NGO. Informationsstellen des Bundes

ShortId
03.3353
Id
20033353
Updated
10.04.2024 12:32
Language
de
Title
NGO. Informationsstellen des Bundes
AdditionalIndexing
04;Leistungsauftrag;Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft;Nichtregierungsorganisation;Koordination;Verwaltungstätigkeit
1
  • L05K0804070501, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
  • L04K08060101, Verwaltungstätigkeit
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L02K1501, Nichtregierungsorganisation
  • L04K08020314, Koordination
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Abteilung Koordination und Ressourcen wurde im Buwal im Herbst 2002 durch die Integration der Sektionen Informatik und Logistik, Finanzen und Controlling sowie Human Resources in die bisherige Abteilung Kundenbeziehungen und Koordination geschaffen. Damit konnten Synergien genutzt und eine Kaderstelle eingespart werden. Im Namen der neuen Abteilung wurde der Begriff Kundenbeziehungen fallen gelassen. In der Zwischenzeit ist auch der Internetauftritt entsprechend angepasst. Der Kontakt zu den Kundinnen und Kunden - ein in der gesamten Bundesverwaltung gebräuchlicher Begriff -, Partnerinnen und Partnern, Auftraggeberinnen und Auftraggebern bleibt aber eine zentrale Aufgabe dieser Abteilung und des gesamten Amtes und bildet eine Voraussetzung für eine zeitgemässe, dienstleistungsorientierte Verwaltungsführung.</p><p>Das Buwal ist daher im Rahmen seiner Kompetenzen und Möglichkeiten bemüht, die Anliegen von verschiedenen Anspruchsgruppen - wie z. B. Wirtschaft oder Nichtregierungsorganisationen (NGO) - ernst zu nehmen. Es ist auch bereit, der am Buwal interessierten Bevölkerung - oder deren politischen Vertreterinnen und Vertretern - direkt, unbürokratisch und transparent Auskunft über seine Tätigkeiten zu geben.</p><p>a.-c. Die Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV; SR 172.010.1) legt in Artikel 11 die Grundsätze der Verwaltungstätigkeit fest:</p><p>"Die Bundesverwaltung handelt im Rahmen des Bundesrechtes und der vom Bundesrat gesetzten Ziele und Prioritäten. Sie beachtet dabei insbesondere folgende Grundsätze:</p><p>a. Sie erkennt neuen Handlungsbedarf frühzeitig und leitet daraus Ziele, Strategien und Massnahmen ab.</p><p>b. Sie ordnet ihre Tätigkeiten entsprechend der Wichtigkeit und Dringlichkeit.</p><p>c. Sie erbringt ihre Leistungen bürgernah, nachhaltig, wirksam und wirtschaftlich."</p><p>Die Organisationsverordnung vom 6. Dezember 1999 für das UVEK (OV-UVEK; SR 172.217.1) präzisiert die Aufgaben des Buwal:</p><p>"Art. 12</p><p>Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft</p><p>Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) ist die Fachbehörde für den Schutz der Umwelt.</p><p>Es verfolgt entsprechend den politischen Vorgaben insbesondere folgende Ziele:</p><p>a. langfristige Erhaltung, nachhaltige Nutzung und Behebung bestehender Beeinträchtigungen der natürlichen Lebensgrundlagen (Boden, Wasser, Wald, Luft, Klima, biologische und landschaftliche Vielfalt);</p><p>b. Schutz der Menschen vor übermässiger Belastung (insbesondere durch Lärm, schädliche Organismen und Stoffe, nicht ionisierende Strahlung, Abfälle, Altlasten und Störfälle) und vor Lawinen, Rutschungen, Erosionen und Steinschlag.</p><p>Zur Verfolgung dieser Ziele obliegen dem Buwal folgende Funktionen:</p><p>a. Es bereitet Entscheide für eine umfassende und kohärente Umweltpolitik vor und setzt sie um.</p><p>b. Es informiert über den Umweltschutz und betreibt Umweltbeobachtung.</p><p>c. Es beaufsichtigt und koordiniert den Vollzug des Umweltrechtes und wirkt daran mit, insbesondere bei der Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Einwirkungen.</p><p>d. Es entwickelt marktwirtschaftliche Instrumente und arbeitet mit der Wirtschaft zusammen.</p><p>e. Es sucht die internationale Zusammenarbeit."</p><p>Zur Erfüllung dieser Aufgaben, und dabei insbesondere zur Vorbereitung und Umsetzung einer umfassenden und kohärenten Umweltpolitik, ist das Buwal auf den direkten Kontakt mit all seinen Anspruchsgruppen - und dazu gehören auch NGO - angewiesen. Aus diesem Grund hat das Buwal die Sektion Kantone, NGO und Raumordnung eingerichtet.</p><p>d./e. Um die in der RVOV enthaltenen Grundsätze wie das frühzeitige Erkennen neuen Handlungsbedarfs, das Ableiten von Zielen sowie Bügernähe und Wirksamkeit erfüllen zu können, sind alle Departemente auf einen permanenten Kontakt zu ihren Anspruchsgruppen angewiesen. Solche Anspruchsgruppen sind u. a. Fachverbände und Interessenvertretungen, die auch NGO genannt werden. NGO umfassen somit ein breites Spektrum, von beschwerdeberechtigten Umweltorganisationen bis zu Organisationen der Landwirtschaft.</p><p>Wie diese Kontakte departements- oder amtsintern organisiert werden, ist Sache der jeweiligen Departemente und Ämter. Während in einzelnen Ämtern spezifische Organisationseinheiten vorhanden sind - z. B. Dienst NGO in der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit -, sind in anderen Ämtern - so auch im Buwal - die Ansprechstellen für die NGO in Organisationseinheiten mit einem breiteren Auftrag integriert.</p><p>f. Zum einen pflegen die Fachabteilungen des Buwal zur Lösung von Sachfragen direkte Kontakte mit NGO, wie z. B. dem Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute, dem Dachverband Schweizerischer Jagdverbände oder den verschiedenen Umweltverbänden. Zum anderen trifft sich die Direktion des Buwal zweimal jährlich mit der Kontaktstelle Umwelt der Umweltverbände zu einem Gedankenaustausch über aktuelle Probleme und über längerfristige Perspektiven der Umweltpolitik. Diese Treffen werden durch die Sektion Kantone, NGO und Raumordnung vorbereitet. Die Sektion koordiniert auch die jährlichen Treffen der Direktion mit den verschiedenen Kantonsregierungen, welche ebenfalls der Erfüllung der Zielsetzungen der RVOG und der OV-UVEK dienen. Sie ist überdies die Ansprechstelle für Kantone und NGO in abteilungsübergreifenden Fragen.</p><p>g./h. Da das Buwal wie auch die gesamte Bundesverwaltung die Kontakte zu den NGO zur Erfüllung der in RVOG und OV-UVEK festgeschriebenen Zielsetzungen einsetzen, sieht der Bundesrat darin keine Verwischung der Grenzen zwischen NGO und Regierung.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Aus der Antwort auf die Interpellation 03.3148 ergibt sich, dass das Buwal in der Abteilung Koordination und Ressourcen eine Sektion Kantone, NGO und Raumordnung unterhält. Überraschenderweise ist diese Abteilung über die Homepage des Buwal kaum zu finden, da sie im Organigramm als "Abteilung Kundenbeziehungen und Koordination" aufgeführt ist. Gemäss Internetauftritt "unterhält und koordiniert" die Abteilung "die Beziehungen zu Departement (UVEK), Parlament, Kantonen und Nichtregierungsorganisationen".</p><p>Vor diesem Hintergrund ergeben sich einige drängende Fragen, um deren Beantwortung der Bundesrat gebeten wird:</p><p>a. Wie ist zu begründen, dass die Abteilung Beziehungen zu Nichtregierungsorganisationen (NGO) unterhält und koordiniert?</p><p>b. Wer hat diesen Auftrag erteilt?</p><p>c. Ist er wirklich der Ansicht, dass es sich bei NGO um Kunden des Buwal handelt?</p><p>d. Unterhalten noch andere Departemente, Bundesämter, Abteilungen oder Sektionen Koordinationsstellen zur Pflege der Beziehung zu NGO?</p><p>e. Wenn ja, welche?</p><p>f. Wie gestalten sich der Unterhalt und die Koordination der Beziehungen zu NGO genau?</p><p>g. Ist er auch der Ansicht, dass unter diesen Umständen die Grenze zwischen NGO und Regierung verwischt wird?</p><p>h. Ist es in diesem Falle noch legitim, von NGO zu sprechen?</p>
  • NGO. Informationsstellen des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Abteilung Koordination und Ressourcen wurde im Buwal im Herbst 2002 durch die Integration der Sektionen Informatik und Logistik, Finanzen und Controlling sowie Human Resources in die bisherige Abteilung Kundenbeziehungen und Koordination geschaffen. Damit konnten Synergien genutzt und eine Kaderstelle eingespart werden. Im Namen der neuen Abteilung wurde der Begriff Kundenbeziehungen fallen gelassen. In der Zwischenzeit ist auch der Internetauftritt entsprechend angepasst. Der Kontakt zu den Kundinnen und Kunden - ein in der gesamten Bundesverwaltung gebräuchlicher Begriff -, Partnerinnen und Partnern, Auftraggeberinnen und Auftraggebern bleibt aber eine zentrale Aufgabe dieser Abteilung und des gesamten Amtes und bildet eine Voraussetzung für eine zeitgemässe, dienstleistungsorientierte Verwaltungsführung.</p><p>Das Buwal ist daher im Rahmen seiner Kompetenzen und Möglichkeiten bemüht, die Anliegen von verschiedenen Anspruchsgruppen - wie z. B. Wirtschaft oder Nichtregierungsorganisationen (NGO) - ernst zu nehmen. Es ist auch bereit, der am Buwal interessierten Bevölkerung - oder deren politischen Vertreterinnen und Vertretern - direkt, unbürokratisch und transparent Auskunft über seine Tätigkeiten zu geben.</p><p>a.-c. Die Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV; SR 172.010.1) legt in Artikel 11 die Grundsätze der Verwaltungstätigkeit fest:</p><p>"Die Bundesverwaltung handelt im Rahmen des Bundesrechtes und der vom Bundesrat gesetzten Ziele und Prioritäten. Sie beachtet dabei insbesondere folgende Grundsätze:</p><p>a. Sie erkennt neuen Handlungsbedarf frühzeitig und leitet daraus Ziele, Strategien und Massnahmen ab.</p><p>b. Sie ordnet ihre Tätigkeiten entsprechend der Wichtigkeit und Dringlichkeit.</p><p>c. Sie erbringt ihre Leistungen bürgernah, nachhaltig, wirksam und wirtschaftlich."</p><p>Die Organisationsverordnung vom 6. Dezember 1999 für das UVEK (OV-UVEK; SR 172.217.1) präzisiert die Aufgaben des Buwal:</p><p>"Art. 12</p><p>Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft</p><p>Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) ist die Fachbehörde für den Schutz der Umwelt.</p><p>Es verfolgt entsprechend den politischen Vorgaben insbesondere folgende Ziele:</p><p>a. langfristige Erhaltung, nachhaltige Nutzung und Behebung bestehender Beeinträchtigungen der natürlichen Lebensgrundlagen (Boden, Wasser, Wald, Luft, Klima, biologische und landschaftliche Vielfalt);</p><p>b. Schutz der Menschen vor übermässiger Belastung (insbesondere durch Lärm, schädliche Organismen und Stoffe, nicht ionisierende Strahlung, Abfälle, Altlasten und Störfälle) und vor Lawinen, Rutschungen, Erosionen und Steinschlag.</p><p>Zur Verfolgung dieser Ziele obliegen dem Buwal folgende Funktionen:</p><p>a. Es bereitet Entscheide für eine umfassende und kohärente Umweltpolitik vor und setzt sie um.</p><p>b. Es informiert über den Umweltschutz und betreibt Umweltbeobachtung.</p><p>c. Es beaufsichtigt und koordiniert den Vollzug des Umweltrechtes und wirkt daran mit, insbesondere bei der Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Einwirkungen.</p><p>d. Es entwickelt marktwirtschaftliche Instrumente und arbeitet mit der Wirtschaft zusammen.</p><p>e. Es sucht die internationale Zusammenarbeit."</p><p>Zur Erfüllung dieser Aufgaben, und dabei insbesondere zur Vorbereitung und Umsetzung einer umfassenden und kohärenten Umweltpolitik, ist das Buwal auf den direkten Kontakt mit all seinen Anspruchsgruppen - und dazu gehören auch NGO - angewiesen. Aus diesem Grund hat das Buwal die Sektion Kantone, NGO und Raumordnung eingerichtet.</p><p>d./e. Um die in der RVOV enthaltenen Grundsätze wie das frühzeitige Erkennen neuen Handlungsbedarfs, das Ableiten von Zielen sowie Bügernähe und Wirksamkeit erfüllen zu können, sind alle Departemente auf einen permanenten Kontakt zu ihren Anspruchsgruppen angewiesen. Solche Anspruchsgruppen sind u. a. Fachverbände und Interessenvertretungen, die auch NGO genannt werden. NGO umfassen somit ein breites Spektrum, von beschwerdeberechtigten Umweltorganisationen bis zu Organisationen der Landwirtschaft.</p><p>Wie diese Kontakte departements- oder amtsintern organisiert werden, ist Sache der jeweiligen Departemente und Ämter. Während in einzelnen Ämtern spezifische Organisationseinheiten vorhanden sind - z. B. Dienst NGO in der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit -, sind in anderen Ämtern - so auch im Buwal - die Ansprechstellen für die NGO in Organisationseinheiten mit einem breiteren Auftrag integriert.</p><p>f. Zum einen pflegen die Fachabteilungen des Buwal zur Lösung von Sachfragen direkte Kontakte mit NGO, wie z. B. dem Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute, dem Dachverband Schweizerischer Jagdverbände oder den verschiedenen Umweltverbänden. Zum anderen trifft sich die Direktion des Buwal zweimal jährlich mit der Kontaktstelle Umwelt der Umweltverbände zu einem Gedankenaustausch über aktuelle Probleme und über längerfristige Perspektiven der Umweltpolitik. Diese Treffen werden durch die Sektion Kantone, NGO und Raumordnung vorbereitet. Die Sektion koordiniert auch die jährlichen Treffen der Direktion mit den verschiedenen Kantonsregierungen, welche ebenfalls der Erfüllung der Zielsetzungen der RVOG und der OV-UVEK dienen. Sie ist überdies die Ansprechstelle für Kantone und NGO in abteilungsübergreifenden Fragen.</p><p>g./h. Da das Buwal wie auch die gesamte Bundesverwaltung die Kontakte zu den NGO zur Erfüllung der in RVOG und OV-UVEK festgeschriebenen Zielsetzungen einsetzen, sieht der Bundesrat darin keine Verwischung der Grenzen zwischen NGO und Regierung.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Aus der Antwort auf die Interpellation 03.3148 ergibt sich, dass das Buwal in der Abteilung Koordination und Ressourcen eine Sektion Kantone, NGO und Raumordnung unterhält. Überraschenderweise ist diese Abteilung über die Homepage des Buwal kaum zu finden, da sie im Organigramm als "Abteilung Kundenbeziehungen und Koordination" aufgeführt ist. Gemäss Internetauftritt "unterhält und koordiniert" die Abteilung "die Beziehungen zu Departement (UVEK), Parlament, Kantonen und Nichtregierungsorganisationen".</p><p>Vor diesem Hintergrund ergeben sich einige drängende Fragen, um deren Beantwortung der Bundesrat gebeten wird:</p><p>a. Wie ist zu begründen, dass die Abteilung Beziehungen zu Nichtregierungsorganisationen (NGO) unterhält und koordiniert?</p><p>b. Wer hat diesen Auftrag erteilt?</p><p>c. Ist er wirklich der Ansicht, dass es sich bei NGO um Kunden des Buwal handelt?</p><p>d. Unterhalten noch andere Departemente, Bundesämter, Abteilungen oder Sektionen Koordinationsstellen zur Pflege der Beziehung zu NGO?</p><p>e. Wenn ja, welche?</p><p>f. Wie gestalten sich der Unterhalt und die Koordination der Beziehungen zu NGO genau?</p><p>g. Ist er auch der Ansicht, dass unter diesen Umständen die Grenze zwischen NGO und Regierung verwischt wird?</p><p>h. Ist es in diesem Falle noch legitim, von NGO zu sprechen?</p>
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