstes werden zur Vorbereitung des ersten Zivildiensteinsatzes genutzt. So wird es möglich sein, dass rund zehn Monate nach dem Besuch des Orientierungstages der erste Zivildiensteinsatz angetreten werden kann.</p><p>Voraussetzung dafür ist, dass die Vollzugsstelle für den Zivildienst ihre Leistungen an den Standorten der Rekrutierung XXI anbietet. Die laufende Reorganisation der Vollzugsstelle dient diesem Zweck: Die Vollzugsstelle wird künftig sieben statt neun Regionalzentren aufweisen, deren örtliche Zuständigkeiten mit denjenigen der militärischen Rekrutierungszentren übereinstimmen. Die Zulassungsgesuche werden künftig nicht mehr zentral in Thun, sondern dezentral in den Regionalzentren geprüft und entschieden werden. Somit werden die neuen Regionalzentren zu Dienstleistungszentren, die alle Dienstleistungen "aus einer Hand" anbieten. Trotz der Nähe zu den Rekrutierungszentren wird die Unabhängigkeit des Zivildienstes vom VBS gewahrt bleiben.</p><p>2. Nähe des Vollzuges als Garant für seine Effizienz und Menschlichkeit:</p><p>Die Revision des Zivildienstgesetzes, die auf den 1. Januar 2004 in Kraft treten wird, die damit verbundene Reorganisation der Vollzugsstelle für den Zivildienst und die Neugliederung der Regionalzentren dienen der Vereinfachung und der Beschleunigung des Vollzuges. Ein Hauptprozess, das Zulassungsverfahren, rückt näher zu den Gesuchstellern und wird wesentlich beschleunigt. Die Regionalzentren werden zu "single points of contact". Die Notwendigkeit, bei den Zivildienstbehörden persönlich zu erscheinen, wird abnehmen. Die geplanten Massnahmen zeichnen sich daher insgesamt durch grössere Kundennähe und -freundlichkeit aus und steigern die Effizienz des Vollzuges.</p><p>Zivildienstpflichtige Personen treten heute meistens telefonisch, brieflich oder per E-Mail in Kontakt mit der Regionalstelle. Persönliche Vorsprachen sind selten. Im Rahmen der E-Government-Strategie des Bundesrates wird der elektronisch gestützte Verkehr mit der Vollzugsstelle für den Zivildienst weiter gefördert und vereinfacht werden. Auch die heute üblichen Informationstage werden überprüft und voraussichtlich durch andere Kommunikationskanäle ersetzt werden.</p><p>Ist ein Gesuchsteller einmal zum Zivildienst zugelassen, so wird für ihn daher künftig der Standort des für ihn zuständigen Regionalzentrums keine massgebliche Rolle mehr spielen. Zwar ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Aufhebung der Regionalstellen in Genf und Neuenburg die Wege derjenigen, die in der Nähe dieser Regionalstellen leben, verlängern wird, da sie künftig zum Regionalzentrum in Lausanne gehen müssen. Verglichen mit den Distanzen zu den anderen Regionalzentren sind diese Wege aber nicht überproportional lang (die Distanzen und der Zeitaufwand von Basel nach Windisch, von Bern nach Sumiswald oder von St. Gallen nach Mels sind vergleichbar).</p><p>Da alle Regionalzentren wie bisher nach den gleichen Vorgaben und Qualitätsstandards arbeiten werden, werden die zivildienstpflichtigen Personen in Lausanne keine schlechteren Dienstleistungen erhalten als bisher in Genf oder Neuenburg.</p><p>Der Bundesrat teilt daher die in der Fragestellung durchscheinende Befürchtung der Interpellantin nicht, die Aufhebung der Regionalstelle des Zivildienstes in Genf fördere Ineffizienz und Unmenschlichkeit des Vollzuges des Zivildienstes.</p><p>3. Die Bereitschaft, die Reorganisation der Vollzugsstelle für den Zivildienst in Wiedererwägung zu ziehen:</p><p>Die Wahl der Organisationsform liegt in der Kompetenz der betroffenen Amtsstelle. Deren Strategie ist durchdacht, betriebswirtschaftlich gerechtfertigt und mit vernünftigen Zielsetzungen unterlegt. Die örtliche Zusammenlegung der Regionalzentren des Zivildienstes mit den Rekrutierungszentren der "Armee XXI" und die Koordination der entsprechenden Prozesse sind sinnvoll und für die betroffenen Personen mit wesentlichen Vorteilen verbunden.</p><p>Dass damit insbesondere im Kanton Genf die heute gegebene örtliche Nähe und der einfache Zugang zur Regionalstelle verloren gehen, bedauert der Bundesrat. Er ist jedoch überzeugt, dass diese Nachteile mehr als aufgewogen werden durch die Vorteile, welche mit der Reorganisation der Vollzugsstelle für den Zivildienst erzielbar sind. Für die Betreuung der Gesuchsteller und der zivildienstpflichtigen Personen aus dem Kanton Genf und für die Kontakte mit den Genfer Einsatzbetrieben und Behörden werden im Regionalzentrum Lausanne bestimmte Personen zuständig sein. Dies wird es erlauben, rasch die erforderlichen persönlichen Beziehungen wiederherzustellen und auch die Vertretung in der Genfer "Commission civiliste" sicherzustellen. Schliesslich ist auf der Basis des revidierten Zivildienstgesetzes auch eine Verstärkung des Kontakts zwischen den Regionalzentren und den Einsatzbetrieben vorgesehen.</p><p>Der Bundesrat sieht daher keinen Anlass, das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement und die Vollzugsstelle für den Zivildienst zu beauftragen, das Reorganisationsprojekt im Sinn der Interpellantin zu modifizieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich habe erfahren, dass die Abteilung Zivildienst mit Sitz in Thun plant, die Regionalstellen Genf und Neuenburg aufzuheben und diese Gebiete künftig von Lausanne aus zu bedienen. Ich bin besorgt, dass durch diese Zusammenlegung für die Zivildienstleistenden und die in diesem Bereich tätigen Organisationen, insbesondere aus dem Kanton Genf, Nachteile entstehen.</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wodurch sind diese Pläne motiviert?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass es besser wäre, wenn Zivildienstleistende auch weiterhin von der Nähe zu so einer Regionalstelle profitieren könnten? Diese Nähe ist doch Garant für eine effiziente Verwaltung mit menschlichem Antlitz.</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, seine Pläne zu überdenken und die Interessen der betroffenen Personen zu berücksichtigen, sind diese Interessen doch mit einer wirtschaftlichen Verwaltung der Ressourcen durchaus vereinbar?</p>
- Aufhebung der regionalen Zivildienststelle in Genf
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