Pflegeausbildung. Teurer, aber auch besser?
- ShortId
-
03.3340
- Id
-
20033340
- Updated
-
10.04.2024 17:16
- Language
-
de
- Title
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Pflegeausbildung. Teurer, aber auch besser?
- AdditionalIndexing
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2841;arztähnlicher Beruf;Europakompatibilität;Krankenpflege;Kostenrechnung;Arbeitskräftebedarf;Qualitätssicherung;berufliche Bildung
- 1
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- L04K01050401, arztähnlicher Beruf
- L06K010505110101, Krankenpflege
- L03K130202, berufliche Bildung
- L06K070305020401, Qualitätssicherung
- L04K09020206, Europakompatibilität
- L05K0702020302, Arbeitskräftebedarf
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit der revidierten Bundesverfassung vom 1. Januar 2000 ist der Bund für die gesamte Berufsbildung zuständig. Er kann diese Kompetenz aber erst mit dem Inkrafttreten des entsprechenden Bundesgesetzes, in diesem Fall das Berufsbildungsgesetz, wahrnehmen (voraussichtlich 1. Januar 2004). Bis dann sind auf dem Gebiet der Pflegeausbildung die Kantone, konkret die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK), zuständig. Letztere hat die Ausgestaltung und Überwachung aller Gesundheitsausbildungen mit einem Leistungsvertrag dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) übertragen.</p><p>Zu den einzelnen Punkten der Interpellation nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Wie oben ausgeführt, haben der Bundesrat bzw. das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement als zuständiges Departement zurzeit (d. h. bis zum Inkrafttreten des BBG) keine rechtlichen Möglichkeiten, auf dem Gebiet der Gesundheitsausbildungen tätig zu werden, mit Ausnahme der ärztlichen Ausbildung. (Revision des MedBG ist im Gang). Zum Zweck der Übernahme der Gesundheits-, Sozial- und Kunstausbildungen (GSK) von den Kantonen durch den Bund ist, gemeinsam mit EDK und SDK, das Projekt "Transition" konzipiert worden. Es wird zurzeit gemeinsam mit allen Beteiligten umgesetzt.</p><p>Das SRK wurde somit nicht vom Bund, sondern von der SDK, mithin den Kantonen, beauftragt.</p><p>2. Im Rahmen der gemeinsamen Leitlinien zum Projekt Transition haben die beteiligten Partner festgehalten, die entsprechenden beschlossenen Ausbildungssystematiken beim Übergang von den Kantonen zum Bund zu respektieren. Dies umso mehr, weil sie in der Systematik ( Schaffung einer Grundbildung auf Sekundarstufe II, weitere Ausbildung dann auf Tertiärstufe) dem neuen Berufsbildungsgesetz entsprechen. Es dürfte klar sein, dass in der Pflege die Ausbildung zur Diplomfachfrau auf der Tertiärstufe genau der Definition von Artikel 26 nBBG ("die für die Ausübung einer anspruchs- oder einer verantwortungsvolleren Tätigkeit erforderlich sind") entspricht.</p><p>Es ist darauf hinzuweisen, dass die Pflege in den letzten Jahren u. a. durch die Verkürzung der mittleren Aufenthaltsdauer der Patienten, durch die medizintechnische Entwicklung und durch die sozialen und kulturellen Veränderungen bei den Patienten und Patientinnen und ihrem Umfeld massiv schwieriger und auch belastender geworden ist. Deshalb ist eine umfassende Ausbildung von zentraler Bedeutung. Die SGK-S hat denn auch mit dem Postulat 02.3211 den Bundesrat eingeladen, einen Bericht über die Situation der Pflegeberufe zu erarbeiten. Dieser Bericht soll noch diesen Herbst vorliegen.</p><p>3. In Europa ist die Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum -fachmann fast durchweg auf Stufe Universität oder Fachhochschule, zumindest aber auf Tertiärstufe (Nicht-Hochschule) platziert. Einzige grössere Ausnahme ist Deutschland, das, wie früher die Schweiz, eine Ausbildung zwischen Sekundarstufe II und Tertiärstufe kennt.</p><p>Mit einer klaren Platzierung auf der Tertiärstufe wird somit die heute weitgehend fehlende Eurokompatibilität deutlich verbessert. Die Schweizer Ausbildung bleibt aber, rein bildungssystematisch gesehen, immer noch eine tiefer angesiedelte Ausbildung als in den meisten Ländern Europas und der USA. Dies gilt weniger für die Ausbildungen in der Romandie, die seit dem Jahre 2002 auf der Fachhochschulstufe platziert sind.</p><p>4. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Reduktion der Grundausbildung auf drei Jahre nichts Neues ist. Sie war nach den Ausbildungsbestimmungen des SRK jetzt schon möglich, wenn eine angemessene Ausbildung vorangegangen war. (Art. 2.3 der Bestimmungen für die Diplomausbildungen in Gesundheits- und Krankenpflege des SRK). Da in Zukunft die Ausbildung in Pflege einer solchen auf der Sekundarstufe II folgt (z. B. Fachangestellte Gesundheit) erfüllen alle Auszubildenden diese Voraussetzungen. Die Qualität der Ausbildung wird demnach mindestens gleich bleiben bzw. sich steigern.</p><p>5. Eine detaillierte Studie aus dem Jahr 2002 des Kantons Bern, die auf die ganze Schweiz übertragbar ist, weist nach, dass 7 Prozent des Pflegepersonals im Pflegemanagement tätig ist.</p><p>Hinter der Frage könnte die Prämisse stehen, dass die ausgebildeten Pflegefachkräfte nicht mehr direkt am Patienten arbeiten werden. Dem ist nach den neuen Ausbildungsrichtlinien des SRK, die schon unter der Voraussetzung der Tertiarisierung entworfen wurden, nicht so. Wohl sollen in Zukunft diese gut ausgebildeten Pflegefachkräfte die Verantwortung für den Einsatz der weniger gut Ausgebildeten übernehmen.</p><p>Das heisst aber keineswegs, dass sie diese Verantwortung vom Schreibtisch aus wahrnehmen und nicht mehr in direktem Kontakt zu den Patientinnen und Patienten arbeiten. Im Gegenteil: Die Fachangestellten Gesundheit, eine Ausbildung auf Sekundarstufe II, sollen gerade die gesuchten Pflegefachkräfte von vielen sachfremden Tätigkeiten entlasten (z. B. Administration, Patiententransporte, hauswirtschaftliche Arbeiten). Diese können sich so vermehrt ihrer eigentlichen Tätigkeit, der pflegerischen Betreuung von Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen zuwenden.</p><p>Insofern besteht kaum Bedarf an nicht mehr direkt am Patienten arbeitenden Pflegefachkräften in der Schweiz, hingegen ein sehr spürbarer Mangel an Pflegefachkräften auf allen Stufen. Das SRK hat im Jahre 2002 so viele ausländische Ausbildungsausweise anerkannt wie noch nie, fast jedes zweite Diplom (47 Prozent) stammte aus dem Ausland.</p><p>6. Mit der Trennung in eine Sekundarstufe II Ausbildung und eine Ausbildung auf Tertiärstufe ist keine Verlängerung der Ausbildung gegeben, da im Unterschied zu heute die Ausbildung nach der obligatorischen Schulzeit begonnen werden kann. Allenfalls findet eine Verlagerung von Kosten von Brückenangeboten (10. Schuljahr) und allgemeinbildenden Schulen in den Bereich der Berufsbildung statt. Im Unterschied zu den letztgenannten Angeboten erbringen die Auszubildenden in der Lehre zur Fachangestellten Gesundheit insbesondere im dritten Ausbildungsjahr auch eine beachtliche Arbeitsleistung. </p><p>Die Lernenden an den Höheren Fachschulen werden voraussichtlich - im Unterschied zu heute - nicht besoldet. Somit findet auch hier eine Kostenentlastung statt. Für die medizinischen Institutionen werden sich die Organisationsformen ändern. Daraus auf vermehrte Kosten zu schliessen, ist aber nicht zwingend richtig. Die schon erwähnte Studie des Kantons Bern zeigt, dass ein Überschuss an un- und angelerntem Personal einem Mangel an ausgebildetem Personal gegenübersteht. Im Vergleich zur möglichen Arbeitsleistung in der Pflege ist das un- und angelernte Personal teurer als die zukünftigen Fachangestellten Gesundheit. Ein Ersatz des un- und angelernten Personals durch Fachkräfte kann der Qualität der Pflege nur nützlich sein. Eine kostentreibende Wirkung dieser Bildungsreform ist nicht anzunehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Pflegeausbildung in der Gesundheits- und Krankheitspflege wird gemäss Richtlinien des Schweizerischen Roten Kreuzes von vier auf sechs Jahre verlängert, aufgeteilt in eine dreijährige Sekundärstufe und eine dreijährige Tertiärstufe mit Weiterbildung zur diplomierten Pflegefachfrau, die voraussichtlich nicht mehr direkt am Patienten arbeitet. Ob die Reduktion der Grundausbildung auf drei Jahre und eine "Akademisierung" des Pflegeberufes auf der Tertiärstufe den Bedürfnissen der Patienten und Patientinnen und der Patientensicherheit dient, ist zweifelhaft.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Welche Vorgaben gab er bzw. das betreffende Departement dem SRK zur Ausarbeitung der betreffenden Ausbildungsrichtlinien?</p><p>2. In welchem Verhältnis stehen diese Vorgaben zu den allgemeinen Zielen und Tendenzen zur Aus- und Weiterbildung in medizinischen Berufen?</p><p>3. Eurokompatibilität im Rahmen der EU-Personenfreizügigkeit?</p><p>4. Ist er nicht der Auffassung, dass eine Reduktion der Grundausbildung auf drei Jahre die Qualität der pflegerischen Arbeit und die Patientensicherheit beeinträchtigt?</p><p>5. Welches ist der Bedarf nach voraussichtlich nicht mehr direkt am Patienten arbeitenden Pflegefachfrauen in der Schweiz?</p><p>6. Kostenfolgen dieser Ausbildungsänderung im Bildungsbereich, für die medizinischen Institutionen und die Kantone (Lohnentwicklung) sowie die Grundversicherung?</p>
- Pflegeausbildung. Teurer, aber auch besser?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Mit der revidierten Bundesverfassung vom 1. Januar 2000 ist der Bund für die gesamte Berufsbildung zuständig. Er kann diese Kompetenz aber erst mit dem Inkrafttreten des entsprechenden Bundesgesetzes, in diesem Fall das Berufsbildungsgesetz, wahrnehmen (voraussichtlich 1. Januar 2004). Bis dann sind auf dem Gebiet der Pflegeausbildung die Kantone, konkret die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK), zuständig. Letztere hat die Ausgestaltung und Überwachung aller Gesundheitsausbildungen mit einem Leistungsvertrag dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) übertragen.</p><p>Zu den einzelnen Punkten der Interpellation nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Wie oben ausgeführt, haben der Bundesrat bzw. das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement als zuständiges Departement zurzeit (d. h. bis zum Inkrafttreten des BBG) keine rechtlichen Möglichkeiten, auf dem Gebiet der Gesundheitsausbildungen tätig zu werden, mit Ausnahme der ärztlichen Ausbildung. (Revision des MedBG ist im Gang). Zum Zweck der Übernahme der Gesundheits-, Sozial- und Kunstausbildungen (GSK) von den Kantonen durch den Bund ist, gemeinsam mit EDK und SDK, das Projekt "Transition" konzipiert worden. Es wird zurzeit gemeinsam mit allen Beteiligten umgesetzt.</p><p>Das SRK wurde somit nicht vom Bund, sondern von der SDK, mithin den Kantonen, beauftragt.</p><p>2. Im Rahmen der gemeinsamen Leitlinien zum Projekt Transition haben die beteiligten Partner festgehalten, die entsprechenden beschlossenen Ausbildungssystematiken beim Übergang von den Kantonen zum Bund zu respektieren. Dies umso mehr, weil sie in der Systematik ( Schaffung einer Grundbildung auf Sekundarstufe II, weitere Ausbildung dann auf Tertiärstufe) dem neuen Berufsbildungsgesetz entsprechen. Es dürfte klar sein, dass in der Pflege die Ausbildung zur Diplomfachfrau auf der Tertiärstufe genau der Definition von Artikel 26 nBBG ("die für die Ausübung einer anspruchs- oder einer verantwortungsvolleren Tätigkeit erforderlich sind") entspricht.</p><p>Es ist darauf hinzuweisen, dass die Pflege in den letzten Jahren u. a. durch die Verkürzung der mittleren Aufenthaltsdauer der Patienten, durch die medizintechnische Entwicklung und durch die sozialen und kulturellen Veränderungen bei den Patienten und Patientinnen und ihrem Umfeld massiv schwieriger und auch belastender geworden ist. Deshalb ist eine umfassende Ausbildung von zentraler Bedeutung. Die SGK-S hat denn auch mit dem Postulat 02.3211 den Bundesrat eingeladen, einen Bericht über die Situation der Pflegeberufe zu erarbeiten. Dieser Bericht soll noch diesen Herbst vorliegen.</p><p>3. In Europa ist die Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum -fachmann fast durchweg auf Stufe Universität oder Fachhochschule, zumindest aber auf Tertiärstufe (Nicht-Hochschule) platziert. Einzige grössere Ausnahme ist Deutschland, das, wie früher die Schweiz, eine Ausbildung zwischen Sekundarstufe II und Tertiärstufe kennt.</p><p>Mit einer klaren Platzierung auf der Tertiärstufe wird somit die heute weitgehend fehlende Eurokompatibilität deutlich verbessert. Die Schweizer Ausbildung bleibt aber, rein bildungssystematisch gesehen, immer noch eine tiefer angesiedelte Ausbildung als in den meisten Ländern Europas und der USA. Dies gilt weniger für die Ausbildungen in der Romandie, die seit dem Jahre 2002 auf der Fachhochschulstufe platziert sind.</p><p>4. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Reduktion der Grundausbildung auf drei Jahre nichts Neues ist. Sie war nach den Ausbildungsbestimmungen des SRK jetzt schon möglich, wenn eine angemessene Ausbildung vorangegangen war. (Art. 2.3 der Bestimmungen für die Diplomausbildungen in Gesundheits- und Krankenpflege des SRK). Da in Zukunft die Ausbildung in Pflege einer solchen auf der Sekundarstufe II folgt (z. B. Fachangestellte Gesundheit) erfüllen alle Auszubildenden diese Voraussetzungen. Die Qualität der Ausbildung wird demnach mindestens gleich bleiben bzw. sich steigern.</p><p>5. Eine detaillierte Studie aus dem Jahr 2002 des Kantons Bern, die auf die ganze Schweiz übertragbar ist, weist nach, dass 7 Prozent des Pflegepersonals im Pflegemanagement tätig ist.</p><p>Hinter der Frage könnte die Prämisse stehen, dass die ausgebildeten Pflegefachkräfte nicht mehr direkt am Patienten arbeiten werden. Dem ist nach den neuen Ausbildungsrichtlinien des SRK, die schon unter der Voraussetzung der Tertiarisierung entworfen wurden, nicht so. Wohl sollen in Zukunft diese gut ausgebildeten Pflegefachkräfte die Verantwortung für den Einsatz der weniger gut Ausgebildeten übernehmen.</p><p>Das heisst aber keineswegs, dass sie diese Verantwortung vom Schreibtisch aus wahrnehmen und nicht mehr in direktem Kontakt zu den Patientinnen und Patienten arbeiten. Im Gegenteil: Die Fachangestellten Gesundheit, eine Ausbildung auf Sekundarstufe II, sollen gerade die gesuchten Pflegefachkräfte von vielen sachfremden Tätigkeiten entlasten (z. B. Administration, Patiententransporte, hauswirtschaftliche Arbeiten). Diese können sich so vermehrt ihrer eigentlichen Tätigkeit, der pflegerischen Betreuung von Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen zuwenden.</p><p>Insofern besteht kaum Bedarf an nicht mehr direkt am Patienten arbeitenden Pflegefachkräften in der Schweiz, hingegen ein sehr spürbarer Mangel an Pflegefachkräften auf allen Stufen. Das SRK hat im Jahre 2002 so viele ausländische Ausbildungsausweise anerkannt wie noch nie, fast jedes zweite Diplom (47 Prozent) stammte aus dem Ausland.</p><p>6. Mit der Trennung in eine Sekundarstufe II Ausbildung und eine Ausbildung auf Tertiärstufe ist keine Verlängerung der Ausbildung gegeben, da im Unterschied zu heute die Ausbildung nach der obligatorischen Schulzeit begonnen werden kann. Allenfalls findet eine Verlagerung von Kosten von Brückenangeboten (10. Schuljahr) und allgemeinbildenden Schulen in den Bereich der Berufsbildung statt. Im Unterschied zu den letztgenannten Angeboten erbringen die Auszubildenden in der Lehre zur Fachangestellten Gesundheit insbesondere im dritten Ausbildungsjahr auch eine beachtliche Arbeitsleistung. </p><p>Die Lernenden an den Höheren Fachschulen werden voraussichtlich - im Unterschied zu heute - nicht besoldet. Somit findet auch hier eine Kostenentlastung statt. Für die medizinischen Institutionen werden sich die Organisationsformen ändern. Daraus auf vermehrte Kosten zu schliessen, ist aber nicht zwingend richtig. Die schon erwähnte Studie des Kantons Bern zeigt, dass ein Überschuss an un- und angelerntem Personal einem Mangel an ausgebildetem Personal gegenübersteht. Im Vergleich zur möglichen Arbeitsleistung in der Pflege ist das un- und angelernte Personal teurer als die zukünftigen Fachangestellten Gesundheit. Ein Ersatz des un- und angelernten Personals durch Fachkräfte kann der Qualität der Pflege nur nützlich sein. Eine kostentreibende Wirkung dieser Bildungsreform ist nicht anzunehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Pflegeausbildung in der Gesundheits- und Krankheitspflege wird gemäss Richtlinien des Schweizerischen Roten Kreuzes von vier auf sechs Jahre verlängert, aufgeteilt in eine dreijährige Sekundärstufe und eine dreijährige Tertiärstufe mit Weiterbildung zur diplomierten Pflegefachfrau, die voraussichtlich nicht mehr direkt am Patienten arbeitet. Ob die Reduktion der Grundausbildung auf drei Jahre und eine "Akademisierung" des Pflegeberufes auf der Tertiärstufe den Bedürfnissen der Patienten und Patientinnen und der Patientensicherheit dient, ist zweifelhaft.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Welche Vorgaben gab er bzw. das betreffende Departement dem SRK zur Ausarbeitung der betreffenden Ausbildungsrichtlinien?</p><p>2. In welchem Verhältnis stehen diese Vorgaben zu den allgemeinen Zielen und Tendenzen zur Aus- und Weiterbildung in medizinischen Berufen?</p><p>3. Eurokompatibilität im Rahmen der EU-Personenfreizügigkeit?</p><p>4. Ist er nicht der Auffassung, dass eine Reduktion der Grundausbildung auf drei Jahre die Qualität der pflegerischen Arbeit und die Patientensicherheit beeinträchtigt?</p><p>5. Welches ist der Bedarf nach voraussichtlich nicht mehr direkt am Patienten arbeitenden Pflegefachfrauen in der Schweiz?</p><p>6. Kostenfolgen dieser Ausbildungsänderung im Bildungsbereich, für die medizinischen Institutionen und die Kantone (Lohnentwicklung) sowie die Grundversicherung?</p>
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