Öffentliche Bauinvestitionen
- ShortId
-
03.3362
- Id
-
20033362
- Updated
-
10.04.2024 12:16
- Language
-
de
- Title
-
Öffentliche Bauinvestitionen
- AdditionalIndexing
-
15;24;Bauauftrag;Investitionspolitik;Strassenbau;Rechnung;Fonds;öffentliches Bauwesen;öffentliches Rechnungswesen;Investitionskredit
- 1
-
- L04K07050301, öffentliches Bauwesen
- L05K0701030503, Bauauftrag
- L04K11090106, Investitionspolitik
- L04K11080208, öffentliches Rechnungswesen
- L04K11020208, Rechnung
- L04K11090203, Fonds
- L05K0705030104, Strassenbau
- L04K11040304, Investitionskredit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die öffentlichen Bauinvestitionen erfordern ihrer langfristigen Natur nach gegenüber den kurzfristigen Konsumausgaben eine unterschiedliche Rechnungsart. Deshalb ist auch die Bundesrechnung - wie dies übrigens bei den Kantonen und Gemeinden schon lange der Fall ist - in eine ordentliche Finanzrechnung einerseits und in eine Investitionsrechnung andererseits aufzuteilen. Damit wird ermöglicht, dass die Bauinvestitionen, ihrem besonderen langfristigen Charakter entsprechend, auch langfristig geplant, umgesetzt und finanziert werden können, sodass sie nicht länger als frei verfügbare Manövriermasse missbraucht werden und so zum Spielball kurzfristiger Finanzbetrachtungen entarten.</p><p>Ein weiteres Mittel zur Verstetigung, gerade der grossen Infrastrukturinvestitionen im privaten Verkehr, bildet die Schaffung eines eigenständigen, vom Tagesgeschäft unabhängigen Investitionsfonds. Seit 1998 wird mit dem FinöV-Fonds der öffentliche Verkehr finanziert. Die Erfahrungen sind sehr positiv. Es besteht kein Grund, weshalb eine analoge Regelung im Strassenbau nicht umgesetzt werden kann. Deshalb muss rasch möglichst ein Strassenverkehrsinfrastrukturfonds geschaffen werden.</p><p>Der Bundesrat hat jedoch bis heute die Schaffung eines Fonds für den Strassenverkehr abgelehnt. Auch eine Verzinsung der zurückgestellten Mittel in der Grössenordnung von bald 4 Milliarden Franken wurde, entgegen entsprechenden Rechtsgutachten, vom Bundesrat verworfen. Seit 1995 nutzt deshalb der Bund Hunderte von Millionen Franken der zweckgebundenen Mittel für andere Finanzierungen. Die Finanzrechnung wird so seit Jahren "künstlich" verbessert.</p><p>Ziel des Infrastrukturfonds ist die Verstetigung der Investitionen. Es darf nicht sein, dass die Ausgaben für den Strassenbau unabhängig von den Treibstoffzolleinnahmen jährlich den Sparbeschlüssen unterworfen sind. Es macht auch wenig Sinn, jährlich über die Finanzierung des Strassenverkehrs zu diskutieren, obwohl in der Treibstoffzollkasse Milliarden von Franken vorhanden sind.</p><p>Die Einlagen müssen vom Bund verzinst werden, denn was beim FinöV-Fonds gilt - gemäss Bundesbeschluss für die FinöV-Projekte "erfolgt die Verzinsung von allfälligen Nettovermögen zu marktmässigen Bedingungen" -, muss auch für den Infrastrukturfonds gelten. Die rechtliche Ausgestaltung ist derjenigen des FinöV-Fonds anzugleichen. Die bestehenden Mittel der "Spezialfinanzierung Strassenverkehr" sind in den neu erstellenden Fonds zu überführen. Das Parlament soll das Programm der zu finanzierenden Projekte bestimmen. Der Infrastrukturfonds ist deshalb zeitlich zu limitieren.</p>
- <p>Das in der Motion erwähnte Anliegen einer Trennung von laufenden Ausgaben und Investitionen nimmt der Bundesrat bei der Entwicklung des Neuen Rechnungsmodells (NRM) des Bundes auf. Mit der Einführung des NRM, welches für den Voranschlag 2007 geplant ist, ändert die heutige Darstellung bzw. Gliederung der Budgetpositionen innerhalb der Bundesämter (Dienststellen). In Anlehnung an das Harmonisierte Rechnungsmodell der Kantone führen die Dienststellen künftig eine Erfolgs- und eine Investitionsrechnung. Dies ermöglicht eine klarere Trennung zwischen dem Kreditbedarf für laufende Aufwendungen und den Investitionskrediten.</p><p>Im NRM wird die Erfolgsrechnung - sowohl auf Stufe Gesamtbund als auch in den einzelnen Verwaltungseinheiten - die Grundlage für die Buchführung und Rechnungslegung nach kaufmännischem Vorbild darstellen. Sie zeigt den periodisierten Wertverzehr und Wertzuwachs sowie den Deckungserfolg (Veränderung des Eigenkapitals bzw. des Bilanzfehlbetrages). Für die Gesamtsteuerung des Bundeshaushaltes steht indessen entsprechend dem mit der Schuldenbremse verankerten verfassungsmässigen Auftrag weiterhin die Finanzierungssicht im Vordergrund.</p><p>Mit der Abbildung des Ressourcenbedarfs für Investitionen in einer eigenen Rechnung (Investitionsrechnung) wird zwar einem wichtigen Anliegen der Motion Rechnung getragen. Die mit NRM vorgesehene Aufteilung der Kreditbegehren auf zwei Rechnungen bietet allerdings keine Gewähr zur Erreichung der mit der Motion verbundenen Erwartungen auf eine Besserstellung der Investitionen bei der Behandlung der Budgetanträge.</p><p>In diesem Zusammenhang möchte der Bundesrat auch seine Botschaft zur Schuldenbremse (00.060) in Erinnerung rufen, wo er sich bezüglich des Stellenwertes und der Behandlung der öffentlichen Investitionen ausführlich geäussert hat (vgl. Abschnitt 1.6.4). Danach gibt es keine sachliche Begründung für eine Sonderbehandlung der Investitionsausgaben. Auch wird darauf hingewiesen, dass sich der durchschnittliche Anteil der Investitionsausgaben am Gesamthaushalt seit 1985 kaum verschoben hat. Eine dauerhafte und spürbare Benachteiligung von Investitionen ist damit nicht festzustellen.</p><p>Die Schaffung eines allgemeinen Fonds für Strassenaufgaben lehnt der Bundesrat nach wie vor ab. Zu den Gründen (Verlust von Transparenz und Budgetflexibilität) hat er bereits ausführlich in der Motion Fischer vom 20. Juni 2001 sowie in der Motion Spuhler vom 21. Juni 2001 Stellung genommen.</p><p>Was die Schaffung eines zeitlich begrenzten Infrastrukturfonds für bestimmte Strassen- und Agglomerationsverkehrsprojekte angeht, ist Folgendes festzuhalten: Die beiden Räte haben einen entsprechenden Fonds in den Gegenvorschlag zur Avanti-Initiative aufgenommen. Die Ausgestaltung dieses möglichen Fonds ist indessen noch nicht abgeschlossen. Der Bundesrat wird einen solchen Fonds jedoch nur unterstützen, wenn sowohl eine Verschuldung des Fonds wie auch eine Verzinsung des Fondsvermögens ausgeschlossen werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, aufgrund verschiedener erfolgreicher Vorstösse, sowohl die Bildung eines Strassenverkehrsfonds als auch die logische Trennung der Bundesrechnung nach Investitionen und laufenden Ausgaben umzusetzen und somit zu einer erwünschten und anerkannten Verstetigung der Bauinvestitionen beizutragen.</p>
- Öffentliche Bauinvestitionen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die öffentlichen Bauinvestitionen erfordern ihrer langfristigen Natur nach gegenüber den kurzfristigen Konsumausgaben eine unterschiedliche Rechnungsart. Deshalb ist auch die Bundesrechnung - wie dies übrigens bei den Kantonen und Gemeinden schon lange der Fall ist - in eine ordentliche Finanzrechnung einerseits und in eine Investitionsrechnung andererseits aufzuteilen. Damit wird ermöglicht, dass die Bauinvestitionen, ihrem besonderen langfristigen Charakter entsprechend, auch langfristig geplant, umgesetzt und finanziert werden können, sodass sie nicht länger als frei verfügbare Manövriermasse missbraucht werden und so zum Spielball kurzfristiger Finanzbetrachtungen entarten.</p><p>Ein weiteres Mittel zur Verstetigung, gerade der grossen Infrastrukturinvestitionen im privaten Verkehr, bildet die Schaffung eines eigenständigen, vom Tagesgeschäft unabhängigen Investitionsfonds. Seit 1998 wird mit dem FinöV-Fonds der öffentliche Verkehr finanziert. Die Erfahrungen sind sehr positiv. Es besteht kein Grund, weshalb eine analoge Regelung im Strassenbau nicht umgesetzt werden kann. Deshalb muss rasch möglichst ein Strassenverkehrsinfrastrukturfonds geschaffen werden.</p><p>Der Bundesrat hat jedoch bis heute die Schaffung eines Fonds für den Strassenverkehr abgelehnt. Auch eine Verzinsung der zurückgestellten Mittel in der Grössenordnung von bald 4 Milliarden Franken wurde, entgegen entsprechenden Rechtsgutachten, vom Bundesrat verworfen. Seit 1995 nutzt deshalb der Bund Hunderte von Millionen Franken der zweckgebundenen Mittel für andere Finanzierungen. Die Finanzrechnung wird so seit Jahren "künstlich" verbessert.</p><p>Ziel des Infrastrukturfonds ist die Verstetigung der Investitionen. Es darf nicht sein, dass die Ausgaben für den Strassenbau unabhängig von den Treibstoffzolleinnahmen jährlich den Sparbeschlüssen unterworfen sind. Es macht auch wenig Sinn, jährlich über die Finanzierung des Strassenverkehrs zu diskutieren, obwohl in der Treibstoffzollkasse Milliarden von Franken vorhanden sind.</p><p>Die Einlagen müssen vom Bund verzinst werden, denn was beim FinöV-Fonds gilt - gemäss Bundesbeschluss für die FinöV-Projekte "erfolgt die Verzinsung von allfälligen Nettovermögen zu marktmässigen Bedingungen" -, muss auch für den Infrastrukturfonds gelten. Die rechtliche Ausgestaltung ist derjenigen des FinöV-Fonds anzugleichen. Die bestehenden Mittel der "Spezialfinanzierung Strassenverkehr" sind in den neu erstellenden Fonds zu überführen. Das Parlament soll das Programm der zu finanzierenden Projekte bestimmen. Der Infrastrukturfonds ist deshalb zeitlich zu limitieren.</p>
- <p>Das in der Motion erwähnte Anliegen einer Trennung von laufenden Ausgaben und Investitionen nimmt der Bundesrat bei der Entwicklung des Neuen Rechnungsmodells (NRM) des Bundes auf. Mit der Einführung des NRM, welches für den Voranschlag 2007 geplant ist, ändert die heutige Darstellung bzw. Gliederung der Budgetpositionen innerhalb der Bundesämter (Dienststellen). In Anlehnung an das Harmonisierte Rechnungsmodell der Kantone führen die Dienststellen künftig eine Erfolgs- und eine Investitionsrechnung. Dies ermöglicht eine klarere Trennung zwischen dem Kreditbedarf für laufende Aufwendungen und den Investitionskrediten.</p><p>Im NRM wird die Erfolgsrechnung - sowohl auf Stufe Gesamtbund als auch in den einzelnen Verwaltungseinheiten - die Grundlage für die Buchführung und Rechnungslegung nach kaufmännischem Vorbild darstellen. Sie zeigt den periodisierten Wertverzehr und Wertzuwachs sowie den Deckungserfolg (Veränderung des Eigenkapitals bzw. des Bilanzfehlbetrages). Für die Gesamtsteuerung des Bundeshaushaltes steht indessen entsprechend dem mit der Schuldenbremse verankerten verfassungsmässigen Auftrag weiterhin die Finanzierungssicht im Vordergrund.</p><p>Mit der Abbildung des Ressourcenbedarfs für Investitionen in einer eigenen Rechnung (Investitionsrechnung) wird zwar einem wichtigen Anliegen der Motion Rechnung getragen. Die mit NRM vorgesehene Aufteilung der Kreditbegehren auf zwei Rechnungen bietet allerdings keine Gewähr zur Erreichung der mit der Motion verbundenen Erwartungen auf eine Besserstellung der Investitionen bei der Behandlung der Budgetanträge.</p><p>In diesem Zusammenhang möchte der Bundesrat auch seine Botschaft zur Schuldenbremse (00.060) in Erinnerung rufen, wo er sich bezüglich des Stellenwertes und der Behandlung der öffentlichen Investitionen ausführlich geäussert hat (vgl. Abschnitt 1.6.4). Danach gibt es keine sachliche Begründung für eine Sonderbehandlung der Investitionsausgaben. Auch wird darauf hingewiesen, dass sich der durchschnittliche Anteil der Investitionsausgaben am Gesamthaushalt seit 1985 kaum verschoben hat. Eine dauerhafte und spürbare Benachteiligung von Investitionen ist damit nicht festzustellen.</p><p>Die Schaffung eines allgemeinen Fonds für Strassenaufgaben lehnt der Bundesrat nach wie vor ab. Zu den Gründen (Verlust von Transparenz und Budgetflexibilität) hat er bereits ausführlich in der Motion Fischer vom 20. Juni 2001 sowie in der Motion Spuhler vom 21. Juni 2001 Stellung genommen.</p><p>Was die Schaffung eines zeitlich begrenzten Infrastrukturfonds für bestimmte Strassen- und Agglomerationsverkehrsprojekte angeht, ist Folgendes festzuhalten: Die beiden Räte haben einen entsprechenden Fonds in den Gegenvorschlag zur Avanti-Initiative aufgenommen. Die Ausgestaltung dieses möglichen Fonds ist indessen noch nicht abgeschlossen. Der Bundesrat wird einen solchen Fonds jedoch nur unterstützen, wenn sowohl eine Verschuldung des Fonds wie auch eine Verzinsung des Fondsvermögens ausgeschlossen werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, aufgrund verschiedener erfolgreicher Vorstösse, sowohl die Bildung eines Strassenverkehrsfonds als auch die logische Trennung der Bundesrechnung nach Investitionen und laufenden Ausgaben umzusetzen und somit zu einer erwünschten und anerkannten Verstetigung der Bauinvestitionen beizutragen.</p>
- Öffentliche Bauinvestitionen
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