Industrie- und Regionalpolitik. Kohärenz

ShortId
03.3339
Id
20033339
Updated
10.04.2024 14:00
Language
de
Title
Industrie- und Regionalpolitik. Kohärenz
AdditionalIndexing
15;Klein- und mittleres Unternehmen;regionales Gefälle;wirtschaftliche Disparität;Industriepolitik;Kreditpolitik;Regionalpolitik;benachteiligtes Gebiet
1
  • L04K07050701, Industriepolitik
  • L04K08020335, Regionalpolitik
  • L05K0704030202, regionales Gefälle
  • L05K0704030101, benachteiligtes Gebiet
  • L05K0704020112, wirtschaftliche Disparität
  • L03K110404, Kreditpolitik
  • L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat anerkennt die besonderen Standortbedürfnisse der Industrieregionen, insbesondere des Jurabogens. Er ist sich auch des in diesen Räumen verfügbaren technologischen Know-how z. B. in den Bereichen Mikrotechnik, Elektronik und Maschinenbau bewusst. Der Bundesrat ist deshalb gewillt, im Rahmen der Neuorientierung der Regionalpolitik den Bedürfnissen der Industrieregionen Rechnung zu tragen.</p><p>Zu den gestellten Fragen äussert sich der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Fragen zum Wert des Berichtes</p><p>a. Der von der Expertenkommission "Überprüfung und Neukonzeption der Regionalpolitik" am 6. Februar 2003 vorgelegte Schlussbericht "Neue Regionalpolitik" hat den Stellenwert eines normalen Expertenberichtes. Im Hinblick auf eine breite Debatte wurde die Öffentlichkeitsarbeit in einem sehr frühen Stadium eingeleitet.</p><p>b. Seitens des Bundesrates ist dem EVD der Auftrag erteilt worden, eine Vernehmlassungsvorlage über ein Gesetz über regionalpolitische Massnahmen auszuarbeiten. Es wird damit insbesondere auch Postulaten aus den eidgenössischen Räten nachgekommen (u. a. Postulat WAK-N (00.075) 01.3003, Regionalpolitik. Behebung der bestehenden Mängel und bessere Koordination der verschiedenen Instrumente; Postulat WAK-S 01.3017, Neue strategische Ausrichtung der Regionalpolitik). Die Vernehmlassung soll im ersten Semester 2004 eröffnet werden.</p><p>Zur Ausarbeitung dieses Vernehmlassungsberichtes stellt der Bericht der Expertenkommission sicher eine wichtige Grundlage dar. Dazu sollen jedoch noch weitere Dokumente herangezogen werden. So z. B. Positionspapiere zur Neuen Regionalpolitik der Regierungskonferenz der Gebirgskantone, der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für das Berggebiet und der Konferenz der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Schweizer Bergregionen. Dazu gehören auch die Ergebnisse der bisher durchgeführten Anlässe im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.</p><p>2. Fragen zum Inhalt des Berichtes</p><p>a. Die Neuorientierung der Regionalpolitik ist keine Absage an die weitere Förderung des Berggebietes und insbesondere der darin eingeschlossenen Industrieregionen. Vielmehr soll sie aus folgenden Überlegungen auch diesen Regionen grossen Nutzen bringen:</p><p>- Die Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) wird einen wesentlichen Beitrag zum Disparitätenabbau leisten. Dies erlaubt es, die Regionalpolitik vermehrt darauf auszurichten, die Regionen bei der Nutzung von Entwicklungspotenzialen zu unterstützen. Der Aufbau von Wertschöpfungssystemen und Clustern soll ein zentrales Element der zukünftigen regionalpolitischen Strategie darstellen. In Anbetracht des grossen technologischen Know-how und der bereits weit gediehenen branchenmässigen Spezialisierung des Jurabogens kommt diesem Raum ein solcher Ansatz zweifellos entgegen.</p><p>- Infrastrukturelle Vorhaben sollen weiterhin unterstützt werden können, wenn sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Nutzung von Entwicklungspotenzialen stehen.</p><p>- Der Förderung unternehmerischen Handelns und der Bildung eines innovativen Milieus soll durch die zukünftige Regionalpolitik ebenfalls ein grosser Stellenwert beigemessen werden. Dies kann sich auf die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der betreffenden Regionen im nationalen und internationalen Kontext positiv auswirken.</p><p>b. Die Grossbanken, gefolgt von den Kantonalbanken und den weiteren Banken, haben neue Ratingsysteme eingeführt, welche neben der individuellen Situation der Unternehmen auch branchenspezifischen und regionalen Aspekten Rechnung tragen. Diese Ratingsysteme basieren auf den effektiven Unternehmensergebnissen in den verschiedenen Bereichen und stellen so gesehen keine Diskriminierung dar, selbst dann, wenn man davon ausgeht, dass diese Mechanismen das Risiko in sich tragen, die Markttendenzen zu verstärken.</p><p>c. Die Berücksichtigung der bereichsspezifischen Risiken folgt einem rationalen Ansatz und wird durch die auf internationalem Niveau bestehenden Tendenzen bei der Banküberwachung (Basel II) noch verstärkt. Es ist deshalb nicht möglich, dies als eine Wettbewerbsverzerrung zu betrachten.</p><p>d. Die Kreditpolitik der Grossbanken der letzten Jahre ist gekennzeichnet durch einen Rückgang des Kreditvolumens bei allen Unternehmenskategorien. Wie es der Bericht des Bundesrates vom 2. Juli 2003 betreffend die Überprüfung und Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesens aufzeigt, bleibt der Anteil der beiden Grossbanken jedoch beträchtlich, zumal die Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten noch rund 40 Prozent des Volumens umfassen. Auch wenn die Kreditvolumina der Kantonalbanken zugenommen haben, überstieg ihr Marktanteil für den gesamten Bereich der KMU erst in den letzten Monaten jenen der Grossbanken. Der Rückgang der Betriebskredite widerspiegelt zum Grossteil die konjunkturelle Entwicklung. Die bei den Grossbanken feststellbare stärkere Abnahme ist vor allem damit zu erklären, dass sie weniger Hypothekarkredite und stattdessen mehr Kredite gewähren, welche stärker auf Geschäftsschwankungen reagieren.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Bund nicht Aufgaben des Bankensystems übernehmen soll. Wie der Bericht betreffend die Überprüfung und Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesens zeigt, setzt er mehr auf alternative Massnahmen. Das EVD arbeitet zurzeit in verschiedenen Bereichen, welche die Unternehmensgründung und -finanzierung betreffen. Es handelt sich insbesondere um die Revision des Bundesgesetzes über die Risikokapitalgesellschaften zur Steigerung der fiskalischen Anreize für private Investoren, um die Optimierung des gewerblichen Bürgschaftswesens mit dem Ziel, die Wirksamkeit dieses Instrumentes zu verbessern, und um den Ausbau des Start-up-Engagements der Kommission für Technologie und Innovation (Initiative CTI Start-up) zur Erhöhung der Start- und Überlebenschancen von Neugründungen.</p><p>e. Die Expertengruppe hat sich tatsächlich auf eine Bankstudie abgestützt, welche den steuerlichen Aspekten sehr grosse Bedeutung beimisst. Diese werden auch weiterhin eine gewisse Rolle spielen. Die NFA strebt an, die Disparitäten abzubauen und den entwicklungsschwachen Kantonen, welche im Allgemeinen eine recht hohe Steuerbelastung aufweisen, wesentlich mehr freie Mittel zur Verfügung zu stellen als bisher. Eine solche Massnahme bringt den peripheren Regionen zweifellos eine spürbare Verbesserung.</p><p>f. Die der Neuen Regionalpolitik zugrunde gelegte Zentrenhierarchie entspricht dem in den Grundzügen der Raumordnung Schweiz verankerten Konzept des vernetzten Städtesystems. Dabei ist nicht von der Hand zu weisen, dass auf der internationalen Stufe die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz ganz wesentlich durch die Zentren Zürich, Basel und Genf bestimmt wird. Der Expertenbericht macht aber auch klar, dass die mittleren und kleineren Städte dank der Vernetzung mit den grossen Zentren in die Lage versetzt werden sollten, Entwicklungsimpulse aufzunehmen und eigenständig umzusetzen.</p><p>g. Der Bundesrat trägt mit der Neuen Regionalpolitik der Tatsache Rechnung, dass sich im Zuge der Globalisierung der Standortwettbewerb massiv verstärkt hat. Dies betrifft den Wirtschaftsstandort Schweiz als Ganzes, aber auch die Konkurrenz zwischen den schweizerischen Regionen. Die Disparitäten verstärkten sich in den letzten Jahren erneut, vor allem zwischen den wirtschaftlich starken Agglomerationen und dem Berggebiet bzw. ländlichen Raum. Dazu kommt, dass die schweizerische Volkswirtschaft seit rund einem Jahrzehnt an einer anhaltenden Wachstumsschwäche und einer stagnierenden Produktivitätsentwicklung leidet. Schliesslich sind noch die zunehmenden Finanzprobleme der öffentlichen Hand zu erwähnen.</p><p>Das bisherige regionalpolitische Instrumentarium vermag auf diese Herausforderungen kaum mehr adäquate Antworten zu geben.</p><p>Hier setzt denn auch die Neue Regionalpolitik an: Anstelle der Umverteilungspolitik soll Anreizpolitik treten. Im Sinne des effizienten Einsatzes der knappen Mittel sollen die Randgebiete über spezifische Massnahmen (z. B. Förderung von Entrepreneurship, Schaffung einer unternehmerfreundlichen Atmosphäre, Förderung von Kooperationen, Wissenstransfer) vermehrt zur Nutzung ihrer Wachstumspotentiale und zum Aufbau von Wertschöpfungssystemen angeregt werden. Auf diese Weise sollen wettbewerbsfähige Arbeitsplätze geschaffen werden. Den Regionen des ländlichen Raumes und des Berggebietes (inklusive Industrieregionen) sollen demnach neue, bedarfsgerechtere Förderinstrumente zur Verfügung stehen.</p><p>3. Fragen zur Regionalpolitik des Bundes</p><p>a. Die verschiedenen Pfeiler des zukünftigen regionalpolitischen Instrumentariums sollen in einem "Bundesgesetz über regionalpolitische Massnahmen" geregelt werden.</p><p>Eine Möglichkeit zur Finanzierung von regionalpolitischen Mehrjahresprogrammen wäre die Festlegung eines Rahmenkredites des Bundes. Mit diesen Mitteln könnten innovationsorientierte Programme auf der Ebene von Kantonen und überkantonalen Kooperationseinheiten ermöglicht werden. Darin einzubinden wäre auch die Stärkung der horizontalen Zusammenarbeit in Form von regionalpolitischen Pilotaktionen, die von mehreren Bundesämtern zusammen unternommen werden, z. B. Landwirtschaft, Berufsbildung und Regionalpolitik.</p><p>Ein allfälliger regionalpolitischer Rahmenkredit könnte mit einem ersten Mehrjahresprogramm voraussichtlich im Jahre 2007 dem Parlament vorgelegt werden. Dabei ist dem vom Parlament erteilten Sparauftrag, dem aktuellen Entlastungsprogramm 2003, das seine Wirkung ab 2004 entfaltet, die notwendige Beachtung zu schenken. Ebenfalls zu berücksichtigen ist die NFA, welche zukünftig die Regionalpolitik von der Umverteilungsaufgabe entlasten soll.</p><p>Im Weiteren soll die Schaffung einer Berggebietsstiftung geprüft werden. Diese Stiftung würde alimentiert durch den Investitionshilfefonds des Bundes (rund 1,3 Milliarden Franken) und durch zusätzliche Leistungen der nutzniessenden Kantone.</p><p>Dies alles sind Belege dafür, dass der Bundesrat der Regionalpolitik weiterhin einen hohen Stellenwert beimisst und diese als eine seiner Aufgaben betrachtet. Richtig ist aber auch, dass im Rahmen des dezentralisierten Vollzuges der Neuen Regionalpolitik von den Kantonen in Zukunft ein noch stärkeres Engagement erwartet wird.</p><p>b. Die Neue Regionalpolitik soll darauf ausgerichtet werden, die Effizienz der Bestrebungen des Bundes langfristig zu verbessern. Sie beabsichtigt nicht, die Unterstützung an diese oder jene Region aufzugeben. In dem Mass, wie es die wirtschaftliche Situation der peripheren Industrieregionen erfordert, sollen spezifische Instrumente bereit gestellt werden. Dies erfordert eine viel stärkere Kooperation unter den betroffenen Kantonen und mit dem Bund.</p><p>c. Infrastrukturelle Massnahmen sollen bei der Neuorientierung der Regionalpolitik zwar nicht mehr im Vordergrund stehen. Die finanzielle Unterstützung von wichtigen Infrastrukturvorhaben soll weiterhin möglich sein, wenn diese in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Inwertsetzung eines regionalen oder sogar überregionalen Entwicklungspotentials stehen.</p><p>d. Mit dem Inkrafttreten der NFA sollten den Kantonen ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stehen, um in den Gemeinden eine qualitativ ausreichende infrastrukturelle Grundausstattung sicherzustellen. Dazu kommt, dass vereinzelte Sektoralbereiche, wie z. B. die landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen, weiterhin zu den Verbundaufgaben zählen werden. Die Neue Regionalpolitik kann sich somit vermehrt auf die Steigerung der regionalen Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit ausrichten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Seco hat eine Expertenkommission beauftragt, einen ersten Bericht über die Grundlagen der künftigen Regionalpolitik zu erstellen. Dieser Bericht ist jetzt publiziert, allerdings nur in Deutsch, was in einem mehrsprachigen Land zumindest bedauerlich ist.</p><p>Das Seco erarbeitet im Moment einen neuen Bericht, der - wahrscheinlich im ersten Halbjahr 2004 - in die Vernehmlassung geht. Der Expertenbericht ist sehr problematisch, insbesondere für die Industriegebiete und die Bergregionen. Es stellen sich Fragen in drei Bereichen:</p><p>1. Fragen zum Wert des Berichtes;</p><p>2. Fragen zum Inhalt des Berichtes;</p><p>3. Fragen zur Regionalpolitik des Bundes.</p><p>1. Fragen zum Wert des Berichtes</p><p>Ich frage den Bundesrat zunächst:</p><p>a. Welchen Wert hat dieser Bericht angesichts seiner materiellen Lücken, welche im Folgenden dargelegt werden?</p><p>b. Welche Rolle spielt er bei der Erarbeitung des Berichtes des Seco, der Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens sein wird?</p><p>2. Fragen zum Inhalt des Berichtes</p><p>Die Analyse der aktuellen Lage ist sehr summarisch und stützt sich mehr auf ideologische als auf wissenschaftliche Kriterien.</p><p>Die Regionalpolitik, wie die Expertenkommission sie sieht, räumt dem Unternehmer und der Unternehmerin sowie dem Unternehmensgeist eine wesentliche Bedeutung ein. Die Regionalpolitik sollte die Initiativen und Impulse "von unten" fördern, so weit diese Initiativen der Randregionen mit den Agglomerationen in Verbindung stehen. (Damit siedelt sie sich zwischen der "France d'en bas"-Politik der Regierung Raffarin und der Politik der Regierung Thatcher in Grossbritannien in den Achtzigerjahren an.)</p><p>Der Bericht anerkennt auch, dass staatliche Interventionen wichtig sind, um für die Kader attraktive Bedingungen zu schaffen: "Staatliche Leistungen in Bezug auf die Schaffung notwendiger Standortvoraussetzungen für hochwertige Unternehmensfunktionen und die Attraktivität für Kader werden wichtiger" (Expertenbericht, S. 21).</p><p>Die neue Regionalpolitik muss sich am Wachstum orientieren und nicht am Ausgleich. Ihr Ziel muss die Schaffung von günstigen Bedingungen für das Wachstum sein. Andererseits nimmt der Expertenbericht ohne mit der Wimper zu zucken die Studie der Crédit Suisse über das Wachstumspotenzial der Regionen wieder auf, von der man zumindest sagen kann, dass auch sie mehr auf ideologischen als auf wissenschaftlichen Hypothesen beruht.</p><p>Der Expertenbericht fügt hinzu - und dies ist das Schlimmste - dass die Kreditvergabepolitik der Banken je nach Region unterschiedlich ist: "Ausserdem orientiert sich die Kreditvergabepraxis von Finanzinstituten verstärkt an Ratings wie oben dargestellt. Die Finanzierung eines Projektes im rechten oberen Quadranten dürfte unter ungleich günstigeren Voraussetzungen möglich sein als für ein vergleichbares Projekt im unteren linken Quadranten. Das heisst, die Gewinner von heute sind sehr wahrscheinlich die Gewinner von morgen und können kaum einholbare Vorsprünge realisieren. Diese Feststellung gilt dann, wenn das Rating von Unternehmen von Standort-Rating abhängig gemacht wird und deshalb kein Unternehmen einer bestimmten Region ein höheres Rating erzielen kann als die betreffende Region selbst. Die Beurteilung der kantonalen Disparitäten findet auf diese Weise Eingang in die Entscheidungen privater Institutionen und wird dadurch realwirtschaftlich wirksam" (Expertenbericht, S. 30, 31).</p><p>Mit anderen Worten: Der Expertenbericht hält es für normal, dass Unternehmen nur die Kreditbedingungen erhalten, die ihrer Region entsprechen. Er stellt Instrumente wie etwa den Bonny-Beschluss infrage, weil diese die Konkurrenz verfälschen würden.</p><p>Deshalb frage ich den Bundesrat:</p><p>a. Glaubt er noch an eine autonome Entwicklung der Industriegebiete, insbesondere des Jurabogens, dessen Industrie stark auf den Export ausgerichtet ist und sich deshalb mit globalem Wettbewerb konfrontiert sieht?</p><p>b. Muss man aus dem Bericht ableiten, dass die dynamischen Unternehmer und Unternehmerinnen in diesen Regionen nicht in ein Schema passen und dass es deshalb normal ist, dass die Banken sie mit ihrer Kreditvergabepolitik bestrafen?</p><p>c. Muss man die diskriminierende Kreditvergabepolitik der Banken nicht als Verzerrung der Wettbewerbes bezeichnen?</p><p>d. Verschiedene Studien weisen nach, dass die Kreditvergabepolitik der Grossbanken gegenüber KMU besonders restriktiv gewesen ist. Mit welchen Massnahmen will der Bundesrat diese Situation, welche das Wachstum hemmt, korrigieren?</p><p>e. Die Studie der Crédit Suisse betont die besondere Wichtigkeit der steuerlichen Bedingungen für die Attraktivität der Kantone. Der Expertenbericht fügt hinzu, dass der Steuerwettbewerb sich noch verstärken wird. Bekanntlich wird das Argument des Steuerwettbewerbes andererseits herangezogen, um Steuersenkungen zu rechtfertigen, welche die Einkünfte der Gemeinwesen schmälern. Mit welchen Instrumenten kann der Finanzausgleich die unterschiedliche Steuerbelastung in den Kantonen korrigieren - Unterschiede, welche zunehmend wirtschaftliche Ungleichheiten zur Folge haben?</p><p>f. Der Bericht weist den Zentren eine fundamentale Rolle zu. Schon die aktuelle Regionalpolitik und die Raumplanungspolitik gehen aus von der Hierarchie der Zentren. Insofern sagt hier der Bericht nichts Neues. Dennoch: Mit "Zentren" meint der Bericht vor allem Zürich und in einem gewissen Mass noch Basel und Genf. Ist daraus zu schliessen, dass die anderen Zentren nicht zählen?</p><p>g. Grenzen die Vorschläge der Expertenkommission, insbesondere für die Industrie- und Exportgebiete, nicht an eine politisch korrekte Form des sozioökonomischen Darwinismus, in dem sich die verschiedenen Regionen konkurrenzieren und in Wettbewerb mit ausländischen Regionen treten können, dabei aber aller für sie notwenigen Instrumente beraubt werden?</p><p>3. Fragen zur Regionalpolitik des Bundes</p><p>Die kantonale Wirtschaftsförderungspolitik und der Bonny-Beschluss sowie dessen Nachfolgebeschlüsse werden sehr infrage gestellt. Insbesondere für den Jurabogen sind dies aber lebenswichtige Instrumente. Dank ihnen konnte diese Region nach den Krisen der Siebziger- und Achtzigerjahre wieder eine lebensfähige Wirtschaftsstruktur aufbauen. Andererseits hat sich gezeigt, dass die Industrie- und Exportgebiete am meisten unter dem starken Franken leiden.</p><p>Deshalb frage ich:</p><p>a. Ist der Bundesrat immer noch der Ansicht, dass die Regionalpolitik Sache des Bundes ist?</p><p>b. Hält der Bundesrat die gezielte Unterstützung der Randregionen weiterhin für notwendig und ist er bereit, sie auch in Zukunft weiter zu führen?</p><p>c. Hält der Bundesrat die Unterstützung der Infrastruktur zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung auch in Zukunft für notwendig?</p><p>d. Betrachtet es der Bundesrat - im Rahmen einer Politik des nationalen Zusammenhalts - weiterhin als Aufgabe des Bundes, dass das gesamte Land mit einer qualitativ genügenden Grundinfrastruktur ausgestattet ist?</p>
  • Industrie- und Regionalpolitik. Kohärenz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat anerkennt die besonderen Standortbedürfnisse der Industrieregionen, insbesondere des Jurabogens. Er ist sich auch des in diesen Räumen verfügbaren technologischen Know-how z. B. in den Bereichen Mikrotechnik, Elektronik und Maschinenbau bewusst. Der Bundesrat ist deshalb gewillt, im Rahmen der Neuorientierung der Regionalpolitik den Bedürfnissen der Industrieregionen Rechnung zu tragen.</p><p>Zu den gestellten Fragen äussert sich der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Fragen zum Wert des Berichtes</p><p>a. Der von der Expertenkommission "Überprüfung und Neukonzeption der Regionalpolitik" am 6. Februar 2003 vorgelegte Schlussbericht "Neue Regionalpolitik" hat den Stellenwert eines normalen Expertenberichtes. Im Hinblick auf eine breite Debatte wurde die Öffentlichkeitsarbeit in einem sehr frühen Stadium eingeleitet.</p><p>b. Seitens des Bundesrates ist dem EVD der Auftrag erteilt worden, eine Vernehmlassungsvorlage über ein Gesetz über regionalpolitische Massnahmen auszuarbeiten. Es wird damit insbesondere auch Postulaten aus den eidgenössischen Räten nachgekommen (u. a. Postulat WAK-N (00.075) 01.3003, Regionalpolitik. Behebung der bestehenden Mängel und bessere Koordination der verschiedenen Instrumente; Postulat WAK-S 01.3017, Neue strategische Ausrichtung der Regionalpolitik). Die Vernehmlassung soll im ersten Semester 2004 eröffnet werden.</p><p>Zur Ausarbeitung dieses Vernehmlassungsberichtes stellt der Bericht der Expertenkommission sicher eine wichtige Grundlage dar. Dazu sollen jedoch noch weitere Dokumente herangezogen werden. So z. B. Positionspapiere zur Neuen Regionalpolitik der Regierungskonferenz der Gebirgskantone, der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für das Berggebiet und der Konferenz der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Schweizer Bergregionen. Dazu gehören auch die Ergebnisse der bisher durchgeführten Anlässe im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.</p><p>2. Fragen zum Inhalt des Berichtes</p><p>a. Die Neuorientierung der Regionalpolitik ist keine Absage an die weitere Förderung des Berggebietes und insbesondere der darin eingeschlossenen Industrieregionen. Vielmehr soll sie aus folgenden Überlegungen auch diesen Regionen grossen Nutzen bringen:</p><p>- Die Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) wird einen wesentlichen Beitrag zum Disparitätenabbau leisten. Dies erlaubt es, die Regionalpolitik vermehrt darauf auszurichten, die Regionen bei der Nutzung von Entwicklungspotenzialen zu unterstützen. Der Aufbau von Wertschöpfungssystemen und Clustern soll ein zentrales Element der zukünftigen regionalpolitischen Strategie darstellen. In Anbetracht des grossen technologischen Know-how und der bereits weit gediehenen branchenmässigen Spezialisierung des Jurabogens kommt diesem Raum ein solcher Ansatz zweifellos entgegen.</p><p>- Infrastrukturelle Vorhaben sollen weiterhin unterstützt werden können, wenn sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Nutzung von Entwicklungspotenzialen stehen.</p><p>- Der Förderung unternehmerischen Handelns und der Bildung eines innovativen Milieus soll durch die zukünftige Regionalpolitik ebenfalls ein grosser Stellenwert beigemessen werden. Dies kann sich auf die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der betreffenden Regionen im nationalen und internationalen Kontext positiv auswirken.</p><p>b. Die Grossbanken, gefolgt von den Kantonalbanken und den weiteren Banken, haben neue Ratingsysteme eingeführt, welche neben der individuellen Situation der Unternehmen auch branchenspezifischen und regionalen Aspekten Rechnung tragen. Diese Ratingsysteme basieren auf den effektiven Unternehmensergebnissen in den verschiedenen Bereichen und stellen so gesehen keine Diskriminierung dar, selbst dann, wenn man davon ausgeht, dass diese Mechanismen das Risiko in sich tragen, die Markttendenzen zu verstärken.</p><p>c. Die Berücksichtigung der bereichsspezifischen Risiken folgt einem rationalen Ansatz und wird durch die auf internationalem Niveau bestehenden Tendenzen bei der Banküberwachung (Basel II) noch verstärkt. Es ist deshalb nicht möglich, dies als eine Wettbewerbsverzerrung zu betrachten.</p><p>d. Die Kreditpolitik der Grossbanken der letzten Jahre ist gekennzeichnet durch einen Rückgang des Kreditvolumens bei allen Unternehmenskategorien. Wie es der Bericht des Bundesrates vom 2. Juli 2003 betreffend die Überprüfung und Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesens aufzeigt, bleibt der Anteil der beiden Grossbanken jedoch beträchtlich, zumal die Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten noch rund 40 Prozent des Volumens umfassen. Auch wenn die Kreditvolumina der Kantonalbanken zugenommen haben, überstieg ihr Marktanteil für den gesamten Bereich der KMU erst in den letzten Monaten jenen der Grossbanken. Der Rückgang der Betriebskredite widerspiegelt zum Grossteil die konjunkturelle Entwicklung. Die bei den Grossbanken feststellbare stärkere Abnahme ist vor allem damit zu erklären, dass sie weniger Hypothekarkredite und stattdessen mehr Kredite gewähren, welche stärker auf Geschäftsschwankungen reagieren.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Bund nicht Aufgaben des Bankensystems übernehmen soll. Wie der Bericht betreffend die Überprüfung und Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesens zeigt, setzt er mehr auf alternative Massnahmen. Das EVD arbeitet zurzeit in verschiedenen Bereichen, welche die Unternehmensgründung und -finanzierung betreffen. Es handelt sich insbesondere um die Revision des Bundesgesetzes über die Risikokapitalgesellschaften zur Steigerung der fiskalischen Anreize für private Investoren, um die Optimierung des gewerblichen Bürgschaftswesens mit dem Ziel, die Wirksamkeit dieses Instrumentes zu verbessern, und um den Ausbau des Start-up-Engagements der Kommission für Technologie und Innovation (Initiative CTI Start-up) zur Erhöhung der Start- und Überlebenschancen von Neugründungen.</p><p>e. Die Expertengruppe hat sich tatsächlich auf eine Bankstudie abgestützt, welche den steuerlichen Aspekten sehr grosse Bedeutung beimisst. Diese werden auch weiterhin eine gewisse Rolle spielen. Die NFA strebt an, die Disparitäten abzubauen und den entwicklungsschwachen Kantonen, welche im Allgemeinen eine recht hohe Steuerbelastung aufweisen, wesentlich mehr freie Mittel zur Verfügung zu stellen als bisher. Eine solche Massnahme bringt den peripheren Regionen zweifellos eine spürbare Verbesserung.</p><p>f. Die der Neuen Regionalpolitik zugrunde gelegte Zentrenhierarchie entspricht dem in den Grundzügen der Raumordnung Schweiz verankerten Konzept des vernetzten Städtesystems. Dabei ist nicht von der Hand zu weisen, dass auf der internationalen Stufe die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz ganz wesentlich durch die Zentren Zürich, Basel und Genf bestimmt wird. Der Expertenbericht macht aber auch klar, dass die mittleren und kleineren Städte dank der Vernetzung mit den grossen Zentren in die Lage versetzt werden sollten, Entwicklungsimpulse aufzunehmen und eigenständig umzusetzen.</p><p>g. Der Bundesrat trägt mit der Neuen Regionalpolitik der Tatsache Rechnung, dass sich im Zuge der Globalisierung der Standortwettbewerb massiv verstärkt hat. Dies betrifft den Wirtschaftsstandort Schweiz als Ganzes, aber auch die Konkurrenz zwischen den schweizerischen Regionen. Die Disparitäten verstärkten sich in den letzten Jahren erneut, vor allem zwischen den wirtschaftlich starken Agglomerationen und dem Berggebiet bzw. ländlichen Raum. Dazu kommt, dass die schweizerische Volkswirtschaft seit rund einem Jahrzehnt an einer anhaltenden Wachstumsschwäche und einer stagnierenden Produktivitätsentwicklung leidet. Schliesslich sind noch die zunehmenden Finanzprobleme der öffentlichen Hand zu erwähnen.</p><p>Das bisherige regionalpolitische Instrumentarium vermag auf diese Herausforderungen kaum mehr adäquate Antworten zu geben.</p><p>Hier setzt denn auch die Neue Regionalpolitik an: Anstelle der Umverteilungspolitik soll Anreizpolitik treten. Im Sinne des effizienten Einsatzes der knappen Mittel sollen die Randgebiete über spezifische Massnahmen (z. B. Förderung von Entrepreneurship, Schaffung einer unternehmerfreundlichen Atmosphäre, Förderung von Kooperationen, Wissenstransfer) vermehrt zur Nutzung ihrer Wachstumspotentiale und zum Aufbau von Wertschöpfungssystemen angeregt werden. Auf diese Weise sollen wettbewerbsfähige Arbeitsplätze geschaffen werden. Den Regionen des ländlichen Raumes und des Berggebietes (inklusive Industrieregionen) sollen demnach neue, bedarfsgerechtere Förderinstrumente zur Verfügung stehen.</p><p>3. Fragen zur Regionalpolitik des Bundes</p><p>a. Die verschiedenen Pfeiler des zukünftigen regionalpolitischen Instrumentariums sollen in einem "Bundesgesetz über regionalpolitische Massnahmen" geregelt werden.</p><p>Eine Möglichkeit zur Finanzierung von regionalpolitischen Mehrjahresprogrammen wäre die Festlegung eines Rahmenkredites des Bundes. Mit diesen Mitteln könnten innovationsorientierte Programme auf der Ebene von Kantonen und überkantonalen Kooperationseinheiten ermöglicht werden. Darin einzubinden wäre auch die Stärkung der horizontalen Zusammenarbeit in Form von regionalpolitischen Pilotaktionen, die von mehreren Bundesämtern zusammen unternommen werden, z. B. Landwirtschaft, Berufsbildung und Regionalpolitik.</p><p>Ein allfälliger regionalpolitischer Rahmenkredit könnte mit einem ersten Mehrjahresprogramm voraussichtlich im Jahre 2007 dem Parlament vorgelegt werden. Dabei ist dem vom Parlament erteilten Sparauftrag, dem aktuellen Entlastungsprogramm 2003, das seine Wirkung ab 2004 entfaltet, die notwendige Beachtung zu schenken. Ebenfalls zu berücksichtigen ist die NFA, welche zukünftig die Regionalpolitik von der Umverteilungsaufgabe entlasten soll.</p><p>Im Weiteren soll die Schaffung einer Berggebietsstiftung geprüft werden. Diese Stiftung würde alimentiert durch den Investitionshilfefonds des Bundes (rund 1,3 Milliarden Franken) und durch zusätzliche Leistungen der nutzniessenden Kantone.</p><p>Dies alles sind Belege dafür, dass der Bundesrat der Regionalpolitik weiterhin einen hohen Stellenwert beimisst und diese als eine seiner Aufgaben betrachtet. Richtig ist aber auch, dass im Rahmen des dezentralisierten Vollzuges der Neuen Regionalpolitik von den Kantonen in Zukunft ein noch stärkeres Engagement erwartet wird.</p><p>b. Die Neue Regionalpolitik soll darauf ausgerichtet werden, die Effizienz der Bestrebungen des Bundes langfristig zu verbessern. Sie beabsichtigt nicht, die Unterstützung an diese oder jene Region aufzugeben. In dem Mass, wie es die wirtschaftliche Situation der peripheren Industrieregionen erfordert, sollen spezifische Instrumente bereit gestellt werden. Dies erfordert eine viel stärkere Kooperation unter den betroffenen Kantonen und mit dem Bund.</p><p>c. Infrastrukturelle Massnahmen sollen bei der Neuorientierung der Regionalpolitik zwar nicht mehr im Vordergrund stehen. Die finanzielle Unterstützung von wichtigen Infrastrukturvorhaben soll weiterhin möglich sein, wenn diese in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Inwertsetzung eines regionalen oder sogar überregionalen Entwicklungspotentials stehen.</p><p>d. Mit dem Inkrafttreten der NFA sollten den Kantonen ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stehen, um in den Gemeinden eine qualitativ ausreichende infrastrukturelle Grundausstattung sicherzustellen. Dazu kommt, dass vereinzelte Sektoralbereiche, wie z. B. die landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen, weiterhin zu den Verbundaufgaben zählen werden. Die Neue Regionalpolitik kann sich somit vermehrt auf die Steigerung der regionalen Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit ausrichten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Seco hat eine Expertenkommission beauftragt, einen ersten Bericht über die Grundlagen der künftigen Regionalpolitik zu erstellen. Dieser Bericht ist jetzt publiziert, allerdings nur in Deutsch, was in einem mehrsprachigen Land zumindest bedauerlich ist.</p><p>Das Seco erarbeitet im Moment einen neuen Bericht, der - wahrscheinlich im ersten Halbjahr 2004 - in die Vernehmlassung geht. Der Expertenbericht ist sehr problematisch, insbesondere für die Industriegebiete und die Bergregionen. Es stellen sich Fragen in drei Bereichen:</p><p>1. Fragen zum Wert des Berichtes;</p><p>2. Fragen zum Inhalt des Berichtes;</p><p>3. Fragen zur Regionalpolitik des Bundes.</p><p>1. Fragen zum Wert des Berichtes</p><p>Ich frage den Bundesrat zunächst:</p><p>a. Welchen Wert hat dieser Bericht angesichts seiner materiellen Lücken, welche im Folgenden dargelegt werden?</p><p>b. Welche Rolle spielt er bei der Erarbeitung des Berichtes des Seco, der Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens sein wird?</p><p>2. Fragen zum Inhalt des Berichtes</p><p>Die Analyse der aktuellen Lage ist sehr summarisch und stützt sich mehr auf ideologische als auf wissenschaftliche Kriterien.</p><p>Die Regionalpolitik, wie die Expertenkommission sie sieht, räumt dem Unternehmer und der Unternehmerin sowie dem Unternehmensgeist eine wesentliche Bedeutung ein. Die Regionalpolitik sollte die Initiativen und Impulse "von unten" fördern, so weit diese Initiativen der Randregionen mit den Agglomerationen in Verbindung stehen. (Damit siedelt sie sich zwischen der "France d'en bas"-Politik der Regierung Raffarin und der Politik der Regierung Thatcher in Grossbritannien in den Achtzigerjahren an.)</p><p>Der Bericht anerkennt auch, dass staatliche Interventionen wichtig sind, um für die Kader attraktive Bedingungen zu schaffen: "Staatliche Leistungen in Bezug auf die Schaffung notwendiger Standortvoraussetzungen für hochwertige Unternehmensfunktionen und die Attraktivität für Kader werden wichtiger" (Expertenbericht, S. 21).</p><p>Die neue Regionalpolitik muss sich am Wachstum orientieren und nicht am Ausgleich. Ihr Ziel muss die Schaffung von günstigen Bedingungen für das Wachstum sein. Andererseits nimmt der Expertenbericht ohne mit der Wimper zu zucken die Studie der Crédit Suisse über das Wachstumspotenzial der Regionen wieder auf, von der man zumindest sagen kann, dass auch sie mehr auf ideologischen als auf wissenschaftlichen Hypothesen beruht.</p><p>Der Expertenbericht fügt hinzu - und dies ist das Schlimmste - dass die Kreditvergabepolitik der Banken je nach Region unterschiedlich ist: "Ausserdem orientiert sich die Kreditvergabepraxis von Finanzinstituten verstärkt an Ratings wie oben dargestellt. Die Finanzierung eines Projektes im rechten oberen Quadranten dürfte unter ungleich günstigeren Voraussetzungen möglich sein als für ein vergleichbares Projekt im unteren linken Quadranten. Das heisst, die Gewinner von heute sind sehr wahrscheinlich die Gewinner von morgen und können kaum einholbare Vorsprünge realisieren. Diese Feststellung gilt dann, wenn das Rating von Unternehmen von Standort-Rating abhängig gemacht wird und deshalb kein Unternehmen einer bestimmten Region ein höheres Rating erzielen kann als die betreffende Region selbst. Die Beurteilung der kantonalen Disparitäten findet auf diese Weise Eingang in die Entscheidungen privater Institutionen und wird dadurch realwirtschaftlich wirksam" (Expertenbericht, S. 30, 31).</p><p>Mit anderen Worten: Der Expertenbericht hält es für normal, dass Unternehmen nur die Kreditbedingungen erhalten, die ihrer Region entsprechen. Er stellt Instrumente wie etwa den Bonny-Beschluss infrage, weil diese die Konkurrenz verfälschen würden.</p><p>Deshalb frage ich den Bundesrat:</p><p>a. Glaubt er noch an eine autonome Entwicklung der Industriegebiete, insbesondere des Jurabogens, dessen Industrie stark auf den Export ausgerichtet ist und sich deshalb mit globalem Wettbewerb konfrontiert sieht?</p><p>b. Muss man aus dem Bericht ableiten, dass die dynamischen Unternehmer und Unternehmerinnen in diesen Regionen nicht in ein Schema passen und dass es deshalb normal ist, dass die Banken sie mit ihrer Kreditvergabepolitik bestrafen?</p><p>c. Muss man die diskriminierende Kreditvergabepolitik der Banken nicht als Verzerrung der Wettbewerbes bezeichnen?</p><p>d. Verschiedene Studien weisen nach, dass die Kreditvergabepolitik der Grossbanken gegenüber KMU besonders restriktiv gewesen ist. Mit welchen Massnahmen will der Bundesrat diese Situation, welche das Wachstum hemmt, korrigieren?</p><p>e. Die Studie der Crédit Suisse betont die besondere Wichtigkeit der steuerlichen Bedingungen für die Attraktivität der Kantone. Der Expertenbericht fügt hinzu, dass der Steuerwettbewerb sich noch verstärken wird. Bekanntlich wird das Argument des Steuerwettbewerbes andererseits herangezogen, um Steuersenkungen zu rechtfertigen, welche die Einkünfte der Gemeinwesen schmälern. Mit welchen Instrumenten kann der Finanzausgleich die unterschiedliche Steuerbelastung in den Kantonen korrigieren - Unterschiede, welche zunehmend wirtschaftliche Ungleichheiten zur Folge haben?</p><p>f. Der Bericht weist den Zentren eine fundamentale Rolle zu. Schon die aktuelle Regionalpolitik und die Raumplanungspolitik gehen aus von der Hierarchie der Zentren. Insofern sagt hier der Bericht nichts Neues. Dennoch: Mit "Zentren" meint der Bericht vor allem Zürich und in einem gewissen Mass noch Basel und Genf. Ist daraus zu schliessen, dass die anderen Zentren nicht zählen?</p><p>g. Grenzen die Vorschläge der Expertenkommission, insbesondere für die Industrie- und Exportgebiete, nicht an eine politisch korrekte Form des sozioökonomischen Darwinismus, in dem sich die verschiedenen Regionen konkurrenzieren und in Wettbewerb mit ausländischen Regionen treten können, dabei aber aller für sie notwenigen Instrumente beraubt werden?</p><p>3. Fragen zur Regionalpolitik des Bundes</p><p>Die kantonale Wirtschaftsförderungspolitik und der Bonny-Beschluss sowie dessen Nachfolgebeschlüsse werden sehr infrage gestellt. Insbesondere für den Jurabogen sind dies aber lebenswichtige Instrumente. Dank ihnen konnte diese Region nach den Krisen der Siebziger- und Achtzigerjahre wieder eine lebensfähige Wirtschaftsstruktur aufbauen. Andererseits hat sich gezeigt, dass die Industrie- und Exportgebiete am meisten unter dem starken Franken leiden.</p><p>Deshalb frage ich:</p><p>a. Ist der Bundesrat immer noch der Ansicht, dass die Regionalpolitik Sache des Bundes ist?</p><p>b. Hält der Bundesrat die gezielte Unterstützung der Randregionen weiterhin für notwendig und ist er bereit, sie auch in Zukunft weiter zu führen?</p><p>c. Hält der Bundesrat die Unterstützung der Infrastruktur zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung auch in Zukunft für notwendig?</p><p>d. Betrachtet es der Bundesrat - im Rahmen einer Politik des nationalen Zusammenhalts - weiterhin als Aufgabe des Bundes, dass das gesamte Land mit einer qualitativ genügenden Grundinfrastruktur ausgestattet ist?</p>
    • Industrie- und Regionalpolitik. Kohärenz

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