Aushebung. Keine Schnüfflerei

ShortId
03.3357
Id
20033357
Updated
10.04.2024 12:00
Language
de
Title
Aushebung. Keine Schnüfflerei
AdditionalIndexing
09;Staatsschutzakten;Psychologie;Meinungsumfrage;Projektanalyse;Rekrutenschule;Datenschutz;Recht des Einzelnen;Rekrutenprüfung
1
  • L06K040203070301, Rekrutenprüfung
  • L05K0402030703, Rekrutenschule
  • L03K050205, Recht des Einzelnen
  • L04K05020513, Datenschutz
  • L06K070305010103, Projektanalyse
  • L04K16030203, Psychologie
  • L05K0403030303, Staatsschutzakten
  • L04K01090301, Meinungsumfrage
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit Anfang Jahr müssen die Rekruten bei der Aushebung einen Fragebogen mit etwa 400 Fragen beantworten. Einige Fragen betreffen die Intimsphäre der Rekruten bzw. fragen nach Straftatbeständen. Der Fragebogen ist geheim und muss von allen Rekruten obligatorisch ausgefüllt werden. Aufgrund der Antworten wird für jeden Rekruten eine individuelle Abklärungsnotwendigkeit errechnet, die dem Stellungspflichtigen jedoch nicht mitgeteilt wird.</p><p>Seit in der Öffentlichkeit Kritik gegen den Fragebogen erwuchs, veröffentlichte das VBS acht umstrittene Fragen, welche mehrheitlich das sexuelle Verhalten der Rekruten betreffen.</p><p>Mit den Fragen nach Opfern von sexuellem Missbrauch und Cannabiskonsum werden die Jugendlichen zu Straftatbeständen befragt. Vielfach schützen die Jugendlichen sich und ihre Eltern bzw. Verwandten, indem sie nicht zugeben wollen, dass sie sexuell missbraucht wurden. Somit ist die Aussagekraft dieser Frage nicht sehr gross.</p><p>Andererseits ist sexueller Missbrauch ein Offizialdelikt, für welches der Staat eine Verfolgungspflicht hat, wenn er davon erfährt. Bei sexuellem Missbrauch eines Kindes läuft die Verjährungsfrist erst ab, wenn das Opfer 25 Jahre alt ist.</p><p>Auch wenn die Fragen zur Privat- und Persönlichkeitssphäre aus Sicht des Verfassers des Testes Anhaltspunkte zur psychischen Stabilität einer Person liefern können, ist es nicht zu tolerieren, dass bei der Aushebung "Gesinnungsschnüffelei" betrieben wird. Zudem ist es fraglich, ob die Rekruten diese Fragen wahrheitsgetreu beantworten.</p><p>Das VBS hält in einem Schreiben an die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates fest, dass es ökonomisch nicht zu vertreten sei, mit allen Stellungspflichtigen ein persönliches Gespräch mit einem Psychiater oder einem Psychologen zu führen. Es ist ethisch nicht zu verantworten, dass mit dem Fragebogen Angaben über die Intimsphäre der Rekruten erhoben werden, nur um Kosten zu sparen.</p><p>Zwar hält das VBS fest, dass die erhobenen Daten nur anonymisiert an die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich weitergeleitet werden. Aus anderen universitären Befragungen ist aber bekannt, dass es manchmal schwierig ist, diese Anonymisierung sicherzustellen und damit den Forderungen des Datenschutzes gerecht zu werden.</p><p>Auch aus medizinischen Kreisen erwächst Kritik gegen den Fragebogen.</p><p>Die "Ärztezeitung" hielt fest, dass die Einführung solcher psychologischer Tests kaum diskutiert wurde, obschon damit die Psyche des Stellungspflichtigen in einem bisher nicht gekannten Ausmass ausgelotet wird. Die "Ärztezeitung" schreibt weiter, dass die Frage, ob ein solches Screeningverfahren epidemiologisch überhaupt Sinn mache, schwer zu beantworten sei, weil der Fragebogen geheim gehalten wurde. Zudem besteht aus Sicht der Ärztezeitschrift auch die Gefahr, dass solche Tests einen zu hohen Stellenwert bei der Zuteilung von militärischen Funktionen erhalten.</p>
  • <p>Bei den detaillierten Abklärungen im Rahmen der Rekrutierung steht der Schutz der Gesundheit der Dienstleistenden im Vordergrund. Das Ziel der Rekrutierung XXI ist es, den richtigen Mann und die richtige Frau am richtigen Ort, gemäss ihren psychischen und physischen Fähigkeiten, einzusetzen und damit die aktuell sehr hohen Entlassungszahlen während der Rekrutenschulen zu senken. Da bei den etwa 20 Prozent aus den Schulen entlassenen Rekruten nebst orthopädischen vor allem psychische Gründe ausschlaggebend sind, wird dieser Bereich an der Rekrutierung mit den neuen medizinisch-psychologischen Abklärungen intensiver untersucht. Dadurch kann eine präzisere Empfehlung bezüglich psychischer und auch physischer Diensttauglichkeit abgegeben werden.</p><p>Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) hat das neue Rekrutierungssystem für die Armee geprüft und sich eingehend mit den Tests auseinandergesetzt. Die SiK-N gab darauf in ihrer Mitteilung vom 9. September 2003 bekannt, sie sei vom Rekrutierungssystem überzeugt, und betonte, dass professionell und wissenschaftlich sowie im Interesse der Dienstleistenden gearbeitet werde.</p><p>Der Bundesrat äussert sich zu den einzelnen Punkten wie folgt:</p><p>1. Eine Untersuchung, welche sich mit seelischen Störungen befasst, wird immer wieder persönliche oder private Aspekte tangieren. Sämtliche Fragen werden jedoch laufend auf ihre medizinwissenschaftliche Aussagekraft hin überprüft und bei Bedarf ersetzt.</p><p>Das VBS wird zudem für den in Diskussion stehenden "Vetter-Test" eine zusätzliche individuelle Fragenbewertung einführen, welche die Akzeptanz und Verständlichkeit der Fragen erfasst. Die negativ bewerteten Fragen werden aus dem Fragebogen gestrichen. Der Fragebogen wird auch von unabhängigen externen Stellen regelmässig überprüft.</p><p>2. Wenn der Stellungspflichtige alle Fragen des "Vetter-Tests" beantwortet hat, errechnet der Computer einen Zahlenwert. Diese Zahl gibt Auskunft darüber, ob der Geprüfte einer weiteren psychiatrischen Abklärung bedarf. Der Stellungspflichtige wird darüber bereits heute vom Arzt in einem persönlichen Gespräch informiert. Diese individuelle Abklärungsnotwendigkeit untersteht der medizinischen Schweigepflicht.</p><p>3. Das VBS lässt diese psychiatrische Arbeit im Rahmen der Rekrutierung von unabhängigen, externen Stellen, u. a. der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich, laufend hinsichtlich Qualität und Methodik beurteilen. Dazu gehört auch die Bewertung der Fragen und der Datensicherheit.</p><p>Die kantonale Ethikkommission des Kantons Zürich gewährleistet ausserdem eine unabhängige Aufsicht in datenrechtlicher, juristischer und medizinischer Hinsicht. Aus diesem Grund sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit, eine zusätzliche, unabhängige Überprüfungsstelle zu bezeichnen.</p><p>4. Die Methodik dieser Untersuchung wird tatsächlich erstmalig in der Psychiatrie angewandt. Sie lehnt sich jedoch an jahrzehntelang eingesetzte medizinische Standardverfahren an. Der Nutzen dieser Methoden ist längstens erwiesen.</p><p>Durch die erwähnte laufende und externe Evaluation der psychiatrischen Anwendung des Verfahrens ist ein wichtiger Schritt in die geforderte Richtung bereits getan. Der von der Motionärin geforderte Dialog ist somit initiiert.</p> Der Bundesrat beantragt, die Punkte 1 und 3 abzulehnen, die Punkte 2 und 4 als erfüllt abzuschreiben.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt: </p><p>1. den Fragebogen für die militärische Aushebung der Rekruten überarbeiten zu lassen und alle Fragen, welche in die Privat- und Persönlichkeitssphäre eingreifen, aus dem Test zu streichen;</p><p>2. sicherzustellen, dass die Rekruten persönlich über ihre individuelle Abklärungsnotwendigkeit informiert werden;</p><p>3. eine unabhängige Stelle zu bezeichnen, welche überprüft, dass der Datenschutz eingehalten wird;</p><p>4. den wissenschaftlichen Dialog, ob ein solches Screeningverfahren überhaupt Sinn macht, zu initiieren.</p>
  • Aushebung. Keine Schnüfflerei
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit Anfang Jahr müssen die Rekruten bei der Aushebung einen Fragebogen mit etwa 400 Fragen beantworten. Einige Fragen betreffen die Intimsphäre der Rekruten bzw. fragen nach Straftatbeständen. Der Fragebogen ist geheim und muss von allen Rekruten obligatorisch ausgefüllt werden. Aufgrund der Antworten wird für jeden Rekruten eine individuelle Abklärungsnotwendigkeit errechnet, die dem Stellungspflichtigen jedoch nicht mitgeteilt wird.</p><p>Seit in der Öffentlichkeit Kritik gegen den Fragebogen erwuchs, veröffentlichte das VBS acht umstrittene Fragen, welche mehrheitlich das sexuelle Verhalten der Rekruten betreffen.</p><p>Mit den Fragen nach Opfern von sexuellem Missbrauch und Cannabiskonsum werden die Jugendlichen zu Straftatbeständen befragt. Vielfach schützen die Jugendlichen sich und ihre Eltern bzw. Verwandten, indem sie nicht zugeben wollen, dass sie sexuell missbraucht wurden. Somit ist die Aussagekraft dieser Frage nicht sehr gross.</p><p>Andererseits ist sexueller Missbrauch ein Offizialdelikt, für welches der Staat eine Verfolgungspflicht hat, wenn er davon erfährt. Bei sexuellem Missbrauch eines Kindes läuft die Verjährungsfrist erst ab, wenn das Opfer 25 Jahre alt ist.</p><p>Auch wenn die Fragen zur Privat- und Persönlichkeitssphäre aus Sicht des Verfassers des Testes Anhaltspunkte zur psychischen Stabilität einer Person liefern können, ist es nicht zu tolerieren, dass bei der Aushebung "Gesinnungsschnüffelei" betrieben wird. Zudem ist es fraglich, ob die Rekruten diese Fragen wahrheitsgetreu beantworten.</p><p>Das VBS hält in einem Schreiben an die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates fest, dass es ökonomisch nicht zu vertreten sei, mit allen Stellungspflichtigen ein persönliches Gespräch mit einem Psychiater oder einem Psychologen zu führen. Es ist ethisch nicht zu verantworten, dass mit dem Fragebogen Angaben über die Intimsphäre der Rekruten erhoben werden, nur um Kosten zu sparen.</p><p>Zwar hält das VBS fest, dass die erhobenen Daten nur anonymisiert an die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich weitergeleitet werden. Aus anderen universitären Befragungen ist aber bekannt, dass es manchmal schwierig ist, diese Anonymisierung sicherzustellen und damit den Forderungen des Datenschutzes gerecht zu werden.</p><p>Auch aus medizinischen Kreisen erwächst Kritik gegen den Fragebogen.</p><p>Die "Ärztezeitung" hielt fest, dass die Einführung solcher psychologischer Tests kaum diskutiert wurde, obschon damit die Psyche des Stellungspflichtigen in einem bisher nicht gekannten Ausmass ausgelotet wird. Die "Ärztezeitung" schreibt weiter, dass die Frage, ob ein solches Screeningverfahren epidemiologisch überhaupt Sinn mache, schwer zu beantworten sei, weil der Fragebogen geheim gehalten wurde. Zudem besteht aus Sicht der Ärztezeitschrift auch die Gefahr, dass solche Tests einen zu hohen Stellenwert bei der Zuteilung von militärischen Funktionen erhalten.</p>
    • <p>Bei den detaillierten Abklärungen im Rahmen der Rekrutierung steht der Schutz der Gesundheit der Dienstleistenden im Vordergrund. Das Ziel der Rekrutierung XXI ist es, den richtigen Mann und die richtige Frau am richtigen Ort, gemäss ihren psychischen und physischen Fähigkeiten, einzusetzen und damit die aktuell sehr hohen Entlassungszahlen während der Rekrutenschulen zu senken. Da bei den etwa 20 Prozent aus den Schulen entlassenen Rekruten nebst orthopädischen vor allem psychische Gründe ausschlaggebend sind, wird dieser Bereich an der Rekrutierung mit den neuen medizinisch-psychologischen Abklärungen intensiver untersucht. Dadurch kann eine präzisere Empfehlung bezüglich psychischer und auch physischer Diensttauglichkeit abgegeben werden.</p><p>Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) hat das neue Rekrutierungssystem für die Armee geprüft und sich eingehend mit den Tests auseinandergesetzt. Die SiK-N gab darauf in ihrer Mitteilung vom 9. September 2003 bekannt, sie sei vom Rekrutierungssystem überzeugt, und betonte, dass professionell und wissenschaftlich sowie im Interesse der Dienstleistenden gearbeitet werde.</p><p>Der Bundesrat äussert sich zu den einzelnen Punkten wie folgt:</p><p>1. Eine Untersuchung, welche sich mit seelischen Störungen befasst, wird immer wieder persönliche oder private Aspekte tangieren. Sämtliche Fragen werden jedoch laufend auf ihre medizinwissenschaftliche Aussagekraft hin überprüft und bei Bedarf ersetzt.</p><p>Das VBS wird zudem für den in Diskussion stehenden "Vetter-Test" eine zusätzliche individuelle Fragenbewertung einführen, welche die Akzeptanz und Verständlichkeit der Fragen erfasst. Die negativ bewerteten Fragen werden aus dem Fragebogen gestrichen. Der Fragebogen wird auch von unabhängigen externen Stellen regelmässig überprüft.</p><p>2. Wenn der Stellungspflichtige alle Fragen des "Vetter-Tests" beantwortet hat, errechnet der Computer einen Zahlenwert. Diese Zahl gibt Auskunft darüber, ob der Geprüfte einer weiteren psychiatrischen Abklärung bedarf. Der Stellungspflichtige wird darüber bereits heute vom Arzt in einem persönlichen Gespräch informiert. Diese individuelle Abklärungsnotwendigkeit untersteht der medizinischen Schweigepflicht.</p><p>3. Das VBS lässt diese psychiatrische Arbeit im Rahmen der Rekrutierung von unabhängigen, externen Stellen, u. a. der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich, laufend hinsichtlich Qualität und Methodik beurteilen. Dazu gehört auch die Bewertung der Fragen und der Datensicherheit.</p><p>Die kantonale Ethikkommission des Kantons Zürich gewährleistet ausserdem eine unabhängige Aufsicht in datenrechtlicher, juristischer und medizinischer Hinsicht. Aus diesem Grund sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit, eine zusätzliche, unabhängige Überprüfungsstelle zu bezeichnen.</p><p>4. Die Methodik dieser Untersuchung wird tatsächlich erstmalig in der Psychiatrie angewandt. Sie lehnt sich jedoch an jahrzehntelang eingesetzte medizinische Standardverfahren an. Der Nutzen dieser Methoden ist längstens erwiesen.</p><p>Durch die erwähnte laufende und externe Evaluation der psychiatrischen Anwendung des Verfahrens ist ein wichtiger Schritt in die geforderte Richtung bereits getan. Der von der Motionärin geforderte Dialog ist somit initiiert.</p> Der Bundesrat beantragt, die Punkte 1 und 3 abzulehnen, die Punkte 2 und 4 als erfüllt abzuschreiben.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt: </p><p>1. den Fragebogen für die militärische Aushebung der Rekruten überarbeiten zu lassen und alle Fragen, welche in die Privat- und Persönlichkeitssphäre eingreifen, aus dem Test zu streichen;</p><p>2. sicherzustellen, dass die Rekruten persönlich über ihre individuelle Abklärungsnotwendigkeit informiert werden;</p><p>3. eine unabhängige Stelle zu bezeichnen, welche überprüft, dass der Datenschutz eingehalten wird;</p><p>4. den wissenschaftlichen Dialog, ob ein solches Screeningverfahren überhaupt Sinn macht, zu initiieren.</p>
    • Aushebung. Keine Schnüfflerei

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