Sozialpolitik. Zurück zur Armenpflege?

ShortId
03.3359
Id
20033359
Updated
14.11.2025 07:05
Language
de
Title
Sozialpolitik. Zurück zur Armenpflege?
AdditionalIndexing
28;soziale Ausgrenzung;Sozialausgaben;Sozialpolitik;Sozialversicherung;Sozialhilfe
1
  • L03K010401, Sozialversicherung
  • L03K010402, Sozialpolitik
  • L04K01040408, Sozialhilfe
  • L04K01090104, soziale Ausgrenzung
  • L04K01040208, Sozialausgaben
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Soziodemographische Veränderungen und neue Lebensweisen verlangen eine Reform der Sozialsysteme. Da es sich um Änderungen im Bereich der Sozialpolitik handelt, sind die Meinungen darüber, wie man diesen Veränderungen begegnen soll, gespalten. Die einen sind der Ansicht, dass die soziale und die wirtschaftliche Komponente dringend in eine neue Beziehung zueinander gesetzt werden müssen; die anderen reagieren mit Besorgnis auf die Veränderungen, bei denen komplexe Herausforderungen bewältigt und gleichzeitig unwiderrufliche Konflikte und Brüche vermieden werden müssen.</p><p>Vor diesem Hintergrund drängen sich mehrere Feststellungen auf:</p><p>- Nach dem Aufbau eines Sozialstaates, der auf dem Prinzip der Versicherung mit einem subsidiären Auffangnetz der Sozialhilfe beruht, zeichnet sich eine neue Tendenz ab: die Eingrenzung von Sozialleistungen auf bestimmte Zielgruppen. Damit werden im Namen einer optimalen Nutzung der Ressourcen die Leistungen der Versicherungen reduziert und die Lasten vermehrt auf die Sozialhilfe abgewälzt. Das bedeutet: Die Lasten werden von der Solidarität zwischen den Sozialpartnern (z. B. Arbeitnehmer-Arbeitgeber) auf die öffentliche Hand verlagert.</p><p>- Auf verschiedenen Forschungsarbeiten in den Sozialwissenschaften basierend, kann die Annahme formuliert werden, dass, anders als es der gesunde Menschenverstand erwartet, mit der gezielten Gewährung von Sozialleistungen der Grundstein für neue Ausgrenzungen gelegt wird.</p><p>- Der Abbau des Versicherungssystems zulasten der Fürsorge schwächt die Solidarität und deren positive Auswirkungen auf die Organisation der sozialen Sicherheit. Damit wird der soziale Zusammenhalt gefährdet. Spricht man sich für "gezielte" Massnahmen aus, die entsprechend den vorhandenen Mitteln gewährt werden - und zurückbezahlt werden müssen -, so unterstützt man eine neue Form der Stigmatisierung unterprivilegierter sozialer Gruppen. Und schon stellt sich wieder die Frage nach den "guten" und den "schlechten" Armen! Ganz zu schweigen von der ungleichen Behandlung ....</p>
  • <p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das schweizerische Sozialsystem vor neuen Herausforderungen steht. Die demographische Alterung wird das Sozialversicherungssystem zunehmend finanziell belasten. Die Individualisierung der Lebensläufe bedingt eine Flexibilisierung des Systems der sozialen Sicherheit. Die familiären und partnerschaftlichen Beziehungen werden materiell weniger tragfähig, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit wird für die Volkswirtschaft wichtiger.</p><p>Insgesamt zeichnet sich das schweizerische System der sozialen Sicherheit jedoch nach wie vor durch eine hohe Leistungsfähigkeit aus und geniesst entsprechend in der internationalen Diskussion einen sehr guten Ruf.</p><p>Der Bundesrat hat wiederholt festgehalten, dass sich das schweizerische System der sozialen Sicherheit bewährt hat und dass er einen radikalen Systemwechsel nicht für erforderlich hält. Der Bundesrat richtet seine Strategie nach generellen Leitlinien, die auf der Leistungsseite die gezielte Schliessung von Lücken, die Überprüfung überholter Leistungen und die Anpassung der Leistungen an die sich wandelnden Bedürfnisse umfassen.</p><p>Im Vordergrund steht mittelfristig die Schaffung eines nachhaltigen Gleichgewichtes zwischen Leistungen und Finanzierung. Die angestrebte finanzielle Konsolidierung der Sozialversicherungswerke gebietet eine Gesamtbetrachtung, nicht aber eine Gesamtrevision des Systems, weil die erforderlichen Änderungen durchaus auf der Ebene der einzelnen Sozialversicherungen vorgenommen werden können.</p><p>Die Sozialhilfe spielt als letztes Auffangnetz eine wichtige Rolle. Sie ist darauf ausgerichtet, Personen in Notlagen durch individuell angepasste materielle und integrative Massnahmen zu unterstützen. Sie soll und kann aber nicht die Aufgaben der Sozialversicherungen übernehmen.</p><p>2. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung des sozialen Zusammenhaltes bewusst. Eine wichtige Rolle kommt dabei den Sozialversicherungen zu, die auf die Solidarität zwischen Reichen und Armen, Alten und Jungen, Gesunden und Kranken angewiesen sind. Der Bundesrat ist nicht der Ansicht, dass er den sozialen Zusammenhalt und die Solidarität in der einen oder anderen Weise gefährdet oder das Vertrauen der Bevölkerung in die Institutionen untergräbt.</p><p>3. Wie erwähnt, hält der Bundesrat am heutigen System der sozialen Sicherheit fest. Er kann deshalb keinen grundsätzlichen Widerspruch erkennen, den der Interpellant befürchtet. Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen und die Zuständigkeiten müssen zum Teil neu geregelt werden. Dies geschieht jedoch bereits im Rahmen des Neuen Finanzausgleiches.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In Zusammenhang mit politischen Entscheidungen (z. B. Verankerung der Zusatzleistungen in der Bundesverfassung, Avig) und wiederholten Aussagen gewisser Parteien oder des Vorstehers des Eidgenössischen Departementes des Innern, bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Will der Bundesrat das System der sozialen Sicherheit so verändern, dass die Fürsorge vermehrt die Rolle der Sozialversicherungen übernimmt? Wenn ja: Will er seine Pläne offen legen und die Änderungen in seinen politischen Zielsetzungen ankündigen?</p><p>2. Ist er nicht der Ansicht, dass die wiederholten Kategorisierungen oder sogar systematischen Stigmatisierungen von gewissen Bevölkerungsgruppen, die im gesellschaftlichen Diskurs unserer Regierung auftauchen (betagte, kranke oder behinderte Personen; junge Menschen; Familien; Profiteure usw.), den sozialen und nationalen Zusammenhalt schwächen, weil die Bürgerinnen und Bürger so insbesondere das Vertrauen in die sozialen Einrichtungen verlieren?</p><p>3. Welche Folgen hat seiner Meinung nach eine gezielte Gewährung von Sozialleistungen auf die Geldflüsse zwischen der öffentlichen Hand, den Unternehmen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (und somit auch auf die finanzielle Solidarität)? Steht dies nicht in fundamentalem Widerspruch zum Ziel der Sanierung der öffentlichen Finanzen? Oder steckt dahinter sogar die Absicht, finanzielle Lasten des Bundes auf die Kantone und Gemeinden abzuwälzen?</p>
  • Sozialpolitik. Zurück zur Armenpflege?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Soziodemographische Veränderungen und neue Lebensweisen verlangen eine Reform der Sozialsysteme. Da es sich um Änderungen im Bereich der Sozialpolitik handelt, sind die Meinungen darüber, wie man diesen Veränderungen begegnen soll, gespalten. Die einen sind der Ansicht, dass die soziale und die wirtschaftliche Komponente dringend in eine neue Beziehung zueinander gesetzt werden müssen; die anderen reagieren mit Besorgnis auf die Veränderungen, bei denen komplexe Herausforderungen bewältigt und gleichzeitig unwiderrufliche Konflikte und Brüche vermieden werden müssen.</p><p>Vor diesem Hintergrund drängen sich mehrere Feststellungen auf:</p><p>- Nach dem Aufbau eines Sozialstaates, der auf dem Prinzip der Versicherung mit einem subsidiären Auffangnetz der Sozialhilfe beruht, zeichnet sich eine neue Tendenz ab: die Eingrenzung von Sozialleistungen auf bestimmte Zielgruppen. Damit werden im Namen einer optimalen Nutzung der Ressourcen die Leistungen der Versicherungen reduziert und die Lasten vermehrt auf die Sozialhilfe abgewälzt. Das bedeutet: Die Lasten werden von der Solidarität zwischen den Sozialpartnern (z. B. Arbeitnehmer-Arbeitgeber) auf die öffentliche Hand verlagert.</p><p>- Auf verschiedenen Forschungsarbeiten in den Sozialwissenschaften basierend, kann die Annahme formuliert werden, dass, anders als es der gesunde Menschenverstand erwartet, mit der gezielten Gewährung von Sozialleistungen der Grundstein für neue Ausgrenzungen gelegt wird.</p><p>- Der Abbau des Versicherungssystems zulasten der Fürsorge schwächt die Solidarität und deren positive Auswirkungen auf die Organisation der sozialen Sicherheit. Damit wird der soziale Zusammenhalt gefährdet. Spricht man sich für "gezielte" Massnahmen aus, die entsprechend den vorhandenen Mitteln gewährt werden - und zurückbezahlt werden müssen -, so unterstützt man eine neue Form der Stigmatisierung unterprivilegierter sozialer Gruppen. Und schon stellt sich wieder die Frage nach den "guten" und den "schlechten" Armen! Ganz zu schweigen von der ungleichen Behandlung ....</p>
    • <p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das schweizerische Sozialsystem vor neuen Herausforderungen steht. Die demographische Alterung wird das Sozialversicherungssystem zunehmend finanziell belasten. Die Individualisierung der Lebensläufe bedingt eine Flexibilisierung des Systems der sozialen Sicherheit. Die familiären und partnerschaftlichen Beziehungen werden materiell weniger tragfähig, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit wird für die Volkswirtschaft wichtiger.</p><p>Insgesamt zeichnet sich das schweizerische System der sozialen Sicherheit jedoch nach wie vor durch eine hohe Leistungsfähigkeit aus und geniesst entsprechend in der internationalen Diskussion einen sehr guten Ruf.</p><p>Der Bundesrat hat wiederholt festgehalten, dass sich das schweizerische System der sozialen Sicherheit bewährt hat und dass er einen radikalen Systemwechsel nicht für erforderlich hält. Der Bundesrat richtet seine Strategie nach generellen Leitlinien, die auf der Leistungsseite die gezielte Schliessung von Lücken, die Überprüfung überholter Leistungen und die Anpassung der Leistungen an die sich wandelnden Bedürfnisse umfassen.</p><p>Im Vordergrund steht mittelfristig die Schaffung eines nachhaltigen Gleichgewichtes zwischen Leistungen und Finanzierung. Die angestrebte finanzielle Konsolidierung der Sozialversicherungswerke gebietet eine Gesamtbetrachtung, nicht aber eine Gesamtrevision des Systems, weil die erforderlichen Änderungen durchaus auf der Ebene der einzelnen Sozialversicherungen vorgenommen werden können.</p><p>Die Sozialhilfe spielt als letztes Auffangnetz eine wichtige Rolle. Sie ist darauf ausgerichtet, Personen in Notlagen durch individuell angepasste materielle und integrative Massnahmen zu unterstützen. Sie soll und kann aber nicht die Aufgaben der Sozialversicherungen übernehmen.</p><p>2. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung des sozialen Zusammenhaltes bewusst. Eine wichtige Rolle kommt dabei den Sozialversicherungen zu, die auf die Solidarität zwischen Reichen und Armen, Alten und Jungen, Gesunden und Kranken angewiesen sind. Der Bundesrat ist nicht der Ansicht, dass er den sozialen Zusammenhalt und die Solidarität in der einen oder anderen Weise gefährdet oder das Vertrauen der Bevölkerung in die Institutionen untergräbt.</p><p>3. Wie erwähnt, hält der Bundesrat am heutigen System der sozialen Sicherheit fest. Er kann deshalb keinen grundsätzlichen Widerspruch erkennen, den der Interpellant befürchtet. Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen und die Zuständigkeiten müssen zum Teil neu geregelt werden. Dies geschieht jedoch bereits im Rahmen des Neuen Finanzausgleiches.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In Zusammenhang mit politischen Entscheidungen (z. B. Verankerung der Zusatzleistungen in der Bundesverfassung, Avig) und wiederholten Aussagen gewisser Parteien oder des Vorstehers des Eidgenössischen Departementes des Innern, bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Will der Bundesrat das System der sozialen Sicherheit so verändern, dass die Fürsorge vermehrt die Rolle der Sozialversicherungen übernimmt? Wenn ja: Will er seine Pläne offen legen und die Änderungen in seinen politischen Zielsetzungen ankündigen?</p><p>2. Ist er nicht der Ansicht, dass die wiederholten Kategorisierungen oder sogar systematischen Stigmatisierungen von gewissen Bevölkerungsgruppen, die im gesellschaftlichen Diskurs unserer Regierung auftauchen (betagte, kranke oder behinderte Personen; junge Menschen; Familien; Profiteure usw.), den sozialen und nationalen Zusammenhalt schwächen, weil die Bürgerinnen und Bürger so insbesondere das Vertrauen in die sozialen Einrichtungen verlieren?</p><p>3. Welche Folgen hat seiner Meinung nach eine gezielte Gewährung von Sozialleistungen auf die Geldflüsse zwischen der öffentlichen Hand, den Unternehmen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (und somit auch auf die finanzielle Solidarität)? Steht dies nicht in fundamentalem Widerspruch zum Ziel der Sanierung der öffentlichen Finanzen? Oder steckt dahinter sogar die Absicht, finanzielle Lasten des Bundes auf die Kantone und Gemeinden abzuwälzen?</p>
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