Ausgewogene Verkehrspolitik
- ShortId
-
03.3349
- Id
-
20033349
- Updated
-
10.04.2024 12:36
- Language
-
de
- Title
-
Ausgewogene Verkehrspolitik
- AdditionalIndexing
-
48;Strassennetz;Grundversorgung;regionale Entwicklung;Bahnreform;Sachplan;Verkehrsplanung;Schienennetz
- 1
-
- L04K18020208, Verkehrsplanung
- L04K18030102, Strassennetz
- L05K0701030901, Grundversorgung
- L04K18030207, Schienennetz
- L04K01020412, Sachplan
- L04K18030203, Bahnreform
- L05K0802033501, regionale Entwicklung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Eine die Verkehrsbedürfnisse berücksichtigende flächendeckende Verkehrserschliessung ist eine wichtige Voraussetzung für eine gedeihliche Entwicklung aller Regionen unseres Landes. Eine nationale Verkehrspolitik muss in diesem Sinne zweierlei sicherstellen:</p><p>- eine den Bedürfnissen entsprechende Grunderschliessung aller Regionen unseres Landes;</p><p>- eine ausgewogene Belastung der einzelnen Einwohner für diese Grunderschliessung.</p><p>Die Umsetzung dieser Grundsätze ist in der aktuellen Verkehrspolitik immer weniger ersichtlich. Vielmehr prägt eine durch Zufälligkeiten und Politik bestimmte Einseitigkeit unsere Verkehrspolitik.</p><p>Die Inhalte der Sachpläne Strasse und Schiene/öffentlicher Verkehr verdeutlichen den Trend, mit Priorität die bestehenden Probleme der Agglomerationen anzugehen. Entgegen den Beteuerungen werden demgegenüber die Rand- und Gebirgsregionen laufend schlechter gestellt.</p><p>Am Beispiel von Graubünden kann heute klar nachgewiesen werden, dass infolge der fehlenden Mittel der notwendige Unterhalt der Infrastrukturen nicht mehr finanziert werden kann und damit zahlreiche Strassenzüge sowie die Rhätische Bahn in ihrer Substanz gefährdet sind. Dies obwohl der Kanton Graubünden je Einwohner rund doppelt so viele Verkehrslasten zu tragen hat als die Schweizer Kantone im Durchschnitt.</p><p>Nachdem die Zuständigkeit für den Erlass der Sachpläne beim Bundesrat liegt, besteht die Gefahr, dass über die Genehmigung der Sachpläne die Entscheidungen unterlaufen werden und die zukünftige Verkehrspolitik präjudiziert wird.</p><p>Auch im Zusammenhang mit der NFA zeichnen sich wegen der vorgesehnen Besserstellung der Nationalstrassen zusätzliche Umlagerungen zulasten der peripheren Gebiete und zugunsten der Zentren ab.</p>
- <p>1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Verkehrserschliessung ohne Zweifel von grosser Bedeutung für die Entwicklung der Regionen ist. Eine verkehrliche Grunderschliessung aller Regionen bei ausgewogener finanzieller Belastung ist denn auch ein Pfeiler der schweizerischen Verkehrspolitik. Weitere Faktoren - insbesondere naturräumliche Voraussetzungen, Demographie, Wirtschaft, Kultur und Tradition - bestimmen jedoch die Entwicklung der Regionen massgebend mit. Aus diesem Grunde kann der Verkehrserschliessung nicht allein eine zentrale Bedeutung für eine gedeihliche Entwicklung aller Regionen unseres Landes zugesprochen werden.</p><p>2. Der Bundesrat tritt für das Prinzip der räumlichen Chancengleichheit ein, was insbesondere die Aufrechterhaltung einer angemessenen Grunderschliessung voraussetzt. Es ist sodann erklärtes Ziel seiner Raumordnungspolitik (Bericht vom 22. Mai 1996 über die Grundzüge der Raumordnung Schweiz, BBl 1996 III 556), die Verkehrserschliessung sowie die Grundversorgung mit öffentlichem Verkehr zu sichern. Er geht des Weiteren davon aus, dass sich städtische und ländliche Regionen ergänzen und nicht in Konkurrenz zueinander stehen sollten. Die Bedürfnisse der regionalen Bevölkerung, die Potenziale der Regionen und die Festlegungen zur angestrebten Raumentwicklung in den kantonalen Richtplänen werden in den Sachplänen zu berücksichtigen sein.</p><p>3. Der Bundesrat ist bereit, das Grundangebot an Verkehrsinfrastrukturen und Verkehrsangeboten in Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen mitzubestimmen. In den Sachplänen wird die Erschliessung in der Fläche verstärkt ein Thema sein. Dabei sind die vielschichtigen Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen sowie zwischen Bundesrat und Parlament zu beachten. In den Sachplänen wird der Bundesrat folglich nicht ein räumlich festgelegtes flächendeckendes Netz für ein Grundangebot definieren können. Er wird indessen in den Sachplänen aufzeigen, nach welchen Grundsätzen und Prioritäten er Verkehrsinfrastrukturen und Verkehrsangebote bei seinen Aufgaben im Bereich Verkehr bereitstellen will.</p><p>4. Die Sachpläne stützen sich auf Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes (SR 700) und ändern an der Aufgabenteilung zwischen Bundesrat und Parlament nichts. In den Sachplänen zeigt der Bundesrat, nach welcher Strategie er handelt, welches Programm er zu erfüllen gedenkt und welche Massnahmen er hierzu festlegt. Der Bundesrat verabschiedet gestützt auf Artikel 21 der Raumplanungsverordnung (SR 700.1) die Sachpläne, wenn die gestellten Anforderungen an Inhalt, Form und Verfahren (insbesondere stattgefundene Information und Mitwirkung) der Sachpläne erfüllt sind.</p><p>Die vom Bundesrat zu verabschiedenden Sachpläne werden nicht dem Parlament unterbreitet. Werden hingegen durch Entscheide des Parlamentes die Inhalte der Sachpläne infrage gestellt, so passt der Bundesrat die Sachpläne entsprechend an.</p><p>5. Der Bundesrat teilt die Auffassung des Interpellanten, wonach grundsätzlich eine ausgewogene Belastung der Kosten für nationale Verkehrsinfrastrukturen nach Einwohnern anzustreben ist. Die heutige Praxis für Bundesleistungen an die Verkehrsgrundversorgung berücksichtigt denn auch stark diesen Grundsatz. So werden die Bundesleistungen u. a. auch nach dem Kriterium der Finanzkraft ausbezahlt. Ausserdem kommen für Jura- und Alpenstrassen höhere Beitragssätze zur Anwendung. Eine Neuordnung der bisherigen Finanzierungspraxis steht im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) zur Diskussion.</p><p>Untersuchungen des Nationalen Forschungsprogramms 41 "Verkehr und Umwelt" haben gezeigt, dass der Bund mit seinen Verkehrsabgaben und Beiträgen an Verkehrsinfrastrukturen eine ausgeprägte regionale Umverteilung von den Agglomerationen in den ländlichen Raum betreibt und somit zu einer ausgewogenen Belastung der einzelnen Regionen beiträgt.</p><p>Zahlen zu den Belastungen pro Einwohner für den Verkehr nach einzelnen Kantonen wurden im Rahmen der Arbeiten zur NFA zusammengetragen. Die folgenden Angaben beziehen sich auf Nettobelastungen (Ausgaben der Kantone abzüglich der Bundesleistungen) und basieren auf Durchschnittswerten für die Jahre 1996 bis 1998:</p><p>- Bei der Strasse betragen die jährlichen Nettobelastungen pro Einwohner für die Mehrzahl der Kantone zwischen 400 und 800 Franken (bei einem schweizerischen Durchschnitt von rund 600 Franken). Einzig der Kanton Graubünden liegt mit einer Belastung von 1200 Franken pro Einwohner deutlich über diesem Durchschnitt.</p><p>- Beim öffentlichen Regionalverkehr liegen die Belastungen pro Einwohner je nach Kanton zwischen jährlich rund 50 und 300 Franken. Die Kantone Zürich, Bern, Schaffhausen, Graubünden, Waadt, Neuenburg und Genf liegen über dem schweizerischen Durchschnitt von rund 200 Franken.</p><p>Der Bund plant im Moment keine weiteren Studien zur Frage der Belastungen pro Einwohner von Verkehrsinfrastrukturen. Das Thema Grundversorgung und deren Finanzierung sollen aber im Rahmen verschiedener Arbeiten zum Service public und zum ländlichen Raum vertieft werden.</p><p>6. Die NFA sieht vor, dass der Bund in Zukunft die volle Verantwortung für Bau, Unterhalt und Betrieb der Nationalstrassen übernimmt, und zwar sowohl was die Finanzierung als auch die Aufgabenerfüllung angeht. Die Kantone werden hier im Umfang ihrer bisherigen Beteiligung entlastet. Unter dem Subventionstitel "Hauptstrassen" werden sie nach wie vor vom Bund finanziell unterstützt; allerdings werden die objektbezogenen Beiträge - ausgenommen für Grossprojekte - in Globalbeiträge umgewandelt. Die Mehrbelastung des Bundes bei den Nationalstrassen wird innerhalb der zweckgebundenen Einnahmen kompensiert, grossteils durch die Rubrik "nicht werkgebundene Beiträge". Diese Umverteilung erfolgt also gewissermassen haushaltneutral innerhalb der Zweckbindung. Es lässt sich nicht ausschliessen, dass im Bereich Strassen für einzelne Kantone gewisse finanzielle Belastungen und Entlastungen resultieren.</p><p>7. Zwei der Kernpunkte der Bahnreform II sind die Harmonisierung der Infrastrukturfinanzierung und die gesetzliche Gleichstellung der Transportunternehmungen. Die Botschaft des Bundesrates zur Bahnreform II wird entsprechende Massnahmen beinhalten. Es ist vorgesehen, im Laufe des Herbstes 2003 hierzu die Vernehmlassung zu eröffnen.</p><p>Dem Bundesrat ist viel daran gelegen, die bestehende Eisenbahninfrastruktur in ihrer Leistungsfähigkeit und ihrem hohen Sicherheitsniveau zu erhalten. Angesichts der gegenwärtigen Finanzsituation sieht er sich allerdings gezwungen, die knapper werdenden Mittel gezielt einzusetzen. Der Substanzerhaltung der vorhandenen Anlagen kommt dabei die oberste Priorität zu.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich ersuche den Bundesrat zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass für eine gedeihliche Entwicklung aller Regionen unseres Landes der Verkehrserschliessung eine zentrale Bedeutung zukommt?</p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass im Rahmen einer nationalen Grunderschliessung alle Regionen Anspruch auf eine die Bedürfnisse der Bevölkerung und des Verkehrs berücksichtigende Verkehrserschliessung erhalten sollen? Ist er bereit, diesem Aspekt beim Erlass und der Genehmigung der Sachpläne Rechnung zu tragen?</p><p>3. Ist er bereit, im Rahmen der Sachpläne ein Grundangebot an Strassen, Bahnen und Postautolinien zu definieren, das dem Anspruch an ein nationales, d. h. flächendeckendes, Erschliessungswerk gerecht wird?</p><p>4. Teilt er die Auffassung, dass über die Genehmigung der Sachpläne Parlamentsentscheide nicht unterlaufen werden dürfen? Wie gedenkt er das Parlament bei der Beschlussfassung über die Sachpläne einzubeziehen?</p><p>5. Teilt er die Auffassung, dass die Belastung durch Bau, Betrieb und Unterhalt dieser nationalen Erschliessung pro Einwohner ausgewogen sein soll? Ist er bereit, den in Aussicht gestellten Bericht über die Belastung der einzelnen Einwohner nach Regionen bald bereit zu stellen? Ist er insbesondere bereit, Massnahmen vorzuschlagen, die eine ausgewogene finanzielle Belastung der Einwohner unseres Landes aus der Grunderschliessung sicherstellen?</p><p>6. Teilt er die Auffassung, dass der NFA bezüglich der hier skizzierten Massnahmen zu weiteren Verzerrungen führen wird, weil die Finanzhilfen im Verkehrsbereich entscheidend von den Strassenklassierungen abhängig sind? Ist er bereit, hier die notwendigen Korrekturen vorzunehmen?</p><p>7. Ist er bereit, im Rahmen der Bahnreform II dem Parlament Massnahmen vorzuschlagen, welche die enormen Disparitäten bei der Erschliessung und Finanzierung im öffentlichen Verkehr eliminieren? Wann kann die Vorlage erwartet werden? Ist der Bundesrat bereit, Sofortmassnahmen zur Sicherstellung der Substanz vorzusehen, sofern sich die Bahnreform weiter verzögert?</p>
- Ausgewogene Verkehrspolitik
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Eine die Verkehrsbedürfnisse berücksichtigende flächendeckende Verkehrserschliessung ist eine wichtige Voraussetzung für eine gedeihliche Entwicklung aller Regionen unseres Landes. Eine nationale Verkehrspolitik muss in diesem Sinne zweierlei sicherstellen:</p><p>- eine den Bedürfnissen entsprechende Grunderschliessung aller Regionen unseres Landes;</p><p>- eine ausgewogene Belastung der einzelnen Einwohner für diese Grunderschliessung.</p><p>Die Umsetzung dieser Grundsätze ist in der aktuellen Verkehrspolitik immer weniger ersichtlich. Vielmehr prägt eine durch Zufälligkeiten und Politik bestimmte Einseitigkeit unsere Verkehrspolitik.</p><p>Die Inhalte der Sachpläne Strasse und Schiene/öffentlicher Verkehr verdeutlichen den Trend, mit Priorität die bestehenden Probleme der Agglomerationen anzugehen. Entgegen den Beteuerungen werden demgegenüber die Rand- und Gebirgsregionen laufend schlechter gestellt.</p><p>Am Beispiel von Graubünden kann heute klar nachgewiesen werden, dass infolge der fehlenden Mittel der notwendige Unterhalt der Infrastrukturen nicht mehr finanziert werden kann und damit zahlreiche Strassenzüge sowie die Rhätische Bahn in ihrer Substanz gefährdet sind. Dies obwohl der Kanton Graubünden je Einwohner rund doppelt so viele Verkehrslasten zu tragen hat als die Schweizer Kantone im Durchschnitt.</p><p>Nachdem die Zuständigkeit für den Erlass der Sachpläne beim Bundesrat liegt, besteht die Gefahr, dass über die Genehmigung der Sachpläne die Entscheidungen unterlaufen werden und die zukünftige Verkehrspolitik präjudiziert wird.</p><p>Auch im Zusammenhang mit der NFA zeichnen sich wegen der vorgesehnen Besserstellung der Nationalstrassen zusätzliche Umlagerungen zulasten der peripheren Gebiete und zugunsten der Zentren ab.</p>
- <p>1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Verkehrserschliessung ohne Zweifel von grosser Bedeutung für die Entwicklung der Regionen ist. Eine verkehrliche Grunderschliessung aller Regionen bei ausgewogener finanzieller Belastung ist denn auch ein Pfeiler der schweizerischen Verkehrspolitik. Weitere Faktoren - insbesondere naturräumliche Voraussetzungen, Demographie, Wirtschaft, Kultur und Tradition - bestimmen jedoch die Entwicklung der Regionen massgebend mit. Aus diesem Grunde kann der Verkehrserschliessung nicht allein eine zentrale Bedeutung für eine gedeihliche Entwicklung aller Regionen unseres Landes zugesprochen werden.</p><p>2. Der Bundesrat tritt für das Prinzip der räumlichen Chancengleichheit ein, was insbesondere die Aufrechterhaltung einer angemessenen Grunderschliessung voraussetzt. Es ist sodann erklärtes Ziel seiner Raumordnungspolitik (Bericht vom 22. Mai 1996 über die Grundzüge der Raumordnung Schweiz, BBl 1996 III 556), die Verkehrserschliessung sowie die Grundversorgung mit öffentlichem Verkehr zu sichern. Er geht des Weiteren davon aus, dass sich städtische und ländliche Regionen ergänzen und nicht in Konkurrenz zueinander stehen sollten. Die Bedürfnisse der regionalen Bevölkerung, die Potenziale der Regionen und die Festlegungen zur angestrebten Raumentwicklung in den kantonalen Richtplänen werden in den Sachplänen zu berücksichtigen sein.</p><p>3. Der Bundesrat ist bereit, das Grundangebot an Verkehrsinfrastrukturen und Verkehrsangeboten in Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen mitzubestimmen. In den Sachplänen wird die Erschliessung in der Fläche verstärkt ein Thema sein. Dabei sind die vielschichtigen Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen sowie zwischen Bundesrat und Parlament zu beachten. In den Sachplänen wird der Bundesrat folglich nicht ein räumlich festgelegtes flächendeckendes Netz für ein Grundangebot definieren können. Er wird indessen in den Sachplänen aufzeigen, nach welchen Grundsätzen und Prioritäten er Verkehrsinfrastrukturen und Verkehrsangebote bei seinen Aufgaben im Bereich Verkehr bereitstellen will.</p><p>4. Die Sachpläne stützen sich auf Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes (SR 700) und ändern an der Aufgabenteilung zwischen Bundesrat und Parlament nichts. In den Sachplänen zeigt der Bundesrat, nach welcher Strategie er handelt, welches Programm er zu erfüllen gedenkt und welche Massnahmen er hierzu festlegt. Der Bundesrat verabschiedet gestützt auf Artikel 21 der Raumplanungsverordnung (SR 700.1) die Sachpläne, wenn die gestellten Anforderungen an Inhalt, Form und Verfahren (insbesondere stattgefundene Information und Mitwirkung) der Sachpläne erfüllt sind.</p><p>Die vom Bundesrat zu verabschiedenden Sachpläne werden nicht dem Parlament unterbreitet. Werden hingegen durch Entscheide des Parlamentes die Inhalte der Sachpläne infrage gestellt, so passt der Bundesrat die Sachpläne entsprechend an.</p><p>5. Der Bundesrat teilt die Auffassung des Interpellanten, wonach grundsätzlich eine ausgewogene Belastung der Kosten für nationale Verkehrsinfrastrukturen nach Einwohnern anzustreben ist. Die heutige Praxis für Bundesleistungen an die Verkehrsgrundversorgung berücksichtigt denn auch stark diesen Grundsatz. So werden die Bundesleistungen u. a. auch nach dem Kriterium der Finanzkraft ausbezahlt. Ausserdem kommen für Jura- und Alpenstrassen höhere Beitragssätze zur Anwendung. Eine Neuordnung der bisherigen Finanzierungspraxis steht im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) zur Diskussion.</p><p>Untersuchungen des Nationalen Forschungsprogramms 41 "Verkehr und Umwelt" haben gezeigt, dass der Bund mit seinen Verkehrsabgaben und Beiträgen an Verkehrsinfrastrukturen eine ausgeprägte regionale Umverteilung von den Agglomerationen in den ländlichen Raum betreibt und somit zu einer ausgewogenen Belastung der einzelnen Regionen beiträgt.</p><p>Zahlen zu den Belastungen pro Einwohner für den Verkehr nach einzelnen Kantonen wurden im Rahmen der Arbeiten zur NFA zusammengetragen. Die folgenden Angaben beziehen sich auf Nettobelastungen (Ausgaben der Kantone abzüglich der Bundesleistungen) und basieren auf Durchschnittswerten für die Jahre 1996 bis 1998:</p><p>- Bei der Strasse betragen die jährlichen Nettobelastungen pro Einwohner für die Mehrzahl der Kantone zwischen 400 und 800 Franken (bei einem schweizerischen Durchschnitt von rund 600 Franken). Einzig der Kanton Graubünden liegt mit einer Belastung von 1200 Franken pro Einwohner deutlich über diesem Durchschnitt.</p><p>- Beim öffentlichen Regionalverkehr liegen die Belastungen pro Einwohner je nach Kanton zwischen jährlich rund 50 und 300 Franken. Die Kantone Zürich, Bern, Schaffhausen, Graubünden, Waadt, Neuenburg und Genf liegen über dem schweizerischen Durchschnitt von rund 200 Franken.</p><p>Der Bund plant im Moment keine weiteren Studien zur Frage der Belastungen pro Einwohner von Verkehrsinfrastrukturen. Das Thema Grundversorgung und deren Finanzierung sollen aber im Rahmen verschiedener Arbeiten zum Service public und zum ländlichen Raum vertieft werden.</p><p>6. Die NFA sieht vor, dass der Bund in Zukunft die volle Verantwortung für Bau, Unterhalt und Betrieb der Nationalstrassen übernimmt, und zwar sowohl was die Finanzierung als auch die Aufgabenerfüllung angeht. Die Kantone werden hier im Umfang ihrer bisherigen Beteiligung entlastet. Unter dem Subventionstitel "Hauptstrassen" werden sie nach wie vor vom Bund finanziell unterstützt; allerdings werden die objektbezogenen Beiträge - ausgenommen für Grossprojekte - in Globalbeiträge umgewandelt. Die Mehrbelastung des Bundes bei den Nationalstrassen wird innerhalb der zweckgebundenen Einnahmen kompensiert, grossteils durch die Rubrik "nicht werkgebundene Beiträge". Diese Umverteilung erfolgt also gewissermassen haushaltneutral innerhalb der Zweckbindung. Es lässt sich nicht ausschliessen, dass im Bereich Strassen für einzelne Kantone gewisse finanzielle Belastungen und Entlastungen resultieren.</p><p>7. Zwei der Kernpunkte der Bahnreform II sind die Harmonisierung der Infrastrukturfinanzierung und die gesetzliche Gleichstellung der Transportunternehmungen. Die Botschaft des Bundesrates zur Bahnreform II wird entsprechende Massnahmen beinhalten. Es ist vorgesehen, im Laufe des Herbstes 2003 hierzu die Vernehmlassung zu eröffnen.</p><p>Dem Bundesrat ist viel daran gelegen, die bestehende Eisenbahninfrastruktur in ihrer Leistungsfähigkeit und ihrem hohen Sicherheitsniveau zu erhalten. Angesichts der gegenwärtigen Finanzsituation sieht er sich allerdings gezwungen, die knapper werdenden Mittel gezielt einzusetzen. Der Substanzerhaltung der vorhandenen Anlagen kommt dabei die oberste Priorität zu.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich ersuche den Bundesrat zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass für eine gedeihliche Entwicklung aller Regionen unseres Landes der Verkehrserschliessung eine zentrale Bedeutung zukommt?</p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass im Rahmen einer nationalen Grunderschliessung alle Regionen Anspruch auf eine die Bedürfnisse der Bevölkerung und des Verkehrs berücksichtigende Verkehrserschliessung erhalten sollen? Ist er bereit, diesem Aspekt beim Erlass und der Genehmigung der Sachpläne Rechnung zu tragen?</p><p>3. Ist er bereit, im Rahmen der Sachpläne ein Grundangebot an Strassen, Bahnen und Postautolinien zu definieren, das dem Anspruch an ein nationales, d. h. flächendeckendes, Erschliessungswerk gerecht wird?</p><p>4. Teilt er die Auffassung, dass über die Genehmigung der Sachpläne Parlamentsentscheide nicht unterlaufen werden dürfen? Wie gedenkt er das Parlament bei der Beschlussfassung über die Sachpläne einzubeziehen?</p><p>5. Teilt er die Auffassung, dass die Belastung durch Bau, Betrieb und Unterhalt dieser nationalen Erschliessung pro Einwohner ausgewogen sein soll? Ist er bereit, den in Aussicht gestellten Bericht über die Belastung der einzelnen Einwohner nach Regionen bald bereit zu stellen? Ist er insbesondere bereit, Massnahmen vorzuschlagen, die eine ausgewogene finanzielle Belastung der Einwohner unseres Landes aus der Grunderschliessung sicherstellen?</p><p>6. Teilt er die Auffassung, dass der NFA bezüglich der hier skizzierten Massnahmen zu weiteren Verzerrungen führen wird, weil die Finanzhilfen im Verkehrsbereich entscheidend von den Strassenklassierungen abhängig sind? Ist er bereit, hier die notwendigen Korrekturen vorzunehmen?</p><p>7. Ist er bereit, im Rahmen der Bahnreform II dem Parlament Massnahmen vorzuschlagen, welche die enormen Disparitäten bei der Erschliessung und Finanzierung im öffentlichen Verkehr eliminieren? Wann kann die Vorlage erwartet werden? Ist der Bundesrat bereit, Sofortmassnahmen zur Sicherstellung der Substanz vorzusehen, sofern sich die Bahnreform weiter verzögert?</p>
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