Buwal. Arbeitsplatzkosten
- ShortId
-
03.3355
- Id
-
20033355
- Updated
-
10.04.2024 14:51
- Language
-
de
- Title
-
Buwal. Arbeitsplatzkosten
- AdditionalIndexing
-
04;Bundesangestellte;Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft;Teilzeitarbeit;Ausstattungskosten;Arbeitsstätte
- 1
-
- L05K0804070501, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
- L05K0702050203, Arbeitsstätte
- L06K070302020102, Ausstattungskosten
- L05K0702030213, Teilzeitarbeit
- L06K080601030103, Bundesangestellte
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Arbeitsplatzkosten nebst den eigentlichen Personalausgaben einen nicht zu unterschätzenden Kostenfaktor darstellen. So hat er denn auch vor Jahresfrist das EFD mit einer umfassenden Überprüfung der Arbeitsplatzentwicklung in der Bundesverwaltung beauftragt. Noch diesen Herbst erwartet er ein Unterbringungskonzept sowie Vorschläge für Massnahmen, die ermöglichen, das Wachstum der Arbeitsplätze aktiv zu steuern. Das Konzept soll auch Vorschläge betreffend die Unterbringung von Teilzeitangestellten enthalten.</p><p>Zu den konkreten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1.-3. Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) beziffert die durchschnittlichen Investitionen pro Arbeitsplatz inklusive Landanteil in neu erstellten Gebäuden derzeit auf 120 000 bis 140 00 Franken.</p><p>Die Eidgenössische Finanzverwaltung berechnet und publiziert - basierend auf den effektiven Kosten, die pro Jahr im Durchschnitt anfallen - verwaltungsintern jedes Jahr die jährlichen Kosten für einen Arbeitsplatz; sie schliessen die Unterbringung in bereits bestehenden (alten) Verwaltungsgebäuden sowie den Mietaufwand für fremde Objekte mit ein. Diese Arbeitsplatzkosten betragen im Jahre 2003 18 759 Franken für ein Büro von 10 Quadratmetern bzw. 20 837 Franken bei 15 Quadratmetern und 23 429 Franken für 20 Quadratmeter, wobei die grösseren auch als Mehrpersonenbüros benutzt werden können. Hiervon entfallen rund 7000 Franken auf laufende Kosten (für Energie, Entsorgung, Reinigung, Kosten für Umzüge, Unterhalts- und Betriebkosten für Informatik, Telekommunikationstaxen und Büromaterial) sowie knapp 6700 Franken auf Büroausstattung (Informatik und Mobiliar). Die verbleibenden rund 5000 (bei 10 Quadratmetern) bis 9000 Franken (bei 20 Quadratmetern) entfallen auf Kosten für die Raumbenützung (Kosten für Büro-, anteilige Infrastruktur-, Verkehrs- und Archivflächen). Werden die Arbeitsplatzkosten auf Lohnklassen umgelegt, so rechnet der Bund - bezogen auf die Personalausgaben der jeweiligen Lohnklasse (LK) - mit einem zusätzlichen Aufwand von 20 Prozent in der 10. LK, mit 14 Prozent in der 20. LK und 11 Prozent in der 30. LK.</p><p>4./5. Das BBL hat begonnen, mit sämtlichen Dienststellen Nutzungsvereinbarungen abzuschliessen. Darin wird die Flächenzuteilung und das entsprechende Arbeitsplatzpotenzial inklusive einer Reserve festgelegt. Im Rahmen dieser Nutzungsvereinbarungen soll zusätzlicher Bedarf an Arbeitsplätzen u. a. als Folge von vermehrter Teilzeitbeschäftigung im Grundsatz wenn immer möglich durch Verdichtung der vorhandenen Arbeitsplätze aufgefangen werden.</p><p>Die Arbeitsplätze werden zurzeit nicht so bewirtschaftet, dass der Anteil derjenigen Teilzeitmitarbeitenden, die sich einen Arbeitsplatz teilen, exakt beziffert werden könnte. Gemäss dem Humanresources-Management-Cockpit 2003 (personalpolitische Kennzahlen), welches auch den Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen seit 2002 jährlich mit der Zusatzdokumentation des Eidgenössischen Personalamtes zur Staatsrechnung zur Kenntnis gebracht wird, leisten insgesamt 21,2 Prozent der Bundesangestellten Teilzeitarbeit; 5,9 Prozent leisten Teilzeitarbeit mit einem Beschäftigungsgrad von unter 50 Prozent. Wird das Reinigungspersonal, das in aller Regel keinen Arbeitsplatz beansprucht, ausgenommen, so sind es noch 3 Prozent oder etwas mehr als 1100 Mitarbeitende, welche mit einem Beschäftigungsgrad von unter 50 Prozent angestellt sind. Der Bundesrat geht davon aus, dass diese grösstenteils keinen eigenen Arbeitsplatz belegen. Im Übrigen erwartet er, dass das BBL mit seinen Vorschlägen zur aktiven Steuerung der Arbeitsplätze auch neue Arbeitsplatzformen für Teilzeitbeschäftigung vorschlagen wird, welche zum Ziel haben, die Kosten zu minimieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Antwort auf die Interpellation 03.3148 legt der Bundesrat dar, dass sich im Buwal 267,5 Etatstellen auf 333 Mitarbeitende verteilen. Daraus ergibt sich, dass die Mitarbeitenden des Buwal in einem Teilzeitarbeitsverhältnis von durchschnittlich etwa 80 Prozent angestellt sind. Damit stellt sich die Frage, welche Kosten für die Einrichtung und den Unterhalt der Arbeitsplätze anfallen. Der Bundesrat wird aufgefordert, in diesem Zusammenhang Transparenz zu schaffen und die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten, die dem Bund für die Einrichtung eines Arbeitsplatzes entstehen?</p><p>2. Sind dies einmalige Kosten?</p><p>3. Fallen diese Kosten für jeden Arbeitsplatz an?</p><p>4. Wenn nein: Teilen sich Teilzeitmitarbeitende einen Arbeitsplatz?</p><p>5. Wie hoch ist der Anteil derjenigen Teilzeitmitarbeitenden, die sich einen Arbeitsplatz teilen, im Verhältnis zu denjenigen, die über einen eigenen Arbeitsplatz verfügen?</p>
- Buwal. Arbeitsplatzkosten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Arbeitsplatzkosten nebst den eigentlichen Personalausgaben einen nicht zu unterschätzenden Kostenfaktor darstellen. So hat er denn auch vor Jahresfrist das EFD mit einer umfassenden Überprüfung der Arbeitsplatzentwicklung in der Bundesverwaltung beauftragt. Noch diesen Herbst erwartet er ein Unterbringungskonzept sowie Vorschläge für Massnahmen, die ermöglichen, das Wachstum der Arbeitsplätze aktiv zu steuern. Das Konzept soll auch Vorschläge betreffend die Unterbringung von Teilzeitangestellten enthalten.</p><p>Zu den konkreten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1.-3. Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) beziffert die durchschnittlichen Investitionen pro Arbeitsplatz inklusive Landanteil in neu erstellten Gebäuden derzeit auf 120 000 bis 140 00 Franken.</p><p>Die Eidgenössische Finanzverwaltung berechnet und publiziert - basierend auf den effektiven Kosten, die pro Jahr im Durchschnitt anfallen - verwaltungsintern jedes Jahr die jährlichen Kosten für einen Arbeitsplatz; sie schliessen die Unterbringung in bereits bestehenden (alten) Verwaltungsgebäuden sowie den Mietaufwand für fremde Objekte mit ein. Diese Arbeitsplatzkosten betragen im Jahre 2003 18 759 Franken für ein Büro von 10 Quadratmetern bzw. 20 837 Franken bei 15 Quadratmetern und 23 429 Franken für 20 Quadratmeter, wobei die grösseren auch als Mehrpersonenbüros benutzt werden können. Hiervon entfallen rund 7000 Franken auf laufende Kosten (für Energie, Entsorgung, Reinigung, Kosten für Umzüge, Unterhalts- und Betriebkosten für Informatik, Telekommunikationstaxen und Büromaterial) sowie knapp 6700 Franken auf Büroausstattung (Informatik und Mobiliar). Die verbleibenden rund 5000 (bei 10 Quadratmetern) bis 9000 Franken (bei 20 Quadratmetern) entfallen auf Kosten für die Raumbenützung (Kosten für Büro-, anteilige Infrastruktur-, Verkehrs- und Archivflächen). Werden die Arbeitsplatzkosten auf Lohnklassen umgelegt, so rechnet der Bund - bezogen auf die Personalausgaben der jeweiligen Lohnklasse (LK) - mit einem zusätzlichen Aufwand von 20 Prozent in der 10. LK, mit 14 Prozent in der 20. LK und 11 Prozent in der 30. LK.</p><p>4./5. Das BBL hat begonnen, mit sämtlichen Dienststellen Nutzungsvereinbarungen abzuschliessen. Darin wird die Flächenzuteilung und das entsprechende Arbeitsplatzpotenzial inklusive einer Reserve festgelegt. Im Rahmen dieser Nutzungsvereinbarungen soll zusätzlicher Bedarf an Arbeitsplätzen u. a. als Folge von vermehrter Teilzeitbeschäftigung im Grundsatz wenn immer möglich durch Verdichtung der vorhandenen Arbeitsplätze aufgefangen werden.</p><p>Die Arbeitsplätze werden zurzeit nicht so bewirtschaftet, dass der Anteil derjenigen Teilzeitmitarbeitenden, die sich einen Arbeitsplatz teilen, exakt beziffert werden könnte. Gemäss dem Humanresources-Management-Cockpit 2003 (personalpolitische Kennzahlen), welches auch den Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen seit 2002 jährlich mit der Zusatzdokumentation des Eidgenössischen Personalamtes zur Staatsrechnung zur Kenntnis gebracht wird, leisten insgesamt 21,2 Prozent der Bundesangestellten Teilzeitarbeit; 5,9 Prozent leisten Teilzeitarbeit mit einem Beschäftigungsgrad von unter 50 Prozent. Wird das Reinigungspersonal, das in aller Regel keinen Arbeitsplatz beansprucht, ausgenommen, so sind es noch 3 Prozent oder etwas mehr als 1100 Mitarbeitende, welche mit einem Beschäftigungsgrad von unter 50 Prozent angestellt sind. Der Bundesrat geht davon aus, dass diese grösstenteils keinen eigenen Arbeitsplatz belegen. Im Übrigen erwartet er, dass das BBL mit seinen Vorschlägen zur aktiven Steuerung der Arbeitsplätze auch neue Arbeitsplatzformen für Teilzeitbeschäftigung vorschlagen wird, welche zum Ziel haben, die Kosten zu minimieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Antwort auf die Interpellation 03.3148 legt der Bundesrat dar, dass sich im Buwal 267,5 Etatstellen auf 333 Mitarbeitende verteilen. Daraus ergibt sich, dass die Mitarbeitenden des Buwal in einem Teilzeitarbeitsverhältnis von durchschnittlich etwa 80 Prozent angestellt sind. Damit stellt sich die Frage, welche Kosten für die Einrichtung und den Unterhalt der Arbeitsplätze anfallen. Der Bundesrat wird aufgefordert, in diesem Zusammenhang Transparenz zu schaffen und die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten, die dem Bund für die Einrichtung eines Arbeitsplatzes entstehen?</p><p>2. Sind dies einmalige Kosten?</p><p>3. Fallen diese Kosten für jeden Arbeitsplatz an?</p><p>4. Wenn nein: Teilen sich Teilzeitmitarbeitende einen Arbeitsplatz?</p><p>5. Wie hoch ist der Anteil derjenigen Teilzeitmitarbeitenden, die sich einen Arbeitsplatz teilen, im Verhältnis zu denjenigen, die über einen eigenen Arbeitsplatz verfügen?</p>
- Buwal. Arbeitsplatzkosten
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